Straßenverkehr: Umbau der Bahnhofstraße in Lichtenrade – Planung und Wirklichkeit, aus Senat

30.07.2025

Frage 1:

In der #Informationsveranstaltung des Bezirksamtes vom 12.08.2019 wurde der Öffentlichkeit vorgestellt, dass der #Umbau der #Bahnhofstraße insgesamt 2,5 Jahre (Juli 2020 – Dezember 2022) dauern werde. Wurden seitdem die Umbaupläne deutlich verändert oder was führte zu der krassen #Fehleinschätzung zur Dauer der #Bauzeit, die Stand heute das Dreifache betragen wird?

Antwort zu 1:

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin antwortet wie folgt:

„ Bei Bauarbeiten ist die #Baudauer im Vorhinein schwer abschätzbar, insbesondere bei Großprojekten unter der Beteiligung vieler verschiedener Akteure. In der Bahnhofstraße wird die komplette Straße erneuert, vom Austausch der Leitungen über die Neuaufteilung der Gehwege bis zu den Lichtsignalanlagen. Dies bedeutet einen enormen Abstimmungsbedarf und einen großen Zeitbedarf. Nicht alle Maßnahmen können parallel durchgeführt werden.

Sowohl von den Leitungsträgern als auch von der Senatsverwaltung und dem Bezirk wurde die in der ersten Informationsveranstaltung präsentierte ursprünglich anvisierte Baudauer als sehr optimistisch eingeschätzt.“

Frage 2:

Im ISEK Lichtenrade Bahnhofstraße – Stand Mai 2021 – ist unter 4.2. als Maßnahme festgehalten, dass für den östlichen Eingangsbereich einschließlich der Fläche rund um den Denkstein zur Luisenmühle und den anderen Freiflächen Im Domstift zur städtebaulichen Aufwertung ein städtebaulicher Wettbewerb stattfinden soll. Daher frage ich: Mit welchem Ergebnis hat dieser Wettbewerb stattgefunden bzw. wann soll dieser stattfinden?

Antwort zu 2:

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin antwortet wie folgt:

„ Der genannte städtebauliche Wettbewerb hat nicht stattgefunden. Eine Durchführung zu einem späteren Zeitpunkt ist aktuell nicht in Planung.“

Frage 3:

Falls ein solcher städtebaulicher Wettbewerb nicht mehr geplant ist, aus welchen Gründen wird dies nicht erfolgen und was ist stattdessen geplant, um den östlichen Eingangsbereich Goltzstraße/ Im Domstift aufzuwerten?

Antwort zu 3:

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin antwortet wie folgt:

„ Die betroffenen Flächen befinden sich, mit Ausnahme des öffentlichen Straßenlandes, in privaten Eigentum. Die Umsetzung eines Wettbewerbsergebnisses ist daher in erster Linie von der privaten Mitwirkungs- und Investitionsbereitschaft abhängig. Die Gewinnung der Eigentümerinnen und Eigentümer für das Verfahren wird entsprechend im ISEK Lichtenrade Bahnhofstraße als Voraussetzung für die Durchführung des Wettbewerbs genannt. Die Fördermittel für die Durchführung des Wettbewerbes standen im Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung. Es ist jedoch nicht gelungen, bis dahin die Mitwirkungsbereitschaft wesentlicher Teile der Eigentümerschaft zu sichern. Im Sinne eines sparsamen und wirtschaftlichen Verwaltungshandelns wurde daher von der Durchführung eines Wettbewerbes abgesehen, für dessen Ergebnis auf absehbare Zeit keine Durchführungsperspektive besteht. Teile der bereits 2014 zur Aufwertung dieses Bereichs durchgeführten städtebaulichen Vertiefungsstudie wurden in die Ausführungsplanung zum Umbau der Bahnhofstraße überführt. Zudem wird die Anpassung privater, an das öffentliche Straßenland angrenzender Flächen an die neu hergestellte Gehweggestaltung anteilig gefördert.“

Frage 4:

In den Informationsveranstaltungen vor Baubeginn wurde dargestellt, dass der Bereich, an dem die Goltzstraße und die Bahnhofstraße aufeinandertreffen, eine platzartige Gestaltung erfolgen solle, die sich auch durch die Fahrbahngestaltung (Aufpflasterung bspw. auf Gehwegniveau an der Goltzstraße) vom normalen Straßenland abheben werde. Im Bauzeichenplan 1-2025 ist am Einmündungsbereich der Goltzstraße eine Pflasterung eingezeichnet. Wird diese so umgesetzt und auch am Niveau der Fahrbahn eine Veränderung vorgenommen, obwohl dies gemäß der in der Informationsveranstaltung vom 10.06.2025 gezeigten Visualisierung nicht der Fall ist?

Antwort zu 4:

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin antwortet wie folgt:

„ Nein, es wurde sich in der finalen Ausführung gegen die Aufpflasterung der Straße entschieden. Der Übergang wurde entsprechend den erst nach 2019 angepassten, neuen AV Geh- und Radwege-Richtlinien gestaltet. Die Pflasterung wäre für mobilitätseingeschränkte Personen schwierig zu überqueren. Daher wurden nun auf die Pflasterung verzichtet, taktile Platten eingebaut und die Bordsteine auf 0 und 6 cm gemäß AV Geh- und Radwege 2023 angepasst.“

Frage 5:

In den Planungen wurde ebenfalls vorgestellt, dass auf der nördlichen Straßenseite im 3. Bauabschnitt zwischen Riedingerstraße und Steinstraße ein großzügiger, breiter Gehweg angelegt werden soll mit Sitzmöglichkeiten und Wasserspielen. Sind diese Planungen weiterhin aktuell?

Antwort zu 5:

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin antwortet wie folgt:

„ Ja, der Gehweg wird entsprechend der Planung neu aufgeteilt. Neben einer 2,50 m breiten Gehbahn zum schnellen Vorankommen wird es auf dem Gehweg zwischen Gehbahn und Oberstreifen eine breite Aufenthaltsfläche mit Bänken und ggf. weiteren Aufwertungen geben.“

Frage 6:

Sofern diese Planungen weiterhin aktuell sind, sind davon auch Privatgrundstücke betroffen? Falls ja, hat das Bezirksamt diese Flächen bereits übertragen bekommen?

Antwort zu 6:

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin antwortet wie folgt:

„ Ja, Teilflächen befinden sich in Privatbesitz. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer wurden für den Umbau angefragt und haben zugestimmt, zwei Flächen befinden sich noch in der Einigung.“

Frage 7:

Sofern diese unter 5. genannten Planungen realisiert werden sollen, inwiefern wird dies Auswirkungen auf den Außengastronomiebereich der Bäckerei haben, die nach der Visualisierung auf der Präsentation zur Informationsveranstaltung am 10.06.2025 als Ausblick auf den 3. Bauabschnitt dort keinen Platz mehr haben wird?

Antwort zu 7:

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin antwortet wie folgt:

„ Die Sondernutzung kann nach dem Umbau des Gehwegs wieder aufgenommen werden. Hierzu muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Dabei wird dann ersichtlich, wie viel Fläche (Oberstreifen und Aufenthaltsfläche) genutzt werden kann.“

Frage 8:

Auf der Informationsveranstaltung am 10.06.2025 wurde Kritik am Umleitungskonzept geübt, das ab Mitte Juli 2025 gelten soll. Wurde das Umleitungskonzept aufgrund der Kritik überarbeitet; wenn ja, an welchen Stellen?

Antwort zu 8:

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin antwortet wie folgt:

„ Das Umleitungskonzept wurde vom Fachbereich Straßen vorgestellt. Fragen wurden direkt beantwortet, eine Alternative zu dem von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt angeordneten Umleitungsplan besteht nicht. Daher wurde wie geplant eingerichtet.“

Frage 9:

Wird das Umleitungskonzept dergestalt geändert, dass die Belieferung bspw. eines Lebensmitteldiscounters von der Bahnhofstraße her erfolgen kann und aufgrund der Sackgassenregelung für die Nebenstraßen der Bahnhofstraße damit kein riesiger Umweg durch die Wohnstraßen nötig ist?

Antwort zu 9:

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin antwortet wie folgt:

„ Die Gewerbetreibenden wurden im Vorfeld über die kommende Umleitung und die Änderungen in der Anlieferung informiert. Lieferfelder konnten entsprechend von den Unternehmen angepasst werden. Die Zufahrt ist aufgrund der Leitungsarbeiten über die Bahnhofsstraße bis zum Ende des 2. Bauabschnitts, Südseite, nicht möglich.“

Frage 10:

Wie haben Feuerwehr, Polizei und Krankentransportunternehmen zum Umleitungskonzept Stellung genommen und müssen diese ebenfalls die Umwege in Kauf nehmen?

Antwort zu 10:

Im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung wurden gem. VwV-StVO zu § 45 StVO die Polizei und der Straßenbaulastträger angehört. Von beiden Anhörungspartnern wurden keine Bedenken geäußert. Stellungnahmen der Feuerwehr und der Krankentransportunternehmen liegen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt nicht vor. Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste müssen unter Nutzung der Sonder- und Wegerechte nicht zwangsläufig der Umleitung folgen.

Frage 11:

Wie viele Parkplätze wird es künftig im Bereich des 1. Bauabschnitts geben (Angabe bitte unterteilt in Behindertenparkplätze, Parkplätze nutzbar ohne Einschränkungen, Parkplätze nur für E-Fahrzeuge, Parkplätze mit tageszeitenweiser Beschränkung als Lieferzone, sonstige)?

Antwort zu 11:

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin antwortet wie folgt:

„ Im ersten Bauabschnitt befinden sich insgesamt 23 Parkplätze: 8 Parkplätze für Menschen mit Behinderung

13 Kurzzeitparkplätze

2 Parkplätze Lieferzone

Das Kurzzeitparken ist auf 2 Stunden beschränkt. Die Einschränkung gilt von Mo.-Fr. von 9 bis 18 Uhr und am Samstag von 9-14 Uhr.

Die Einschränkungen in der Lieferzone gelten Mo.-Fr. von 6-20 Uhr und am Samstag von 9-15 Uhr

Der Fachbereich Straßen ist lediglich Genehmigungsbehörde für die Sondernutzungsanträge für die Errichtung von E-Ladesäulen auf öffentlichen Straßenland. Beantragt und eingerichtet werden die Ladesäulen von den Betreibern. Ob Parkplätze für diese Sondernutzung freigegeben werden, wird entschieden, wenn diese beantragt werden.“

Frage 12:

Wie viele Parkplätze wird es künftig im Bereich des 2. Bauabschnitts geben (Angabe bitte unterteilt in Behindertenparkplätze, Parkplätze nutzbar ohne Einschränkungen, Parkplätze nur für E-Fahrzeuge, Parkplätze mit tageszeitenweiser Beschränkung als Lieferzone, sonstige)?

Antwort zu 12:

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin antwortet wie folgt:

„ Im zweiten Bauabschnitt sind insgesamt 34 Parkplätze eingeplant: 1 Parkplätze für Menschen mit Behinderung

33 Kurzzeitparkplätze“

Frage 13:

Wie viele Parkplätze wird es künftig im Bereich des 3. Bauabschnitts geben (Angabe bitte unterteilt in Behindertenparkplätze, Parkplätze nutzbar ohne Einschränkungen, Parkplätze nur für E-Fahrzeuge, Parkplätze mit tageszeitenweiser Beschränkung als Lieferzone, sonstige)?

Antwort zu 13:

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin antwortet wie folgt:

„ Im dritten Bauabschnitt sind 21 Parkplätze geplant, alles Kurzzeitparken.“

Frage 14:

Im ISEK Bahnhofstraße Lichtenrade von 2021 wird als Handlungsbedarf der „ Ausgleich der wegfallenden Parkmöglichkeiten nach dem Umbau der Bahnhofstraße gesehen. Was ist bislang mit welchem Ergebnis geschehen, um den nicht unerheblichen Wegfall von Parkplätzen zumindest teilweise zu kompensieren oder was wird noch geschehen?

Antwort zu 14:

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin antwortet wie folgt:

„ Aufgrund der fehlenden Flächenverfügbarkeit im öffentlichen Straßenland ist eine Ausweitung von Parkflächen im Umfeld nicht möglich.“

Frage 15:

Wie viele Stellplätze sind bzw. werden auf der Bahnhofstraße entfallen?

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin antwortet wie folgt:

„ Die Neuplanung der Bahnhofstraße erfolgte unter Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner im Rahmen des ISEK und unter den Zielen des Programms Lebendige Zentren und Quartiere. Die zukunftsfähige Neuaufteilung der Flaniermeile mit breiteren Gehwegen, Radwegen und mehr Bäumen führt dazu, dass aufgrund der begrenzten Flächenverfügbarkeit nach Umbau circa die Hälfte der Parkplätze wegfallen musste. Dafür wird die Nutzungshäufigkeit durch das Kurzzeitparken deutlich erhöht.“

Frage 16:

Wie viele Stellplätze sind auf dem Pfarrer-Lütkehaus-Platz entfallen?

Antwort zu 16:

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin antwortet wie folgt:

„ Es liegen dafür keine Zahlen vor.“

Frage 17:

Wie viele Stellplätze sind auf dem P+R-Parkplatz an der Steinstraße entfallen?

Antwort zu 17:

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin antwortet wie folgt:

„ Aktuell ist der Parkplatz Baustelleneinrichtungsfläche. Hintergrund ist, nur ein Teil der Fläche ist öffentliches Straßenland, ein anderer Teil der Parkplatzfläche befindet sich in Privatbesitz und wird mit dem Ausbau der Alten Mälzerei nach jahrelanger Nichtnutzung nun in Anspruch genommen. Der Wegfall betrifft etwa 1/ 4 der Fläche und der Parkplätze.“

Frage 18:

Wo wurden in welcher Anzahl Ersatzstellmöglichkeiten geschaffen oder identifiziert?

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin antwortet wie folgt:

„ Siehe Antwort Frage 14“

Berlin, den 29.07.2025 In Vertretung

Arne Herz Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de