U-Bahn: Welche Konsequenzen hat die Verzögerung bei der Beschaffung neuer U-Bahnen?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche möglichen #Verzögerungen können sich durch das aktuell laufende #Einspruchsverfahren gegen die
#Vergabe der Beschaffung der neuen -Bahnfahrzeuge maximal ergeben? Wie viele Fahrzeuge würden
dabei um welchen Zeitraum verspätet ausgeliefert? Bitte auflisten getrennt nach Groß- und Kleinprofil.
Antwort zu 1:
Da sich die BVG in einem laufenden Gerichtsverfahren befindet, kann sie hierzu keine
Aussage treffen.
Der Vertrag umfasst einen Beschaffungsrahmen von bis zu .060 #Großprofil- und
#440 #Kleinprofilwagen, mindestens aber 344 Großprofil- und 262 Kleinprofilwagen.
Frage 2:
Welche Prognosen bestehen derzeit bezüglich der #Auslieferungstermine und der jeweiligen Anzahl auszuliefernder
Fahrzeuge für betriebsbereite und zugelassene Neufahrzeuge der U-Bahn für den fahrplanmäßigen
Einsatz? Bitte auflisten getrennt nach Groß- und Kleinprofil.
2
Antwort zu 2:
Großprofil: Die Notvergabe an #Stadler umfasst die Beschaffung von bis zu 80 Fahrzeugen
der Fahrzeugserie IK20 für das Großprofil. Entsprechend des mit #Siemens und Stadler
geschlossenen Vergleichs ist die Lieferung von 56 Wagen IK20 fest vereinbart. Die BVG
beabsichtigt, nach den weitergehenden Abstellungen von Fahrzeugen der Baureihe #F79,
weitere 24 Wagen #IK20 für das Großprofil abzurufen.
Auf der Linie U5 befinden sich bereits 44 Wagen der Fahrzeugserie #IK17 im Einsatz.
Kleinprofil: Im Kleinprofil werden keine weiteren Wagen der Baureihe IK geliefert. Aktuell
befinden sich 116 Wagen der Fahrzeugbaureihe IK im Einsatz.
Frage 3:
Wie ist der aktuelle Stand der Erkenntnisse über die planmäßige und außerplanmäßige Außerdienststellung
der Fahrzeuge der Baureihe F79 und weiterer F-Baureihen?
Antwort zu 3:
Mit Stand vom 30. September 2019 wurden insgesamt 58 der 70 Wagen der Fahrzeugserie
F79 die Zulassungen zum Einsatz im Fahrgastverkehr durch den Betriebsleiter UBahn
entzogen.
Hinsichtlich der Baureihen #F74, #F76, #F84, #F87, #F90 und #F92 gibt es auf Seiten des Senats
keine aktuellen diesbezüglichen Erkenntnisse.
Frage 4:
Wie wird sich nach heutigem Prognosestand der Fahrzeugbestand der U-Bahn bis 2027 entwickeln vor dem
Hintergrund planmäßiger und außerplanmäßiger Außerdienststellung von Fahrzeugen und der Beschaffung
von Neufahrzeugen? Bitte auflisten getrennt nach Groß- und Kleinprofil.
Frage 5:
Welche betrieblichen Szenarien für den Umgang mit dem zu erwartenden Fahrzeugmangel werden seitens
der BVG für die nächsten 5 Jahre betrachtet?
Frage 6:
Welche Bandbreite an möglichen Maßnahmen zum Umgang mit dem zu erwartenden Fahrzeugmangel wird
dabei betrachtet (z.B. Taktausdünnung, Verkürzung von Zügen, Stilllegung von einzelnen Linienabschnitten
oder ganzen Linien, spätere Außerdienststellung von Fahrzeugen)?
Frage 7:
Welche Linien wären besonders von möglichen Einschränkungen aufgrund von Fahrzeugmangel betroffen?
Antwort zu 4 bis 7:
Die BVG hat mitgeteilt, dass die Prognosen und betrieblichen Szenarien in Abhängigkeit
zu dem Ausgang des durch #Alstom eingeleiteten Nachprüfungsverfahrens stehen. Der
Termin wurde vom Kammergericht auf den 15.11.2019 festgesetzt.
3
Aktuell können daher hierzu noch keine Aussagen getroffen werden. Konzepte zum
Umgang mit möglichen Fahrzeugmangelsituationen werden zwischen der BVG und dem
zuständigen Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bei der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz abgestimmt werden.
Berlin, den 07.10.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz