Einbau des Fahrstuhls am S-Bahnhof Johannisthal (Ausgang Johannisthaler Seite) – aktueller Sachstand, Verzögerungen und Maßnahmen zur Beschleunigung, aus Senat

01.10.2025

A – Aktueller Stand und Fortschritte Frage 1:

Wie stellt sich der aktuelle Sachstand beim #Einbau des Fahrstuhls am #S-Bahnhof #Johannisthal (Ausgang Johannisthaler Seite) dar, und welche konkreten Planungs- und #Baufortschritte wurden seit den letzten schriftlichen Anfragen (Drs. 19/20522 und 19/21694) erzielt?

Antwort zu 1:

Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:

„Die #Vergabe der baulichen Leistungen war erfolgreich. Der Beginn der Bauarbeiten ist für Oktober 2025 geplant. Die #Inbetriebnahme des neuen Aufzugs erfolgt voraussichtlich im zweiten Quartal 2026.“

Frage 2:

Welche Maßnahmen hat der Senat seit 2019 ergriffen, um den barrierefreien Ausbau an diesem Standort voranzubringen, und welche weiteren Schritte sind geplant, um den Einbau des Fahrstuhls jetzt schnellstmöglich abzuschließen?

Antwort zu 2:

Zur Beschleunigung des Projektes wurden Planungsschritte so weit wie möglich parallelisiert. Mitte 2024 wurde die Finanzierung gesichert. Ein vorgezogener Baubeginn war aufgrund der hohen Auslastung im Baugewerbe nicht möglich.

B – Terminlage und Verzögerungen Frage 3:

Bleibt es nach aktuellem Stand dabei, dass der #Fahrstuhl – wie in der Antwort auf die schriftliche Anfrage Drs. 19/21694 angegeben – im 4. Quartal 2025 in Betrieb genommen wird?

Nein.

Frage 4: Falls nein:

  1. Aus welchen konkreten Gründen kommt es zu einer erneuten Verzögerung?
  2. Warum wurde dieses Projekt trotz seiner hohen Bedeutung für die Barrierefreiheit nicht höher priorisiert?
  3. Um wie viele Monate verschiebt sich der Einbau und die Inbetriebnahme nunmehr?
  4. Welcher konkrete und verbindliche Fertigstellungstermin wird derzeit genannt?
  5. Welche Schritte wird der Senat gegenüber der Deutschen Bahn AG

unternehmen, um eine weitere Verzögerung zu verhindern und die schnellstmögliche Fertigstellung sicherzustellen?

Antwort zu Frage 4:

Die DB AG teilt hierzu mit:

„Da Ausschreibungen lange ergebnislos blieben, war ein Beginn der Bauarbeiten vor Oktober 2025 nicht möglich.“

Die Inbetriebnahme des Aufzuges ist für das II. Quartal 2026 vorgesehen. Der Senat befindet sich zu dem Projekt in enger Abstimmung mit der DB InfraGO AG. Mögliche Verzögerungen werden dabei kommuniziert. Weitere Verzögerungen  sind zum derzeitigen Zeitpunkt nicht zu erwarten.

C – Finanzierung und Kostenentwicklung Frage 5:

Welche finanziellen Mittel stehen für den Einbau des Fahrstuhls am S-Bahnhof Johannisthal aktuell zur Verfügung, und wurden diese bereits vollständig durch die Deutsche Bahn AG bzw. den Bund gesichert?

Falls nein: Welche Schritte unternimmt der Senat, um eine umgehende Finanzierung sicherzustellen?

Antwort zu 5:

Gemäß des Realisierungs- und Finanzierungsvertrages zwischen dem Senat und  der DB InfraGO AG werden für das Vorhaben benötigten Kosten i.H.v. 1,4 Mio. EUR durch das Land Berlin abgesichert. Die benötigten Mittel sind im Haushalt im  Kapitel 0730, Titel 89102, veranschlagt und in den relevanten Haushaltsjahren in der nach derzeitigem Stand jeweils benötigten Höhe festgelegt.

Frage 6:

Wie haben sich die ursprünglich veranschlagten Baukosten für den Fahrstuhleinstieg am S-Bahnhof Johannisthal seit dem ersten genannten Fertigstellungstermin bis heute entwickelt?

Frage 7:

Wer trägt die durch die wiederholten Verzögerungen entstandenen Mehrkosten – die Deutsche Bahn AG, der

Bund oder das Land Berlin? Frage 8:

Sieht der Senat in den Verzögerungen und den damit verbundenen Kostensteigerungen einen

Schaden für das

Land Berlin bzw. für die Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht er daraus?

Antwort zu 6 bis 8:

Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 6 bis 8 gemeinsam beantwortet.

Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:

„Die anvisierten Gesamtkosten des Projekts wurden bisher nicht überschritten. Wenn Mehrkosten entstehen, wird deren Übernahme mit dem Land Berlin verhandelt.“

Da bisher keine Kostensteigerungen entstanden sind, ergeben sich keine finanziellen Schäden für das Land Berlin.

D – Verantwortung und Kooperation mit der DB AG Frage 9:

Welche vertraglichen Vereinbarungen bestehen zwischen dem Land Berlin und der Deutschen Bahn AG hinsichtlich des barrierefreien Ausbaus an diesem Standort, und welche Sanktions- oder Druckmittel hat der Senat bei erneuten Verzögerungen?

Antwort zu 9:

Es bestehen derzeit zwei vertragliche Vereinbarungen:

  • Finanzierungsvertrag über die Planungen der Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI für die Infrastrukturmaßnahme „Neubau Aufzug am südwestlichen Ende der Fußgängerbrücke am S-Bahnhof Johannisthal“ von 2021 und
    • Realisierungs- und Finanzierungsvertrag (RuFV) für die Infrastrukturmaßnahme

„Neubau Aufzug am südwestlichen Ende der Fußgängerbrücke am S- Bahnhof Johannisthal“ von 2024.

Im Falle eintretender Verzögerungen bei der Errichtung des Aufzugs könnten Sanktionsmittel in Form von anteiligen Rückforderungen der Landesmittel grundsätzlich nur verhängt werden, wenn die DB InfraGO AG vorsätzlich für die Verzögerungen verantwortlich ist oder sie aufgrund grober Fahrlässigkeit verursacht hat und der Nachweis dessen möglich ist.

Frage 10:

Teilt der Senat die Einschätzung vieler Fahrgäste, dass die jahrelange Verzögerung beim Einbau eines einzelnen Fahrstuhls das Ansehen der Deutschen Bahn AG erheblich beschädigt, und welche Konsequenzen zieht er daraus für die künftige Zusammenarbeit mit der DB AG im Bereich Barrierefreiheit?

Antwort zu 10:

Dem Senat ist bewusst, dass die Verzögerung bei der Inbetriebnahme des Aufzuges zu berechtigter Kritik der Fahrgäste führt.

Da die DB InfraGO AG Eigentümerin der Verkehrsstationen sowie der Aufzugsanlagen ist, wird weiterhin eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der DB InfraGO AG und dem Senat erfolgen.

E – Folgen für die Fahrgäste und Zwischenlösungen Frage 11:

Wie bewertet der Senat die Folgen dieser wiederholten Verzögerungen für mobilitätseingeschränkte Menschen, ältere Menschen sowie Eltern mit Kinderwagen, die den S- Bahnhof Johannisthal nutzen, und welche kurzfristigen Ersatz- oder Unterstützungsmaßnahmen stehen diesen Personengruppen derzeit konkret zur Verfügung?

Frage 12:

Welche zusätzlichen Maßnahmen werden geprüft oder umgesetzt, um bis zur Inbetriebnahme des Fahrstuhls eine bessere Erreichbarkeit des Bahnhofs für mobilitätseingeschränkte Menschen sicherzustellen (z. B. Shuttle-Lösungen, provisorische Aufzüge, alternative Zugänge)?

Antwort zu 11 und 12:

Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 11 und 12 gemeinsam beantwortet.

Dem Senat ist bewusst, dass es für mobilitätseingeschränkte Personen und Personen mit Kinderwagen oder schwerem Gepäck derzeit zu Einschränkungen bei der Erreichbarkeit des S-Bahnhofes Johannisthal aus den südlich gelegenen Gebieten kommt.

Da der S-Bahnhof jedoch bereits durch die Aufzüge am nördlichen Zugang und von der Fußgängerbrücke zum S-Bahnsteig grundsätzlich barrierefrei erreichbar ist, sind bis zur geplanten Inbetriebnahme in 2026 keine weiteren Maßnahmen geplant. Personen mit Mobilitätseinschränkungen können im Übrigen den Service Muva Aufzugersatz der BVG buchen, wenn z.B. ein Bahnhof nicht barrierefrei ausgebaut ist oder Aufzüge defekt sind.

Frage 13:

In welcher Form wurden Fahrgastverbände, Behindertenbeauftragte oder andere Interessenvertretungen über die erneute Verzögerung informiert und in die Suche nach Lösungen einbezogen?

Antwort zu 13:

Nach hiesigem Kenntnisstand erfolgt keine konkrete Information über die Verzögerung gegenüber Fahrgastverbänden, Behindertenbeauftragten oder anderen Interessenvertretungen, da der S-Bahnhof Johannisthal – wie unter der Antwort zu der Frage 12 ausgeführt – bereits grundsätzlich barrierefrei erreichbar ist.

F – Einordnung im Gesamtkontext Frage 14:

Wie ist der Stand beim barrierefreien Ausbau anderer Berliner S-Bahnhöfe im Vergleich zum Bahnhof Johannisthal und wie erklärt der Senat die Unterschiede in der Priorisierung?

Antwort zu 14:

Im Berliner S-Bahnnetz sind bereits 126 von 132 S-Bahnhöfen barrierefrei erreichbar; dies entspricht einer Quote von 95,5 %.

Aufgrund der hohen verkehrlichen Bedeutung des südwestlichen Zugangs hat der Bau dieses Aufzuges eine hohe Priorität. Da die Station aber bereits grundsätzlich barrierefrei erreichbar ist, hat der Bau dieses Aufzugs nicht die höchste Priorität.

Zwischen der DB InfraGO AG und dem Senat wurde die Rahmenvereinbarung

„Bahnhofsmodernisierungsprogramm Berlin“ geschlossen. Diese umfasst 50 Neu- und Modernisierungsmaßnahmen an Berliner Personenbahnhöfen zur Verbesserung der Qualität und Attraktivität sowie Steigerung der Kundenzufriedenheit. Dabei ist auch der barrierefreie Ausbau von Verkehrsstationen enthalten.

Aufgrund der Ressourcenknappheit an Fachpersonal und Bauausführenden müssen Projekte stets an die Marktgegebenheiten angepasst werden. In diesem Zusammenhang erfolgt eine Repriorisierung der Maßnahmen. Dabei werden weit vorangeschrittene Maßnahmen sowie der barrierefreie Ausbau von derzeit noch nicht barrierefreien Verkehrsstationen priorisiert. Dies erfolgt in enger Abstimmung zwischen der DB InfraGO AG und dem Senat.

Frage 15:

Bis wann hält es der Berliner Senat – unter Berücksichtigung der bundes- und landesrechtlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit (u. a. Personenbeförderungsgesetz „PBefG“) – für erforderlich, dass alle Berliner S-Bahnhöfe barrierefrei sind?

Frage 16:

Bis wann werden nach derzeitiger Planung und Umsetzung vor dem Hintergrund der bundes- und landesrechtlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit (u. a. Personenbeförderungsgesetz „PBefG“) tatsächlich alle Berliner S-Bahnhöfe barrierefrei sein?

Antwort zu 15 und 16:

Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 15 und 16 gemeinsam beantwortet.

Die Vorgaben des PBefG finden bei den Anlagen der DB InfraGO AG keine Anwendung; für Eisenbahnanlagen gelten die Vorgaben des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG); das AEG sieht keinen Stichtag für die vollständige barrierefreie Erreichbarkeit der Verkehrsstationen vor.

Die Verantwortung für den barrierefreien Ausbau der S-Bahnhöfe liegt beim Eisenbahninfrastrukturunternehmen DB InfraGO AG und dem Bund als Eigentümer der DB AG. Die DB InfraGO AG als Eisenbahninfrastrukturunternehmen ist dabei Eigentümerin der Aufzuganlagen an S-Bahnhöfen und für die Errichtung von Aufzügen sowie Wartungs- und Störungsbeseitigung zuständig. Der Senat kann diesbezüglich gegenüber der DB InfraGO AG keine Auflagen machen.

Vereinzelt sieht der Senat die Notwendigkeit, die barrierefreie Erreichbarkeit wichtiger S-Bahnhöfe zu ermöglichen und finanziert dementsprechend Aufzüge bei der DB InfraGO AG. Dies ist im Fall der barrierefreien Erschließung des südwestlichen Zugangs des S-Bahnhofes Johannisthal erfolgt.

Der barrierefreie Ausbau der bislang nicht barrierefrei erreichbaren Verkehrsstationen im Berliner S-Bahnnetz ist in unterschiedlichen Projekten verankert. Ein konkreter Zeitplan für die Realisierung kann derzeit nicht genannt werden.

Berlin, den 30.09.2025 In Vertretung

Arne Herz Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de