U-Bahn: Fahrer*innenmangel bei der BVG – U-Bahn (I), aus Senat

www.berlin.de

1. Wie viele #U-Bahnfahrer*innen sind bei der BVG (bitte immer inklusive der #BT) seit 2010 pro Jahr
angestellt?
a) Wie viele davon sind in Vollzeit beschäftigt?
b) Wie viele davon sind in Teilzeit beschäftigt?
c) Wie viele davon stehen längerfristig für den Fahrdienst nicht zur Verfügung? (beispielsweise
durch Elternzeit, Krankheiten, etc.)
d) Wie viele davon sind als Kombifahrer*innen angestellt?
e) Wie viele davon gehen einer zweiten Tätigkeit nach?
f) Wie viele Kündigungen werden seitens der U-Bahnfahrer*innen gestellt?
g) Wie hoch war das Durchschnittsalter jährlich?
Zu 1.: Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen:
[Köpfe] 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2017
U-Bahn 734 724 725 728 764 790 789 805
Zu 1. a) – g): Im Durchschnitt lag die Teilzeitquote in den letzten Jahren bei rund 24
Prozent. In den vergangenen Jahren standen durchschnittlich 20 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter im Jahr auf Grund von Langzeiterkrankungen, Elternzeit etc. längerfristig
nicht für den Fahrdienst zur Verfügung.
Aktuell gibt es keine angestellten Kombifahrerinnen und -fahrer bei der U-Bahn. 21
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über eine Fahrerlaubnis „Bus“ und erhalten
diese Befähigung mit regelmäßigen Einsätzen aufrecht. Im Durchschnitt gingen 15
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den erfragten Jahreszeiträumen einer Nebentätigkeit
nach. Mit Stand 01.01.2016 üben 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Nebentätigkeit
aus.
– 2 –
Im Zeitraum 2010–2017 haben insgesamt 77 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gekündigt.
Der Altersdurchschnitt ist in den letzten Jahren stabil. Bei der BVG AöR liegt
er bei rund 46 Jahren und bei der Berlin Transport GmbH (BT) bei 40,5 Jahren.
2. Wie viele Personen, die nicht hauptsächlich als U-Bahnfahrer*innen angestellt sind besitzen eine
Betriebsfahrberechtigung als U-Bahnfahrer*innen?
a) Wie viele davon sind Kombifahrer*innen Straßenbahn?
b) Wie viele davon sind Kombifahrer*innen Bus?
c) Wie viele davon sind in der Verwaltung tätig?
d) Wie viele davon sind in der Werkstatt tätig?
Wie viele Dienste und Arbeitsstunden wurden von diesen Arbeitskräften im Bereich U-Bahn pro
Jahr seit 2010 übernommen? (bitte für a) –d) getrennt angeben)
Zu 2.: In Summe besitzen bei der U-Bahn 308 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die nicht hauptsächlich als U-Bahnfahrerinnen und U-Bahnfahrer angestellt sind,
eine Fahrberechtigung im Linienbetrieb zur Fahrgastbeförderung.
Zu 2. a) – b): Keiner.
Zu 2. c): Innerhalb der Verwaltung U-Bahn besitzen 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
eine Fahrberechtigung für die U-Bahn im Linienbetrieb zur Fahrgastbeförderung.
Zu 2. d): Innerhalb der Werkstätten besitzt keine Mitarbeiterin und kein Mitarbeiter
eine Fahrberechtigung im Linienbetrieb zur Fahrgastbeförderung. Die Fahrberechtigungen
im Werkstattbereich beschränken sich auf das Rangieren und
Zugbewegungen innerhalb des Werkstättenbereiches.
[Angaben in h] 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
U-Bahn 2.416 5.224 4.354 3.617 3.110 2.807 3.136 2.858
3. Vernachlässigen diese Personen ihre eigentliche Arbeit, weil nicht genügend U-Bahnfahrer*innen
zur Verfügung stehen?
Zu 3.: Der Einsatz der Beschäftigten im Fahrdienst, die nicht direkt als UBahnfahrerinnen
und U-Bahnfahrer angestellt sind, obliegt dem zuständigen Sachgebiet.
Die Entscheidung, ob eine Mitarbeiterin / ein Mitarbeiter zum Einsatz kommt,
wird sehr restriktiv gehandhabt. Hier werden bestehende Tätigkeit und Einsatz im
Fahrdienst gegeneinander abgewogen, Prioritäten gesetzt und der gesamtunternehmerische
Nutzen bewertet.
4. Wie viele U-Bahnfahrer*innen hat die BVG seit 2010 pro Jahr eingestellt?
a) Wie viele davon wurden von der BVG selbst ausgebildet?
b) Wie viele davon sind Quereinsteiger?
c) Wie viele dieser Personen arbeiten nicht mehr als U-Bahnfahrer*innen und was sind die Gründe
dafür?
Zu 4.: Grundsätzlich durchlaufen alle Neueinstellungen zum U-Bahnfahrer / zur UBahnfahrerin
die Betriebsschule der U-Bahn, um eine Fahrberechtigung gemäß Verordnung
über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung
– BOStrab) zu erhalten.
[Zugänge Köpfe] 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
U-Bahn 49 40 55 42 123 142 105 103
– 3 –
Zu 4. a) – c): Von den externen Zugängen sind aktuell 65 Beschäftigte der BVG AöR
nicht mehr als Zugfahrerin bzw. Zugfahrer tätig. Zu den Gründen liegen keine Informationen
vor. Bei der BT arbeiten derzeit 8 U-Bahnfahrerinnen und U-Bahnfahrer in
der Verwaltung oder als Meister.
5. Wie viele Personen haben seit 2010 pro Jahr die Ausbildung/Weiterbildung zum/zur UBahnfahrer*
in abgebrochen und was waren die Gründe dafür?
Zu 5.: Über den gesamten Zeitraum betrachtet liegt die Quote der abgebrochenen
Aus- und Weiterbildungen zum U-Bahnfahrer / zur U-Bahnfahrerin bei 25 bis 30%.
Die hauptsächliche Ursache besteht in nicht bestandenen Prüfungen. Weitere Ursachen
sind der BVG AöR nicht bekannt und liegen in aller Wahrscheinlichkeit im persönlichen
Bereich begründet.
6. Wie viele Fahrschullehrer*innen sind seit 2010 jährlich bei der BVG im Bereich U-Bahn angestellt?
Zu 6.: Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen:
Köpfe 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
U-Bahn 12 15 16 116 16 14 12 16
7. Reichen die Kapazitäten der Fahrschule aus, um den zukünftigen Mehrbedarf durch Rentenabgängen
und Mehrleistungspakete sicherstellen zu können?
Zu 7.: Die Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Die Mittelfristplanung
2019 – 2022 sieht eine konstante Ausbildungskapazität innerhalb der Betriebsschule
U-Bahn vor. Im Rahmen des jährlichen Planungsprozesses werden auch hier die
Ressourcenbedarfe überprüft und ggf. angepasst.
8. Wie viele Dienste sind seit 2010 an einem normalen Werktag zu besetzen? Wie viele werden es
inklusive der Mehrleistungspakete bis zum Ende der Legislaturperiode sein?
Zu 8.: Die zu besetzenden Dienste innerhalb eines Jahres variieren sehr stark. Bedingt
durch Baustellen und Sonderverkehre entstehen hier größere Verwerfungen.
Ohne diese Verwerfungen ergibt sich an einem normalen Werktag folgendes Bild:
Dienste 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
U-Bahn 410 413 401 396 403 407 407 422
Die Anzahl zu leistender Dienste auf Grund von zukünftigen Mehrleistungspaketen
kann seitens der BVG AöR nicht abschließend bestimmt werden. Die Abstimmungen
mit dem Aufgabenträger laufen kontinuierlich, die Ergebnisse sind anschließend mit
Fahrplänen zu hinterlegen. Erst dann ergibt sich die Anzahl der zukünftig zu leistenden
Dienste.
9. Wie viele U-Bahnfahrer*innen sind seit 2010 pro Jahr in Rente gegangen?
Zu 9.: Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen:
Köpfe 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
U-Bahn 1 1 1 0 5 5 9 10
– 4 –
10. Wie viele U-Bahnfahrer*innen sind seit 2010 nach ihrem eigentlichen Renteneintritt weiterhin als
Teilzeit oder Vollzeitkräfte angestellt?
Zu 10.: Zuletzt sind zwei U-Bahnfahrerinnen und U-Bahnfahrer nach ihrem eigentlichen
Renteneintritt weiterhin als Teilzeit- oder Vollzeitkräfte angestellt.
11. Wie viele U-Bahnfahrer*innen werden innerhalb der nächsten 5 Jahre in Rente gehen?
Zu 11.: Innerhalb der nächsten fünf Jahre werden voraussichtlich 43 UBahnfahrerinnen
und U-Bahnfahrer in Rente gehen.
12. Welcher prozentuale Krankenstand fließt seit 2010 jährlich in die Berechnung des Personalbedarfs
im Betriebsbereich U-Bahn ein?
Zu 12.: Der Krankenstand wird differenziert in der Planung berücksichtigt und rollierend
überprüft. In den letzten Jahren lag er zwischen 4,5 und rund 9 Prozent bezogen
auf unterschiedliche Fahrergruppen.
13. Wie hoch ist der reale jährliche Krankenstand im Bereich U-Bahn seit 2010?
Zu 13.: Der reale Krankenstand lag in den Jahren ab 2010 zwischen 7,5 und rund 11
Prozent bezogen auf unterschiedliche Fahrergruppen.
14. Wie hoch sind die Überstunden seit 2010 pro Jahr und pro U-Bahnfahrer*innen?
Zu 14.: Seit 2010 liegt der Überstundenanteil bei der BVG AöR im Durchschnitt stabil
bei knapp einem Prozent. Bei der BT liegt der Überstundenanteil bei rund zwei Prozent.
15. Wie viele Dienste konnten seit 2010 pro Jahr nicht besetzt werden, weil keine U-Bahnfahrer*innen
zur Verfügung standen?
Zu 15.: Eine Statistik hierzu liegt nicht vor. Ausfälle, egal aus welchem Grund, werden
im Rahmen der Abrechnung zum Verkehrsvertrag als Zuverlässigkeit bewertet
oder als ausgefallene Leistungskilometer erfasst.
[Tsd. Nutzzugkilometer] 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
U-Bahn 33,7 36,5 94,0 68,5 149,4 182,0 169,1 294,7
16. Wie viele U-Bahnfahrer*innen gehen arbeiten, obwohl diese eigentlich frei haben?
Zu 16.: Diese Frage kann statistisch nicht beantwortet werden. Im Rahmen der tariflichen
und rechtlichen Arbeitszeitregelungen steht es den Fahrerinnen und Fahrern
frei, zusätzliche Dienste an einem freien Tag zu übernehmen.
17. Wie oft werden die U-Bahnfahrer*innen angefragt, ob sie einen Dienst auf frei übernehmen würden?
Zu 17.: Eine statistische Erfassung hierzu erfolgt nicht. Die grundsätzlichen Regelungen
sind in der Antwort auf die Frage 16 beschrieben.
18. Wieso sind die U-Bahnfahrer*innen bei der BT verblieben, obwohl die Straßenbahnfahrer*innen
komplett zur BVG gewechselt sind?
– 5 –
19. Wie hoch wären die finanziellen Einsparungen, wenn die U-Bahnfahrer*innen ebenfalls zur BVG
wechseln?
Zu 18. und 19.: Vor dem Hintergrund der damaligen Rahmenbedingungen haben die
Tarifvertragsparteien in den Tarifverhandlungen den Übergang der Straßenbahnfahrerinnen
und Straßenbahnfahrer der BT zur BVG ausgehandelt. Die Frage nach einem
Wechsel der U-Bahnfahrerinnen und U-Bahnfahrer von der BT zur BVG stellt
sich zzt. nicht, weshalb eine Berechnung der finanziellen Auswirkungen eines Wechsels
nicht erforderlich ist.
Berlin, den 7. Mai 2018
In Vertretung
Henner B u n d e
………………………………………………….
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe

Bus: Fahrer*innenmangel bei der BVG – Bus (I), aus Senat

www.berlin.de

 

 

  1. viele #Busfahrer*innen sind bei der BVG (bitte immer inklusive der #BT) seit 2010 pro Jahr ange- stellt?

    • viele davon sind in Vollzeit beschäftigt?
    • viele davon sind in Teilzeit beschäftigt?
    • viele davon stehen längerfristig für den Fahrdienst nicht zur Verfügung? (beispielsweise durch Elternzeit, Krankheiten, etc.)
    • viele davon sind als Kombifahrer*innen angestellt?
    • viele davon gehen einer zweiten Tätigkeit nach?
    • viele Kündigungen werden seitens der Busfahrer*innen gestellt?
    • hoch war das Durchschnittsalter jährlich?

 

Zu 1.: Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen:

 

  [Köpfe]       31.12.2010   31.12.2011   31.12.2012   31.12.2013   31.12.2014   31.12.2015   31.12.2016   31.12.2017      

Omnibus

VBO                    4009              4069             4073             4049             4241              4331              4499              4664

 

 

Zu 1. a) – g): Im Durchschnitt lag die Teilzeitquote in den letzten Jahren bei rund 10 Prozent. In den vergangenen Jahren standen durchschnittlich 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (MA) im Jahr auf Grund von Langzeiterkrankungen, Elternzeit etc. längerfristig nicht für den Fahrdienst zur Verfügung.

 

Aktuell gibt es 28 angestellte Kombifahrer im Busbereich. Die Daten zu einer zweiten Tätigkeit waren nicht zu ermitteln.

Im Zeitraum 2010–2017 haben insgesamt 419 MA gekündigt. Der Altersdurchschnitt ist in den letzten Jahren stabil zwischen 46 und 47 Jahren.

  1. viele Personen, die nicht hauptsächlich als Busfahrer*innen angestellt sind besitzen weiterhin

 

 

eine Betriebsfahrberechtigung als Busfahrer*innen?

  • viele davon sind Kombifahrer*innen Straßenbahn?
  • viele davon sind Kombifahrer*innen U-Bahn?
  • viele davon sind in der Verwaltung tätig?
  • viele davon sind in der Werkstatt tätig?

Zu 2. a) – d): Neben den im Fahrdienst Beschäftigten besitzen insgesamt 274 Per- sonen die Fahrerlaubnis für die Fahrgastbeförderung mit Omnibussen.

Dabei handelt es sich um 22 Beschäftige aus der Abteilung Fahrzeugtechnik Omni- bus, 192 Beschäftigte aus dem Verwaltungsbereich Omnibus, 12 U-Bahnfahrer mit Besitz einer Fahrberechtigung Bus und 48 sonstige BVG-Beschäftigte.

 

  1. viele Dienste und Arbeitsstunden wurden von diesen Arbeitskräften im Bereich Bus pro Jahr seit 2010 übernommen ? (bitte für a) –d) getrennt angeben)

Zu 3.: Die durchschnittliche Anzahl erbrachter Dienste mit einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 8 Stunden beträgt pro Jahr ca. 1.100. Daraus resultiert ein jährliches Volumen von ca. 8.800 Stunden.

Um die Gültigkeit der Betriebsfahrberechtigung Bus aufrecht zu erhalten, überneh- men Angestellte, die nicht hauptsächlich als Busfahrerinnen und Busfahrer angestellt sind, einmal im Quartal einen Dienst als Busfahrerin bzw. Busfahrer.

 

  1. diese Personen ihre eigentliche Arbeit, weil nicht genügend Busfahrer*innen zur Verfügung stehen?

Zu 4.: Die Steuerung des Einsatzes von Beschäftigten der BVG liegt bei den Fachbe- reichen und erfolgt grundsätzlich unter Beachtung der Aufgaben und Verantwortun- gen. Dazu gehören die Priorisierung von Aufgaben und die Einsatzsteuerung nach gesamtunternehmerischen Notwendigkeiten.

 

  1. viele Busfahrer*innen hat die BVG seit 2010 pro Jahr eingestellt?

    • viele davon wurden von der BVG selbst ausgebildet?
    • viele davon sind Quereinsteiger?
    • viele dieser Personen arbeiten nicht mehr als Busfahrer*innen und was sind die Gründe dafür?

 

Zu 5. a) – b):

 

[Köpfe]

 

 

 

 

2010

 

 

2011

 

 

2012

 

 

2013

 

 

2014

 

 

2015

 

 

2016

 

 

2017

VBO Fahrer*innen

 

 

265

233

254

173

461

265

472

558

VBO Fahrer*innen dung

in

Ausbil-

 

 

 

 

 

45

 

62

 

96

 

178

Σ VBO

 

 

265

233

254

173

506

327

568

736

 

Ab 2014 wurden erstmals Beschäftigte in die Berufsgruppe "Fahrerin bzw. Fahrer in Ausbildung" eingestellt.

 

 

Zu 5. c): Die Anzahl der ausgeschiedenen Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger sowie deren Gründe werden statistisch nicht erfasst.

 

 

  1. viele Personen haben seit 2010 pro Jahr die Ausbildung/Weiterbildung zum/zur Busfahrer*in abgebrochen und was waren die Gründe dafür?

 

 

Zu 6.: Durchschnittlich brechen ca. 17 Personen pro Jahr die Fahrschulausbildung

 

 

ab. Die Gründe liegen neben dem Nichtbestehen der theoretischen oder praktischen Prüfung im privaten Bereich oder stehen im Zusammenhang mit einer Krankheit.

 

  1. viele Fahrschullehrer*innen sind seit 2010 jährlich bei der BVG im Bereich Bus angestellt?

Zu 7.: Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen:

 

 [Köpfe]  31.12.2010  31.12.2011  31.12.2012  31.12.2013  31.12.2014  31.12.2015  31.12.2016  31.12.2017     

VBO                          13                     14                     13                     14                     14                     11                      14                    17

 

  1. die Kapazitäten der Fahrschule aus, um den zukünftigen Mehrbedarf durch Rentenab- gängen und Mehrleistungspakete sicherstellen zu können?

Zu 8.: Die Kapazitäten der Fahrschule reichen aktuell aus, um den bestehenden Be- darf zu decken.

 

  1. unternehmensexterne Busfahrerschulen von der BVG beauftragt oder bestehen bereits Partnerschaften? Wenn nein, ist dies in Zukunft angedacht, um den Personalmehrbedarf decken zu können?

 

Zu 9.: Nur die Berlin Transport GmbH (BT) arbeitet mit unternehmensexternen Fahr- schulen zusammen. Die Kapazitäten der externen und internen Fahrschulen reichen insgesamt aus, um den bestehenden Bedarf zu decken.

 

  1. bewertet der Senat den Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt um Busfahrer*innen, insbesondere seit der Deregulierung des Fernbusmarktes und ergeben sich daraus tarifliche Maßnahmen zur Attrak- tivierung der BVG im Vergleich mit Wettbewerben?

 

Zu 10.: Die Landesunternehmen sind in allen Branchen und Berufsgruppen gefor- dert, sich den jeweiligen Wettbewerbsbedingungen zu stellen. Insofern ist die BVG AöR, wie alle Landesunternehmen gehalten, unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit über Tarifpolitik, aber auch über betriebliche Rahmenbedingungen (z. B. Dienstzeiten etc.) angemessene Anreize zur Gewinnung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu schaffen.

 

  1. viele Dienste sind seit 2010 an einem normalen Werktag zu besetzen? Wie viele werden es inklusive der Mehrleistungspakete bis zum Ende der Legislaturperiode sein?

 

Zu 11.: Im Durchschnitt der vergangenen Jahre waren 1.400 Dienste täglich bei der BVG AöR zu besetzen. Dabei ist eine jährliche Steigerung von ca. 5% mit zu be- trachten. Aktuell sind es 1.600 Dienste. Die BT hat im Durchschnitt 950 Dienste an normalen Werktagen zu besetzen.

 

  1. ßenbahn in dieser Legislaturperiode obsolet werden?

Zu 12.: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist nicht abschätzbar, ob und wie viele Dienste durch die angestrebten Streckenverlängerungen bei der Straßenbahn in dieser Le- gislaturperiode obsolet werden könnten.

 

 

  1. viele Busfahrer*innen sind seit 2010 pro Jahr in Rente gegangen?

Zu 13.: Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: [Köpfe]  2010  2011  2012  2013  2014  2015  2016  2017

 

VBO       6         10       16       26       52       54        78       82

 

  1. viele Busfahrer*innen sind seit 2010 nach ihrem eigentlichen Renteneintritt weiterhin als Teil- zeit oder Vollzeitkräfte angestellt?

Zu 14.: Zuletzt sind 7 Busfahrerinnen bzw. Busfahrer nach ihrem eigentlichen Ren- teneintritt weiterhin als Teilzeit- oder Vollzeitkräfte angestellt.

 

  1. viele Busfahrer*innen werden innerhalb der nächsten 5 Jahre in Rente gehen?

Zu 15.: Innerhalb der nächsten 5 Jahre werden voraussichtlich 371 Busfahrerinnen und Busfahrer in Rente gehen.

 

  1. im Betriebsbereich Bus ein?

Zu 16.: Der Krankenstand wird differenziert betrachtet und rollierend überprüft. In den letzten Jahren wurde er mit zwischen 5 und 9 Prozent bezogen auf unterschiedliche Fahrergruppen eingeplant.

 

  1. hoch ist der reale jährliche Krankenstand im Bereich Bus seit 2010?

Zu 17.: Der reale Krankenstand lag in den Jahren ab 2010 zwischen 6 und rund 14 Prozent bezogen auf unterschiedliche Fahrergruppen.

 

  1. hoch sind die Überstunden seit 2010 pro Jahr und pro Busfahrer*innen?

Zu 18.: Seit 2010 liegt der Überstundenanteil bei der BVG AöR im Durchschnitt stabil bei knapp 2 Prozent. Bei der BT liegt der Überstundenanteil bei 2,6 Prozent.

 

  1. viele Dienste konnten seit 2010 pro Jahr nicht besetzt werden, weil keine Busfahrer*innen zur Verfügung standen?

Zu 19.: Eine Erfassung der Werte erfolgte nicht nach der Anzahl. Im Durchschnitt der letzten sieben Jahre konnten ca. 44.000 Nutzwagenkilometer (Nwkm) Linienleistung nicht erbracht werden.

 

  1. viele Busfahrer*innen gehen arbeiten, obwohl diese eigentlich frei hätten?

Zu 20.: Im Durchschnitt der vergangenen vier Jahre gibt es monatlich ca. 500 Fälle, in denen eine Arbeitsleistung an einem dienstplanmäßig freien Tag erfolgt. Zeitgut- schriften oder direkter Freiausgleich fallen ungefähr in gleicher Höhe wie die Leistun- gen gegen Bezahlung aus.

 

  1. oft werden die Busfahrer*innen angefragt, ob sie einen Dienst auf frei übernehmen würden?

Zu 21.: Hierzu werden keine Statistiken geführt.

 

  1. haben sich die Ersatzverkehrsleistungen im Betriebsbereich Bus seit 2010 in gefahrenen Ki- lometern entwickelt?

    • hat sich der Anteil der durch die BVG selbst gefahrenen Leistungen in diesem Zeitraum entwickelt?
    •  
    •  
    • nein, welche Gründe spielen dann eine Rolle?

 

 

  •  

 

Zu 22. a) – e): Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen:

 

 

SEV-Leistung gesamt 2010 – 2018 (Stand 24.04.2018)

 

Jahr

Nwkm (in 1000)

gesamt

 

BVG-Anteil

 

BT-Anteil

2010

1.163,3

5,5%

0,6%

2011

809,0

9,6%

0,9%

2012

937,7

5,9%

0,5%

2013

1.209,0

1,6%

0,2%

2014

925,7

4,9%

0,5%

2015

1.223,8

3,0%

0,4%

2016

871,8

16,5%

2,1%

2017

1.436,8

2,2%

0,2%

2018

515,6

0,2%

0,0%

 

 

Für die Erbringung von Fahrleistungen im Ersatzverkehr erfolgten Ausschreibungen. Die daraus vereinbarten Stundensätze bilden die Grundlage für die Abrechnung der Subunternehmen. Alle Subunternehmen sind verpflichtet, für ihr eingesetztes Fahr- personal einen Tarifvertrag abzuschließen. Seit 2016 ff. wird bei den Ausschreibun- gen für Fahrleistungen eine Vergütung für das eingesetzte Fahrpersonal mindestens auf Tarifvertrag Nahverkehr (TV-N) – Niveau gefordert.

 

  1. sind die Busfahrer*innen bei der BT verblieben, obwohl die Straßenbahnfahrer*innen komplett zur BVG gewechselt sind?
  2. hoch wären die finanziellen Einsparungen, wenn die Busfahrer*innen ebenfalls zur BVG wechseln?

 

Zu 23. und 24.: Der Übergang der Straßenbahnfahrerinnen und Straßenbahnfahrer der BT zur BVG ist das Ergebnis von Tarifverhandlungen. Die Frage nach einem Wechsel der Busfahrerinnen und Berufsfahrer von der BT zur BVG stellt sich z. Zt. nicht, weshalb eine Berechnung der finanziellen Auswirkungen eines Wechsels aktu- ell nicht erfolgt ist.

 

 

Berlin, den 3. Mai 2018 In Vertretung

 

Henner  B u n d e

…………………………………………………..

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

Straßenbahn: Fahrer*innenmangel bei der BVG – Straßenbahn (I), aus Senat

www.berlin.de

Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit
und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort
auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe
(BVG) Anstalt öffentlichen Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in
eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend
wiedergegeben.
1. Wie viele #Straßenbahnfahrer*innen sind bei der BVG (bitte immer inklusive der #BT) seit 2010 pro
Jahr angestellt?
a) Wie viele davon sind in Vollzeit beschäftigt?
b) Wie viele davon sind in Teilzeit beschäftigt?
c) Wie viele davon stehen längerfristig für den Fahrdienst nicht zur Verfügung? (beispielsweise
durch Elternzeit, Krankheiten, etc.)
d) Wie viele davon sind als Kombifahrer*innen angestellt?
e) Wie viele davon gehen einer zweiten Tätigkeit nach?
f) Wie viele Kündigungen werden seitens der Straßenbahnfahrer*innen gestellt?
g) g) Wie hoch war das Durchschnittsalter jährlich?
Zu 1.: Die Zahlen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen:
Zu a) bis g): Im Durchschnitt lag die Teilzeitquote in den letzten Jahren bei rund 20
Prozent. In den letzten Jahren waren durchschnittlich 20 – 25 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter (MA) ohne Bezahlung auf Grund von Langzeiterkrankungen oder Elternzeit.
[Köpfe] 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2017
Straßenbahn 959 960 948 952 947 986 1.069 1.142
– 2 –
Aktuell gibt es keine angestellten Kombifahrerinnen bzw. Kombifahrer bei der #Straßenbahn.
Es gibt momentan aber rund 20 MA, die eine Fahrerlaubnis Bus haben und
ihre Berechtigung regelmäßig aufrechterhalten. Die Anzahl der MA mit einer Nebenabrede
zur Wahrnehmung einer zweiten Tätigkeit liegt stabil bei rund 10.
Im Zeitraum 2010 – 2017 haben 28 MA gekündigt. Der Altersdurchschnitt ist in den
letzten Jahren stabil bei 46 Jahren.
2. Wie viele Personen, die nicht hauptsächlich als Straßenbahnfahrer*innen angestellt sind besitzen
eine Betriebsfahrberechtigung für die Straßenbahn?
a) Wie viele davon sind Kombifahrer*innen Bus?
b) Wie viele davon sind Kombifahrer*innen U-Bahn?
c) Wie viele davon sind in der Verwaltung tätig?
d) Wie viele davon sind in der Werkstatt tätig?
Zu 2 a) – d): Die Gesamtanzahl an Personen mit einer Fahrerlaubnis für die Fahrgastbeförderung
liegt bei 1.390. Davon sind entsprechend Frage 1 1.147 Fahrpersonale.
Die Anzahl der #Werkstattpersonale mit einer Fahrerlaubnis für die Fahrgastbeförderung
beträgt 84. Die Differenz daraus sind sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der BVG.
3. Wie viele Dienste und Arbeitsstunden wurden von diesen Arbeitskräften im Bereich Straßenbahn
pro Jahr seit 2010 übernommen? (bitte für a)-d) getrennt angeben)
Zu 3.: Die Aufschlüsselung ist mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, bzw.
ohnehin nicht mehr bis 2010 zurück möglich. Soweit es die MA aus dem Service der
Straßenbahn betrifft, haben diese Fahrdienstleistungen in Höhe von rund 10.000
Stunden erbracht.
4. Vernachlässigen diese Personen ihre eigentliche Arbeit, weil nicht genügend Straßenbahnfahrer*
innen zur Verfügung stehen?
Zu 4.: Die Steuerung des Einsatzes von Beschäftigten der BVG liegt bei den Fachbereichen
und erfolgt grundsätzlich unter Beachtung der Aufgaben und Verantwortungen.
Dazu gehören die Priorisierung von Aufgaben und die Einsatzsteuerung nach
gesamtunternehmerischen Notwendigkeiten.
5. Wie viele Straßenbahnfahrer*innen hat die BVG seit 2010 pro Jahr eingestellt?
a) Wie viele davon wurden ausgebildet?
b) Wie viele davon sind Quereinsteiger?
c) Wie viele dieser Personen arbeiten nicht mehr als Straßenbahnfahrer*innen und was sind die
Gründe dafür?
Zu 5.: Die Zahlen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen:
Zu a) – c): Alle neueingestellten Straßenbahnfahrerinnen bzw. Straßenbahnfahrer
müssen ihre Ausbildung bei der BVG machen, um eine Fahrberechtigung zu erwerben.
Die BVG erfasst laufend lediglich die Gesamtzahlen zu Abgängen von Straßenbahnfahrerinnen
bzw. Straßenbahnfahrern.
6. Wie viele Personen haben seit 2010 pro Jahr die Ausbildung/Weiterbildung abgebrochen und was
[Köpfe] 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Straßenbahn 7 5 16 9 43 129 141 129
– 3 –
waren die Gründe dafür?
Zu 6.: In den jahresübergreifenden Lehrgängen beenden rund 40 Prozent aller Auszubildenden
zur Straßenbahnfahrerin bzw. zum Straßenbahnfahrer die Ausbildung
nicht. Der überwiegende Teil davon besteht die theoretische oder praktische Prüfung
nicht.
7. Wie viele Fahrschullehrer*innen sind seit 2010 jährlich bei der BVG im Bereich Straßenbahn angestellt?
Zu 7.: Die Zahlen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen:
8. Reichen die Kapazitäten der Fahrschule aus, um den zukünftigen Mehrbedarf durch Rentenabgängen
und Streckenerweiterungen sicherstellen zu können?
Zu 8.: Die Mittelfristplanung 2019 – 2022 beinhaltet eine stabile Ausbildungskapazität.
Diese wird im jährlichen Planungsprozess überprüft und ggf. angepasst.
9. Wie viele Dienste sind seit 2010 an einem normalen Werktag zu besetzen? Wie viele werden es
inklusive der angestrebten Streckenerweiterungen und Mehrleistungspakete bis zum Ende der Legislaturperiode
sein?
Zu 9.: Für das aktuelle Jahr liegt der Durchschnitt an einem Werktag bei rund 620
Diensten, wobei das Minimum bei 607 Diensten liegt und das Maximum bei 638
Diensten. Die Anzahl der Dienste ist bedingt durch Baustellen und Umleitungsverkehr
größeren Schwankungen unterworfen.
10. Wie viele Straßenbahnfahrer*innen sind seit 2010 pro Jahr in Rente gegangen?
Zu 10.: Die Zahlen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen:
11. Wie viele Straßenbahnfahrer*innen sind seit 2010 nach ihrem eigentlichen Renteneintritt weiterhin
als Teilzeit oder Vollzeitkräfte angestellt?
Zu 11.: In den Jahren 2016 und 2017 sind jeweils 5 MA (Mitarbeitende) nach ihrem
Renteneintritt weiter tätig gewesen.
12. Wie viele Straßenbahnfahrer*innen werden innerhalb der nächsten 5 Jahre in Rente gehen?
Zu 12.: In den nächsten 5 Jahren werden rund 50 Fahrpersonale altersbedingt
austreten.
13. Welcher prozentuale Krankenstand fließt seit 2010 jährlich in die Berechnung des Personalbedarfs
Straßenbahn ein?
Zu 13.: Der Krankenstand wird differenziert berücksichtigt und rollierend überprüft. In
den letzten Jahren lag er zwischen 4 Prozent und 9 Prozent bezogen auf unterschiedliche
Fahrergruppen.
14. Wie hoch ist der reale jährliche Krankenstand im Bereich Straßenbahn seit 2010?
[Köpfe] 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2017
Straßenbahn 10 9 10 10 11 16 19 18
[Köpfe] 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Straßenbahn 6 3 5 13 6
– 4 –
Zu 14.: Der reale Krankenstand betrug in den Jahren ab 2010 rund 5 Prozent und bis
zu 10 Prozent bezogen auf unterschiedliche Fahrergruppen.
15. Wie hoch sind die Überstunden seit 2010 pro Jahr und pro Straßenbahnfahrer*innen?
Zu 15.: Seit 2010 liegt der Überstundenanteil im Durchschnitt stabil bei rund 2 Prozent.
16. Wie viele Dienste konnten seit 2010 pro Jahr nicht besetzt werden, weil keine Straßenbahnfahrer*
innen zur Verfügung standen?
Zu 16.: Eine Statistik hierzu liegt nicht vor. Ausfälle werden im Rahmen der Abrechnung
zum Verkehrsvertrag als Zuverlässigkeit bewertet oder als ausgefallene Leistungskilometer
erfasst.
17. Wie viele Straßenbahnfahrer*innen gehen arbeiten, obwohl diese eigentlich frei haben?
Zu 17.: Grundsätzlich kann jede Straßenbahnfahrerin bzw. jeder Straßenbahnfahrer
im Rahmen der geltenden Arbeitszeitregelungen zusätzliche Dienste übernehmen.
Eine statistische Erfassung erfolgt nicht.
18. Wie oft werden die Straßenbahnfahrer*innen angefragt, ob sie einen Dienst auf frei übernehmen
würden?
Zu 18.: Hierzu erfolgt keine statistische Erfassung.
Berlin, den 2. Mai 2018
In Vertretung
Henner B u n d e
…………………………………………………..
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe

BVG-Mitarbeiter erhalten mehr Geld, aus rbb-online.de

http://www.rbb-online.de/wirtschaft/beitrag/2014/11/tarifeinigung-bvg-bt-berlin.html Zumindest für Berlins #U-Bahn- und #Busfahrer gibt es in nächster Zeit keinen Grund zu streiken: Die rund 13.500 Mitarbeiter der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) und ihrer Tochtergesellschaft #BT Berlin Transport GmbH erhalten zum Jahresende und im kommenden Jahr mehr Geld.

Nach nur zwei #Tarifgesprächen haben sich Arbeitgeber und Gewerkschaften auf einen neuen #Tarif-Abschluss im Berliner Nahverkehr geeinigt. Der sieht für die rund 13.500 Mitarbeiter der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und ihrer Tochtergesellschaft BT Berlin Transport GmbH mehr Geld zum Jahresende und in 2015 vor. So steigen die Tariflöhne der Angestellten vom 1. Januar 2015 an linear um drei Prozent, wie der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) Berlin am Montagabend mitteilte. Alle vom Tarifvertrag Nahverkehr Berlin eingeschlossenen Arbeitnehmer können zum Jahreswechsel überdies mit einer Einmalzahlung von …