Straßenverkehr: Lkw über 7,5 Tonnen Maut gilt jetzt für alle Bundesstraßen – auch in Berlin, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/lkw-ueber-7-5-tonnen-maut-gilt-jetzt-fuer-alle-bundesstrassen—auch-in-berlin-30711574?dmcid=nl_20180701_30711574

Berlin – Seit Mitternacht muss die #Lkw-Maut in Berlin wie in ganz Deutschland für Fahrten auf allen #Bundesstraßen gezahlt werden. Bislang wurde die Gebühr für #Autobahnen und einige Streckenabschnitte von Bundesstraßen erhoben. Sie gilt für Lastwagen ab 7,5 Tonnen Gesamtgewicht.

Mit der Neuregelung zum 1. Juli wird die Maut auf allen 169 Kilometern Bundesstraße in der Hauptstadt fällig und wie bisher auf 77 Autobahnkilometern, wie aus einer Übersicht des Bundesverkehrsministeriums hervorgeht. In Brandenburg sind 2750 Kilometer Bundesstraßen betroffen. Knapp 60 Kontrollsäulen wurden hier nach Angaben der Toll Collect GmbH landesweit aufgestellt, die im Auftrag des Bundes die Säulen betreibt. Die Säulen stehen am Straßenrand und erkennen, ob Fahrzeuge Maut zahlen müssen.

Keine „Mautflüchtlinge“ mehr

Deutschlandweit wächst das gebührenpflichtige Netz damit von einem Tag auf den anderen von 15.000 auf 52.000 Kilometer. Die Speditionsbranche erwartet höhere Belastungen durch zusätzliche Kosten. Die Brandenburger Kommunen hoffen dagegen auf weniger „Mautflüchtlinge“, die bislang auf Bundesstraßen auswichen, um Geld zu sparen. Der Städte- und Gemeindebund sieht durch die Maut für Bundesautobahnen und -fernstraßen auch eine bessere Finanzierungsgrundlage …

Straßenverkehr: LKW – Maut auf innerstädtischen Bundesstraßen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie hoch schätzt der Senat die zu erwartenden Einnahmen aus der Ausweitung der #LKW-Maut auf
innerstädtischen #Bundesstraßen?
Antwort zu 1:
Gemäß § 11 Abs. 1 #Bundesfernstraßenmautgesetz (#BFStrMG) wird das #Mautaufkommen
vollständig im Bundeshaushalt vereinnahmt. Den Trägern der Straßenbaulast einer
mautpflichtigen Straße oder eines Abschnitts einer mautpflichtigen Straße steht gemäß §
11 Abs. 3 BFStrMG das auf den in ihrer Baulast befindlichen Strecken anfallende
Mautaufkommen nach anteiliger Berücksichtigung der Abzüge der Kosten für das
#Mautsystem, die #Mautkontrollen und die #Mautharmonisierung zu. Die Anteile werden über
den Bundeshaushalt zugewiesen. Die Höhe der Einnahmen aus der Lkw-Maut auf
Bundesstraßen, die sich in der Baulast des Landes Berlin befinden, ist derzeit noch nicht
abschätzbar.
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Frage 2:
Wie will der Senat verhindern, dass LKW-Fahrer zur Vermeidung der Mautpflicht künftig von den
leistungsfähigen innerstädtischen Bundesstraßen auf weniger leistungsfähigen Stadtstraßen ausweichen
und dadurch sowohl diese Straßen als auch deren Anwohner überlasten?
Antwort zu 2:
In Berlin sind nicht nur Bundesstraßen leistungsfähig. Die „normalen“ Stadtstraßen des
übergeordneten Straßennetzes von Berlin sind zur Nutzung für den Quell- und Zielverkehr
des Wirtschaftsverkehrs geeignet und vorgesehen.
Einen nennenswerten zielgerichteten Ausweichverkehr erwartet die Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) nicht. Zum 01.07.2018 wird die Mautpflicht
für Lkw ab 7,5 Tonnen auf sämtliche Bundesstraßen ausgedehnt. Bisher galt sie nur auf
Bundesautobahnen. SenUVK wird die Entwicklung hinsichtlich möglicher Verlagerungen
nach dem 01.07.2018 beobachten.
Frage 3:
Warum sind Fahrzeuge der BSR, die immerhin eine Aufgabe der staatlichen Daseinsfürsorge übernehmen,
der Mautpflicht unterworfen?
Antwort zu 3:
Gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BFStrMG ist keine Maut bei Verwendung von Fahrzeugen,
die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst einschließlich
Straßenreinigung und Winterdienst genutzt werden, zu entrichten. Fahrzeuge der BSR
werden nicht ausschließlich im Rahmen des Straßenbetriebsdienstes genutzt und sind
daher der Mautpflicht unterworfen.
Frage 4:
Mit welchen Mehrkosten für die BSR rechnet der Senat nach der Ausweitung der LKW-Maut auf
innerstädtischen Bundesstraßen?
Antwort zu 4:
Die BSR hat wie folgt geantwortet:
„Betroffen sind überwiegend die Fahrzeuge der Müllabfuhr. Diese fahren nicht
liniengebunden, sondern mit der Maßgabe, möglichst umweltfreundlich – also kurze Wege
und Kraftstoff sparend – zu fahren. Nach sechs Monaten Praxis lässt sich diese Frage
genauer beantworten. Im Jahr 2017 hat die BSR für die bereits bestehende Mautpflicht auf
der Stadtautobahn rund 170.000 Euro gezahlt.“
Frage 5:
In welchem Umfang werden diese Mehrkosten über die Müllgebühren auf die Berliner umgelegt werden?
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Antwort zu 5:
Die BSR hat wie folgt geantwortet:
„Die BSR ist gehalten, die entstehenden Kosten für die Abfallentsorgung über die Tarife
der Abfallleistungen zu refinanzieren (Kostendeckungsprinzip). Maßgebliche
Auswirkungen auf die zu refinanzierenden Kosten haben u.a. Personalkosten (> 50 % der
Gesamtkosten) und die Entsorgungskosten. Eventuelle Anstiege in diesen Bereichen, wie
in anderen Bereichen – z.B. Fuhrparkkosten – haben höhere Gesamtkosten zur Folge, die
über die Tarife refinanziert werden müssen.“
Berlin, den 01.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: LKW-Maut auf Bundesstraßen in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ab wann gilt die #LKW-Maut auf allen #Bundesstraßen?
Antwort zu 1:
Dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (#BMVI) zufolge sollen ab dem 1. Juli 2018 alle rund 40.000 km #Bundesstraßen #mautpflichtig für Lkw werden. Das entsprechende Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) vom 27. März 2017 (BGBl. I S. 564) ist am 31. März 2017 in Kraft getreten. Nach Auskunft des BMVI laufen zu dieser Mautausweitung derzeit die organisatorischen und technischen Vorarbeiten. Soweit es auf Grund eines technischen oder rechtlichen Grundes im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Erhebung der Maut erforderlich ist, kann das BMVI gemäß § 13a BFStrMG durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates den für den 1. Juli 2018 geplanten Mautbeginn verschieben.
Frage 2:
Trifft dies auch auf die Bundesstraßen in der Baulast des Landes Berlin zu?
Antwort zu 2:
Ja.
Frage 3:
Gibt es Ausnahmen bzw. Unterschiede in Bezug auf die LKW-Maut zwischen Bundesstraßen in der Baulast Berlins und denen des Bundes?
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Antwort zu 3:
Nein.
Frage 4:
Wenn zu 2. ja, erhält das Land Berlin oder der Bund die Einnahmen aus der LKW-Maut für die Benutzung Berliner Bundesstraßen oder werden die Einnahmen aufgeteilt?
Antwort zu 4:
Gemäß § 11 Absatz 1 BFStrMG wird das Mautaufkommen vollständig im Bundeshaushalt vereinnahmt. Die Anteile anderer Träger der Straßenbaulast als der des Bundes werden gemäß § 11 Absatz 3 Satz 3 BFStrMG über den Bundeshaushalt zugewiesen.
Frage 5:
Wenn die Einnahmen aufgeteilt werden, nach welchen Kriterien werden die Mautgebühren aufgeteilt?
Antwort zu 5:
Den Trägern der Straßenbaulast einer mautpflichtigen Straße oder eines Abschnittes einer mautpflichtigen Straße steht gemäß § 11 Absatz 3 Satz 1 BFStrMG das auf den in ihrer Baulast befindlichen Strecken angefallene Mautaufkommen nach anteiliger Berücksichtigung der Abzüge der Kosten für das Mautsystem, die Mautkontrollen und die Mautharmonisierung nach § 11 Absatz 1 und 2 BFStrMG zu.
Frage 6:
Wenn Berlin Einnahmen erhält, in welche Höhe werden diese Einnahmen erwartet?
Antwort zu 6:
Die Höhe der Einnahmen aus der Lkw-Maut auf Bundesstraßen, die sich in der Baulast des Landes Berlin befinden und die künftig gemäß § 11 Absatz 3 Satz 3 BFStrMG über den Bundeshaushalt dem Land Berlin zugewiesen werden, ist derzeit noch nicht abschätzbar.
Nach § 11 Abs. 3 des Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) besteht für diese Mittel eine Zweckbindung für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur für die Bundesfernstraßen.
Berlin, den 02.05.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Straßen und Brücken Berlin hat sich kaputt gespart – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/strassen-und-bruecken-berlin-hat-sich-kaputt-gespart-26772646?dmcid=nl_20170427_26772646

Berlin – Es ist nicht irgendeine Straße. Die #Bundesstraße #109 ist eine der wichtigsten Verbindungen von Berlin ins Umland, Richtung Norden. Doch seit mehr als zwei Wochen ist die stark belastete Route #unterbrochen, und es sieht so aus, als ob die Sperrung noch länger andauern wird. Die #Schönerlinder Brücke, die diese Straße über die Autobahn #A114 hinwegführt, ist nicht mehr befahrbar, seitdem bei Arbeiten Schäden entdeckt worden sind. Das Stahlblech, das die Fahrbahn trägt, hat einen langen Riss. Das lässt sich wohl nicht mehr reparieren.
Die #Brückensperrung im Nordosten Berlins ist ein weiteres Beispiel dafür, wie es um die Infrastruktur in dieser Stadt bestellt ist. Bislang hielt sich der Senat mit genauen Angaben zum Ausmaß der #Krise zurück. Jetzt gibt es endlich eine Zahl. 1,3 Milliarden Euro – auf diese Summe hat die neue Berliner Verkehrssenatorin Regine Günther den Investitionsrückstau im Straßenbereich nun beziffert.
#Straßenkataster geplant
So viel Geld würde es kosten, alle Schäden an Straßen und Straßenbrücken in Berlin zu beheben. „Wir müssen diesen Engpass überwinden“, forderte die parteilose, von den Grünen nominierte Politikerin während einer Veranstaltung der Industrie- und Handelskammer Potsdam. „Komplexe Planungsprozesse“ müssten bewältigt werden, sagte sie. Ob und wie das gelinge, hänge von der Personalkapazität ab. Darum stelle die Verwaltung verstärkt Planer ein.
Allerdings: Die Zahl von 1,3 Milliarden, die Günther nannte, ist eine Schätzung. „Wir haben noch keinen genauen Überblick, in welchem Zustand sich die Straßen befinden“, gestand sie ein. „Das soll verändert werden, damit wir schneller und effektiver arbeiten können.“
An diesem Donnerstag debattiert der Verkehrsausschuss des Abgeordnetenhauses über einen Antrag der rot-rot-grünen Koalition, „zügig ein Erhaltungsmanagement einzurichten“. Damit holt Berlin nach, was es im Land Brandenburg schon seit Jahren gibt. Dort stellt der Landesbetrieb Straßenwesen regelmäßig den Straßenzustand fest und arbeitet die Daten als Planungsgrundlage auf. In Berlin hat die Verwaltung dagegen keine genaue Übersicht, wie es um Straßen und Brücken bestellt ist.
Wenn Schwertransporte angemeldet werden, muss die zuständige Behörde herumtelefonieren, damit aus Karteien und Akten Daten über …

Straßenverkehr:Auftragsverwaltung der Bundesstraßen und Autobahnen in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Welche konkreten #Bundesstraßenabschnitte werden im Rahmen der #Auftragsverwaltung durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (#SenUVK) verwaltet?

Antwort zu 1: Folgende Bundesstraßenabschnitte werden im Rahmen der Auftragsverwaltung durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) verwaltet:

 

von

bis

 

B 1

Königstr.  /  Berliner  Str.(Landesgrenze  Mitte GlienickerBrücke)

Königstr.              (Friedenstr.              westl.             Straßen- fluchtlinie)

 

B 2

Dorfstraße           Malchow          /         Blankenburger Pflasterweg

 

Dorfstraße (Landesgrenze)

B 2

Potsdamer Ch. (Landesgrenze)

Wilhelmstr. (Ecke Gut Karolinenhöhe)

 

B 2/5

Baulastgrenze              östlich             Alt-Pichelsdorf., Mahnkopfweg / Heerstr.

Baulastgrenze               östlich              Am             Postfenn, Schirwindter Allee / Heerstr.

B 5

Hamburger Ch. / Heerstr. (Landesgrenze)

Nennhauser D./ Heerstr.

B 96

Oranienburger Ch. / Schwarzkittelweg

Oranienburger Ch. / Berliner Str. (Landesgrenze)

B 96a

Grünbergallee

Schnellstraße, Knoten in Aufweitung Richtung Nor- den

B 109

Schönerlinder Straße / Straße 180

Schönerlinder Str. / Berliner Str. (LG)

 

Frage 2: Welcher Sanierungsbedarf besteht aktuell an den in 1. genannten Bundesstraßen und den Berliner Au- tobahnabschnitten, inklusive von Ingenieurbauwerken? (Bitte getrennt nach Bundesstraßen- und Autobahnab- schnitten, Sanierungsgrund und aktuellem Verfahrens- stand, Zeitplan und Kosten benennen).

Antwort zu 2: In der beiliegenden Anlage sind die lau- fenden bzw. die in diesem und nächsten Jahr beginnenden Maßnahmen mit einem höheren Sanierungsbedarf aufge- listet. Bei allen Bundesautobahnen und Bundestraßen laufen ständig sowohl auf den Brücken als auch auf der Strecke kleinere Instandhaltungsmaßnahmen.

Frage 3: Welche dieser Sanierungs- oder Neubaumaß- nahmen werden direkt und ausschließlich durch die Sen- UVK durchgeführt und welche sind an Dritte vergeben worden oder sollen an Dritte vergeben werden? (Bitte um Erläuterung zur Vergabe an Dritte).

Antwort zu 3: Die SenUVK führt bei den Baumaß- nahmen nur nicht delegierbare Kernaufgaben des öffentli- chen Bauherrn durch und überträgt sämtliche „delegierba- ren Bauherrenaufgaben“ im Rahmen der Bauvorberei- tung, Planung und – Ausführung unter Einhaltung der geltenden Vergabevorschriften vollständig an Dritte.

Frage 4: Gibt es eine konkrete Zuordnung von Mitar- beiter*innen zu Sanierungsmaßnahmen? Wenn ja, wie viele Maßnahmen oder welches Auftragsvolumen betreut ein Mitarbeiter?

Antwort zu 4: Zwecks Erzielung von Synergieeffekten gibt es in der Regel keine konkrete Zuordnung von Mitar- beiter*innen entweder zu Sanierungsmaßnahmen oder ausschließlich für Bundesbauten.

Berlin, den 06. April 2017

 

 

In Vertretung

J e n s – H o l g e r  K i r c h n e r…………………………..

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Apr. 2017)