Gehwege barrierefrei, sicher und attraktiv

09.10.2025

Vorbemerkung des Abgeordneten:

In Berlin bestehen immer noch zahlreiche #Hindernisse, die insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen, ältere Menschen, Eltern mit Kinderwagen und Kinder problematisch sind: #Unebenheiten, #Stolperfallen, fehlende #Bordsteinabsenkungen  oder  unsichere  #Querungsmöglichkeiten.

Frage 1:

Wie stellt der Senat sicher, dass im gesamten Stadtgebiet eine systematische #Erfassung des Zustands der Gehwege und #Kreuzungsbereiche im Hinblick auf #Barrierefreiheit erfolgt? Welche Daten oder Übersichten liegen dazu bereits vor (bitte differenziert nach Land und Bezirken)?

Antwort zu 1:

In der Ausübung der #Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers wird durch die Bezirke der Zustand der Gehwege und Fahrbahnen durch den regelmäßigen Belauf durch Straßenbegeher oder Baustellenaufseher festgestellt. Dies erfolgt im übergeordneten Straßennetz einmal in zwei Wochen, im Nebennetz einmal in zwei Monaten. Der jeweilige Zustand der Verkehrsanlagen ist in den Bezirken deshalb grundsätzlich bekannt. Die für das öffentliche Straßenland zuständigen Fachbereiche in den Straßen- und Grünflächenämtern kommunizieren weiter mit den bezirklichen Beauftragten für Menschen mit Behinderung, sowie mit den Verbänden um im Rahmen der äußerst knappen finanziellen und personellen Ressourcen, Schwerpunkte bei dem Umbau des Straßenlandes hin zu mehr Barrierefreiheit zu setzen. Besonderes Augenmerk wird hier auf die Herstellung durchgehender Wegebeziehungen zum Beispiel zwischen Haltestellen des Öffentlichen Verkehrs und Einrichtungen mit erhöhter Besuchsfrequenz wie Krankenhäuser oder Pflegeheime gelegt.

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt plant aktuell die Zustandserfassung für Geh- und Radwege. Der Aufbau dieser Zustandserfassung in enger technischer Anlehnung an die bereits erfolgte Erfassung der Fahrbahnbereiche durch die Oberste Straßenbaubehörde, ist aktuell in Arbeit. Darüber hinaus erfolgt momentan eine Photogrammetrische Bestandserfassung des gesamten öffentlichen Berliner Straßenraums. Hierbei werden hochauflösende, nahtlos ineinander übergehende, georeferenzierte 360° Panoramaaufnahmen durch einen Mobile-Mapping-Dienstleister erzeugt und im landeseigenen Web-Viewer (StraDa-Viewer) zur Verfügung gestellt. Zusätzlich werden durch Aufnahmen mit einem LiDAR-Sensor lückenlose 3D-Punktwolken des Straßenlandes angefertigt. Durch diese Punktwolken ist es erstmalig möglich, im Berliner Straßenland virtuell exakte Abstands- und Gegenstandsmessungen durchzuführen. Diese Punktwolken sind Grundlage für weitere zukünftige Fachverfahren, bilden eine wertvolle Planungsgrundlage und leisten somit einen wichtigen Beitrag zu den Digitalisierungszielen des Landes Berlin. Die erfassten Daten sind zudem für die Ableitung der Geodaten zukünftiger Anwendungen des Geoportal Berlin essentiell.

Da s Bezirksa mt Mitte teilt hierzu mit:

„ Die Verkehrsflächen werden im Rahmen der turnusmäßigen Begehungen durch die Straßenunterhaltung überprüft. Gemäß der Ausführungsvorschrift Straßenüberwachung (AV Begang) werden Hauptstraßen alle 2 Wochen und Nebenstraßen alle 2 Monate von Mitarbeitenden des Straßen- und Grünflächenamtes begangen. Festgestellte Schäden oder Gefahrenstellen werden zur kurzfristigen Behebung der Schäden mittels Stellwagen beauftragt. Gefahrenstellen werden innerhalb eines Tages und Schadstellen innerhalb von 3 Tagen beseitigt. Bzgl. der Erfassung von Bordabsenkungsbedarfen wurden 2012 vom Stadtplanungsamt viele Bordabsenkungen und erforderliche Bordabsenkungen ermittelt und in digitalen Karten dargestellt. Darüber hinaus ergeben sich weitere Bauprojekte durch Feststellungen in den turnusmäßigen Begängen, Bürgeranfragen und Bauprojekte des SGAs.

Aus diesen resultieren die Bordabsenkungsprojekte, die jedes Jahr sukzessive von den Bezirken im Vorfeld bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt angemeldet, von der Senatsverwaltung finanziert und von den Bezirken ausgeführt werden. Die Menge an Projekten ist abhängig von den Bedarfen vor Ort, den personellen Kapazitäten der Bezirke und der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zur Verfügung gestellten Mitteln.“

Da s Bezirksa mt Fried richsha in-Kreuzb erg teilt hierzu mit:

„ Der Bezirk beseitigt jährlich eine Vielzahl von Gefahrenstellen und Stolperfallen, die nicht einzeln aufgeführt werden können. Weiterhin werden Gehwegsanierungen durchgeführt und über das Bordsteinabsenkungsprogramm die Barrierefreiheit verbessert. Eine Statistik wird hierzu nicht geführt.“

Da s Bezirksa mt Pa nkow teilt hierzu mit:

„ Für eine systematische Erfassung des Zustands aller Gehwege und Kreuzungsbereiche stehen dem Bezirksamt weder die finanziellen noch die personellen Mittel zur Verfügung.

Grundsätzlich erfolgt die Erfassung des baulichen Zustandes von Gehwegen im Rahmen der AV zu § 7 des Berliner Straßengesetzes (AV Überwachung).“

Da s Bezirksa mt C ha rlottenb urg -Wilmersd orf teilt hierzu mit:

„ Derzeit wird seitens des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf keine explizite Zustandserfassung der Gehwege und Kreuzungsbereiche im Hinblick auf die Barrierefreiheit durchgeführt. Aspekte der Barrierefreiheit werden jedoch im Gesamtzusammenhang im Rahmen von Planungen, baulichen Maßnahmen sowie bei der Priorisierung von Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten regelmäßig berücksichtigt.“

Da s Bezirksa mt Sp a nd a u teilt hierzu mit:

„ Im Rahmen der täglichen Begehung des öffentlichen Straßenlands gemäß AV zu § 7 BerlStrG (AV Straßenüberwachung) wird der Zustand der Gehwege und Kreuzungsbereich auch im Hinblick auf Barrierefreiheit kontrolliert. Festgestellte Schadstellen werden beauftragt und als Mängelzettel in den Begehungsbüchern niedergeschrieben. Die Abarbeitung dieser Mängelzettel werden durch die Bezirksingenieure und -techniker überwacht.“

Da s Bezirksa mt Steg litz-Zehlend orf teilt hierzu mit:

„ Eine systematische Erfassung des Zustandes der Gehwege und Kreuzungsbereiche erfolgt im Rahmen der regelmäßigen Überwachung der öffentlichen Straßen gemäß Ausführungsvorschriften zu § 7 Punkt 6 BerlStrG – Überwachung des baulichen Zustandes der öffentlichen Straßen Berlin (AV-Straßenüberwachung). Dabei werden die öffentlichen Straßen durch Mitarbeitende des SGA gemäß eines von der AV vorgegebenen Turnus begangen und kontrolliert. Hierbei werden die Straßen hinsichtlich Schäden und Mängel überprüft.

Unebenheiten und Stolperfallen werden als Mängel erfasst und durch beauftragte Gefahrenstellenfirmen i.d.R. innerhalb von drei Tagen beseitigt. Eine nicht barrierefreie Ausgestaltung des Straßenlandes wie z.B. fehlende Bordabsenkungen sind somit als Mangel im Hinblick auf die Vorgaben des MobG und der AV Geh- und Radwege zu subsumieren, welche im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Straßenbaulastträgers zu beheben ist. Eine  ausschließlich auf die Gewährleistung der Barrierefreiheit bezogene Erfassung erfolgt nicht.

Somit liegen auch keine Daten oder Übersichten vor.“

Da s Bezirksa mt Temp elhof-Schöneb erg teilt hierzu mit:

„ Es gibt im Bezirk bisher keine systematische Erfassung des Zustandes der Gehwege und Kreuzungsbereiche im Hinblick auf Barrierefreiheit. Die Gehwege werden entsprechend den Vorschriften des Berliner Straßengesetzes regelmäßig auf akute Schäden kontrolliert. Der Großteil der Gehwege ist Altbestand. Um alle Gehwege im Bezirk entsprechend den AV Geh- und Radwege barrierefrei umzugestalten, sind umfangreiche Planungs- und Neubaumaß- nahmen nötig. Dafür fehlen dem Fachbereich Straßen sowohl die personellen als auch insbesondere die finanziellen Ressourcen.“

Da s Bezirksa mt Neukölln teilt hierzu mit:

„ Der Zustand der Gehwege wird kontinuierlich im Rahmen der Straßenbegehung nach den AV zu § 7 BerlStrG erfasst und entsprechend rückgemeldet sowie in der Folge im Rahmen der bezirklichen Möglichkeiten ausgebessert. Auf diese Weise liegen im Bezirksamt umfangreiche Informationen über den Zustand der Gehwege vor, die in die Auswahl der Gehwegsanierungen einfließen.“

Da s Bezirksa mt Trep tow-Köp enick teilt hierzu mit:

„ Eine derartige Erfassung oder Klassifizierung im Speziellen nach der Kategorie „ Barrierefreiheit“ erfolgt im Bezirksamt nicht. Die Barrierefreiheit wird nach den Ausführungsvorschriften zum Berliner Straßengesetz, hier „ AV Geh- und Radwege“ beständig erweitert und verbessert. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat zudem extra hierfür vor einigen Jahren eine gesonderte jährliche Förderung für alle Bezirke ins Leben gerufen („ Barrierefreie öffentliche Räume – Bordabsenkungen“ ). Die meisten Bordsteine sind jedoch bereits in ihrem Bestand als barrierefrei einzustufen, entsprechen  jedoch nicht dem Stand der Technik.“

Da s Bezirksa mt Ma rza hn-Hellersd orf teilt hierzu mit:

„ Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf erfolgt keine systematische Erfassung bezüglich der Barriere- freiheit von Verkehrsanlagen. Im Zuge der Verkehrssicherungspflicht findet nur eine Kontrolle der Gehwege hinsichtlich Gefahrenstellen und Nutzbarkeit statt. Bei sämtlichen Neubaumaß- nahmen und bei Maßnahmen der Straßenunterhaltung, wo es möglich ist, wird die Barrierefreiheit geprüft und umgesetzt.“

Da s Bezirksa mt Lichtenb erg teilt hierzu mit:

„ Im Bezirk Lichtenberg werden regelmäßig im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Straßenbegehungen zur Überwachung des Zustandes durchgeführt.“

Da s Bezirksa mt Reinickend orf teilt hierzu mit:

„ Durch regelmäßige Begehungen des öffentlichen Straßenlandes werden Mängel festgestellt und erfasst. Nach einer entsprechenden Prioritätenliste werden in Abstimmung mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen die festgelegten Maßnahmen entsprechend abgearbeitet.“

Frage 2:

Wie werden Landes- und Bezirksebene bei der Erhebung und Bewertung des #Handlungsbedarfs zur #Barrierefreiheit koordiniert? Welche #Abstimmungsmechanismen gibt es bisher, ggf. warum gibt es keine?

Antwort zu 2:

Die Koordination zwischen Landes- und Bezirksebene erfolgt über verschiedene Instrumente. Grundlage bildet das Landesgleichberechtigungsgesetz des Landes Berlin. Der Berliner Maßnahmenplan 2020 bis 2025 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, der ressortübergreifend Handlungsfelder und Zuständigkeiten beschreibt, wurde unter Beteiligung von Menschen mit Behinderungen erarbeitet. Auf fachlicher Ebene bestehen Abstimmungen sowie die Beteiligung der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen bei Planungs- und

Gesetzgebungsverfahren, etwa über die Arbeitsgruppen der Menschen mit Behinderungen bei den Senatsverwaltungen gemäß § 19 Landesgleichberechtigungsgesetz. Darüber hinaus bestehen Koordinierungsstellen in allen Senatsverwaltungen und bei den Bezirken, die Verwaltung und Betroffenen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. So wird sichergestellt, dass Handlungsbedarfe zur Barrierefreiheit frühzeitig erkannt und abgestimmt werden.

Frage 3:

Welche Maßnahmen und Programme zur Beseitigung von Stolperfallen und fehlenden Bordsteinabsenkungen wurden seit 2022 bereits angefangen, umgesetzt oder sind konkret geplant? Bitte einzeln aufführen nach Maßnahmen, Kosten und Jahren.

Antwort zu 3:

Zur Beseitigung von Gefahrenstellen oder fehlenden Bordsteinabsenkungen kann von den Bezirken über den bezirklichen Globalsummenhaushalt hinaus das Sonderprogramm

„ Barrierefreie Öffentliche Räume“ (sog. Bordabsenkungsprogramm) der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt genutzt werden. Entsprechend der verfügbaren Mittel können die Bezirke per auftragsweiser Bewirtschaftung die Mittel abrufen. Das Programm dient dazu, die barrierefreie Nutzbarkeit aller Gehweg an Kreuzungen und Einmündungen in Berlin zu gewährleisten und trägt damit zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei.

Da s Bezirksa mt Mitte teilt hierzu mit:

„ Der Bezirk führt ununterbrochen kleinere Schad- und Gefahrenstellenbeseitigung mit bezirkseigenen Unterhaltungsmitteln durch. Die Senatsverwaltung stellt darüber hinaus den Bezirken jedes Jahr Mittel für im Vorfeld angemeldete Bordabsenkungsprojekte zur Verfügung. Die Menge an Projekten ist abhängig von den Bedarfen vor Ort, den personellen Kapazitäten der Bezirke und den von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zur Verfügung gestellten Mitteln“ .

Da s Bezirksa mt Fried richsha in-Kreuzb erg teilt hierzu mit:

„ Der Bezirk beseitigt jährlich eine Vielzahl von Gefahrenstellen und Stolperfallen, die nicht einzeln aufgeführt werden können. Weiterhin werden Gehwegsanierungen durchgeführt und über das Bordsteinabsenkungsprogramm die Barrierefreiheit verbessert. Eine Statistik wird hierzu nicht geführt.“

Da s Bezirksa mt Pa nkow teilt hierzu mit:

„ Eine Statistik im Sinne der Fragestellung wird im Bezirksamt Pankow nicht geführt. Lediglich über das durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt alljährlich zur Verfügung gestellte Bordabsenkungsprogramm werden je nach bereitgestelltem Finanzmittel, Bordabsenkungen in verschiedenen Ortsteilen bzw. Kiezen umgesetzt. Eine projektkonkrete Benennung bzw. Auflistung von Einzelmaßnahmen in den jeweiligen Jahresscheiben ist aus personellen Gründen in der Kürze der zur Verfügung stehenden

Bearbeitungszeit leider nicht leistbar.“

Da s Bezirksa mt C ha rlottenb urg -Wilmersd orf teilt hierzu mit:

„ Eine detaillierte Aufstellung der benannten Maßnahmen kann aufgrund der kurzen Frist zur Beantwortung nicht bereitgestellt werden. Der Bezirk verweist diesbezüglich auf die jährlich gemeldeten Maßnahmen. Die Beseitigung von Gefahrenstellen und Stolperfallen gehört zum täglichen Geschäft der Unterhaltung. Zudem ist es gängige Praxis, dass im Zuge anderer baulicher Vorhaben – sowohl des Bezirks als auch Dritter – vor Ort geprüft wird, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit umgesetzt werden können. Hierzu gehören neben Bordsteinabsenkungen auch die Schaffung neuer Querungsmöglichkeiten sowie die Ertüchtigung bereits vorhandener Q uerungen.“

Da s Bezirksa mt Sp a nd a u teilt hierzu mit:

Programme:

Bordabsenkungsprogramm (Senatsmittel), jährlich

barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen (Senatsmittel), jährlich Förderung des Fußverkehrs (Senatsmittel), jährlich

Beseitigung von Schadstellen im Rahmen der Straßenunterhaltung (Bezirksmittel), kontinuierlich“

Da s Bezirksa mt Steg litz-Zehlend orf teilt hierzu mit:

„ Grundsätzlich obliegt es dem SGA für die Verbesserung des Straßenlandes Straßenunterhaltungsmittel aus Kapitel 3800 / Titel 52101 einzusetzen. Dies erfolgt regelmäßig im Rahmen der Mängelbeseitigung zur Behebung von Unebenheiten und Stolperfallen. In Einzelfällen werden aus diesen Haushaltsmitteln auch Bordabsenkungen finanziert.

In den in Redestehenden Jahren gab es zudem Sondermittel der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt für Bordabsenkungen. Die dafür zur Verfügung stehenden / eingesetzten Mittel und umgesetzten Maßnahmen sind der nachstehenden Aufstellung zu entnehmen.

2022:

Im Jahr 2022 wurden aus dem Programm „ Maßnahmen zur Verbesserung des Fußverkehrs (Kapitel 0730 / Titel 52122) insgesamt 55.393,62 € für Bordabsenkungen an folgenden Kreuzungsbereichen kassenwirksam umgesetzt:

Schlettstadter Str. / Schützallee2 Absenkungen
Niklasstr. / Lindenthaler Allee2 Absenkungen
Andreezeile / Pfarrlandstr.2 Absenkungen
Matterhornstr./ Salzachstr.2 Absenkungen
Grunewaldstr./ Paulsenstr.2 Absenkungen

2023:

Im Jahr 2023 wurden aus dem Programm „ Barrierefreie öffentliche Räume – Bordabsenkungen (Kapitel 0730 / Titel 52122) insgesamt 46.625,60 € für Bordabsenkungen an folgenden Kreuzungsbereichen kassenwirksam umgesetzt:

Gutzmannstr./ Urbanstr.2 Absenkungen
Gutzmannstr./ Klistostr.1 Absenkung
Bergengruenstr. / Niklasstr.4 Absenkungen
Oberhofer Platz / Kiesstr.2 Absenkungen
Kornmesserstr./ Gersauer Weg2 Absenkungen
Hans-Sachs-Str. / Baseler Str.2 Absenkungen und Fahrbahnquerung in Asphalt
Troppauer Str./ Jägerndorfer Zeile2 Absenkungen
Ostpreußendamm/ Ostpreußendamm1 Absenkung

2024:

Im Jahr 2024 wurden aus dem Programm „ Barrierefreie öffentliche Räume – Bordabsenkungen (Kapitel 0730 / Titel 52122) insgesamt 185.123,15 € für Bordabsenkungen an folgenden Kreuzungsbereichen kassenwirksam umgesetzt:

Leo-Baeck-Str. ggü. Heinrich Laehr Park1 Absenkung
Niklasstr. / Ilsensteinweg4 Absenkungen
Niklasstr. / Ahrenshoper Str.4 Absenkungen
Dubrowstr./ Rhumeweg4 Gehwegköpfe
Tristanstr./ Lohengrinstr. 252 Gehwegköpfe
Steglitzer Damm / Worpsweder Str.2 Absenkungen
Munsterdamm bei Sommerbad am Insulaner2 Bordabsenkungen an Fußgänger LSA
Mühlenstr./ In den neuen Gärten2 Absenkungen an LSA
Kornmesserstr./ Theklastr.2 Absenkungen
Pfleidererstr./ Köhlerstr.4 Absenkungen
Alsterstr./ Tollensestr.2 Absenkungen
Persantestr./ Tollensestr.4 Absenkungen

2025:

Im Jahr 2025 stehen dem SGA aus dem Programm „ Barrierefreie öffentliche Räume –

Bordabsenkungen (Kapitel 0730 / Titel 52122) insgesamt 220.500 € für Bordabsenkungen zur Verfügung.

Es ist geplant Bordabsenkungen an folgen Kreuzungspunkten vorzunehmen. Davon wurden bereits jetzt (stand 09/ 2025) Haushaltsmittel i.H.v. 151.045,66 € kassenwirksam umgesetzt. Die bereits in diesem Jahr fertiggestellten Maßnahmen sind in grün dargestellt.

Walterhöfer Str. / Eilertstr.4 Gehwegköpfe
Ludwigsfelder Str. / Schopfheimer Str.2 Gehwegköpfe
FGÜ Ludwigsfelder Str. an Grundschule2 Querungen
Niklasstr./ Lindenthaler Allee2 Gehwegköpf
Holstweg / Königsweg1 Gehwegkopf
Mühlenstr. / Bertholdstr.2 Gehwegköpfe
Dallwitzstr.2 Gehwegköpfe
  
Clayallee / Dohnenstieg6 Absenkungen mit Mittelinsel
Clayallee / Auf dem Grat6 Gehwegköpfe mit Mittelinsel
Clayallee / Meisenstr.2 Gehwegköpfe
Clayallee / Finkenstr.2 Gehwegköpfe
Clayallee / Leichardtstr.2 Gehwegköpfe
Im Dol/ Miguelstr.2 Gehwegköpfe
Niklasstr. / Bergengruenstr.2 Gehwegköpfe
Niklasstr./ Eitel-Fritz-Str.2 Gehwegköpfe
Ahrenshooper Zeile / Dubrowstr.4 Gehwegköpfe
Ahrenshooper Zeile / Joachimstr.2 Gehwegköpfe
Eitel-Fritz-Str. 12/ 13 / Dubrowstr.2 Gehwegköpfe
Lindenthaler Allee / Veronikasteig2 Gehwegköpfe
Waldsängerpfad 1+2 / Krottnaurerstr. 5/ 5A2 Gehwegköpfe
Breisgauer Str. / Altvaterstr.2 Gehwegköpfe
Markelstr./ Maßmannstr.2 Absenkungen
Frobenstr. 79 / Seniorenheim2 Absenkungen / Asphaltierte Querung
Geraer Str./ Trippsteinstr.1 Absenkung
Freiwaldauer Weg / Jägerndorfer Zeile4 Gehwegköpfe
Haydnstr. / Marschnerstr.2 Gehwegköpfe
Eugen-Gerstenmaier-Platz3 Bordabsenkungen
Unter den Eichen / Tietzenweg2 Absenkungen“

Da s Bezirksa mt Temp elhof-Schöneb erg teilt hierzu mit:

„ Akute Gehwegschäden, die gesichtet werden oder dem Straßen- und Grünflächenamt mitgeteilt werden, werden zeitnah provisorisch repariert. Größere Sanierungen sind nur dann möglich, wenn entsprechende Mittel zur Verfügung stehen.

2024: 6 Absenkungen

2025: 9 Absenkungen

Aus dem Bordabsenkungsprogramm stehen bisher jährlich 200.000 € zur Verfügung. Mit diesem Budget können je nach notwendigen Umfeld Maßnahmen 6-8 Bordabsenkungen durchgeführt werden.“

Da s Bezirksa mt Neukölln teilt hierzu mit:

„ Die folgenden Maßnahmen wurden im Rahmen des Bordabsenkungsprogramms umgesetzt. Darüber hinaus wird bei Neubaumaßnahmen und Gehwegsanierungen kontinuierlich auf Barrierefreiheit geachtet. 2022 – Aufgrund der Haushaltslage hat es keine Mittel über das Programm „ Barrierefreie öffentliche Räume“ gegeben.

2022/ 2023 – bezirkseigene Mittel 
Heideläufer Weg/ Mollnerweg34737,99
Heideläufer Weg/ Hasenheger Weg26190,79
Stubenrauchstraße/ Fuchsienweg19310,20

2023 – Mittel   Senatsverwa ltung für Mobilität, Verkehr, Klima schutz und Umwelt

Blaschkoallee/ Riesestraße                                     32.436,75 Friedrichsbrunner Straße/ Treseburger Ufer Friedrichsbrunner Straße/ Braunlager Straße Friedrichsbrunner Straße/ Karl-Elsasser- Straße  73.882,42 Krokusstraße/ Kornblumenring                                                                                   39.619,59

2024 – Mittel Senatsverwa ltung für Mobilität, Verkehr, Klima schutz und Umwelt

Hasenhegerweg/ Berntweg   23.055,76 Hasenhegerweg/ Landreiterweg   21.633,39 Hasenhegerweg/ Hogenestweg   26.255,58 Kornradenstraße/ Krokusstraße   39.006,25 Buchsbaumweg/ Ranunkelweg/ Rhabarberweg 34.268,82 Krokusstraße/ Kerbelweg   28.429,48    

Heideläuferweg/ Ringslebener Straße                    27.646,02 Heideläuferweg/ Dröpkeweg                                   22.016,08

2025 – Mittel Senatsverwa ltung für Mobilität, Verkehr, Klima schutz und Umwelt Mittelzusage in Höhe von 262.000,00 Euro erhalten. Die Maßnahmen befinden sich in Umsetzung.“

Da s Bezirksa mt Trep tow-Köp enick teilt hierzu mit:

„ Eine Zusammenstellung aller Einzelmaßnahmen, die im Rahmen der Gewährleistung der Verkehrssicherheit durch den Straßenbaulastträger im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit stehen könnten, kann an dieser Stelle nicht erfolgen zur baulichen Umsetzung von Bordsteinabsenkungen, die über das Bordsteinabsenkungsprogramm der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt („ Barrierefreie öffentliche Räume –

Bordabsenkungen“ ) finanziert werden.

2022 wurde das Programm seitens Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (damals Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz) ausgesetzt

2023 wurden seitens SGA Bordabsenkungen i. H. v. 150.000 € angemeldet, aber aufgrund der damaligen Personalsituation komplett zurückgegeben

2024 wurden 187.569,09 € verausgabt

2025 wurden 177.800,00 € angemeldet und bewilligt

Fertiggestellte Bordsteina bsenkungen 2024

 PostleitzahlOrtsteilStraße
112489AdlershofBüchnerweg/ Moissistr.
212489AdlershofZinsgutstr./ Radickestr.
312489AdlershofZinsgutstr./ Büchnerweg
412524AltglienickeCimbernstr./ Salierstr.
512437BaumschulenwegEichbuschallee 7
612526BohnsdorfWaldstraße/ Teichhuhnsteig
712526BohnsdorfWaldstraße/ Gehrenweg
812526BohnsdorfWaldstraße/ Priebornerstr.
912526BohnsdorfParchwitzer Straße/ Weg
  10  12526  BohnsdorfParchwitzer Straße/ Sausenberger Straße
1112587FriedrichshagenEmrichstr. ggü. Nr. 44-50
1212555KöpenickDornröschenstr./ Rotkäppchen Str.
1312555KöpenickDornröschenstr./ Uhlenhorster Str.
1412555KöpenickGenovevastr./ Dornröschenstr.
1512555KöpenickGenovevastr./ Rotkäppchenstr.
  16  12557  KöpenickMüggelheimer Damm/ Straße zum Rübezahl
  17  12555  KöpenickZu den sieben Raben/ Dornröschenstr.
1812555KöpenickPuchanstr./ Friedrichhagener Str.
1912555KöpenickAhornallee/ Mentzelstr.
2012555KöpenickAhornallee/ Färberstr.
  21  12555  KöpenickAhornallee 16 (Querung zu Ahornallee 15/ 17)
  22  12557Köpenick – Wendenschloß  Möllhausenufer/ Slevogtweg
  23  12557Köpenick – Wendenschloß  Möllhausenufer/ Zum Langen See
2412435PlänterwaldHans-Thoma-Str./ Am Treptower Park
2512527SchmöckwitzWindwallstraße 8

Geplante Bordsteina bsenkungen 2025

PostleitzahlOrtsteilStraße
  112589RahnsdorfFürstenwalder Allee 362 (Zufahrt über Lutherstraße)
212527SchmöckwitzWaldstraße / Erlengrund
312527SchmöckwitzWaldstraße / Krähenhorst
412555KöpenickVerlängerte Hämmerlingstraße ggü. 2D+3A
512557WendenschloßFalkendamm / Bendigstraße
612526BohnsdorfParchwitzer Straße / Gehrenweg
712555KöpenickSeelenbinderstraße / Zur Güterbahn
812524AltglienickeFriesenstraße / Sorbenstraße
912437BaumschulenwegHeidekampweg / Wolgemuthstraße
1012437BaumschulenwegHeidekampweg / Schraderstraße
1112487JohannisthalEngelhardstraße / Nieberstraße
1212487JohannisthalEngelhardstraße 2-18
  1312439NiederschöneweideSchnellerstraße 21-30 / Hasselwerderstraße
1412435PlänterwaldKöpenicker Landstraße / Dammweg
1512459OberschöneweideZeppelinstraße / Fontanestraße
1612459OberschöneweideParsevalstraße / Goethestraße
1712459OberschöneweideFontanestraße / Griechische Allee
1812459OberschöneweideGriechische Allee / Triniusstraße
1912459OberschöneweideGroßstraße / Griechische Allee
2012459OberschöneweideGriechische Allee / Antoniuskirche“

Da s Bezirksa mt Ma rza hn-Hellersd orf teilt hierzu mit:

„ Seit einigen Jahren stellt die Senatsverwaltung über das Sonderprogramm „ Barrierefreie öffentliche Räume – Bordabsenkungen“ den Bezirken Mittel zur Verfügung. Mit diesen wurden im Bezirk in den letzten Jahren eine Vielzahl von Absenkungen neu gebaut oder umgebaut.

Zusätzlich wird ein Teil der verfügbaren Unterhaltungsmittel des Straßen- und

Grünflächenamtes gezielt für die Verbesserung der Gehweginfrastruktur verwendet. Eine Auflistung der einzelnen kleinen Maßnahmen wird nicht dokumentiert. Viele Maßnahmen werden auch aufgrund von Bürgeranfragen kurzfristig umgesetzt.“

Da s Bezirksa mt Lichtenb erg teilt hierzu mit:

„ Maßnahmen im Rahmen des Bordabsenkungsprogramm

Maßnahmen im Rahmen des Programmes zur Förderung des Fußverkehrs

Für eine Einzelauflistung siehe die Beantwortung zu DS/ 1438/ IX – Große Anfrage – Stau ist keine Mobilität – Mehr freier Verkehr für Lichtenberg!“

Da s Bezirksa mt Reinickend orf teilt hierzu mit:

„ Es werden keine Statistiken im Sinne der Fragestellung geführt.“

Frage 4:

Gibt es ein kontinuierliches Monitoring zur Erfassung der Fortschrittskontrolle bei der Herstellung der Barrierefreiheit auf Gehwegen?

Antwort zu 4:

Da s Bezirksa mt Mitte teilt hierzu mit:

„ Siehe Frage 5.“

Da s Bezirksa mt Fried richsha in-Kreuzb erg teilt hierzu mit: Keine Angaben

Da s Bezirksa mt Pa nkow teilt hierzu mit:

„ Hierzu führt das Bezirksamt Pankow keine Statistik.“

Da s Bezirksa mt C ha rlottenb urg -Wilmersd orf teilt hierzu mit:

„ Ein Monitoring zur Erfassung der Fortschritte bei der Herstellung der Barrierefreiheit auf Gehwegen wird im Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf derzeit nicht durchgeführt.“

Da s Bezirksa mt Sp a nd a u teilt hierzu mit:

„ Ja, der Fortschritt wird jährlich erfasst.“

Da s Bezirksa mt Steg litz-Zehlend orf teilt hierzu mit:

„ Ein explizites Monitoring oder Auswertung existieren nicht. Die Fortschrittskontrolle ergibt sich aus der Abarbeitung und Aktualisierung bzw. Fortschreibung der Liste mit den zu überarbeitenden Stellen im Straßenland.“

Da s Bezirksa mt Temp elhof-Schöneb erg teilt hierzu mit:

„ Es gibt kein übergreifendes Monitoring. Einzelne Maßnahmen werden im Bau überwacht und dann abgenommen.“

Da s Bezirksa mt Neukölln teilt hierzu mit:

„ Der Bezirk versucht mit den vorhandenen Mitteln die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum so gut es geht voranzubringen. Es werden leider nicht Hunderte Maßnahmen im Jahr

umgesetzt. Ein Monitoring ist dementsprechend entbehrlich.“

Da s Bezirksa mt Trep tow-Köp enick teilt hierzu mit:

„ Nein. Ein spezielles Monitoring für Maßnahmen im Zusammenhang mit Barrierefreiheit gibt es nicht.“

Da s Bezirksa mt Ma rza hn-Hellersd orf teilt hierzu mit:

„ Hierzu ist dem Bezirk Marzahn-Hellersdorf nichts bekannt.“

Da s Bezirksa mt Lichtenb erg teilt hierzu mit:

„ Im Bezirk Lichtenberg werden regelmäßig im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Straßenbegehungen zur Überwachung des Zustandes durchgeführt.“

Da s Bezirksa mt Reinickend orf teilt hierzu mit:

„ Die Ergebnisse und Fortschritte bei der Herstellung der Barrierefreiheit auf Gehwegen werden der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen mitgeteilt.“

Frage 5:

Wie werden Bürger oder Interessenverbände, insbesondere mobilitätseingeschränkte Personen, in die Erhebung und Bewertung eingebunden? Bitte unterteilt nach Land und Bezirken darstellen.

Antwort zu 5:

Da s Bezirksa mt Mitte teilt hierzu mit:

„ Die Begeher stellen im Rahmen ihrer turnusmäßigen Begänge gem. AV Begang Schäden oder Gefahrenstellen fest und dokumentieren diese. Hierbei werden auch Hinweise von Bürger/ innen berücksichtigt. Gerade für Mobilitätseingeschränkte Personen kann schon eine gelöste

Gehwegplatte ein Hindernis sein, so dass die Verkehrssicherheit grundsätzlich zu gewährleisten ist. Bürgeranfragen zu gewünschten Bordabsenkungen werden durch den Bezirk aufgenommen und wenn möglich ausgeführt.“

Da s Bezirksa mt Fried richsha in-Kreuzb erg teilt hierzu mit:

„ Die Einbindung erfolgt über den Mobilitätswenderat, den Austausch mit der Behindertenbeauftragten und der Seniorinnenvertretung. Das Bezirksamt erhält zudem Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern. Diese werden aufgenommen und geprüft.“

Da s Bezirksa mt Pa nkow teilt hierzu mit:

„ Es gibt keine gesonderte Erhebung im Bezirksamt Pankow. Umgestaltungen bzw. Sanierungen von Gehwehwegen werden gemäß AV Geh- und Radwege ausgeführt.“

Da s Bezirksa mt C ha rlottenb urg -Wilmersd orf teilt hierzu mit:

„ Die Einbindung der Interessenverbände erfolgt im Rahmen der üblichen Beteiligungsformate (z.B. dem Mobilitätsrat). Der Bezirk plant und realisiert Bauvorhaben grundsätzlich unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Vorgaben der AV-Geh- und Radwege sowie entsprechender Leitbilder wie „ Design for All“ . Darüber hinaus wird die Beteiligung von Anwohnenden im Rahmen der Erstellung von Mobilitätskonzepten in Wohnquartieren angestrebt, insbesondere in Form von Workshopformaten. Hinweise zur unzureichenden Barrierefreiheit fließen sodann direkt in die Ausarbeitung der Konzepte ein.“

Da s Bezirksa mt Sp a nd a u teilt hierzu mit:

„ Hinweise erfolgen direkt an den Bezirk sowie über den Bezirksbeauftragten für Senioren und Menschen mit Behinderung.“

Da s Bezirksa mt Steg litz-Zehlend orf teilt hierzu mit:

„ Das SGA nimmt alle Hinweise aus der Bevölkerung, der Behindertenverbände, Seniorenresidenzen, Nachbarschaftsinitiativen, egal über welche Kanäle sie das SGA erreichen auf und überprüft die Notwendigkeit. Wird die Notwendigkeit festgestellt, werden die Maßnahmen auf die Liste der zu überarbeitenden Stellen im Straßenland aufgenommen und im Rahmen der Programmaufstellung für die Folgejahre unter der Maßgabe von

Prioritätensetzungen berücksichtigt. Im Rahmen der Programmaufstellung wir die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen des Bezirks beteiligt. Das Programm wird regelmäßig den Mitgliedern des Mobilitätsrats zur Kenntnis geben. Über diese Beteiligung wird sichergestellt, dass auch die Informationen dieser Gremien Einfluss in das Programm finden.“

Da s Bezirksa mt Temp elhof-Schöneb erg teilt hierzu mit:

„ Bürgerinnen und Interessenverbände können Vorschläge für den barrierefreien Ausbau von

Gehwegen und Kreuzungen an das Straßen- und Grünflächenamt übersenden. Zudem findet 3* Mal im Jahr der FußRat statt, in dem u.a. auf die Barrierefreiheit behandelt wird. Am FußRat nehmen Vertreterinnen von Menschen mit Behinderungen und Seniorinnen aus dem Bezirk   sowie Mitarbeitenden des Bezirksamtes teil. Der Fachbereich steht bei einzelnen Maßnahmen auch im direkten Austausch mit der Schwerbehindertenbeauftragten des Bezirks.“

Da s Bezirksa mt Neukölln teilt hierzu mit:

„ Der Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung werden Schäden und nötige Bordsteinabsenkungen von Bürger*innen regelmäßig gemeldet. Sobald die Mittel zur  Verfügung stehen wird in Absprache mit der Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung entschieden welche Maßnahme umgesetzt werden kann. Natürlich erreichen das Bezirksamt zusätzlich direkt von Bürger*innen oder über die verschiedenen Gremien (BVV, Mobilitätsrat) Hinweise auf Problemstellen, die berücksichtigt werden.“

Da s Bezirksa mt Trep tow-Köp enick teilt hierzu mit:

„ Grundsätzlich finden bei Straßenbauarbeiten im öffentlichen Straßenland die Anliegen von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, also auch der Sehschwachen und Blinden, Berücksichtigung. Dafür existiert im Land Berlin ein entsprechendes, ergänzendes Handbuch

„ Design for all – Öffentlicher Freiraum Berlin“ . Darüber hinaus ist das Straßen- und

Grünflächenamt im Austausch mit dem Bezirksbeauftragen für Menschen mit Behinderung, erhält z.B. Stand ortvorschläge für Bordsteinabsenkungen von der bezirklichen Seniorenvertretung und geht Hinweisen aus der Bevölkerung nach. Schwerpunkte können z.B. auch Kreuzungsbereiche in der Nähe von Altenheimen sein.“

Da s Bezirksa mt Ma rza hn-Hellersd orf teilt hierzu mit:

„ Der Bezirk nimmt an dem regelmäßig stattfindenden Gremium „ Fußverkehr“ teil, an dem alle Interessenverbände von Fußgängern vertreten sind. Hier werden diese Interessen eingebunden und besprochen. Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf steht zusätzlich in regelmäßigem Kontakt mit den entsprechenden Verbänden, um über bestehende Konfliktbereiche zu sprechen. Auch werden Hinweise von Bürgern angenommen und auf ihre Notwendigkeit bzw. Machbarkeit geprüft.“

Da s Bezirksa mt Lichtenb erg teilt hierzu mit:

„ Im Bezirk Lichtenberg wird das Bordabsenkungsprogramm jährlich dem Beirat von und für Menschen mit Behinderung vorgestellt. Des Weiteren können Hinweise zu fehlender Barrierefreiheit im öffentlichen Straßenland über das bezirkliche Anliegen Management gemeldet werden. Leider reichen die zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen bei weitem nicht aus, um den tatsächlichen Bedarf zu decken. Der Umfang der Maßnahmen wird dadurch erheblich eingeschränkt. Auch bei anderen Tiefbauunterhaltungsmaßnahmen sowie Neubaumaßnahmen stimmt sich das Straßen- und Grünflächenamt bei Bedarf mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderung ab. Weiter werden auch Hinweise aus dem bezirklichen Mobilitätsrat aufgenommen.“

Da s Bezirksa mt Reinickend orf teilt hierzu mit:

„ Die Einbindung erfolgt unter anderem über den Mobilitätsrat. Darüber hinaus werden Bürgerhinweise aufgenommen und nach Prüfung nach Möglichkeit umgesetzt. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich an das Straßen- und Grünflächenamt (Fachbereich Straßen) und an die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wenden und z.B. gewünschte

Gehwegabsenkungen mitteilen. Der Beirat für Menschen mit Behinderungen, in diesem Gremium sind auch Nutzer von Rollatoren und Rollstühlen vertreten, kann Vorschläge

unterbreiten und ist in den Abstimmungsprozess zwischen dem Straßen- und Grünflächenamt über die Beauftragte mit einbezogen.

Eine weitere Einbindung erfolgt unter anderem über den Mobilitätsrat, welcher sich als bezirkliches Beratungsgremium für die Mobilitätsbelange aller Reinickendorferinnen und Reinickendorfer etabliert. Darüber hinaus werden Bürgerhinweise aufgenommen und nach Prüfung nach Möglichkeit umgesetzt.“

Berlin, den 08.10.2025 In Vertretung

Arne Herz Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de