Stadtvertraegliche Beschleunigung der Strassenbahn am Loeperplatz in Lichtenberg

Stadtvertraegliche Beschleunigung der Strassenbahn am Loeperplatz in Lichtenberg

Ereignis

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) befasst sich mit der geplanten tiefgreifenden Veränderung des denkmalgeschützten alten Lichtenberger Dorfangers, des heutigen Loeperplatzes, durch die BVG, um dort zusätzlich zu den zwei vorhandenen Autofahrspuren eine eigene Straßenbahntrasse zu schaffen, und der Bewertung dieser Pläne durch den Senat, der Bedeutung des Denkmalschutzes am Loeperplatz und der Berücksichtigung bei der Realisierung eines urbanen Zentrums in der Möllendorffstraße, der künftigen verkehrlichen Bedeutung der Möllendorffstraße, der Bewertung des Vorschlags, die Straßenbahn durch Lichtsignalanlagen (LSA) anstelle eines eigenen Gleiskörpers zu beschleunigen, der Größe der Fahrzeitverkürzung durch eine intelligente Ampelschaltung bei Beibehaltung der bestehenden Fahrbahnaufteilung und bei einer eigenen Trasse, den veranschlagten Kosten, den Finanzquellen, den zugrundeliegenden Kosten-Nutzen-Untersuchungen und den Kosten für eine Vorrangschaltung der Straßenbahn sowie der Bewertung des Vorschlags, der Straßenbahn im bestehenden Fahrbahnquerschnitt eine eigene Trasse zuzuweisen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Maria Krautzberger, erklärt, dass dem Senat bekannt sei, dass die BVG die Erneuerung der Straßenbahngleise am Loeperplatz vorbereite und dabei auch eine Verbesserung der vorhandenen Situation für die Straßenbahn, die durch den Kraftfahrzeugverkehr zum Teil erheblich behindert werde, erreichen wolle, da derartige Maßnahmen den Denkmalschutz für den historischen Lichtenberger Dorfanger beachten müssten, würden die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und das Landesdenkmalamt gemeinsam mit der BVG eine verträgliche Lösung entwickeln, der Bedeutung des Loeperplatzes sei durch dessen Eintragung in die Denkmalliste Berlins Rechnung getragen worden, für den Senat ergebe sich daraus die Verpflichtung, den Platz als Ensemble sowie die denkmalgeschützten Gebäude – insbesondere Kirche und Pfarrhaus – und den Altbaumbestand zu erhalten sowie die ursprüngliche Qualität der Dorfaue wiederherzustellen, eine Entwicklung zum urbanen Zentrum, das den Charakter des Angers verändern würde, sei daher auszuschließen und auch nicht vorgesehen, die Möllendorffstraße sei heute eine übergeordnete Straße und mit rd. 28 000 Kfz/Werktag (davon rd. 1 400 Lkw) im Querschnitt belastet, sie verbinde – mit dem Weißenseer Weg und der Indira-Gandhi-Straße als nördliche Fortsetzung – die großen Radialen Frankfurter Allee (B 1/5), Landsberger Allee und Berliner Allee (B 2) miteinander, gleichzeitig werde das Ortsteilzentrum mit dem Lichtenberger Rathaus erschlossen, diese Funktionen bestimmten bis auf weiteres auch die Bedeutung der Möllendorffstraße, erst nach der langfristig vorgesehenen Verlängerung der A 100 bzw. nach Realisierung des mittleren Straßenringes werde sich die Belastung der Möllendorffstraße auf etwa 15 000 Kfz/Werktag im Querschnitt verringern, zurzeit würden verschiedene Lösungen untersucht, wie unter Wahrung des Denkmalschutzes eine Verbesserung des Straßenbahnverkehrs hinsichtlich Stabilität und Beschleunigung bei gleichzeitiger Beachtung der Bedeutung der Möllendorffstraße für den Kraftfahrzeugverkehr erreicht werden könne, dabei würden insbesondere auch die Möglichkeiten der Signalisierung mit und ohne eigenen Gleiskörper der Straßenbahn geprüft, sobald diese Ergebnisse vorlägen, werde der Senat bei Abwägung der Kosten und des Nutzens sowie unter Würdigung der Belange des Denkmalschutzes eine Entscheidung treffen, dieses solle bis Mitte Juli erreicht werden.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/359 (Kleine Anfrage Nr. 359)

Kleine Anfrage Nr. 14/359 des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) über: Stadtvertägliche Beschleunigung der Straßenbahn am Loeperplatz in Lichtenberg

Ich frage den Senat:

  1. Ist dem Senat bekannt, dass die BVG eine tiefgreifende Veränderung des denkmalgeschützten alten Lichtenberger Dorfangers, des heutigen Loeperplatzes, plant, um dort zusätzlich zu den zwei vorhandenen Autofahrspuren eine eigene Straßenbahntrasse zu schaffen? Wenn ja, wie bewertet der Senat die Pläne der BVG?

  2. Welche Bedeutung misst der Senat dem Denkmalschutz am Loeperplatz in Lichtenberg zu, und wie will er ihm Rechnung tragen bei der Realisierung eines urbanen Zentrums in der Möllendorffstraße?

  3. Welche Bedeutung soll die um den Loeperplatz verlaufende Möllendorffstraße in dem betreffenden Abschnitt bei der künftigen verkehrlichen Entwicklung haben?

  4. Wie bewertet der Senat den Vorschlag, in dem betreffenden Abschnitt die Straßenbahn durch Lichtsignalanlagen (LSA) anstelle eines eigenen Gleiskörpers zu beschleunigen?

  5. Wie groß wäre die Verkürzung der Fahrzeit durch eine intelligente Ampelschaltung a) bei Beibehaltung der bestehenden Fahrbahnaufteilung, b) bei einer eigenen Trasse?

  6. Wie hoch sind die veranschlagten Kosten, aus welchen Finanzquellen sollen sie erbracht werden, und welche KostenNutzen-Untersuchungen liegen diesem Vorhaben zugrunde?

  7. Wie hoch wären die Kosten für eine Vorrangschaltung der Straßenbahn?

  8. Wie bewertet der Senat den Vorschlag, der Straßenbahn im bestehenden Fahrbahnquerschnitt eine eigene Trasse zuzuweisen?

Berlin, den 15. März 2000

Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 359

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Dem Senat ist bekannt, dass die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) die Erneuerung der Straßenbahngleise am Loeperplatz vorbereiten und dabei auch eine Verbesserung der vorhandenen Situation für die Straßenbahn, die durch den Kraftfahrzeugverkehr zum Teil erheblich behindert wird, erreichen wollen. Da derartige Maßnahmen den Denkmalschutz für den historischen Lichtenberger Dorfanger beachten müssen, werden die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und das Landesdenkmalamt gemeinsam mit der BVG eine verträgliche Lösung entwickeln.

Zu 2.:

Der Bedeutung des Loeperplatzes ist durch dessen Eintragung in die Denkmalliste Berlins Rechnung getragen worden. Für den Senat ergibt sich daraus die Verpflichtung, den Platz als Ensemble sowie die denkmalgeschützten Gebäude – insbesondere Kirche und Pfarrhaus – und den Altbaumbestand zu erhalten sowie die ursprüngliche Qualität der Dorfaue wiederherzustellen. Eine Entwicklung zum urbanen Zentrum, das den Charakter des Angers verändern würde, ist daher auszuschließen und auch nicht vorgesehen.

Zu 3.:

Die Möllendorffstraße ist heute eine übergeordnete Straße und mit rd. 28 000 Kfz/Werktag (davon rd. 1 400 Lkw) im Querschnitt belastet. Sie verbindet – mit dem Weißenseer Weg und der Indira-Ghandi-Straße als nördliche Fortsetzung – die großen Radialen Frankfurter Allee (B 1/5), Landsberger Allee und Berliner Allee (B 2) miteinander. Gleichzeitig wird das Ortsteilzentrum mit dem Lichtenberger Rathaus erschlossen. Diese Funktionen bestimmen bis auf weiteres auch die Bedeutung der Möllendorffstraße.

Erst nach der langfristig vorgesehenen Verlängerung der A 100 bzw. nach Realisierung des mittleren Straßenringes wird sich die Belastung der Möllendorffstraße auf etwa 15 000 Kfz/Werktag im Querschnitt verringern.

Zu 4. bis 8.:

Zurzeit werden verschiedene Lösungen untersucht, wie unter Wahrung des Denkmalschutzes eine Verbesserung des Straßenbahnverkehrs hinsichtlich Stabilität und Beschleunigung bei gleichzeitiger Beachtung der Bedeutung der Möllendorffstraße für den Kraftfahrzeugverkehr erreicht werden kann. Dabei werden insbesondere auch die Möglichkeiten der Signalisierung mit und ohne eigenen Gleiskörper der Straßenbahn geprüft.

Sobald diese Ergebnisse vorliegen, wird der Senat bei Abwägung der Kosten und des Nutzens sowie unter Würdigung der Belange des Denkmalschutzes eine Entscheidung treffen. Dieses soll bis Mitte Juli erreicht werden.

Berlin, den 29. Mai 2000

In Vertretung Maria Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

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Planungsstand zur Sanierung des Bahnhofes Ostkreuz II

Planungsstand zur Sanierung des Bahnhofes Ostkreuz II

Ereignis

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) befasst sich mit dem Planungsstand zur Sanierung des Bahnhofs Ostkreuz, insbesondere der Frage, ob weiterhin davon auszugehen ist, dass die Planfeststellung 1999 beginnen und der Baubeginn im Sommer 2000 erfolgen kann, dem Zeitpunkt und den Orten der Auslegung der Planungsunterlagen und der zuständigen Ansprechbehörde für Anwohner und Betroffene, den Gründen für die bisherigen Verzögerungen und dem weiteren Zeitablauf, den aus Denkmalschutzgründen zu erhaltenden baulichen und technischen Anlagen und der Finanzierung der denkmalpflegerischen Maßnahmen, der Frage, ob das zweite Fernbahngleis zwischen Ostbahnhof und Lichtenberg deshalb nicht berücksichtigt wurde, weil keine Bestellung vorliegt und die Maßnahme deshalb nicht aus dem Bundeshaushalt finanziert wird, der Zuständigkeit für die Bestellung des zweiten Fernbahngleises, der Bedeutung des zweiten Fernbahngleises für die Betriebsplanung des Fernverkehrs der Deutschen Bahn AG und der Frage, ob ein Einspruch des Senats im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ausreichend sein wird, um das zweite Fernbahngleis zu sichern. Der Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr, Jürgen Klemann, erklärt, dass das Planfeststellungsverfahren für den Umbau des Bahnhofs Ostkreuz nach Aussage der DB AG im Spätsommer 1999 eingeleitet werde und die DB AG einen konkreten Termin für den Baubeginn erst nach dem Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses und einer Verträglichkeitsprüfung der Bauarbeiten in allen Netzen der S-Bahn und der Fern- bzw. Regionalbahn nennen wolle, dass die Planfeststellungsunterlagen bürgernah in den Bezirksämtern Lichtenberg und Friedrichshain öffentlich ausgelegt würden, dass nach den vorliegenden Erkenntnissen aus dem Bemühen der DB AG, das Projekt „Ostkreuz“ zu optimieren, ein Zeitverzug resultiere, der auch im Rahmen der von der DB AG kürzlich bekannt gegebenen Terminverzögerungen bei der Realisierung des „Pilzkonzeptes“ gesehen werden müsse, dass nach Auskunft der DB AG folgende bauliche und technische Anlagenteile auf Grund der Auflagen des Denkmalschutzes erhalten, saniert bzw. wieder hergestellt würden: der Wasserturm, das Brückengewölbe der Hauptstraße, der Verbindungssteg im nördlichen Bahnsteigbereich, die Bahnsteigdächer und die Aufsichtsgebäude der Stadtbahnbahnsteige E und D sowie das nördliche und südliche Empfangsgebäude, dass das zweite Fernbahngleis zwischen Ostbahnhof und Lichtenberg bei der Planung bisher deshalb nicht berücksichtigt worden sei, weil keine Bestellung hierfür vorliege und die Maßnahme deshalb nicht aus dem Bundeshaushalt finanziert werde, dass für die Bestellung des zweiten Fernbahngleises die Deutsche Bahn AG zuständig wäre und der Senat auf Grund seiner fehlenden Zuständigkeit bei Planfeststellungsverfahren zu Fernbahnangelegenheiten keine Einsprüche erheben könne, von Seiten des Senats vielmehr nur Hinweise gegeben werden könnten, was beim anstehenden Planfeststellungsverfahren zu Ostkreuz erfolgen werde, und dass der Senat wegen der dargestellten Rechtslage in einem Schreiben an die DB AG und an das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen den Wunsch nach einer Fernbahnverbindung zwischen Ostbahnhof und dem Bahnhof Lichtenberg vorgetragen und hierbei um Unterstützung gebeten habe, und dass für den Senat die verkehrlichen Vorteile des zweiten Fernbahngleises bedeutsam seien (z. B. die perspektivische Anbindung des Ostbahnhofs an die Stadtbahn), die DB AG hingegen in Besprechungen geäußert habe, dass sie rein betriebliche Vorteile mit dem zweiten Fernbahngleis verbinde, die nach Meinung der DB AG jedoch nicht ausreichten, um die Realisierung des zweiten Fernbahngleises zu rechtfertigen.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/4989 (Kleine Anfrage Nr. 4989)

Kleine Anfrage Nr. 13/4989 der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) über: Planungsstand zur Sanierung des Bahnhofes Ostkreuz (II)

Ich frage den Senat:

  1. Ist weiterhin davon auszugehen, daß die Planfeststellung für den Umbau des Bahnhofes Ostkreuz 1999 beginnen wird und der Baubeginn im Sommer 2000 erfolgen kann?

  2. Wann und an welchen Orten erfolgt die Auslegung der Planungsunterlagen, welche Behörde ist Ansprechpartner für Anwohner(innen) und Betroffene?

  3. Was sind die Gründe für die bisher aufgetretenen Verzögerungen, und wie wird sich der weitere Zeitablauf für Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie Baudurchführung voraussichtlich gestalten?

  4. Welche baulichen und technischen Anlagen werden aus Denkmalschutzgründen erhalten, und wie ist die Finanzierung der denkmalpflegerischen Maßnahmen gesichert?

  5. Trifft es zu, daß das zweite Fernbahngleis zwischen Ostbahnhof und Lichtenberg bei der Planung bisher deshalb nicht berücksichtigt worden ist, weil keine Bestellung hierfür vorliegt und die Maßnahme deshalb nicht aus dem Bundeshaushalt finanziert wird?

  6. Wer ist für die Bestellung des vom Abgeordnetenhaus geforderten zweiten Fernbahngleises zuständig?

  7. Teilt der Senat die Auffassung, daß das zweite Fernbahngleis insbesondere für die Betriebsplanung des Fernverkehrs der Deutschen Bahn AG bedeutsam ist?

  8. Ist der Senat der Auffassung, daß ein Einspruch seitens des Senates im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ausreichend sein wird, um das zweite Fernbahngleis zu sichern?

Berlin, den 18. Juni 1999

Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4989

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Das Planfeststellungsverfahren für den Umbau des Bahnhofes Ostkreuz wird nach Aussage der DB AG im Spätsommer 1999 eingeleitet werden. Einen konkreten Termin für den Baubeginn will die DB AG erst nach dem Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses und einer Verträglichkeitsprüfung der Bauarbeiten in allen Netzen der S-Bahn und der Fern- bzw. der Regionalbahn nennen.

Zu 2.:

Die Planfeststellungsunterlagen werden bürgernah in den Bezirksämtern Lichtenberg und Friedrichshain öffentlich ausgelegt werden.

Zu 3.:

Nach den vorliegenden Erkenntnissen resultiert aus dem Bemühen der DB AG, das Projekt „Ostkreuz“ zu optimieren, ein Zeitverzug. Dieser Zeitverzug muss auch im Rahmen der von der DB AG kürzlich bekannt gegebenen Terminverzögerungen bei der Realisierung des „Pilzkonzeptes“ gesehen werden.

Zu 4.:

Nach Auskunft der DB AG werden folgende bauliche und technische Anlagenteile des Bahnhofes Ostkreuz auf Grund der Auflagen des Denkmalschutzes erhalten, werden saniert bzw. wieder hergestellt:

– der Wasserturm

– das Brückengewölbe der Hauptstraße,

– der Verbindungssteg im nördlichen Bahnsteigbereich,

– die Bahnsteigdächer und die Aufsichtgebäude der Stadtbahnhahnsteige E und D

– das nördliche und südliche Empfangsgebäude

Zu 5.:

Ja.

Zu 6. und 8.:

Für die Bestellung des zweiten Fernbahngleises wäre die Deutsche Bahn AG (DB AG) zuständig. Auf Grund seiner fehlenden Zuständigkeit kann der Senat bei Planfeststellungsverfahren zu Fernbahnangelegenheiten keine Einsprüche erheben. Von Seiten des Senats können zu Fernbahnanlagen vielmehr nur Hinweise gegeben werden. Dies wird beim anstehenden Planfeststellungsverfahren zu Ostkreuz erfolgen. Wegen der dargestellten Rechtslage hat der Senat in einem Schreiben an die DB AG und an das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen den Wunsch nach einer Fernbahnverbindung zwischen Ostbahnhof und dem Bahnhof Lichtenberg vorgetragen und hierbei um Unterstützung gebeten.

Zu 7.:

Für den Senat sind die verkehrlichen Vorteile des zweiten Fernbahngleises bedeutsam (z. B. die perspektivische Anbindung des Ostbahnhofs an die Stadtbahn). Die DB AG hingegen hat in Besprechungen geäußert, dass sie rein betriebliche Vorteile mit dem zweiten Fernbahngleis verbindet. Diese reichen nach Meinung der DB AG jedoch nicht aus, um die Realisierung des zweiten Fernbahngleises zu rechtfertigen.

Berlin, den 3. August 1999

Jürgen Klemann Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr

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Dringlichkeit und Ablauf der Sanierung des Bahnhofs Ostkreuz

Dringlichkeit und Ablauf der Sanierung des Bahnhofs Ostkreuz

Ereignis

Die Kleine Anfrage Nr. 2659 befasst sich mit der Dringlichkeit einer grundlegenden Sanierung des Bahnhofs Ostkreuz, dem geplanten Beginn und der Dauer der Sanierung, den Auswirkungen der Straßenbaumaßnahmen im Bereich Ostkreuz, den Kosten und der Kostenträgerschaft, dem Denkmalschutz sowie den Festlegungen zur künftigen Leistungsfähigkeit und Ausstattung des Bahnhofs und den für die Sanierungszeit erforderlichen Verkehrsänderungen. Der Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr, Jürgen Klemann, erklärt, dass Übereinstimmung mit der Deutschen Bahn AG bestehe, dass die Grunderneuerung sehr dringlich sei, dass die DB Projekt GmbH Knoten Berlin mit Planung und Realisierung beauftragt sei, dass bei komplikationslosem Planfeststellungsverfahren und Mittelfreigabe durch den Bund die Grunderneuerung 1999 beginne und der Umbau nach derzeitigem Planungsstand 7 bis 8 Jahre dauern werde, dass die Kosten sich auf 726 Mio. DM beliefen und aus Bundesmitteln der Grunderneuerung (GVFG und DB GrG § 22), Mitteln des Pilzkonzeptes, des SPNV-Programms, Eigenmitteln der DB AG und EKrG-Anteilen des Landes Berlin finanziert würden, dass dem Land Berlin nur Kosten für den Vorteilsausgleich für die Kynaststraßenbrücke entstünden und dass der Bahnhof als Gesamtanlage sowie der Wasserturm als Baudenkmal geschützt seien.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/2659 (Kleine Anfrage Nr. 2659)

  1. Wie hoch bewertet der Senat die Dringlichkeit einer grundlegenden Sanierung des Bahnhofes Ostkreuz, und in wieweit besteht Übereinstimmung in der Beurteilung dieses Sachverhaltes zwischen Senat und Deutsche Bahn AG?

  2. Wann soll die Sanierung des Bahnhofes Ostkreuz beginnen, und wie lange soll sie dauern?

  3. Welche Auswirkungen haben die vom Land Berlin beabsichtigten Straßenbaumaßnahmen im Bereich des Bahnhofes Ostkreuz für die zeitliche, technische und finanzielle Vorbereitung der Sanierung?

  4. Wie hoch werden die voraussichtlichen Kosten der Sanierung sein, und wer wird diese tragen?

  5. Werden dem Land Berlin im Zusammenhang mit der Sanierung Kosten entstehen; wenn ja, für welche Maßnahmen und in welchem Umfang?

  6. Welche Denkmalschutzbelange müssen bei der Sanierung des Bahnhofes Ostkreuz berücksichtigt werden?

  7. Wie werden die Denkmalschutzbehörden des Landes Berlin in die Vorbereitung der Sanierung einbezogen?

  8. Welche Festlegungen wurden bereits für die künftige Leistungsfähigkeit und Ausstattung des Bahnhofes Ostkreuz getroffen (Anzahl der Bahnsteige, Zugfolge, Umsteigemöglichkeiten innerhalb der S-Bahn und zu anderen Verkehrsmitteln, behindertengerechte Gestaltung der Zugänge, Anordnung von Fahrradstellplätzen, Stellplätze für Car-sharing und Park and Ride usw.)?

  9. Welche Verkehrsänderungen werden für die Zeit der Sanierung erforderlich sein, und wie ist hierzu der Vorbereitungsstand?

Berlin, den 26. August 1997

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 2659

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Es besteht Übereinstimmung mit der Deutschen Bahn AG, daß die Grunderneuerung des S-Bahnhofs Ostkreuz sehr dringlich ist. Die hier zuständige DB AG teilt zu dieser und den weiteren Fragen folgendes mit:

„Für die DB AG ist die Grunderneuerung des Bahnhofs Ostkreuz auf Grund des relativ schlechten Erhaltungszustandes des Bahnhofs eine Aufgabe mit höchster Dringlichkeit. Mit der Planung und Realisierung des Bahnhofsneubaus und den zugehörigen Anpassungsarbeiten wurde die DB Projekt GmbH Knoten Berlin beauftragt.

Zu 2.:

Sofern das durchzuführende Planfeststellungsverfahren komplikationslos abläuft und die Mittelfreigabe durch den Bund erfolgt, wird die Grunderneuerung des Ostkreuzes im Jahr 1999 begonnen.

Nach derzeitigem Planungsstand wird der Umbau 7 – 8 Jahre dauern, da unter Aufrechterhaltung des S-Bahnbetriebes umzubauen ist. Längerfristige Totalsperrungen werden nicht zur Verfügung stehen.“

Zu 3.

Der Bereich Ostkreuz soll durch die geplante A 100 unterquert werden. Die A 100 ist Bestandteil der Planung zur Schließung des mittleren Straßenringes (Senatsbeschluß Nr. 6204/95 vom 8. August 1995).

Nach dem gegenwärtigen Arbeitsstand hat die Autobahnplanung keine Auswirkungen auf die grundsätzliche Gestaltung der Bahnanlagen. Ebenso wird eingeschätzt, daß mögliche bauliche Vorleistungen für die Autobahn sich in die entsprechenden Bauzustände der Bahn einpassen lassen und dadurch keine zeitlichen Verzögerungen eintreten werden.

Zu 4.:

Die hier zuständige Deutsche Bahn AG nimmt wie folgt Stellung:

„Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich nach derzeitigem Planungsstand auf 726 Mio. DM.

Die Finanzierung erfolgt aus Bundesmitteln der Grunderneuerung (GVFG und DB GrG § 22), Mitteln des Pilzkonzeptes für den Knoten Berlin (BScWhabG § 8/1), Mitteln des SPNV-Programms (BScWhabG § 8/2), Eigenmitteln der DB AG für eigene nichtzuwendungsfähige Investitionen und Rückbaumaßnahmen sowie EKrG-Anteilen des Landes Berlin.“

Zu 5.:

Im Zusammenhang mit der Sanierung des Bahnhofs Ostkreuz selbst werden dem Land Berlin nur Kosten für den Vorteilsausgleich für die Kynaststraßenbrücke entstehen, deren Neubau von der DB AG veranlaßt wird. Die Kostenhöhe wird im Zusammenhang mit der noch zu schließenden Eisenbahnkreuzungsvereinbarung ermittelt werden.

Zu 6.:

Bei der Sanierung des Bahnhofs Ostkreuz ist zu berücksichtigen, daß der Bahnhof als Gesamtanlage sowie der Wasserturm als Baudenkmal geschützt sind. Dies bedeutet im einzelnen die Erhaltung von Bahnsteigdächern, Fußgängerbrücke, Beamtenwohnhaus, Empfangsgebäuden und Brückenbögen sowie die städtebauliche Berücksichtigung des Wasserturms bei der Lage der Gleistrassen.

Die Deutsche Bahn AG teilt zu dieser Frage weiterhin mit:

„Der Bahnhof Ostkreuz wurde durch Beschluß des Abgeordnetenhauses von Berlin als Ensemble unter Denkmalschutz gestellt. Das Ensemble besteht aus insgesamt 14 Einzelobjekten. Die Denkmalschutzbehörden fordern eine behutsame Einordnung des Bahnhofsneubaus in die bestehende Situation, wobei der besonders wertvolle Ensembleindruck nicht verlorengehen darf.“

Zu 7.

Die Deutsche Bahn AG teilt hierzu mit:

„Die DB Projekt GmbH Knoten Berlin hat Denkmalschutzbehörden frühzeitig in die Umplanungen einbezogen. Es wurde eine Bestandsdokumentation erstellt, die den Denkmalschutzbehörden übergeben wurde.

Die DB Projekt GmbH Knoten Berlin hat entsprechend der Forderung des Landesdenkmalamtes einen denkmalpflegerischen Gutachter einbezogen, der planungsbegleitend tätig war.

Die Denkmalschutzbehörden wurden kontinuierlich über den Planungsstand informiert. Sie wurden im speziellen Arbeitskreis „Denkmalschutz“ direkt beteiligt. Die DB Projekt GmbH Knoten Berlin wird die Einbeziehung der Denkmalschutzbehörden in die nächsten Planungsphasen sowie bei der Realisierung gewährleisten.“

Zu 8.

Diese Frage wird von der zuständigen Deutschen Bahn AG wie folgt beantwortet:

„Im Zuge der Grunderneuerung des Bahnhofs Ostkreuz erfolgt bei der S-Bahn die Umstellung vom heute vorhandenen Linienbetrieb auf den kundenfreundlichen Richtungsbetrieb. Es entsteht eine moderne Verkehrsstation, die Zugangsmöglichkeiten in alle vier umliegenden Wohn- und Gewerbegebiete bietet.

Auf der Stadtbahnebene entstehen zwei Richtungsbahnsteige (Richtung Stadtbahn bzw. Richtung Strausberg, Ahrensfelde, Wartenberg, Erkner) sowie ein Regionalbahnsteig an der Strecke Berlin Hauptbahnhof – Frankfurt/Oder. Die Planung sieht darüber hinaus gegenwärtig zwei Außenbahnsteige an der ehemaligen Ostbahn (Strecken Berlin Hauptbahnhof – Strausberg – Küstrin/Kietz) vor. Die Realisierung dieser beiden Bahnsteige ist jedoch davon abhängig, ob entsprechende Mittel aus dem SPNV-Programm bereitgestellt werden.

Auf der Ringbahn wird der S-Bahnsteig F wesentlich verbreitert. Es entsteht außerdem ein neuer Regionalbahnsteig.

Die Gestaltung der Zugänge wird behindertengerecht erfolgen. Insgesamt sind 12 Aufzüge vorgesehen. Zur Verbesserung des Umsteigekomforts sind 17 Fahrtreppen geplant. Durch eine Verschiebung der Stadtbahnsteige Richtung Osten verkürzen sich die Umsteigewege. Die betrieblich nicht mehr notwendige Nordkurve entfällt im Endzustand; der Halt am Bahnsteig A entfällt ebenfalls.

Das vorliegende Bahnhofskonzept sieht Kurzzeitparkzonen und Kiss and Ride-Anlagen vor. Die Standorte für Fahrradständer sind noch nicht festgelegt.“

Zu 9.

Der Senat geht davon aus, und so ist es auch in zurückliegenden Abstimmungsgesprächen seitens der Deutschen Bahn AG erklärt worden, daß der S-Bahnverkehr grundsätzlich während des Bahnhofsumbaus gesichert wird. Längerfristige Totalsperrungen von Strecken würden vom Senat nicht akzeptiert werden.

Berlin, den 18. Dezember 1997

Jürgen Klemann Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr

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