Wann kommt die U8 bis ins Märkische Viertel?, aus Senat

16.06.2025

Frage 1:

Was ist der aktuelle Projektstand bzgl. der versprochenen #U-Bahn-Verlängerung der #U8 von #Wittenau ins #Märkische Viertel?

  1. Welche Kosten sind bei der Generalplanungsleistung entstanden?
  2. Inwiefern ist weiterhin damit zu rechnen, dass die aktuelle Leistungsphase 0 der Grundlagenermittlung bis Ende diesen Jahres abgeschlossen sein wird?
  3. Inwiefern wird im Verkehrsmittelvergleich die Erschließung des gesamten Märkischen Viertels über die U-Bahn-Verlängerung hinaus in den Blick genommen?
  4. Inwiefern werden in der Nutzen-Kosten-Untersuchung der Anschluss an die Heidekrautbahn auf der einen Seite und an die geplante Straßenbahntrasse zum Kurt-Schumacher-Platz und zur Jungfernheide  berücksichtigt?
  5. Wann ist der Beginn der weiteren Leistungsphasen geplant?
  6. Wann ist der Spatenstich im Sinne des realen Baubeginns an der Verlängerung geplant?
  7. Inwiefern zieht der Senat – wie bereits bei der Verlängerung der U3 zum Mexikoplatz –  einen rein symbolischen Spatenstich vor Abschluss des Planfeststellungsverfahrens in Erwägung?
  8. Wann ist die Gesamtplanung abgeschlossen?
  9. Wann ist der Realisierungsbeginn geplant?
  10. Wann ist die Fertigstellung geplant?
  • Wann ist die Inbetriebnahme geplant?
    • Aus welchen Mitteln ist die Finanzierung sichergestellt?

Antwort zu 1:

Die BVG teilt zu Frage 1 a-d mit:

  1. „ Bisher sind für die Leistungen des gebundenen Generalplaners rd. 200 TEUR angefallen.
  2. Die #Grundlagenermittlung betrifft die Leistungsphase 1 HOAI. Diese wird Ende des Jahres abgeschlossen sein.
  3. Ein #Verkehrsmittelvergleich nach dem „ Formalisierten Abwägungs- und Rangordnungsverfahren“ vom FGSV Verlag wird auftragsgemäß vorgenommen.
  4. Unterschiedliche #Trassenvarianten werden im Rahmen des Trassenvergleichs untersucht, unter anderem auch der Anschluss an die #Heidekrautbahn und die #Tram.“

Die Fragen 1 e-l werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:

  • – l. Der Beginn der weiteren Leistungsphasen, sowie sich daraus ergebende Zeitschienen und Spatenstiche stehen in Abhängigkeit zum Ergebnis der aktuell laufenden

Grundlagenuntersuchung und der Aufstellung zum Doppelhaushalt 2026/ 2027. Zur Finanzierung der Grundlagenermittlung (Lph 1 HOAI) wird auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/ 20426, Antwort zu Frage 2, verwiesen.

Berlin, den 12.06.2025

In Vertretung

Britta Behrendt Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de