13.02.2026
- Aus welchen konkreten Gründen konnte die #Schülerbeförderung für und Schüler der Nils-Holgersson- Schule in Lichtenberg ab dem 15.12.2025 nicht mehr bzw. nur noch eingeschränkt sichergestellt werden?
Zu 1.: Am 11.12.2025 mussten die Eltern der Nils-Holgersson-Schule darüber informiert werden, dass die Kinder in der Woche ab dem 15.12.2025 Montag und Dienstag nur morgens zur Schule gefahren werden und ab Mittwoch keine Beförderung mehr erfolgen kann.
Im Zuge der #Ausschreibung zur Beförderung zu Anfang des Schuljahres 2025/ 2026, kam es bei zwei Losen (#Sammelausschreibung für mehrere Schulen) zu Rügen von mindestens einem anderen Bieter. So kam es zu #Nachprüfungsverfahren bei der Vergabe, in dessen Zuge durch den Kläger (konkurrierender Anbieter) ein #Zuschlagsverbot erwirkt wurde.
Dies bedeutet, dass das Schul- und Sportamt Lichtenberg keinen Vertrag mit dem siegreich aus dem Vergabeverfahren hervorgegangenen Bieter schließen darf, solange die Entscheidung der #Vergabekammer noch aussteht.
Im September 2025 stellte das Schul- und Sportamt einen Antrag auf vorzeitige Zuschlagserteilung trotz Zuschlagsverbot, mit der Begründung, dass es sich bei der Beförderung um #Daseinsfürsorge handelt. Dieser Antrag wurde von der Vergabekammer abgelehnt. Um die Beförderung abzusichern, wurde eine vergaberechtlich zulässige #Vertragserweiterung mit einem bestehenden Vertragspartner (Transportunternehmen einer anderen Schule) durchgeführt. Allerdings darf eine solche Auftragserweiterung vergaberechtlich nur 10 % des eigentlichen Auftragswerts erreichen.
Dieser Schwellenwert wurde in der Woche vom 15.12.2025 erreicht, sodass das Schulamt keine rechtlich zulässige Möglichkeit mehr hat, eine Beförderung zu beauftragen. Da die Vergabekammer die Fristen für das Nachprüfungsverfahren mehrmals verlängert hat, war nicht vorhersehbar, dass die Erweiterung zeitlich nicht ausreicht. Laut Kalkulation war bereits vermutet worden, dass der Schwellenwert zum Jahreswechsel erreicht werden wird. Eine bis zum 10.12.2025 andauernde interne Prüfung ergab zudem, dass über den Schwellenwert von 10 % hinaus unter keinen Umständen eine weitere Erweiterung des Vertrages möglich ist. Die erneute Berechnung zu diesem Zeitpunkt ergab, dass die Beförderung in der letzten Schulwoche 2025 nicht möglich war.
- Seit wann waren dem Senat bzw. dem Bezirksamt Probleme bei der Schülerbeförderung für Kinder mit Behinderungen bekannt, insbesondere im Hinblick auf die Nils-Holgersson-Schule, und welche Maßnahmen wurden seitdem ergriffen?
Zu 2.: Die Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit #Behinderungen fällt in die Zuständigkeit der Bezirke. Dem Senat wurden Ende 2024 erste Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung bekannt, insbesondere hinsichtlich der Leistungsfinanzierung in einzelnen Bezirken sowie einer uneinheitlichen Praxis der Beförderung während der Ferienzeiten. Hierbei handelte es sich ausdrücklich nicht um schulspezifische Beförderungsprobleme an der Nils-Holgersson-Schule.
Die an der Nils-Holgersson-Schule aufgetretenen spezifischen Schwierigkeiten waren hiervon unabhängig und beruhten auf vergaberechtlichen Ursachen; diese wurden dem Senat Ende 2025 bekannt. Zur Behebung der unterschiedlichen bezirklichen Praxis hat der Senat eine Rechtsvorschrift entworfen, die sich derzeit im Mitzeichnungsverfahren befindet. Ergänzungen zur Frage 2 durch die Bezirksstadträtin sind in der Antwort zu Frage 1 enthalten.
- Inwiefern ist ein vergaberechtlicher Streit ursächlich für die Einschränkungen der #Beförderungsleistung, und weshalb konnte trotz der bekannten Problemlage keine nahtlose Übergangslösung für eine laufende und notwendige Leistung sichergestellt werden?
Zu 3.: Siehe Antwort zu Frage 1.
- Aus welchen Gründen wurden Eltern erst mit dem Rundschreiben des Schul- und Sportamtes Lichtenberg vom 12.12.2025 – und damit kurz vor Beginn der Einschränkungen – über die Situation informiert?
Zu 4.: Siehe Antwort zu Frage 1.
- Wie hat das Bezirksamt Lichtenberg sichergestellt, dass Eltern durch die kurzfristige Lösung über die Einreichung von Rechnungen (für ÖPNV, Begleitpersonen oder Taxifahrten) nicht finanziell oder
organisatorisch überfordert wurden?
Zu 5.: Den betroffenen Eltern wurde am 15.12.2025 per E-Mail angeboten, dass, sofern ein Transport nicht eigenständig erfolgen kann, die Rechnungen für den ÖPNV (auch für die Begleitperson) oder für eine Taxibeförderung beim Schul- und Sportamt eingereicht werden können. Diese Kosten wurden anschließend erstattet.
- Welche konkreten Maßnahmen ergreift der Senat, um künftig sicherzustellen, dass es bei der Schülerbeförderung für Kinder mit Behinderungen nicht erneut zu kurzfristigen Ausfällen oder Einschränkungen kommt?
Zu 6.: Die sich in fortgeschrittener Mitzeichnung befindliche Rechtsvorschrift zur Schülerbeförderung dient der Harmonisierung der bislang bezirklich uneinheitlichen Verwaltungspraxis und stellt eine einheitliche Umsetzung sicher. Auf kurzfristige Einschränkungen im Vollzug, die in den Verantwortungsbereich der Bezirke oder der jeweils beauftragten Beförderungsunternehmen fallen oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind – etwa infolge extremer Wetter- oder außergewöhnlicher Verkehrslagen –, hat der Senat keinen unmittelbaren Einfluss.
Aus bezirklicher Sicht wurde uns mitgeteilt, dass die Schülerbeförderung mit dem aktuellen Fuhrunternehmen seit dem 05.01.2026 mittels eines Interimsvertrages bis zu einer Entscheidung der Vergabekammer in dem anhängigen #Nachprüfungsverfahren gesichert ist.
Von einer lückenlosen Beförderung ist derzeit auszugehen.
Berlin, den 12. Februar 2026
In Vertretung
Dr. Torsten Kühne
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
www.berlin.de