Linksabbiegespur auf Strassenbahngleisen Greifswalder Strasse

Linksabbiegespur auf Strassenbahngleisen Greifswalder Strasse

Ereignis

Die Kleine Anfrage Nr. 188 befasst sich mit der Einrichtung einer Linksabbiegespur für den Kfz-Verkehr auf den Straßenbahngleisen an der Kreuzung Greifswalder Straße Ecke Marienburger Straße sowie mit der grundsätzlichen Haltung des Senats zur Führung der Straßenbahn auf eigener Trasse. Der Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr, Jürgen Klemann, bestätigt das Ziel, Straßenbahntrassen möglichst zu erhalten, begründet die Linksabbiegespur mit einer Forderung des Landespolizeiverwaltungsamtes zur Vermeidung von Umwegverkehr und erklärt, dass ein Verschwenken des Straßenrandes wegen kostenintensiver Leitungsumverlegungen abgelehnt werde; grundsätzlich seien Linksabbiegestreifen auf Straßenbahntrassen nicht beabsichtigt.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/236 (Kleine Anfrage Nr. 188)

  1. Teil der Senat meine Einschätzung, daß die Straßenbahn soweit wie möglich auf eigener Trasse verkehren sollte und insbesondere bestehende eigene Straßenbahntrassen auch erhalten bleiben sollten? 2. Falls ja, warum wird auf der Greifswalder Straße Ecke Marienburger Straße auf den Straßenbahngleisen eine Linksabbiegespur für den Kfz-Verkehr eingerichtet, obwohl durch die neu eingerichtete Linksabbiegespur (neben den Straßenbahngleisen) an der Danziger Straße die Erreichbarkeit des Wohnquartiers Hufelandstraße für Kfz gewährleistet ist? 3. Wenn eine Linksabbiegespur an der Kreuzung Greifswalder Straße Ecke Marienburger Straße dennoch unverzichtbar sein sollte, warum konnte (etwa durch eine geringfügige Verbreiterung der Fahrbahn zu Lasten der Stellplätze) die Anlage der Linksabbiegespur für Kfz auf den Straßenbahngleisen nicht vermieden werden? 4. An welchen weiteren Kreuzungen beabsichtigt der Senat die Anlage von Linksabbiegespuren für Kfz auf Straßenbahntrassen? Berlin, den 12. Februar 1996 Eingegangen am 13. Februar 1996 Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 188 Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Zu 1.: Die Straßenbahn sollte, soweit es möglich ist, auf einer eigenen Trasse verkehren, bestehende Trassen sollten erhalten bleiben. Zu 2.: Die Linksabbiegemöglichkeit für den Kfz-Verkehr wurde bei der Abstimmung des Lageplanes vom Landespolizeiverwaltungsamt (LPVA) verlangt. Ein Linksabbiegeverbot würde zu Umwegverkehr und einer erhöhten Belastung der Straßen im Wohngebiet führen. Zu 3.: Für den geradeausfahrenden Kfz-Verkehr auf der Greifswalder Straße sind zwei Fahrstreifen notwendig. Ein Verschwenken des rechten Straßenbordes, um durch eine Verbreiterung Platz für einen zusätzlichen Fahrstreifen für Linksabbieger zu erhalten, wird vom Tiefbauamt Prenzlauer Berg wegen der dann notwendigen kostenintensiven Leitungsumverlegung abgelehnt. Zu 4.: Grundsätzlich beabsichtigt der Senat nicht die Einrichtung von Linksabbiegestreifen auf Straßenbahntrassen. Berlin, den 20. März 1996 Jürgen Klemann Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr Eingegangen am 25. März 1996

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Buspuren auf dem Kurfuerstendamm

Buspuren auf dem Kurfuerstendamm

Ereignis

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Christian Gaebler (SPD) thematisiert die Einschränkung der Geltungsdauer der Bussonderfahrstreifen auf dem Kurfürstendamm und die daraus resultierenden betrieblichen Kosten für die BVG. Der Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr, Jürgen Klemann, verweist in seiner Antwort auf die noch nicht abgeschlossene Abstimmung mit der BVG hinsichtlich einer Fristverlängerung und rechtfertigt die zeitliche Begrenzung mit dem erst ab 9.00 Uhr einsetzenden Berufsverkehrsaufkommen. Zudem legt er dar, dass eine intensivere Überwachung der Busspur durch die Polizei aus Personalgründen nicht möglich sei.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/289

Drucksache 13/289

Nr. 1
des Abgeordneten Christian Gaebler (SPD)
über Busspuren auf dem Kurfürstendamm

Ich frage den Senat:

  1. Welche Erfahrungen konnten mit der Einschränkung der Geltungsdauer der Busspuren auf dem Kurfürstendamm gesammelt werden?

  2. Welche zusätzlichen betrieblichen Kosten sind den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) durch die eingeschränkte Geltungsdauer im Vergleich zur vorherigen Situation (unbeschränkte Geltungsdauer) entstanden?

  3. Ist der Senat der Auffassung, daß auch auf dem Kurfürstendamm an Werktagen in der Zeit zwischen 6.00 Uhr und 9.00 Uhr wie im gesamten Stadtgebiet die Berufsverkehrsspitze für erhöhtes Verkehrsaufkommen sorgt? Falls nein, wie erklärt sich der Senat dieses Phänomen?

  4. Falls ja: Ist der Senat der Auffassung, daß Busspuren vor allem in den Zeiten der Berufsverkehrsspitzen für ein schnelles Vorankommen des Öffentlichen Personennahverkehrs sorgen sollen?

  5. Wenn ja, warum wird die Geltungsdauer der Busspuren auf dem Kurfürstendamm nicht entsprechend erweitert?

  6. Wie wird die Beachtung der Busspurregelung überwacht? Hält der Senat dies für ausreichend, um eine ordnungswidrige Nutzung durch Pkw auszuschließen?

Berlin, den 1. Dezember 1995

Eingegangen am 1. Dezember 1995

Antwort (2. Zwischenbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Unter Beachtung des Verbots der Übermaßregelung war es notwendig, die Geltungszeit des Bussonderfahrstreifens Kurfürstendamm auf die zur Beschleunigung des Linienbusverkehrs erforderlichen Zeiten zu beschränken. Diese Maßnahme hat sich insgesamt bewährt. Eine Verschlechterung der Verkehrsabwicklung im öffentlichen Personennahverkehr war damit nicht verbunden, da auch weiterhin zu Zeiten erhöhten Verkehrsaufkommens der Bussonderfahrstreifen wirksam ist.

Zu 2.:

Wegen der noch nicht abgeschlossenen Abstimmung mit den Berliner Verkehrsbetrieben wird insoweit um Fristverlängerung bis Ende März 1996 gebeten.

Zu 3.:

Nein. Der Kurfürstendamm unterscheidet sich hinsichtlich der Zeiten stärkerer Verkehrsbelastung deutlich von der Mehrzahl der übrigen Stadtstraßen in Berlin. Ein verstärktes Kraftfahrzeugverkehrsaufkommen ist erst ab etwa 9.00 Uhr festzustellen. Dies erklärt sich dadurch, daß ein großer Teil der Berufstätigen im Einzelhandel beschäftigt ist, dessen Geschäfte erst ab 9.00 Uhr öffnen, und daß durch die Parkraumbewirtschaftung zusätzlich die meisten Beschäftigten ohnehin gezwungen sind, die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen. In den Morgenstunden davor ist auch ohne die Geltung des Bussonderfahrstreifens eine ungehinderte Fahrt der Linienbusse gewährleistet. Das von dem Bussonderfahrstreifen ausgehende Verkehrsverbot für den übrigen Kraftfahrzeugverkehr wäre daher zu dieser Tageszeit unverhältnismäßig und mithin rechtsfehlerhaft.

Zu 4. und 5.: Entfällt.

Zu 6.:

Der Polizeipräsident in Berlin überwacht im Rahmen seiner technischen und personellen Möglichkeiten. Eine im Grundsatz wünschenswerte intensivere Überwachung ist angesichts der vielfältigen Aufgaben der Polizei leider nicht möglich. Die hierfür unerläßliche Erhöhung des Personalstandes bei der Polizei verbietet sich derzeit bereits auf Grund der ungünstigen Haushaltslage. Im übrigen werden ordnungswidriges Halten und Parken auf einer Busspur im Bereich der Parkraumbewirtschaftung seit deren Einführung im März 1995 auch von den mit der Kontrolle des ruhenden Verkehrs in diesen Gebieten beauftragten Kräften festgestellt und angezeigt.

Berlin, den 2. Februar 1996

Jürgen Klemann
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr

Eingegangen am 8. Februar 1996

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 2.:

Auch nach der Befristung der Geltungszeit der Bus-Sonderfahrstreifen auf dem Kurfürstendamm haben die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) die Fahrzeiten aller den Kurfürstendamm befahrenden Buslinien nicht geändert. Insoweit können daher der BVG keine zusätzlichen Kosten entstanden sein.

Die Ziffern 1. und 3. bis 6. Ihrer Kleinen Anfrage sind bereits mit dem zweiten Zwischenbericht vom 2. Februar 1996 beantwortet worden.

Berlin, den 11. März 1996

Jürgen Klemann
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr

Eingegangen am 12. März 1996

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Busspuren auf dem Kurfuerstendamm

Busspuren auf dem Kurfuerstendamm

Ereignis

Die Kleine Anfrage befasst sich mit den Auswirkungen der zeitlichen Einschränkung der Busspuren auf dem Kurfürstendamm. Der Senat bewertet die Maßnahme als erfolgreich, da keine Verschlechterung für den Busverkehr festgestellt worden sei und der Einsatz der Busspuren auf die verkehrlich relevanten Zeiten beschränkt werde.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/289, Kleine Anfrage Nr. 1.

Originaltext

Drucksache 13/289 Nr. 1 des Abgeordneten Christian Gaebler (SPD) über Busspuren auf dem Kurfürstendamm

Ich frage den Senat:

  1. Welche Erfahrungen konnten mit der Einschränkung der Geltungsdauer der Busspuren auf dem Kurfürstendamm gesammelt werden?

  2. Welche zusätzlichen betrieblichen Kosten sind den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) durch die eingeschränkte Geltungsdauer im Vergleich zur vorherigen Situation (unbeschränkte Geltungsdauer) entstanden?

  3. Ist der Senat der Auffassung, daß auch auf dem Kurfürstendamm an Werktagen in der Zeit zwischen 6.00 Uhr und 9.00 Uhr wie im gesamten Stadtgebiet die Berufsverkehrsspitze für erhöhtes Verkehrsaufkommen sorgt? Falls nein, wie erklärt sich der Senat dieses Phänomen?

  4. Falls ja: Ist der Senat der Auffassung, daß Busspuren vor allem in den Zeiten der Berufsverkehrsspitzen für ein schnelles Vorankommen des Öffentlichen Personennahverkehrs sorgen sollen?

  5. Wenn ja, warum wird die Geltungsdauer der Busspuren auf dem Kurfürstendamm nicht entsprechend erweitert?

  6. Wie wird die Beachtung der Busspurregelung überwacht? Hält der Senat dies für ausreichend, um eine ordnungswidrige Nutzung durch Pkw auszuschließen?

Berlin, den 1. Dezember 1995

Eingegangen am 1. Dezember 1995

Antwort (2. Zwischenbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.: Unter Beachtung des Verbots der Übermaßregelung war es notwendig, die Geltungszeit des Bussonderfahrstreifens Kurfürstendamm auf die zur Beschleunigung des Linienbusverkehrs erforderlichen Zeiten zu beschränken. Diese Maßnahme hat sich insgesamt bewährt. Eine Verschlechterung der Verkehrsabwicklung im öffentlichen Personennahverkehr war damit nicht verbunden, da auch weiterhin zu Zeiten erhöhten Verkehrsaufkommens der Bussonderfahrstreifen wirksam ist.

Zu 2.: Wegen der noch nicht abgeschlossenen Abstimmung mit den Berliner Verkehrsbetrieben wird insoweit um Fristverlängerung bis Ende März 1996 gebeten.

Zu 3.: Nein. Der Kurfürstendamm unterscheidet sich hinsichtlich der Zeiten stärkerer Verkehrsbelastung deutlich von der Mehrzahl der übrigen Stadtstraßen in Berlin. Ein verstärktes Kraftfahrzeugverkehrsaufkommen ist erst ab etwa 9.00 Uhr festzustellen. Dies erklärt sich dadurch, daß ein großer Teil der Berufstätigen im Einzelhandel beschäftigt ist, dessen Geschäfte erst ab 9.00 Uhr öffnen, und daß durch die Parkraumbewirtschaftung zusätzlich die meisten Beschäftigten ohnehin gezwungen sind, die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen. In den Morgenstunden davor ist auch ohne die Geltung des Bussonderfahrstreifens eine ungehinderte Fahrt der Linienbusse gewährleistet. Das von dem Bussonderfahrstreifen ausgehende Verkehrsverbot für den übrigen Kraftfahrzeugverkehr wäre daher zu dieser Tageszeit unverhältnismäßig und mithin rechtsfehlerhaft.

Zu 4. und 5.: Entfällt.

Zu 6.: Der Polizeipräsident in Berlin überwacht im Rahmen seiner technischen und personellen Möglichkeiten. Eine im Grundsatz wünschenswerte intensivere Überwachung ist angesichts der vielfältigen Aufgaben der Polizei leider nicht möglich. Die hierfür unerläßliche Erhöhung des Personalbestandes bei der Polizei verbietet sich derzeit bereits auf Grund der ungünstigen Haushaltslage. Im übrigen werden ordnungswidriges Halten und Parken auf einer Busspur im Bereich der Parkraumbewirtschaftung seit deren Einführung im März 1995 auch von den mit der Kontrolle des ruhenden Verkehrs in diesen Gebieten beauftragten Kräften festgestellt und angezeigt.

Berlin, den 2. Februar 1996

Jürgen Klemann

Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr

Eingegangen am 8. Februar 1996

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 2.: Auch nach der Befristung der Geltungszeit der Bus-Sonderfahrstreifen auf dem Kurfürstendamm haben die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) die Fahrzeiten aller den Kurfürstendamm befahrenden Buslinien nicht geändert. Insoweit können daher der BVG keine zusätzlichen Kosten entstanden sein.

Die Ziffern 1. und 3. bis 6. Ihrer Kleinen Anfrage sind bereits mit dem zweiten Zwischenbericht vom 2. Februar 1996 beantwortet worden.

Berlin, den 11. März 1996

Jürgen Klemann

Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr

Eingegangen am 12. März 1996

Hinweis

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Erneuerung der Bahnbruecke suedlich des Bahnhofs Lichterfelde-Ost

Erneuerung der Bahnbruecke suedlich des Bahnhofs Lichterfelde-Ost

Ereignis

Die Kleine Anfrage Nr. 53 thematisiert den Umbau der Bahnbrücke südlich des Bahnhofs Lichterfelde-Ost und die damit verbundene Verbreiterung der darunterliegenden Königsberger Straße. Der Senat legt in seiner Antwort den geplanten Straßenquerschnitt mit zwei bis drei Fahrspuren, einem Bussonderfahrstreifen, einem Radweg und zwei Gehwegen dar, beziffert die Gesamtkosten auf 12,2 Mio. DM und erklärt, dass eine Bürgerbeteiligung nur im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die Anhalter Bahn erfolgt sei und weitere Beteiligungen nicht vorgesehen seien.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/304 (Kleine Anfrage Nr. 53)

  1. Trifft es zu, daß im Zusammenhang mit der Erneuerung der Bahnbrücke südlich des Bahnhofs Lichterfelde-Ost geplant ist, auch die darunterliegende Straße zu verbreitern? Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand der Planung? 2. Welche Flächenanteile sind dabei für a) allgemeine Fahrspuren, b) Busspuren, c) Radwege bzw. -spuren und d) Gehwege vorgesehen, und welche Veränderung der Aufteilung ergibt sich dadurch gegenüber dem bisherigen Zustand? 3. Trifft es zu, daß zuvor auch Planungen existierten, in denen gesonderte Fahrstreifen für Radfahrer und Busse vorgesehen waren? Wenn ja, warum wurde dies fallengelassen? 4. Wie vereinbart sich das mit dem erklärten Ziel des Senats, den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und den Fahrradverkehr fördern zu wollen? 5. Welche Bürgerbeteiligung hat es in diesem Zusammenhang bisher gegeben, welche ist noch geplant? 6. Welche Veränderungen des Verkehrsverhaltens der Bewohner der Thermometersiedlung erwartet der Senat nach der Verlängerung der S 25 bis Lichterfelde-Süd? 7. Welche Auswirkungen wird dies auf das Verkehrsaufkommen im Kreuzungsbereich Morgensternstraße/Königsberger Straße/Kranoldplatz haben? 8. Wie ist vor diesem Hintergrund zu erklären, daß beim Umbau der oben genannten Bahnunterführung der Autoverkehr einseitig und zu Lasten der umweltfreundlichen Verkehrsträger bevorzugt werden soll? 9. Wie teuer wird der Umbau voraussichtlich werden, wie hoch wären die Kosten ohne die Straßenverbreiterung? 10. Aus welchen Töpfen soll die Maßnahme finanziert und wann soll mit ihr begonnen werden? Berlin, den 14. Dezember 1995 Eingegangen am 20. Dezember 1995 Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 53 Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Zu 1.: Ja. Der Straßenverantwortung zum Umbau der Königsberger Straße befindet sich derzeit in der verwaltungsinternen Abstimmungsphase. Zu 2.: a) 2 ≈ 3 Fahrspuren mit je 3,00 m Breite b) 1 Bussonderfahrstreifen mit 4,50 m Breite c) 1 Radweg mit 1,60 m Breite d) 2 Gehwege mit je > 3,00 m Breite Der vorhandene Straßenquerschnitt im Brückenbereich weist eine Fahrbahnbreite von 11,00 m und ca. 4,00 m breite Gehwege aus. Der geplante Straßenquerschnitt erhält auf Grund der neuen Brückenkonstruktion (Zweifeldträger) einen 3,0 m breiten Mittelstreifen.

Für die nördliche Richtungsfahrbahn ist die Anlage von zwei Fahrspuren geradeaus, einer Linksabbiegespur und einem Bussonderfahrstreifen, der gleichzeitig den Radverkehr aufnehmen soll, geplant. Auf Grund des starken Abbiegeverkehrs in die Morgensternstraße wird gegenwärtig geprüft, ob im Bereich des Knotenpunktes Königsberger Straße/Morgensternstraße/Jungfernstieg die Anlage einer verkürzten zweiten Linksabbiegespur möglich ist. Für die südliche Straßenseite sind zwei Fahrspuren – geradeaus, eine Rechtsabbiegespur, ein Radweg und ein Gehweg geplant.

Zu 3.:

Nein.

Zu 4.:

Der Senat sieht in den vorliegenden Planungen die Belange des ÖPNV berücksichtigt, da hier auf Grund der Spurenanzahl selbst ohne die beabsichtigte Anlage einer Sonderspur für Busse die Option für eine Busbeschleunigungsmaßnahme gegeben wäre. Auch die Belange des Radverkehrs werden ausreichend berücksichtigt.

Zu 5.:

Eine Bürgerbeteiligung ist im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Wiederaufbau und die Elektrifizierung der Anhalter Bahn durchgeführt worden. Weitere Bürgerbeteiligungen sind nicht vorgesehen. Es wird im Zusammenhang mit der Straßenbaumaßnahme voraussichtlich eine Bürgerinformation durch das Bezirksamt Steglitz erfolgen.

Zu 6., 7. und 8.:

Für die Dimensionierung der Verkehrsnetze im Bereich Lichterfelde sind die zukünftigen Änderungen, die sich aus den städtebaulichen und verkehrlichen Planungen insgesamt ergeben, entscheidend.

Konkrete Aussagen auf Verlagerungen des Verkehrsaufkommens auf die S-Bahn und Auswirkungen auf den Kreuzungsbereich Morgensternstraße/Königsberger Straße/Kranoldplatz können daher nicht auf Teilbereiche (Thermometersiedlung) beschränkt werden, sondern sind im Hinblick auf die Entwicklung des Gesamtraumes zu sehen.

Der geplante Ausbau der Unterführung berücksichtigt alle Verkehrsteilnehmer und die mögliche Siedlungsentwicklung gemäß Flächennutzungsplan.

Zu 9.:

Für den Umbau ist mit Gesamtkosten in Höhe von 12,2 Mio. DM zu rechnen. Die Kosten für den Brückenbau betragen etwa 7,5 Mio. DM, davon betragen die Kosten der Fernbahn etwa 4,0 Mio. DM und die der S-Bahn etwa 3,5 Mio. DM.

Zu 10.:

Die Kosten für den Brückenbau werden vom Land Berlin jeweils anteilig mit 63,8 % getragen. Die restlichen Anteile werden von der Bahn getragen. Der Straßenumbau wird vom Land Berlin finanziert.

Der Beginn für die Baumaßnahmen der S-Bahn ist für Anfang Februar 1996 vorgesehen, von der Fernbahn liegen uns keine Angaben vor.

Die Straßenbaumaßnahme wurde vom Bezirk Steglitz für die Investitionsplanung 1996 bis 2000 angemeldet. Der Baubeginn ist ab 1997 geplant.

Berlin, den 2. Februar 1996

In Vertretung

Schmitt

Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr

Eingegangen am 6. Februar 1996

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