Kosten fuer Schienenersatzverkehr

Kosten fuer Schienenersatzverkehr

Ereignis

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der haushalterischen Belastung und den Erstattungsregelungen für Schienenersatzverkehre (SEV) bei den Berliner Verkehrsunternehmen. Die BVG beziffert den finanziellen Mehraufwand für das Jahr 1996 auf rund 13 bis 15 Millionen DM, welcher durch eine interne Vollkosten-Mischkalkulation weiterberechnet wird. Während bei Drittverursachern wie den Berliner Wasserbetrieben eine vollständige Kostenübernahme angestrebt und in aktuellen Fällen verhandelt wird, verbleibt die BVG bei streckenbedingten Sperrungen durch landeseigene Brücken- oder Tunnelbaumaßnahmen mangels Ausgleichszahlungen als alleiniger Kostenträger.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/2308

Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/2308
der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS)
über Kosten für Schienenersatzverkehr

Ich frage den Senat:
1. Entstehen den Verkehrsunternehmen bei Schienenersatzverkehr (SEV) höhere Kosten als beim regulären Linienbetrieb? Wenn ja, aus welchen Gründen und in welcher Höhe?
2. Wer trägt die Kosten für die Einrichtung von SEV, wenn er nicht vom Verkehrsunternehmen selbst verursacht wird?
3. In wie vielen Fällen mußte die BVG auf Grund von nicht durch die BVG verursachten Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenland Schienenersatzverkehr einrichten?
4. Wie hoch waren die Kosten hierfür, und in welcher Höhe hat die BVG Ausgleichszahlungen erhalten?
5. Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt die Kostenermittlung und –erstattung?
6. Trifft es zu, daß auf Grund einer Vereinbarung zwischen den ehemaligen Eigenbetrieben des Landes Berlin die BVG keine Kostenerstattung für SEV erhält, wenn dieser durch Baumaßnahmen der Leitungsbetriebe verursacht wird,
a) wenn ja, mit welcher Begründung wird diese Regelung aufrechterhalten, wie wird dieser Umstand bei der Bemessung der jährlichen Kapitalzuführungen an die BVG berücksichtigt, und in welcher Höhe sind der BVG dadurch Kosten entstanden (bitte jährlich und differenziert nach Betrieben seit 1994 angeben),
b) wenn nein, wie hoch waren die Ausgleichszahlungen der ehemaligen Eigenbetriebe an die BVG (bitte jährlich und differenziert nach Betrieben seit 1994 angeben), und in welchem Verhältnis stehen diese zu den bei der BVG entstandenen Kosten?

Berlin, den 9. Juni 1997

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 2308
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Die Fragen beziehen sich ausschließlich auf betriebliche Angelegenheiten der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) –Anstalt des öffentlichen Rechts- sowie der S-Bahn BerlinGmbH.
Die S-Bahn BerlinGmbH hat zu den Fragen 1. und 2. folgendes mitgeteilt:

„Zu 1.:
Es gibt Schienenersatzverkehre, die einen höheren Aufwand als beim regulären Linienbetrieb verursachen und solche, die insgesamt geringeren Aufwand bewirken.
Abweichungen vom Regelbetrieb erfordern im Regelfall mehr Personal und damit einen höheren Personalaufwand, der in Abhängigkeit von der konkreten Sachlage ausgeglichen werden kann oder nicht.
Der Aufwand für den SEV hängt immer von der konkreten Sachlage ab. Eine allgemeingültige Aussage ist nicht möglich.

Zu 2.:
Die S-Bahn BerlinGmbH trägt sämtliche Kosten selbst.“

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben zu den Fragen 1. bis 6. folgendes mitgeteilt:

„Zu 1.:
Der Unternehmensbereich Omnibus führt Schienenersatzverkehr für die U-Bahn, Straßenbahn sowie für die S-Bahn durch. 1996 lag die Größenordnung bei ca. 3Mio Nutz-Wagenkilometer. Hierdurch entstanden erhöhte Kosten von ca. 13 bis 15 Mio. DM durch Vorhaltung von durchschnittlich 50 Fahrzeugen. Innerhalb des Unternehmens wird in einer Mischkalkulation der Preis hierfür auf Vollkostenbasis weiterberechnet.

Zu 2.:
Die Kosten trägt der jeweilige Veranlasser.

Zu 3.:
Im Jahr 1997 wurde bisher in einem Fall Schienenersatzverkehr für eine fremdverursachte Straßensperrung eingerichtet. (Rohrverlegungen der Berliner Wasserbetriebe in Lichtenberg, Siegfriedstraße).

Zu 4.:
Da die Baumaßnahme noch nicht abgeschlossen ist, sind die Kosten noch nicht ermittelt. Sie werden jedoch in voller Höhe von den Wasserbetrieben übernommen.

Zu 5.:
Die Kosten werden im Unternehmensbereich Omnibus auf Vollkostenbasis zu Selbstkosten ermittelt und an die Unternehmensbereiche Straßenbahn und U-Bahn über die Produktverrechnung weiterberechnet. Maßgebend hierfür sind die geleisteten Nutzwagenkilometer sowie die hierfür angefallenen Personalkosten. Die Erstattung erfolgt durch den Veranlasser über eine Kostenübernahmeerklärung.

Zu 6.:
Generell wird hier das Verursacherprinzip angestrebt, d. h. Firmen, die durch beabsichtigte Bauarbeiten den Straßenbahnverkehr unterbrechen, müssen die hierfür anfallenden Kosten tragen. In Verhandlungen wird jedoch in vielen Fällen erreicht, daß die Bauarbeiten so abgewickelt werden, daß auf eine Unterbrechung des Straßenbahnverkehrs verzichtet werden kann.
Nach Auflösung der Eigenbetriebe müßte dieses Prinzip auch auf die Leitungsverwaltung angewendet werden. Die Praxis sieht jedoch so aus, daß von der BVG veranlaßte Baumaßnahmen auch eine Aktivität der Leitungsverwaltungen zur Folge hat, z. B. Erneuerung von Rohrleitungen usw. Die BVG galt hier als Verursacher und trug die Kosten für den Schienenersatzverkehr selbst, obwohl die Bauzeit der Leitungsverwaltungen in den meisten Fällen die reine BVG-Sperrzeit meist überstieg.
Bedingt durch die langen Bauzeiten in der Invalidenstraße und in der Wendenschloßstraße werden hier erstmals Verhandlungen mit den Wasserbetrieben über eine anteilige Kostenübernahme geführt.
Bei den durch die Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr verursachten Streckensperrungen durch Straßen, Brücken oder Tunnelbau ist gegenwärtig die BVG als Sondernutzer des Straßenlandes alleiniger Kostenträger ohne jegliche Ausgleichszahlung.“

Berlin, den 24. Juli 1997

In Vertretung
Branoner
Senatsverwaltung für Wirtschaft und Betriebe

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dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt

Situation am S/U-Bahnhof Jungfernheide

Situation am S/U-Bahnhof Jungfernheide

Ereignis

Die Kleine Anfrage greift Mängel bei der Umsteigesituation am S- und U-Bahnhof Jungfernheide zu den Buslinien X9 und 109 in Richtung Flughafen Tegel auf. Der Senat räumt ein, dass die getrennten Haltestellenstrukturen nicht optimal sind, begründet den Ist-Zustand jedoch mit unterschiedlichen Linienführungen sowie betrieblichen Kapazitätszwängen der BVG im Bereich Tegeler Weg. Eine spürbare Verbesserung für die Fahrgäste wird für den Zeitpunkt der Fertigstellung des westlichen Bahnhofszugangs zur Olbersstraße in Aussicht gestellt, welcher direkt im Einzugsbereich der Linie 109 mündet.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/2112

Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/2112
des Abgeordneten Michael Cramer
(Bündnis 90/Die Grünen)
über Situation am S/U-Bahnhof Jungfernheide

Ich frage den Senat:
1. Wie bewertet der Senat die Tatsache, daß die Umsteiger/-innen von U-Bahn und S-Bahn am Bahnhof Jungfernheide zum Flughafen Tegel die Auswahl von zwei Haltestellen haben – X 9 und A 109 –, so daß das Doppelangebot nicht genutzt werden kann?
2. Wie bewertet der Senat den Vorschlag des Fahrgastverbandes IGEB, nach dem eine gemeinsame Haltestelle für den X 9 und A 109 im Tegeler Weg nördlich der Max-Dohrn-Straße eingerichtet werden kann, wo sich derzeit eine BVG-Betriebshaltestelle befindet?
3. Sieht der Senat Handlungsbedarf, die Umsteigesituation zu verbessern? Wenn ja, was will er wann dazu unternehmen? Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 29. April 1997

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 2112
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Der Senat hält die Umsteigesituation am Bf Jungfernheide zwischen U-/S-Bahn und Omnibussen derzeit für nicht optimal, sie kann aber auf Grund der unten angegebenen Zwangsbedingungen zur Zeit nicht verbessert werden.
Zu den einzelnen Fragen hat die für die Planung von Omnibuslinien und Haltestellen zuständige BVG wie folgt Stellung genommen:

„Zu 1.:
Bedingt durch die unterschiedliche Streckenführung beider Omnibuslinien in Fahrtrichtung Flughafen Tegel ergeben sich zwangsläufig unterschiedliche Haltestellenstandorte. Linie X 9 Olbersstraße im Zugangsbereich zur U-Bahn, Linie 109 Tegeler Weg vor Olbersstraße.

Zu 2.:
Die genannte Betriebshaltestelle wird auch weiterhin für die dort endenden Teilfahrten zum U-Bahnhof Jakob-Kaiser-Platz benötigt. Sowohl am U-Bahnhof Jakob-Kaiser-Platz als auch im Umfeld des Tegeler Weges stehen keine geeigneten, kostenneutralen Endstellen mit ausreichenden Aufstellkapazitäten zur Verfügung. Insofern kann an der genannten Örtlichkeit keine gemeinsame Durchgangshaltestelle eingerichtet werden, zumal mit dieser Maßnahme keine Verkürzung der Fußwegstrecken vom bzw. zum S-Bahnhof Jungfernheide erreicht werden kann.

Zu 3.:
Die Umsteigesituation wird sich mit der Öffnung des am westlichen Bahnsteigende gelegenen Zu- und Abganges zur Olbersstraße verbessern, da dieser dann in den unmittelbaren Bereich der Haltestelle der Omnibuslinie 109 führt.“

Berlin, den 4. Juni 1997

Jürgen K l e m a n n
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr

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Fahrgastunfreundliche Umsteigesituation am U-Bahnhof Osloer Strasse

Fahrgastunfreundliche Umsteigesituation am U-Bahnhof Osloer Strasse

Ereignis

Die Kleine Anfrage kritisiert die räumliche Trennung der Bushaltestellen an der Kreuzung Osloer Straße/Schwedenstraße, wodurch das parallele Linienangebot in Richtung Jungfernheide nicht optimal genutzt werden könne. Der Senat begründet die unterschiedlichen Standorte mit den abweichenden Streckenführungen und verweist auf die beengten Platzverhältnisse, die das Anhalten einer weiteren Linie in der Osloer Straße unmöglich machen, ohne den Kreuzungsbereich zu blockieren. Zudem wird dargelegt, dass Fahrgäste aufgrund der erheblich längeren Fahrzeit der Linie 127 ohnehin die direkteren Linien X26 oder 126 bevorzugen.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/2140

Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/2140
des Abgeordneten Michael Cramer
(Bündnis 90/Die Grünen)
über fahrgastunfreundliche Umsteigesituation
am U-Bahnhof Osloer Straße

Ich frage den Senat:
1. Ist dem Senat bekannt, daß sich die Haltestelle der Buslinie A 127 an einer anderen Ecke des U-Bahnhofs Osloer Straße befindet als die der X 26 und der A 126? Wenn ja, warum?
2. Ist dem Senat bekannt, daß dadurch das Mehrfachangebot von Buslinien in Richtung Jungfernheide bzw. Mierendorffplatz nicht genutzt werden kann und viele Fahrgäste es als Schikane empfinden, daß der um die Ecke biegende Bus A 127 an der Haltestelle des X 26 und A 126 durchfährt, obwohl sie identische bzw. naheliegende Ziele ansteuern? Wenn ja, welche Möglichkeiten sieht er, um diesem Zustand abzuhelfen?

Berlin, den 5. Mai 1997

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 2140
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Beide Haltestellen befinden sich im Zugangsbereich des U-Bahnhofes an der Kreuzung Osloer Straße/ Schwedenstraße und können ohne eine Fahrbahnüberquerung erreicht werden:
− Linie 127
Schwedenstraße vor Osloer Straße
− Linien X 26 und 126
Osloer Straße hinter Schwedenstraße
Die Standortlagen ergeben sich aus den unterschiedlichen Streckenführungen.

Zu 2.:
Auf Grund von beengten Aufstellflächen im Haltestellenbereich der Osloer Straße hinter Schwedenstraße besteht keine Möglichkeit, an dieser Haltestelle eine weitere Omnibuslinie anhalten zu lassen. Die zur Verfügung stehende Aufstellfläche entspricht in der Ausdehnung von ca. 22 m Länge der Aufstellfläche für einen Gelenkomnibus von 18 m Länge. Jeder nachfolgende zeitgleich eintreffende Omnibus müßte vor dem Kreuzungsbereich das Freiwerden der Haltestelle abwarten bzw. würde den Kreuzungsbereich blockieren. Eine Erweiterung des Haltestellenbereiches ist zwischen den Querungsmöglichkeiten der Haltestelleninsel der Straßenbahn und den abgesenkten Bordkanten und Auffahrrampen für Radfahrer nicht zu realisieren.
Da die Linie 127 von hier aus nur noch 1 Haltestelle auf einer gemeinsamen Linienführung mit den Linien X26 und 126 bedient und dann erst wieder am Endpunkt mit diesen zusammentrifft, ist nicht zu erwarten, daß sich hier Fahrgäste finden, die vom U-Bahnhof Osloer Straße aus den erheblich längeren Weg der Linie 127 mit 30 Minuten Fahrzeit gegenüber 16 Minuten Fahrzeit des X 26 bzw. 23 Minuten Fahrzeit der Linie 126 wählen.

Berlin, den 3. Juni 1997

Jürgen K l e m a n n
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr

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