16.12.2025
Frage 1:
Seit wann liegen der #Anhörungsbehörde die überarbeiteten Unterlagen der #Vorhabenträgerin #BVG für das #Planfeststellungsverfahren für den #Straßenbahnaus- bzw. -neubau zwischen Knoten #Rahnsdorfer Straße und #Bahnhof #Mahlsdorf vor?
Frage 3:
Konnten diese bereits vollständig #geprüft werden? Wenn nein, warum nicht? Bis wann werden die überarbeiteten Unterlagen vollständig geprüft sein?
Antwort zu 1 und 3:
Die Fragen 1 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der zuständigen Anhörungsbehörde nach #Personenbeförderungsgesetz (#PBefG) liegt noch keine abschließend überarbeitete Unterlage vor.
Frage 2:
Welche Unterlagen mussten aus welchen Gründen überarbeitet werden?
Antwort zu 2:
Die Planunterlagen müssen der Anstoßwirkung für Drittbetroffene genügen. Zudem müssen die in sich schlüssigen Unterlagen die Nachvollziehbarkeit der Planung für die Genehmigungsbehörde gewährleisten. Die Darstellung der Planung in den bislang vorgelegten Unterlagen erfüllte diese Voraussetzungen nicht.
Frage 4:
Warum konnte die überarbeitete Planfeststellungsunterlage nicht wie angekündigt im Juli 2025 durch die BVG eingereicht werden?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit, dass sich die Unterlagen noch in der #Überarbeitung befinden. Insbesondere werden diese in ihrer #Darstellung angepasst, damit #Planänderungen während des Planfeststellungsverfahrens nachvollziehbar erkennbar sind.
Frage 5:
Wann wird die Anhörungsbehörde die Auslegungsfähigkeit der Unterlagen endlich prüfen können?
Frage 6:
Wann wird das Verfahren nach dem Personenbeförderungsgesetz weitergeführt werden können?
Antwort zu 5 und 6:
Die Fragen 5 und 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Prüfung der Unterlagen erfolgt unverzüglich, wenn diese der zuständigen Anhörungsbehörde nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vorliegen. Sobald die Unterlagen den gesetzlichen Anforderungen genügen, wird das Verfahren weitergeführt.
Frage 7:
Mit welcher Bauzeit rechnen Senat und BVG aktuell? Wann soll die Inbetriebnahme planmäßig erfolgen?
Antwort zu 7:
Konkrete Angaben zu Baubeginn, Bauzeit und Inbetriebnahme können erst nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens getroffen werden.
Frage 8:
Wie ist der aktuelle Stand des laufenden Planfeststellungsverfahrens für den Straßenneubau „ An der Schule“ in Mahlsdorf?
Antwort zu 8:
Die Bearbeitung der Erwiderungen durch die Vorhabenträgerin zu den Stellungnahmen, Einwendungen und Äußerungen ist noch nicht abgeschlossen.
Frage 9:
Wann ist der Erörterungstermin vorgesehen?
Antwort zu 9:
Die Terminierung des Erörterungstermins ist abhängig von der Übergabe der Erwiderung der Vorhabenträgerin an die Anhörungsbehörde und zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht benennbar.
Frage 10:
Bis wann rechnet der Senat voraussichtlich mit dem Planfeststellungsbeschluss und wann soll der Baubeginn erfolgen? Mit welcher Bauzeit wird gerechnet?
Antwort zu 10:
Eine verlässliche Aussage kann erst nach Vorliegen der Erwiderung und den Erkenntnissen aus der Erörterung abgegeben werden.
Darüber hinaus wird auf die Beantwortung der Frage 7 verwiesen.
Frage 11:
Welche Gespräche hat die Verkehrssenatorin mit anderen Senatsmitgliedern über die Verkehrslösung Mahlsdorf geführt? Was wurde bei diesen Treffen besprochen?
Frage 12:
Welche Gespräche hat die Verkehrssenatorin mit der Bildungssenatorin über die Verkehrslösung Mahlsdorf geführt? Was wurde bei diesen Treffen besprochen?
Antwort zu 11 und 12:
Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Verkehrssenatorin hat innerhalb des Senats keine Gespräche über die in Frage stehende Verkehrslösung geführt. Mit dem Mitglied des Abgeordnetenhauses Günther-Wünsch fanden gemeinsame Termine in deren Wahlkreis am 12. November 2024 mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie am 18. Februar 2025 mit örtlichen Verantwortungsträgern statt, bei welchen der damals jeweilige Status quo der Planungen erörtert wurde.
Frage 13:
Es ist öffentlich bekannt, dass sich die Bildungssenatorin Katharina Günter-Wünsch ablehnend zur Verkehrslösung für Mahlsdorf äußerte und von der Verkehrssenatorin erwartet, dass sie sich dieser ablehnenden Haltung anschließt. Teilt der Senat die Auffassung, dass es demzufolge einen Konflikt zwischen diesen beiden Senatorinnen im Senat gibt?
Antwort zu 13: Nein.
Frage 14:
Welche Regelungen hat der Senat zur Bewältigung von Konflikten zwischen Senator*innen aufgestellt und zur Vermeidung von Interessenkonflikten aufgrund der Beziehung zwischen dem Regierenden Bürgermeister und der Bildungssenatorin?
Frage 15:
Ist es zutreffend, dass der Regierende Bürgermeister in Streitfällen, die die Bildungssenatorin betreffen, seine Vermittlerrolle abgibt? Hat er dies im Falle der Verkehrslösung Mahlsdorf getan? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 14 und 15:
Die Fragen 14 und 15 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 16.01.2024 unter anderem beschlossen, dass Einigungsgespräche beim Regierenden Bürgermeister aus Anlass von Meinungsverschiedenheiten mehrerer Senatsverwaltungen, bei denen eine der beteiligten
Verwaltungen die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ist, von Bürgermeister Evers in Vertretung des Regierenden Bürgermeisters geführt werden.
Frage 16:
Wie kann es sein, dass der Regierende Bürgermeister sich in der Vergangenheit mehrfach zu diesem Thema äußerte und Position in dieser Frage für die Bildungssenatorin und gegen die Verkehrssenatorin bezogen hat? So dokumentiert durch die Berliner Morgenpost bei einem Besuch des Regierenden Bürgermeisters und der Bildungssenatorin in Mahlsdorf. In dem Artikel der Berliner Morgenpost heißt es: „ Am Rande des Besuchs äußerte sich Wegner auch zum Streit um die Verkehrslösung Mahlsdorf und den Ausbau der Tram 62, die von Mahlsdorf nach Köpenick rollt. Er sprach von einem „ Diskussionspunkt – auch mit der Verkehrssenatorin“ . Wegner verwies auf die Interessen der Bürger aus Mahlsdorf und sagte, man „ muss sich das genau anschauen“. (Quelle:
https:/ / www.morgenpost.de/ bezirke/ marzahn-hellersdorf/ article409830368/ das-sagt-kai-wegner-zum- tramstreit-in-mahlsdorf.html, 27.08.2025). Bei einem Vor-Ort-Termin des Regierenden Bürgermeisters in Marzahn- Hellersdorf ist dies ebenso dokumentiert. Der Tagesspiegel berichtete: „ Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner soll sich dem Vernehmen nach vor wenigen Tagen bei seiner Gesprächsrunde „ Vor Ort“ prinzipiell auf die Seite des Bezirks (und seiner Lebensgefährtin Günther-Wünsch) geschlagen haben.“
(https:/ / www.tagesspiegel.de/ berlin/ neue-tramstrecke-in-berlin-mahlsdorf-stockt-arger-mit-anwohnern–und-der- cdu-bildungssenatorin-14385062.html, 05.10.2025)?
Frage 17:
Hält der Senat diese Äußerungen für legitim angesichts der bestehenden Interessenkonflikte im Senat? Wenn ja, bitte um ausführliche Begründung, warum die Intervention des Regierenden Bürgermeisters in diesen Konflikt zwischen den beiden Senatorinnen angemessen ist.
Frage 18:
Wenn dies in den Bestandteil der Regelungen, die dazu im Senat getroffen worden sind, fallen sollte, warum hat dann der Regierende Bürgermeister in diesen Konfliktfällen trotz Interessenkollisionen sich mehrfach öffentlich dazu geäußert, so dass in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden ist, dass er sich explizit an die Seite der Bildungssenatorin stellt? Wie wirksam sind dementsprechend die Regelungen, die dazu im Senat getroffen worden sind? Wer kontrolliert, ob diese Regelungen letztlich eingehalten werden? Welche Beschwerden gab es dazu von Senator*innen in der Vergangenheit?
Antwort zu 16 bis 18:
Die Fragen 16 bis 18 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die in der Fragestellung zitierten Äußerungen des Regierenden Bürgermeisters nahmen Bezug
auf bestehende Auffassungen zur Planung der Verkehrslösung Mahlsdorf. Die in Rede stehende Verkehrslösung Mahlsdorf ist nicht Gegenstand unterschiedlicher Auffassungen innerhalb des Senats.
Berlin, den 10.12.2025 In Vertretung
Arne Herz Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de