Gaslaternen in Lichtenrade – geplant verblieben oder vergessen?, aus Senat

05.11.2025

Vorbemerkung des Abgeordneten:

Rückmeldungen haben ergeben, dass im Ortsteil #Lichtenrade noch über 100 #Gaslaternen an den Straßenzügen stehen, wo schon eine Umrüstung auf #LED-Laternen erfolgt ist. Einige von ihnen sind sogar noch in Betrieb und stehen teilweise direkt neben den neuen LED-Laternen, während andere Wracks sind.

Frage 1:

Hat der Verbleib der o.g. Gaslaternen technische Gründe (wenn ja, welche) oder sind sie schlicht „ vergessen“ worden?

Frage 2:

Wann werden diese Gaslaternen endgültig abgebaut?

Antwort zu 1 und 2:

Das Projekt zur Umrüstung der #Gasbeleuchtung im Ortsteil Lichtenrade ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Einige gasbetriebenen Beleuchtungsanlagen konnten im regulären Bauablauf nicht #demontiert werden. Ursächlich dafür waren nicht erteilte Genehmigungen durch das zuständige Bezirksamt oder Erschwernisse im Zusammenhang mit dem Rückbau der nun nicht mehr benötigten Gasversorgungsleitung. Mit Stand 42. Kalenderwoche müssen noch 16 gasbetriebene Beleuchtungsanlagen und einige Gasversorgungsleitungen #zurückgebaut werden. Sofern diese Arbeiten planmäßig verlaufen, sollen sie bis Ende November abgeschlossen sein.

Frage 3:

Aus welchem Grund erfolgte bislang in einigen Straßenzügen wie z.B. in der Galluner Straße und der Küstriner Straße noch keine Umrüstung? Wann werden dort die Gaslaternen durch LED-Laternen ausgetauscht?

Antwort zu 3:

Die # Straßenbeleuchtung in der Galluner Straße und der Küstriner Straße wurde bereits 2021 auf elektrischen Betrieb umgestellt. Hierfür wurden alle gasbetriebenen Beleuchtungsanlagen vollständig zurückgebaut und durch eine neue LED-Beleuchtung ersetzt.

Im Ortsteil Lichtenrade gibt es weiterhin im Umfeld des Lichtenrader Dorfteichs Gasbeleuchtung. Dieser Bereich ist ein Flächendenkmal und ein Gaserhaltungsgebiet.

Frage 4:

Innerhalb welcher Zeit nach Aufstellung einer LED-Laterne ist grundsätzlich vorgesehen, die für die baulichen Maßnahmen tangierten Gehwegbereiche wieder herzustellen, damit Fußgänger die Gehwege ohne Beeinträchtigung nutzen können?

Frage 5:

Weshalb ist bspw. in der Abendrotsiedlung in Lichtenrade der Gehwegbereich noch immer nur provisorisch mit Schotter gefüllt worden und wann wird der ursprüngliche Gehwegzustand wieder hergestellt?

Frage 6:

Wer ist für die Abnahme der Umrüstung zuständig bezüglich der Laterne selbst sowie bezüglich der damit zusammenhängenden Arbeiten im Straßenland (insbesondere der Wiederherstellung des Gehwegs u.ä.) – Senats- verwaltung oder Bezirksamt?

Antwort zu 4, 5 und 6:

Bestandteil der Umrüstung gasbetriebener Beleuchtungsanlagen ist neben dem Rückbau der Altanlagen und der Montage der Neuanlagen auch die Herstellung der erforderlichen elektrischen Netzanschlüsse durch den Netzbetreiber Stromnetz Berlin GmbH. Auf die Dauer dieser Arbeiten kann insbesondere aufgrund der Kapazitäten beim Netzbetreiber nur begrenzt Einfluss genommen werden. Die Montagegruben werden zeitnah nach dem Abschluss der Netzarbeiten wieder verfüllt.

In einigen Fällen ist die Oberflächenbefestigung in Asphaltbauweise wiederherzustellen. Die Anlieferung und der Einbau erfolgt aus organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen nicht standortbezogen, sondern für alle betroffenen Flächen zusammen spätestens zum Abschluss des Projektes. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Flächen provisorisch, verkehrssicher geschlossen. Dies geschieht – genauso wie der Wiederherstellung aller anderen Oberflächen – in Abstimmung mit dem zuständigen Bezirksamt. Die Herstellung der Asphaltflächen ist für die Mitte November geplant. Für die Abnahme der Gesamtleistung ist als Auftraggeber die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zuständig.

Berlin, den 03.11.2025

In Vertretung Arne Herz

Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

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