21.07.2025
Frage 1:
Welche #Mittel sind im #Haushaltsplan 2026/ 2027 für den Betrieb eines Angebots zur Einhaltung des Berliner Mobilitätsgesetzes im #ÖPNV, wie „ BVG #Muva“ , vorgesehen?
Antwort zu 1:
Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Abstimmungen zum Doppelhaushalt 2026/ 2027 können hierzu derzeit keine Angaben gemacht werden.
Frage 2:
Welche konkreten Planungen existieren derzeit für die Fortführung des Angebots “ BVG Muva” ab dem 1. Januar 2026?
Frage 3:
Wie wird sichergestellt, dass keine #Versorgungslücken für Menschen mit Behinderungen und andere bisherige Nutzer*innen entstehen, insbesondere im Hinblick auf Randzeiten und Stadtrandgebiete?
Frage 4:
Welche Anforderungen an #Barrierefreiheit und Inklusion sind für das Angebot ab 1.1.26 vorgesehen?
- Wie wird im Rahmen der aktuellen Planungen sichergestellt, dass die im Berliner Mobilitätsgesetz formulierten Ziele – insbesondere hinsichtlich der Teilhabe mobilitätseingeschränkter Menschen und eines gleichwertigen Zugangs zum ÖPNV – eingehalten werden?
- Wird im Rahmen der aktuellen Planungen sichergestellt, dass die Anforderungen von mobilitätseingeschränkten Personen mit großen Hilfsmitteln (z.B. großen Elektrorollstühlen) berücksichtigt werden, sodass diese im Sinne des Berliner Mobilitätsgesetzes in ihrer Mobilität befähigt werden?
Frage 6:
Wie werden oder wurden Verbände und Gremien von Menschen mit Behinderungen oder Nutzer*innen in Bezug auf die zukünftige Ausgestaltung des Angebots beteiligt? Wurde die der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen beteiligt? Bitte das Vorgehen möglichst detailliert beschreiben.
Antwort zu 2 bis 4 und 6:
Die Fragen 2 bis 4 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Ziel des Senats ist es, eine Lösung zur Erfüllung der Aufgabe einer Alternativen Barrierefreien Beförderung (ABB) aus dem § 29 Abs. 6 Mobilitätsgesetz (MobG) und dem Nahverkehrsplan für Berlin (NVP) umzusetzen. Für die Anforderungen an Barrierefreiheit gelten die im NVP benannten Vorgaben für den ÖPNV genauso für die ABB als Teil des ÖPNV. Zeiten und Gebiete werden durch den bestellten Fahrplan definiert, welche dann für das Alternativangebot zur Umgehung der nicht barrierefreien Störung einzusetzenden ABB analog gelten – so wie bisher auch. Deutlich verbessert werden muss jedoch die nahtlos zu sichernde Einbindung in das Auskunftssystem des ÖPNV.
Zum Konzept der #Fortführung der #alternativen #barrierefreien Beförderung gab es bereits einen Workshop unter Einbindung des Taxigewerbes, des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg, der BVG und der Institution der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung. Das bisherige Konzept, die ABB über einen Anbieter zu gewährleisten, der neben der Buchungsapp auch eine eigene Fahrzeugflotte mit Fahrpersonal vorhält, hat sich als sehr kostenintensiv erwiesen. Ein im Ergebnis wirtschaftlicheres Angebot soll daher durch die Konzentration auf die im Gesetz benannte Zielgruppe und den dort benannten, konkreten Zweck erreicht werden, sowie durch die erfolgreiche Einbindung bereits vorhandener Beförderungsunternehmen mit geeigneten Fahrzeugen – insbesondere des Berliner Taxigewerbes mit seinen aktuell 151 Inklusionstaxen. Ob eine Integration weiterer Flotten von Dritten notwendig ist, insbesondere im Hinblick auf die genannten großen Rollstühle, muss im weiteren Verfahren eruiert werden.
Im Zuge der weiteren Erarbeitung und Konkretisierung ist beabsichtigt, die bisher schon für die ABB beratende Expertenbegleitgruppe erneut eng einzubeziehen.
Frage 5:
Wie wird in den aktuellen konkreten Planungen sichergestellt, dass Nutzerinnen und Nutzer weiterhin sowohl digital (z.B. per #App) als auch telefonisch zentral Fahrten buchen können, unabhängig von einer möglichen Veränderung des Angebots oder des Anbieters?
Antwort zu 5:
Beides ist fester Bestandteil des internen Anforderungskataloges des Aufgabenträgers für die Konzepterstellung.
Frage 7:
Wie wird die Integration ins allgemeine #ÖPNV-Netz sichergestellt? Welche Schnittstellen mit anderen ÖPNV- Angeboten (z.B. Bus und Bahn) sind vorgesehen?
Antwort zu 7:
Das Angebot ist Teil des ÖPNV. Insofern ist die Integration von Schnittstellen Gegenstand der laufenden Konzepterstellung.
Frage 8:
Welche Auswirkungen hätte ein möglicher Anbieterwechsel auf das eingesetzte Personal? a. Sind Maßnahmen zur Sicherung von Beschäftigung vorgesehen?
b. Wie wird sichergestellt, dass das Fahrpersonal unabhängig vom Betreiber weiterhin auskömmlich nach Tarif bezahlt wird?
Antwort zu 8:
Der aktuelle Vertrag wurde zwischen der BVG und einem externen Anbieter geschlossen. Inwieweit der Subunternehmer seine Verträge mit dem #Fahrpersonal auf die Dauer des MUVA- Projektes befristet hat, ist dem Senat nicht bekannt. Da – wie oben erläutert – vorgesehen ist, die ABB künftig unter Einbindung des Berliner Taxigewerbes umzusetzen, wird es nach aktueller Planung keinen Anbieterwechsel im Sinne der Vergabe eines Anschlussauftrags an einen anderen Subunternehmer geben.
Berlin, den 18.07.2025
In Vertretung Arne Herz
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de