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Frage 1:
Welchen aktuellen Sachstand gibt es seitens des Senats zur Umsetzung des Projekts „#Museumshafen
#Treptow“ seit der letzten Information an das Abgeordnetenhaus vom März 2019? Sind seitdem weitere
Aktivitäten zu verzeichnen gewesen und wenn ja, welche? (Bitte um genaue Auflistung)
Frage 6:
Welche Bemühungen des Erstplatzierten im #Interessenbekundungsverfahren zur Realisierung des Projekts
Museumshafen Treptow sind dem Senat bekannt, eine Finanzierung sicherzustellen?
Antwort zu 1 und 6:
Der Bezirk Treptow-Köpenick hat mitgeteilt, dass dort am 19.06.2019 ein Termin mit dem
Ziel stattgefunden hat, zu klären, inwieweit eine Projektrealisierung in Kooperation der BIM
mit der Stiftung stattfinden kann.
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Nach Aussage der BIM wurde der Stand des Projekts Museumshafen im August 2019 dort
vorgestellt. Diese regte gegenüber der Stiftung Museumshafen an, eine Zusammenarbeit
mit der Senatsverwaltung für Kultur und Europa sowie auch der Stiftung Berliner Mauer im
Hinblick darauf zu prüfen, ob sich daraus ein Antragsteller für die in Aussicht gestellte
GRW-Förderung ergeben könnte.
Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa konnte die Übernahme der
#Bedarfsträgerschaft aufgrund dort fehlender Ressourcen nicht übernehmen.
Weitere Informationen zum aktuellen Verfahrensstand liegen dem Senat nicht vor, diese
können nur unmittelbar über das WSA angefragt werden.
Frage 2:
Inwieweit ist der durch interne Streitigkeiten sichtbar gelähmte Historische Hafen Berlin überhaupt noch in
der Lage, ein Projekt dieser Dimension zu stemmen?
Antwort zu 2:
Dies kann seitens des Senats nicht beurteilt werden.
Frage 3:
Ist es zutreffend, dass sich dessen Kooperationspartner, die Agromex GmbH & Co, KG, mittlerweile aus dem
Projekt zurückgezogen hat?
Antwort zu 3:
Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor.
Frage 4:
Ist der Senat noch immer der Auffassung, dass für die Umsetzung des Projekts allein das Wasser- und
Schifffahrtsamt des Bundes zuständig wäre, da es sich bei der in Rede stehenden Fläche für das Projekt um
eine Bundeswasserstraße handelt?
Antwort zu 4:
Ja. Die Verfügungsgewalt über die Spree als Bundeswasserstraße liegt ausschließlich
beim WSA des Bundes. Dieses ist folgerichtig Herr des Verfahrens im Hinblick auf die
weiteren mit dem im Jahr 2012 durchgeführten Interessenbekundungsverfahren in
Verbindung stehenden Schritte.
Frage 5:
Gab es jemals einen Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung des Vorhabens, die nach dem Berliner
Wassergesetz zwingend durchzuführen wäre? Wurden zudem strom- und schifffahrts-polizeiliche
Genehmigungen der Bundeswassserstraßenverwaltung – hier vertreten durch das WSA Berlin – eingeholt
und wenn ja, durch wen? Wie ist hier ggf. der aktuelle Bearbeitungsstand?
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Antwort zu 5:
Nein, es gab bisher keinen Antrag auf eine wasserrechtliche Genehmigung nach § 62
Berliner Wassergesetz für das Vorhaben. In 2015 wurden nur Vorabzüge von
Genehmigungsunterlagen von der Stiftung Museumshafen Berlin sowohl an die damalige
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt als auch an das Wasserstraßen- und
Schifffahrtsamt Berlin zur ersten Prüfung eingereicht. In der Senatsverwaltung wurden die
Unterlagen im Hinblick auf die Vorbereitung von prüffähigen Antragsunterlagen der
Stiftung mündlich erläutert. Vom WSA Berlin erhielt die Stiftung eine schriftliche Antwort.
Frage 7:
Ist es zutreffend, dass – obwohl bei der Projektauswahl keine öffentliche Finanzierung in Aussicht gestellt
wurde – dennoch vom Senat GRW-Fördermittel in Höhe von 4,2 Millionen Euro in Aussicht gestellt worden
sind? Wenn ja, wann genau, durch wen und auf welcher Grundlage?
Antwort zu 7:
Die Vorhabensplanungen des im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens 2012
vorgestellten Projekts wurden bis 2017 den Förderbedingungen der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
angepasst. Mit Senatsbeschluss vom 26.09.2017 wurde für das Projekt unter der
Voraussetzung der Erfüllung der GRW-Förderbedingungen Fördermittel in Aussicht
gestellt.
Frage 8:
An welche Bedingungen ist deren Ausreichung geknüpft?
Antwort zu 8:
Die Zusage und Ausreichung von GRW-Fördermitteln wurde an die Voraussetzungen und
Bedingungen für die Förderung touristischer Infrastrukturprojekte geknüpft.
Frage 9:
Ist es zutreffend, dass die Ausreichung der Fördermittel an eine öffentliche Bauherrenschaft geknüpft ist, da
nur kommunale Träger antragsberechtigt sind?
Antwort zu 9:
Es ist zutreffend, dass für touristische Infrastrukturprojekte in Berlin nur öffentliche Träger
antragsberechtigt sind. Da kein kommunaler Träger als GRW-Antragsteller und Träger des
geplanten Hafenmuseums gefunden werden konnte, ist die Finanzierung und Realisierung
des Vorhabens im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ ausgeschlossen.
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Frage 10:
Ist angesichts der Tatsache, dass das einzig in Frage kommende Bezirksamt Treptow-Köpenick aus
vielfältigen und nachvollziehbaren Gründen die Übernahme der Bauherrenschaft abgelehnt hat, nicht ein
Scheitern dieser Option festzustellen und alternativ eine Umsetzung des Projekts Museumshafen mit dem
Zweitplatzierten anzustreben, der mit Kooperationspartnern Interesse an der Realisierung hat und dabei
auch ganz auf öffentliche Mittel verzichten würde, was sicher im Interesse der Steuerzahler wäre?
Antwort zu 10:
Eine Entscheidung hierzu kann einzig das WSA Berlin treffen, welches das
Interessenbekundungsverfahren durchgeführt hat.
Frage 11:
Welche weiteren Schritte sind aus Sicht des Senats notwendig, um hier endlich zu tragfähigen
Entscheidungen hinsichtlich der Umsetzung des Projekts zu kommen und eine weitere Blockade zu
vermeiden?
Antwort zu 11:
Der Senat kann weitere Verfahrensschritte zur Umsetzung des Vorhabens erst einleiten,
wenn entsprechende prüffähige Antragsunterlagen des vom WSA ausgewählten
zukünftigen Betreibers für den Museumshafen Treptow vorgelegt werden.
Berlin, den 23.07.2020
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz