Senat beschließt Lärmaktionsplan 2024 – 2029 und Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Berlin, aus Senat

02.09.2025

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2025/pressemitteilung.1594380.php

Aus der Sitzung des Senats am 2. September 2025:

Der Senat von Berlin hat heute auf Vorlage von Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, den #Lärmaktionsplan 2024 – 2029 und die dritte Fortschreibung des #Luftreinhalteplans für Berlin beschlossen. Zuvor hatte der Rat der Bürgermeister der Bezirke den Planwerken zugestimmt.

Senatorin Ute Bonde: „Wir stellen uns der gesamtstädtischen Herausforderung, #Lärm und #Luftschadstoffe zu reduzieren. Damit stärken wir den #Gesundheitsschutz und leisten unseren Beitrag für eine lebenswerte Stadt Berlin.“

Der Lärmaktionsplan 2024 – 2029 schreibt die Maßnahmen und Strategien der vorhergehenden Lärmaktionspläne fort: Straßensanierung mit lärmarmen Deckschichten, Förderung umweltfreundlicher Verkehrsträger, Geräuschanforderungen im Nahverkehrsplan und Schallschutzfensterprogramm.

Fortgeführt wird auch der #Lärmschutz im #Schienenverkehr. Allein mit den geplanten aktiven #Lärmschutzmaßnahmen am östlichen Berliner #Außenring und im Abschnitt vom #Karower Kreuz bis #Buch können 21.000 Betroffene entlastet werden. An den genannten Bahn-Verkehrswegen sieht die aktuelle Planung etwa 23 Kilometer #Lärmschutzwände und etwa 19 Kilometer #Schienenstegdämpfer als zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen vor. Informationen zu diesem Projekt sind unter https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/laerm/laermminderungsplanung-berlin/projekte/oestlicher-berliner-aussenring abrufbar. Die Federführung hat das Bundesministerium für Verkehr.

Neben Bewährtem werden aber auch neue Wege beschritten: Unter dem Motto „Leiserer Verkehr in der Nacht“ wird mit dem #Tempo #30-Konzept #nachts der Grundstein für mehr Gesundheitsschutz in Berlin gelegt. Für einen besseren nächtlichen Lärmschutz an Hauptverkehrsstraßen soll in der Nacht von 22 bis 6 Uhr die Geschwindigkeit auf 30 km/h dort beschränkt werden, wo die Belastungen für die unmittelbar betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner hoch sind, keine alternativen Lärmminderungsmaßnahmen diese Belastungen in absehbarer Zeit ausreichend reduzieren und insbesondere der fahrplangebundene ÖPNV-Fahrgastbelang dem Lärmschutz nicht entgegensteht. Grundlage ist ein stadtweites, systematisches Vorgehen, das die Vorgaben des Straßenverkehrsrechts berücksichtigt.

Das hierin ebenfalls enthaltende Konzept „Lautes Verkehrsverhalten“ basiert auf dem erfolgreichen Berliner Pilotprojekt „Lärmblitzer“. Es soll die Möglichkeit eröffnen, übermäßig laute Fahrzeuge effektiver zu sanktionieren. Um Lärmblitzer auf deutschen Straßen für ordnungsrechtliche Ermittlungsverfahren einsetzen zu können, ist noch eine bundesrechtlich einheitliche Regelung zu treffen. Der Auswertungsbericht zum Pilotprojekt Lärmblitzer ist unter https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/laerm/laermminderungsplanung-berlin/projekte/verhaltensbedingter-verkehrslaerm/ abrufbar.

Mit der dritten Fortschreibung des Luftreinhalteplans reagiert der Senat auf eine erfreuliche Entwicklung. Die Luft in Berlin ist deutlich besser geworden. Von den 41 Abschnitten an Hauptverkehrsstraßen, an denen aus Luftreinhaltegründen tagsüber Tempo 30 angeordnet war, bleibt Tempo 30 aus diesem Grund – der Luftreinhaltung – an sieben Abschnitten bestehen. An elf Abschnitten bleibt Tempo 30 aus verschiedenen Sicherheitsgründen bestehen. Dabei ist keine Anordnung erforderlich aufgrund des neuen Sicherheitsmerkmals „hochfrequentierte Schulwege“. Damit wird an 23 Abschnitten tagsüber wieder Tempo 50 angeordnet.

Senatorin Ute Bonde: „Die Sicherheit von Schulwegen hat für uns absolute Priorität. Deshalb wurden durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde Einzelfallprüfungen an den Abschnitten vorgenommen, die aus anderen Gründen kein Tempo 30 mehr erfordern. Dabei konnte an keinem Abschnitt ein hochfrequentierter Schulweg festgestellt werden.“

An den 23 nicht aus anderen Sicherheitsgründen für Tempo 30-Anordnungen relevanten Abschnitten wurden durch mehrere Dienstkräfte zu den Schulanfangs- und Schulendzeiten Ortsbesichtigungen durchgeführt. Hierbei wurde ermittelt, wo die Schülerverkehre tatsächlich stattfinden und ob diese gebündelt von einer Vielzahl der Schulkinder genutzt werden.

Mit der Fortschreibung des Luftreinhalteplans hat der Senat auch die Fortsetzung einer Vielzahl von stadtweit wirksamen Maßnahmen für bessere Luft beschlossen. Hierzu gehören beispielsweise die Förderung der Elektromobilität und die schrittweise Elektrifizierung der BVG-Linienbusse oder auch Maßnahmen für eine saubere Wärmeversorgung von Gebäuden.

Luftreinhalte- und Lärmaktionsplan – Straßengenaue Darstellung der Strecken

Auf elf Straßenabschnitten wird das ganztägige Tempo 30 bestehen bleiben:

1. Alt-Moabit von Gotzkowskystraße bis Beusselstraße (Mi)
2. Breite Straße/Schönholzer Straße von Grabbeallee bis Mühlenstraße (Pk)
3. Brückenstraße von Köpenicker Str. bis Holzmarktstr. (Mi)
4. Danziger Straße von Schönhauser Allee bis Schliemannstraße (Pk)
5. Hauptstraße von Kleistpark bis Innsbrucker Platz (Th-Sb)
6. Leonorenstraße von Bernkastlerstr. bis Kaiser-Wilhelm Str. (Stg-Zd)
7. Leipziger Straße von Leipziger Platz/Potsdamer Platz bis Charlottenstraße (Mi)
8. Oranienstraße von Moritzplatz bis Oranienplatz (Fh-Kb)
9. Potsdamer Straße von Potsdamer Platz bis Kleistpark (Mi + Th-Sb)
10. Turmstraße von Stromstraße bis Beusselstraße (Mi)
11. Wildenbruchstraße von Sonnenallee bis Weserstraße (Nk)

Auf 20 Straßenabschnitten gilt auf Grundlage StVO wieder Tempo 50. Davon wird auf 16 Straßenabschnitten ein nächtliches Tempo 30 (22 – 6 Uhr) bestehen bleiben:

1. Albrechtstraße von Robert-Lück-Straße bis Neue Filandastraße (Stg-Zd)
2. Dominicusstraße von Ebersstraße bis Hauptstraße (Th-Sb)
3. Erkstraße von Karl-Marx-Straße bis Sonnenallee (Nk)
4. Hermannstraße von Mariendorfer Weg bis Emser Straße (Th-Sb)
5. Hermannstraße von Silbersteinstraße bis Emser Straße (im vorstehenden Abschnitt integriert.)
6. Joachimsthaler Straße von Hardenbergplatz bis Kurfürstendamm (Ch-Wi)
7. Klosterstraße von Brunsbütteler Damm bis Pichelsdorfer Straße (Sp)
8. Luxemburger Straße von Genter Straße bis Müllerstraße (Mi)
9. Mariendorfer Damm von Westphalweg bis Eisenacher Straße (Th-Sb)
10. Martin-Luther-Straße von Lietzenburger Straße bis Motzstraße (Th-Sb)
11. Oranienburger Straße von Roedernallee bis Wilhelmsruher Damm (Rd)
12. Reinhardtstraße von Charitéstraße bis Kapelle-Ufer (Mi)
13. Saarstraße von Rheinstraße bis Autobahnbrücke (Th-Sb)
14. Scharnweberstraße-Müllerstraße von Kapweg bis Afrikanische Straße (Rd)
15. Stromstraße von Bugenhagenstraße bis Turmstraße (Mi)
16. Tempelhofer Damm von Ordensmeisterstraße bis Alt-Tempelhof (Th-Sb)

Auf diesen vier Straßenabschnitten wird das ganztägige Tempo 30 aufgehoben:

1. Dorotheenstraße von Wilhelmstraße bis Friedrich-Ebert-Platz (Mi)
2. Friedrichstraße von Unter den Linden bis Dorotheenstraße (Mi)
3. Invalidenstraße von Alexanderufer (Sandkrugbrücke) bis Scharnhorststraße (Mi)
4. Wilhelmstraße von Unter den Linden bis Dorotheenstraße (Mi)

Auf einem Straßenabschnitt wird das ganztägige Tempo 30 teilweise bestehen bleiben und teilweise aufgehoben:

1. Elsenstraße von Treptower Park bis Karl-Kunger-Straße (Tr-Kp):
Abschnitt Am Treptower Park bis Beermannstraße: Tempo 30 ganztags aufheben
Abschnitt Beermannstraße bis Karl-Kunger-Straße: Tempo 30 ganztags bleibt bestehen

Auf zwei Straßenabschnitten wird das ganztägige Tempo 30 teilweise bestehen bleiben und teilweise in ein nächtliches Tempo 30 umgewandelt werden:

1. Kaiser-Friedrich-Straße von Kantstraße bis Otto-Suhr-Allee (Ch-Wi)
Abschnitt Kantstraße bis Bismarckstraße: künftig nächtliches Tempo 30
Abschnitt Bismarckstraße bis Otto-Suhr-Allee: Tempo 30 ganztags bleibt bestehen
2. Torstraße Prenzlauer Allee bis Chausseestraße (Mi)
Abschnitt Prenzlauer Allee bis Rosenthaler Platz: künftig nächtliches Tempo 30
Abschnitt Rosenthaler Platz bis Chausseestraße: Tempo 30 ganztags bleibt bestehen

Mit dem Inkrafttreten der 3. Fortschreibung LRP werden die für diese Änderungen vorgeschriebenen Anhörungs-/Anordnungsverfahren gegenüber den örtlich zuständigen bezirklichen Straßenbaulastträgern und der Polizei Berlin eingeleitet.
Die Umsetzung der damit verbundenen Beschilderungsanpassungen obliegt den örtlich zuständigen Straßenbaulastträgern in den Bezirken.

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Presse- und Informationsamt des Landes Berlin