Ausschreibung von Verkehrsleistungen im OEPNV
Ereignis
Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) befasst sich mit den konkreten Vorbereitungen zur künftigen Ausschreibung von Verkehrsleistungen im ÖPNV in Berlin und der zuständigen Stelle, den Vorgaben des Senats hinsichtlich Qualität, Umfang, Einhaltung von tariflichen und sonstigen Beschäftigungsbedingungen, der Frage, ob der Senat beabsichtigt, einzelne Linien, mehrere Linien, Teilnetze, Netze von bestimmten Verkehrsträgern oder lokal begrenzte Netze unabhängig von Verkehrsmitteln auszuschreiben und wer die Größe der Ausschreibungsgebiete bzw. -netze auf welcher Grundlage festlegt, den Gesetzen, auf deren Grundlage diese Ausschreibungen getätigt werden, und der Einbeziehung des Abgeordnetenhauses in diesen Prozess. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Frank Bielka, erklärt, dass die Leistungen im ÖPNV in Berlin zum größten Teil durch die BVG erbracht würden, im Rahmen des Unternehmensvertrages mit einer Laufzeit bis 2007 erbringe die BVG die ÖPNV-Leistung eigenwirtschaftlich, eine Ausschreibung von ÖPNV-Leistungen sei in diesem Zeitraum daher nicht vorgesehen, weitere ÖPNV-Leistungen würden im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) von der S-Bahn Berlin GmbH und der DB Regio auf der Grundlage von Verkehrsverträgen erbracht, in Auswertung der Erfüllung der laufenden Verträge (bis 2001) sowie auf der Basis der Vorgaben des Nahverkehrsplanes und der zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmittel würden die neuen Vertragsverhandlungen aufgenommen, der Senat prüfe gegenwärtig, ob mittelfristig ein Teilnetz der S-Bahn Berlin GmbH ausgeschrieben werden könne, auf Grund der Gewährleistung von Sicherheit und Effizienz der Verkehrsdurchführung sowie gravierender Auswirkungen auf die Arbeitsplätze der Berliner Verkehrsanbieter werde die Notwendigkeit einer Übergangszeit bis zur Vergabe von Verkehrsleistungen durch Ausschreibungen gesehen, dabei gebe es weder für den innerstädtischen ÖPNV noch für den SPNV konkrete Vorbereitungen zu Ausschreibungen von Verkehrsleistungen, insofern könne der Senat noch keine Angaben zu den unter 2. bis 5. gestellten Fragen machen.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/1062 (Kleine Anfrage Nr. 1062)
Kleine Anfrage Nr. 14/1062 der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) über: Ausschreibung von Verkehrsleistungen im ÖPNV
Ich frage den Senat:
- Welche konkreten Vorbereitungen werden durch wen zur künftigen Ausschreibung von Verkehrsleistungen im ÖPNV in Berlin vorgenommen?
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Welche Vorgaben hinsichtlich Qualität, Umfang, Einhaltung von tariflichen und sonstigen Beschäftigungsbedingungen werden diesbezüglich vom Senat gemacht?
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Beabsichtigt der Senat, einzelne Linien, mehrere Linien, Teilnetz, Netze von bestimmten Verkehrsträgern oder lokal begrenzte Netze unabhängig von Verkehrsmitteln auszuschreiben? Wer legt die Größe der Ausschreibungsgebiete bzw. -netze auf welcher Grundlage fest?
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Auf Grund welcher Gesetze werden diese Ausschreibungen getätigt?
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Wie wird das Abgeordnetenhaus in diesen Prozess einbezogen werden?
Berlin, den 4. September 2000
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1062
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. bis 5.:
Die Leistungen im ÖPNV in Berlin werden zum größten Teil durch die BVG erbracht. Im Rahmen des Unternehmensvertrages mit einer Laufzeit bis 2007 erbringt die BVG die ÖPNV-Leistung eigenwirtschaftlich. Eine Ausschreibung von ÖPNV-Leistungen ist in diesem Zeitraum daher nicht vorgesehen.
Weitere ÖPNV-Leistungen werden im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) von der S-Bahn Berlin GmbH und der DB Regio auf der Grundlage von Verkehrsverträgen erbracht. In Auswertung der Erfüllung der laufenden Verträge (bis 2001) sowie auf der Basis der Vorgaben des Nahverkehrsplanes und der zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmittel werden die neuen Vertragsverhandlungen aufgenommen. Der Senat prüft gegenwärtig, ob mittelfristig ein Teilnetz der S-Bahn Berlin GmbH ausgeschrieben werden kann.
Auf Grund der Gewährleistung von Sicherheit und Effizienz der Verkehrsdurchführung sowie gravierender Auswirkungen auf die Arbeitsplätze der Berliner Verkehrsanbieter wird die Notwendigkeit einer Übergangszeit bis zur Vergabe von Verkehrsleistungen durch Ausschreibungen gesehen. Dabei gibt es weder für den innerstädtischen ÖPNV noch für den SPNV konkrete Vorbereitungen zu Ausschreibungen von Verkehrsleistungen. Insofern kann der Senat noch keine Angaben zu den unter 2. bis 5. gestellten Fragen machen.
Berlin, den 17. November 2000
In Vertretung Frank Bielka Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt