16.06.2025
Frage 1:
Was ist der aktuelle Projektstand bzgl. der versprochenen #U-Bahn-Verlängerung der #U8 von #Wittenau ins #Märkische Viertel?
- Welche Kosten sind bei der Generalplanungsleistung entstanden?
- Inwiefern ist weiterhin damit zu rechnen, dass die aktuelle Leistungsphase 0 der Grundlagenermittlung bis Ende diesen Jahres abgeschlossen sein wird?
- Inwiefern wird im Verkehrsmittelvergleich die Erschließung des gesamten Märkischen Viertels über die U-Bahn-Verlängerung hinaus in den Blick genommen?
- Inwiefern werden in der Nutzen-Kosten-Untersuchung der Anschluss an die Heidekrautbahn auf der einen Seite und an die geplante Straßenbahntrasse zum Kurt-Schumacher-Platz und zur Jungfernheide berücksichtigt?
- Wann ist der Beginn der weiteren Leistungsphasen geplant?
- Wann ist der Spatenstich im Sinne des realen Baubeginns an der Verlängerung geplant?
- Inwiefern zieht der Senat – wie bereits bei der Verlängerung der U3 zum Mexikoplatz – einen rein symbolischen Spatenstich vor Abschluss des Planfeststellungsverfahrens in Erwägung?
- Wann ist die Gesamtplanung abgeschlossen?
- Wann ist der Realisierungsbeginn geplant?
- Wann ist die Fertigstellung geplant?
- Wann ist die Inbetriebnahme geplant?
- Aus welchen Mitteln ist die Finanzierung sichergestellt?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt zu Frage 1 a-d mit:
- „ Bisher sind für die Leistungen des gebundenen Generalplaners rd. 200 TEUR angefallen.
- Die #Grundlagenermittlung betrifft die Leistungsphase 1 HOAI. Diese wird Ende des Jahres abgeschlossen sein.
- Ein #Verkehrsmittelvergleich nach dem „ Formalisierten Abwägungs- und Rangordnungsverfahren“ vom FGSV Verlag wird auftragsgemäß vorgenommen.
- Unterschiedliche #Trassenvarianten werden im Rahmen des Trassenvergleichs untersucht, unter anderem auch der Anschluss an die #Heidekrautbahn und die #Tram.“
Die Fragen 1 e-l werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:
- – l. Der Beginn der weiteren Leistungsphasen, sowie sich daraus ergebende Zeitschienen und Spatenstiche stehen in Abhängigkeit zum Ergebnis der aktuell laufenden
Grundlagenuntersuchung und der Aufstellung zum Doppelhaushalt 2026/ 2027. Zur Finanzierung der Grundlagenermittlung (Lph 1 HOAI) wird auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/ 20426, Antwort zu Frage 2, verwiesen.
Berlin, den 12.06.2025
In Vertretung
Britta Behrendt Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de