06.02.2026
Vorbemerkung der Abgeordneten:
In der Silvesternacht 2025/ 2026 kam es am #S-Bahnhof #Wedding zu einem Brand am Bahnsteig. Infolgedessen wurde der Bahnverkehr am Bahnhof eingestellt und bisher nicht wieder aufgenommen. Einer aktuellen Meldung der S-Bahn (Stand: 15.01.2026) zufolge, wird der #Zugverkehr nach provisorischen Arbeiten frühestens Anfang Februar 2026 wieder aufgenommen.
Frage 1:
Wie stellt sich der Zeit- und #Maßnahmenplan zur #Wiederaufnahme des regulären Zugverkehrs sowie des Ein-, Aus- und Umstiegs für Fahrgäste am S-Bahnhof Wedding dar?
Antwort zu 1:
Nach Aussage der DB AG konnten am 02.01.2026 beschädigte Bauteile entfernt bzw. abgesichert werden, so dass anschließend der #S-Bahn-Betrieb zwischen den Stationen #Gesundbrunnen und #Westhafen wieder aufgenommen werden konnte.
Für die #Wiedereinrichtung des Halts und einen sicheren #Reisendenbetrieb sind gemäß Einschätzung der DB AG provisorische Beleuchtungsanlagen sowie der weitere Abbau und die Sicherung beschädigter Bauteile und zudem die Reinigung kontaminierter Flächen erforderlich. Das Ziel ist die Wiedereinrichtung des Halts am S-Bahnhof Wedding vsl. in der 6. KW. Die Einhaltung des Termins hängt jedoch von der Witterungslage ab.
Frage 2:
Welche konkreten Schäden infolge des Brandes liegen am S-Bahnhof Wedding vor, die derzeit eine vollständige Sperrung des Ein- und Ausstiegs erforderlich machen?
Antwort zu 2:
Gemäß Mitteilung der DB AG sind das #Bahnsteigdach, die #Beleuchtungsanlagen sowie weitere elektrische und #telekommunikative Einrichtungen bei dem Brand beschädigt worden. Darüber hinaus wurde das ehemalige #Aufsichtsgebäude vollständig zerstört.
Frage 3:
Aus welchen Gründen ist für eine lediglich #provisorische Instandsetzung des Ein- und Ausstiegs am S-Bahnhof Wedding ein Zeitraum von mehr als vier Wochen erforderlich?
Frage 4:
Welche kurzfristig umsetzbaren, provisorischen Wiederinbetriebnahmen (z.B. bauliche Sicherung, temporäre Zugänge oder ein eingeschränkter bzw. einseitiger Betrieb) wurden geprüft? Aus welchen Gründen wurden diese verworfen?
Antwort zu 3 und 4:
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach Aussage der DB AG erfordert auch die provisorische Instandsetzung für einen sicheren und geregelten Ein- und Ausstieg der Fahrgäste am S-Bahnhof Wedding umfangreiche Maßnahmen. Dazu zählen neben dem Abbau beschädigter Bauteile sowie der Reinigung kontaminierter Flächen insbesondere auch die Installation provisorischer Beleuchtungsanlagen.
Frage 5:
Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten a. für die provisorische Instandsetzung und
b. für die anschließende Grundsanierung des S-Bahnhofs Wedding?
Antwort zu 5:
Die DB AG teilt mit, dass die Arbeiten zur provisorischen Instandsetzung des S-Bahnhofs Wedding noch im Gang sind. Nach gegenwärtigem Stand (4. KW) wird mit Aufwendungen im mittleren sechsstelligen Bereich gerechnet.
Zu den voraussichtlichen Kosten einer späteren Grundsanierung können zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben gemacht werden.
Frage 6:
Wie ist der Zeitrahmen für die geplante #Grundsanierung des S-Bahnhofs Wedding, und ab wann ist mit deren Beginn bzw. Abschluss zu rechnen?
Frage 7:
Welche konkreten baulichen Maßnahmen sind im Rahmen der Grundsanierung vorgesehen, und welche Einschränkungen für den S-Bahn-Betrieb und die Fahrgäste sind während dieser Zeit zu erwarten?
Antwort zu 6 und 7:
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach Aussage der DB AG bezieht sich die geplante Grundsanierung des S-Bahnhofs Wedding auf die beschädigten Anlagen einschließlich des Abrisses des ehemaligen Aufsichtsgebäudes. Die Planungen hierfür sind bereits angelaufen. Die Arbeiten werden jedoch mit erheblichem Aufwand verbunden sein, so dass deren Umsetzung voraussichtlich bis in das Frühjahr 2026 andauern wird. Im Zuge der Sanierung kann es dann zu zeitlich befristeten Einschränkungen des S-Bahn-Betriebs kommen.
Frage 8:
Wie bewertet der Senat die Auswirkungen der anhaltenden Sperrung auf die Erreichbarkeit des Stadtteils Wedding sowie auf die Zumutbarkeit für die betroffenen Fahrgäste, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen?
Antwort zu 8:
Der Senat schätzt die Beeinträchtigungen durch den S-Bahn-Haltentfall im Bahnhof Wedding infolge des fremdverursachten Brandes, nicht nur für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste, als erheblich ein. Wenngleich die Anbindung des Stadtteils Wedding über alternative ÖV- Angebote wie U-Bahn- und Linienbusverkehr der BVG weiterhin gegeben ist, so führt der Haltentfall bei den betroffenen Fahrgästen dennoch aufgrund der Umfahrungsmöglichkeiten zu Umwegen und Reisezeitverlängerungen. Deswegen ist eine möglichst zeitnahe Wiedereinrichtung des Halts am S-Bahnhof Wedding durch die zuständige DB InfraGO AG von hoher Relevanz.
Durch den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB), der im Auftrag der Länder Berlin und Brandenburg die Abstimmungen zu den Baubetriebs- und Ersatzkonzepten des Schienenpersonennahverkehrs übernimmt, erfolgte zudem eine intensive Abstimmung mit der S-Bahn Berlin GmbH, auch unter Einbeziehung der BVG, zum Ersatzkonzept.
Dabei zeigte sich einerseits, dass der in den ersten Tagen des Haltentfalls angebotene Schienenersatzverkehr nur in geringem Maße genutzt wurde. Da der Ersatzverkehr in dieser Form keinen verkehrlichen Mehrwert gegenüber der Nutzung der Buslinie 247 bot und alternative Fahrtrouten wegen Restriktionen im vorhandenen Straßennetz nicht in verkehrlich sinnvoller Weise möglich waren, entschieden sich die S-Bahn Berlin GmbH und der VBB gemeinsam gegen eine Fortführung des Ersatzverkehrs. Dies entlastet die Straßen und damit nicht zuletzt auch den regulären Busverkehr der BVG, der hier neben den U-Bahn-Linien als Umfahrung fungiert, und vermeidet unnötigen Schadstoffausstoß.
Frage 9:
Welche konkreten Gespräche, Abstimmungen oder Maßnahmen hat der Senat gegenüber der DB InfraGO AG, dem Bezirk und sonstigen Akteuren geführt bzw. ergriffen, um auf eine Beschleunigung der provisorischen Instandsetzung hinzuwirken?
Frage 10:
Inwiefern sieht der Senat im vorliegenden Fall eigene Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten gegenüber den relevanten Akteuren, und wie wurden diese konkret genutzt?
Antwort zu 9 und 10:
Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Auf regelmäßige Rückfragen durch den Senat teilte die für den Betrieb und Unterhalt des S- Bahnhofs Wedding zuständige DB InfraGO AG, Geschäftsbereich (GB) Personenbahnhöfe, mit, dass alle notwendigen und möglichen Maßnahmen ergriffen werden, um die schnellstmögliche Wiederaufnahme des Betriebs der S-Bahnstation Wedding zu erreichen.
Im Rahmen regelmäßig stattfindender Abstimmungen zwischen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und der DB InfraGO AG, GB Personenbahnhöfe, zum Bahnhofsmodernisierungsprogramm Berlin werden entsprechende Sachverhalte thematisiert und auf die Notwendigkeit einer möglichst raschen Wiederinbetriebnahme vorübergehend gesperrter Verkehrsstationen, wie in diesem Fall der S-Bahnhof Wedding, hingewiesen. Darüber hinaus gibt es jedoch keine zusätzlichen bzw. unmittelbaren Eingriffsmöglichkeiten des Senats.
Frage 11:
Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat aus diesem Vorgang für den Umgang mit vergleichbaren Schadensereignissen an zentralen Berliner #Verkehrsknotenpunkten, insbesondere im Hinblick auf schnellere #Übergangslösungen?
Antwort zu 11:
Es ist zu verurteilen, dass durch fremdverschuldetes Handeln bzw. mutwillige Zerstörung, wie in der Silvesternacht auf dem S-Bahnhof Wedding geschehen, eine stark frequentierte Verkehrsstation für Fahrgäste für mehrere Wochen aus Sicherheitsgründen nicht genutzt werden kann. Die Reisenden sind zu Recht verärgert und müssen Umwege und Fahrzeitverlängerungen in Kauf nehmen.
Dieser Umstand wird von allen am #S-Bahnbetrieb beteiligten Akteuren wie der DB AG, der S- Bahn Berlin GmbH, dem VBB und auch dem Senat mehr als bedauert.
Die DB InfraGO AG als für den S-Bahnhof Wedding zuständiges Eisenbahninfrastrukturunternehmen hat nach der Auffassung des Senats schnell reagiert und gehandelt, so dass bereits am Abend des 2. Januar der durchgehende S-Bahnbetrieb auf den Linien S41 und S42 wieder aufgenommen werden konnte, wenn auch zunächst ohne Halt am S- Bahnhof Wedding.
Die Sicherheit der Fahrgäste steht stets an allerhöchster Stelle, so dass temporäre Lösungen für eine Wiederaufnahme des Reisendenbetriebs auch mit der notwendigen Sorgfalt geprüft werden müssen, damit die Sicherheit der Reisenden jederzeit gewährleistet ist.
Aus der Sicht des Senats hat die DB InfraGO AG bislang zügig und verantwortungsvoll gehandelt und sofort mit der Planung temporärer Maßnahmen begonnen. Die Wiedereröffnung des S-Bahnhofs Wedding ist aus Fahrgastsicht enorm wichtig und soll nach Mitteilung der DB voraussichtlich Anfang Februar erfolgen.
Berlin, den 04.02.2026 In Vertretung
Arne Herz Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de