www.berlin.de
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche konkreten #Bundesstraßenabschnitte werden im Rahmen der #Auftragsverwaltung durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (#SenUVK) verwaltet?
Antwort zu 1: Folgende Bundesstraßenabschnitte werden im Rahmen der Auftragsverwaltung durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) verwaltet:
|
von
|
bis
|
B 1
|
Königstr. / Berliner Str.(Landesgrenze Mitte GlienickerBrücke)
|
Königstr. (Friedenstr. westl. Straßen- fluchtlinie)
|
B 2
|
Dorfstraße Malchow / Blankenburger Pflasterweg
|
Dorfstraße (Landesgrenze)
|
B 2
|
Potsdamer Ch. (Landesgrenze)
|
Wilhelmstr. (Ecke Gut Karolinenhöhe)
|
B 2/5
|
Baulastgrenze östlich Alt-Pichelsdorf., Mahnkopfweg / Heerstr.
|
Baulastgrenze östlich Am Postfenn, Schirwindter Allee / Heerstr.
|
B 5
|
Hamburger Ch. / Heerstr. (Landesgrenze)
|
Nennhauser D./ Heerstr.
|
B 96
|
Oranienburger Ch. / Schwarzkittelweg
|
Oranienburger Ch. / Berliner Str. (Landesgrenze)
|
B 96a
|
Grünbergallee
|
Schnellstraße, Knoten in Aufweitung Richtung Nor- den
|
B 109
|
Schönerlinder Straße / Straße 180
|
Schönerlinder Str. / Berliner Str. (LG)
|
Frage 2: Welcher Sanierungsbedarf besteht aktuell an den in 1. genannten Bundesstraßen und den Berliner Au- tobahnabschnitten, inklusive von Ingenieurbauwerken? (Bitte getrennt nach Bundesstraßen- und Autobahnab- schnitten, Sanierungsgrund und aktuellem Verfahrens- stand, Zeitplan und Kosten benennen).
Antwort zu 2: In der beiliegenden Anlage sind die lau- fenden bzw. die in diesem und nächsten Jahr beginnenden Maßnahmen mit einem höheren Sanierungsbedarf aufge- listet. Bei allen Bundesautobahnen und Bundestraßen laufen ständig sowohl auf den Brücken als auch auf der Strecke kleinere Instandhaltungsmaßnahmen.
Frage 3: Welche dieser Sanierungs- oder Neubaumaß- nahmen werden direkt und ausschließlich durch die Sen- UVK durchgeführt und welche sind an Dritte vergeben worden oder sollen an Dritte vergeben werden? (Bitte um Erläuterung zur Vergabe an Dritte).
Antwort zu 3: Die SenUVK führt bei den Baumaß- nahmen nur nicht delegierbare Kernaufgaben des öffentli- chen Bauherrn durch und überträgt sämtliche „delegierba- ren Bauherrenaufgaben“ im Rahmen der Bauvorberei- tung, Planung und – Ausführung unter Einhaltung der geltenden Vergabevorschriften vollständig an Dritte.
Frage 4: Gibt es eine konkrete Zuordnung von Mitar- beiter*innen zu Sanierungsmaßnahmen? Wenn ja, wie viele Maßnahmen oder welches Auftragsvolumen betreut ein Mitarbeiter?
Antwort zu 4: Zwecks Erzielung von Synergieeffekten gibt es in der Regel keine konkrete Zuordnung von Mitar- beiter*innen entweder zu Sanierungsmaßnahmen oder ausschließlich für Bundesbauten.
Berlin, den 06. April 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r…………………………..
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Apr. 2017)
Gefällt mir:
Gefällt mir Wird geladen …