Notfallkonzepte: Raus aus dem ÖPNV, aus Senat

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Frage 1:
Gibt es für #BVG, -Bahn und #Regionalbahnen in Berlin einen #Evakuierungsplan für Busse und Bahnen, um
bei #Havarien bzw. #Unfällen ein zeitnahes Verlassen der Fahrzeuge durch die Fahrgäste zu gewährleisten?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Für den Bereich Omnibus der BVG gibt es ein #Notfallmanagementhandbuch. In diesem
ist für verschiedenste Szenarien beschrieben, wie die #Betriebsleitstelle Omnibus diese bearbeiten
bzw. dem Fahrpersonal zur Seite stehen kann. Für das Fahrpersonal ist dies in
der Dienstanweisung Omnibus geregelt.
In den Bereichen U-Bahn sowie Straßenbahn wird die Räumung eines Zuges in den jeweiligen
#Dienstvorschriften geregelt.“
Für die Betriebsbereiche Straßen- und U-Bahn überwacht die Technische
Aufsichtsbehörde des Landes Berlin (#TAB) die Einhaltung der Vorschriften und trifft ggf.
die erforderlichen Anordnungen.
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Frage 2:
Wer trägt für diese Evakuierung jeweils vor Ort die Verantwortung und wer führt diese praktisch durch?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Bei einer Havarie ist in erster Linie in allen Fahrbereichen das Fahrpersonal vor Ort
verantwortlich, das Fahrzeug räumen zu lassen.
Das Fahrpersonal informiert über die Bordsprechanlage sämtliche Fahrgäste, damit diese
zügig das Fahrzeug verlassen. Über den Betriebsfunk wird die Betriebsleitstelle über den
Vorfall informiert und diese übernimmt die Kommunikation zu den Hilfseinrichtungen wie
Polizei und Feuerwehr. Ist das Fahrpersonal selbst nicht in der Lage (z.B. wegen eigener
schwerer Verletzung) das Fahrzeug zu evakuieren, wird umgehend zusätzlich eine
Verkehrsmeisterin oder ein Verkehrsmeister zum Vorfallsort geschickt.“
Die TAB ergänzt, dass die betrieblich-organisatorischen Maßnahmen je nach Störungsfall
auch weitere Betriebsbedienstete berücksichtigen. Grundsätzlich übernimmt das vor Ort
anwesende Fahrpersonal bis zum Eintreffen von höherrangigem Betriebspersonal die
Verantwortung.
Frage 3:
Wie wird gewährleistet, dass beim Verlassen von Zügen auf freier Strecke auch #mobilitätsbehinderte
Menschen, #Blinde bzw. #Sehbehinderte, Senioren und Schwangere sowie #Rollstuhlnutzerinnen und #Rollstuhlnutzer
sicher evakuiert und weitergeleitet werden?
Frage 4:
Wie wird bei der Evakuierung die notwendige Kommunikation mit fremdsprachigen bzw. gehörlosen Fahrgästen
sichergestellt?
Antwort zu 3 und 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Das Fahrpersonal gibt in jedem Fall Hilfestellungen beim Aussteigen aus dem Fahrzeug.
Auch wird mobilitätseingeschränkten Personen jegliche Hilfe geboten, damit auch sie das
Fahrzeug zügig verlassen können. Zusätzlich werden Dienstkleidungsträger (Feuerwehr,
Polizei) und ggf. Fahrgäste zur Mithilfe gebeten. Sollte der Ausstieg für Rollstuhlfahrende
aufgrund örtlicher Begebenheiten nicht möglich sein, wird über die Leitstelle
weitergehende Hilfe angefordert (Feuerwehr, Hilfsgerätefahrzeug, Verkehrsmeister der
BVG).
Bei der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Räumung des Fahrzeuges durch das Fahrpersonal
wird mit allen verbleibenden Personen direkt kommuniziert.“
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Die TAB verweist darauf, dass die Räumung auf der Strecke nicht das Regelszenario
darstellt. Die Evakuierungskonzepte sehen im Regelfall stets die Räumung am Bahnsteig
vor.
Berlin, den 09.09.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz