Straßenverkehr: Dauerbaustellen im Berliner Südosten: Wann handelt der Senat?, aus Senat

10.06.2025

Vorbemerkung des Abgeordneten:

Die #Verkehrslage im #Südosten der Stadt ist seit Jahren angespannt. Zahlreiche #Straßensperrungen und #Baumaßnahmen Stellen beeinträchtigen Anwohnende und Pendler regelmäßig in ihrem Alltag etwa auf dem Weg zur Arbeit. Während sicherheitsrelevante Maßnahmen – wie auch der zügige #Abriss der #Ringbahnbrücke gezeigt hat – die Handlungsfähigkeit der zuständigen Behörden unterstreichen, fehlt es offenbar vielerorts an einem koordinierten Vorgehen. Mit dem zügigen Abriss der Ringbahnbrücke haben die verantwortlichen Stellen diese Handlungsfähigkeit gezeigt. Mit der Inbetriebnahme des 16. Bauabschnitts der A100 und weiteren baubedingten Einschränkungen im Bezirk ist kurzfristig keine Entlastung zu erwarten.

Frage 1:

Wie bewertet der Senat die mit der #Inbetriebnahme des 16. #Bauabschnitts der #A100 verbundenen Auswirkungen (erhöhtes #Verkehrsaufkommen, #Rückstau etc.) auf Anwohnerinnen und Anwohner in Treptow und Neukölln?

Antwort zu 1:

Sämtliche Auswirkungen, die aus der Infrastrukturmaßnahme zum 16. Bauabschnitt (BA) der Bundesautobahn (BAB) A 100 resultieren, wurden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ermittelt und bewertet. Die Würdigung der eingegangenen Einwendungen ist im

Planfeststellungsbeschluss vom 29. Dezember 2010 (abrufbar über:  https://www.berlin.de/sen/uvk/_assets/verkehr/verkehrsplanung/planfeststellungen/a100-   16ba_pf-beschluss-2010.pdf) sowie im geänderten und ergänzenden Planfeststellungsbeschluss vom 20. März 2018 (abrufbar über:  https://www.berlin.de/sen/uvk/_assets/verkehr/verkehrsplanung/planfeststellungen/beschluss

_a100-16ba-ive-2-2017_20-03-2018.pdf)   einsehbar.

Das BMV teilt hierzu mit:

„Die #Autobahn GmbH des Bundes hatte im Öffentlichkeitstermin am 28.04.2025 ausgeführt, dass mit der Eröffnung des 16. BA der A 100 eine erhebliche Bündelungswirkung verbunden ist, die auch eine erhebliche Entlastung von Straßen im nachgeordneten städtischen Straßennetz in Treptow zur Folge haben wird. Zu mit der Inbetriebnahme des 16. BA der A 100 verbundenen Wirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Luft und Lärm wird auf die im  Planfeststellungsbeschluss 2010 und den Ergänzungsbeschluss 2018 aufgeführten Betrachtungen verwiesen.“

Frage 2:

Bis zu welchem Zeitpunkt rechnet der Senat mit der Fertigstellung des Neubaus der Elsenbrücke? Frage 3:

Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um möglichen Verzögerungen bei der Fertigstellung zu begegnen? Frage 10:

Bis zu welchem Zeitpunkt plant der Senat die vollständige Fertigstellung des Neubaus der Elsenbrücke?

Antwort zu 2, 3 und 10:

Die Fragen 2, 3 und 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Der Gesamtfertigstellungstermin zum Ersatzneubau der Elsenbrücke steht unter der Abhängigkeit zum Planungsergebnis der Machbarkeitsuntersuchung der Autobahn GmbH des Bundes zum Weiterbau der A 100, 17.Bauabschnitt. Erst mit Vorlage dieses Ergebnisses kann eine belastbare Aussage zum Gesamtfertigstellungstermin getroffen werden.

Mit der Fertigstellung des südwestlichen Teilbauwerkes der neuen Elsenbrücke und einer Weiternutzung der Behelfsbrücke stehen im Vergleich zur Fertigstellung vergleichbare Verkehrsflächen zur Verfügung.

Frage 4:

Welche Gutachten, Daten, und Kennzahlen sind grundsätzlich zur Bewertung von Verkehrsaufkommen und – belastungen  heranzuziehen?

Frage 5:

Inwiefern hält der Senat eine regelmäßige Aktualisierung der in Frage 4 genannten Gutachten, Daten und Kennzahlen für erforderlich?

Frage 6:

Auf Grundlage welcher Gutachten, Daten und Kennzahlen bewertet der Senat die Verkehrssituation rund um die Elsenbrücke? (Bitte um Angabe des Titels, zentraler Kernaussagen sowie des Entstehungsdatums)

Antwort zu 4 bis 6:

Die Fragen 4, 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Das Verkehrsgeschehen auf den Berliner Hauptverkehrsstraßen wird vielfältig und hinreichend regelmäßig erfasst. Zahlreiche Informationen, z.B. zur aktuellen Verkehrslage und zu Dauerzählstellen für den Kfz- und Radverkehr, stehen über die „Digitale Plattform Stadtverkehr“ der Verkehrsinformationszentrale (VIZ) zur Verfügung (abrufbar über:

https://viz.berlin.de/site/_masterportal/berlin/index.html?it=dps-portal).  Weitere  Angaben  zum Verkehrsaufkommen sind den Verkehrsmengenkarten (Aktualisierung alle fünf Jahre) zu entnehmen  (abrufbar  über:  https://www.berlin.de/sen/uvk/mobilitaet-und-  verkehr/verkehrsmanagement/verkehrserhebungen/).

Bei gesamtstädtisch bedeutsamen Infrastrukturmaßnahmen, wie dem 16. BA der A 100, findet ein Vorher-Nachher-Vergleich statt, um die realen Auswirkungen im Netz zu ermitteln.

Grundlage hierfür bilden, in Ergänzung der zuvor benannten Datenquellen, anlass- und ortsbezogene   Verkehrserhebungen.

Frage 7:

Inwiefern sind diese Gutachten, Daten und Kennzahlen zur Bewertung der durch die Inbetriebnahme des 16. Bauabschnitts der A100 zu erwartenden zusätzlichen Verkehrsbelastung rund um die Elsenbrücke geeignet?

Antwort zu 7:

Das BMV teilt hierzu mit:

„Hinsichtlich der nachgewiesenen Entlastungseffekte des 16. BA wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen.“

Frage 8:

Welche Maßnahmen plant oder realisiert der Senat zur Entlastung des Verkehrs im Zeitraum zwischen der Inbetriebnahme des 16. Bauabschnitts der A100 und der Fertigstellung der Elsenbrücke?

Antwort zu 8:

An den Lichtsignalanlagen (LSA) im Bereich der Anschlussstelle (AS) Treptower Park sind für den Übergangszeitraum zwischen der Inbetriebnahme des 16. BA der A 100 und der Fertigstellung des nordwestlichen Überbaus der Elsenbrücke Anpassungen an den Signalprogrammen vorgesehen, die insbesondere den Zufluss von der A 100 in das städtische Netz begrenzen sollen.

Frage 9:

Wie stellt sich der aktuelle Planungsstand zum Neubau der Elsenbrücke dar? (Bitte um Darstellung der einzelnen Planungs- und Bauphasen sowie des bisherigen Baufortschritts)

Antwort zu 9:

Die Baumaßnahme untergliedert sich in vier wesentliche Hauptbauphasen:

  1. Bauabschnitt: Abriss südöstliche Bestandsbrücke – abgeschlossen
  2. Bauabschnitt: Herstellung einer Behelfsbrücke – abgeschlossen
  3. Bauabschnitt: Abriss südwestliche Bestandsbrücke und Herstellung westlicher Ersatzneubau – Abriss des südwestlichen Teilbauwerkes abgeschlossen, Herstellung im Bau, Verkehrsfreigabe  in 12/2025 geplant.
  4. Bauabschnitt: Rückbau Behelfsbrücke und Herstellung südöstlicher Ersatzneubau – offen

Die erforderlichen Entwurfs- und Ausschreibungsplanungen auf Grundlage der vorliegenden Randbedingungen sind abgeschlossen. Die Ausführungsplanungen werden im Vorlauf der Bauausführung erstellt.

Frage 11:

Wie stellt sich der aktuelle Planungsstand zum Neubau der Ringbahnbrücke dar? (Bitte um Darstellung der einzelnen Planungs- und Bauphasen sowie des bisherigen Baufortschritts.)

Frage 12:

Bis wann plant der Senat, den Neubau der Ringbahnbrücke vollständig fertigzustellen?

Frage 13:

In welchen Punkten unterschieden sich die Baumaßnahmen an der Ringbahnbrücke und der Elsenbrücke aus Sicht des Senats?

Frage 14:

Wie erklärt der Senat die im Vergleich zur Ringbahnbrücke langsamer verlaufenden Planungs- und Baufortschritte beim Neubau der Elsenbrücke?

Antwort zu 11 bis 14:

Die Fragen 11 bis 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das BMV teilt hierzu mit:

„Im Gegensatz zur Elsenbrücke (Bauwerk in der Baulast des Landes Berlin) ist die

Ringbahnbrücke im Zuge der A 100 ein Bauwerk in der Baulast des Bundes. Für Planung und Bau der Ringbahnbrücke ist daher der Bund bzw. die Autobahn GmbH des Bundes zuständig. Demnach erfolge die noch im April 2024 gestartete Ausschreibung zum Ersatzneubau der Ringbahnbrücke mit dem Ziel einer Vergabe der Bauleistungen im Sommer 2025. Erst anschließend werden belastbarere Informationen zu deren bauzeitlichen Umsetzung vorliegen. Die aktuell so erfolgreich forcierten Aktivitäten für neue BAB-Brücken im Berliner Westen sind nur schwer mit der Sanierung der Elsenbrücke des Landes Berlin zu vergleichen.“

Die Ringbahnbrücke ist ein Bauvorhaben der Autobahn des Bundes GmbH im Zuge einer Autobahn über Bahnanlagen. Die Elsenbrücke ist eine Stadtstraßenbrücke des Landes Berlin über ein Gewässer. Jedes Brückenbauwerk ist ein Projekt und somit von objekt- und projektspezifischen Randbedingungen abhängig.

Frage 15:

Wie bewertet der Senat die Bedeutung der Brücke „An der Wuhlheide“ für den Verkehrsraum in Treptow- Köpenick/Oberschöneweide sowie für den Pendelverkehr?

Antwort zu 15:

Die bestehende Brücke befindet sich im Rückbau. Die zukünftige Bedeutung und die damit verbundenen Lösungsmöglichkeiten für den Kreuzungsbereich am bisherigen Brückenstandort werden aktuell verkehrsplanerisch untersucht und anschließend bewertet.

Frage 16:

Wann wurden im Rahmen fachlicher Prüfungen erstmals (sicherheitsrelevante) Schäden an der Brücke „An der Wuhlheide“ festgestellt?

Frage 17:

Inwiefern folgte aus den festgestellten Schäden die Reperaturbedürftigkeit der Brücke „An der Wuhlheide“?

Frage 18:

Wann zog der Senat erstmals eine Sanierung oder einen Abriss der Brücke „„An der Wuhlheide“ in Betracht?

Antwort zu 16 bis 18:

Die Fragen 16 bis 18 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Mit Bestätigung des Vorliegens von Alkali-Kieselsäure-Reaktion in 2017 wurde festgestellt, dass ein irreversibler Schadensfortschritt eintreten wird. Bei Alkali-Kieselsäure-Reaktion können Rissinstandsetzungen oder eine Beschichtung den Zerstörungsprozess verlangsamen. Eine Reparatur ist nicht möglich. Dementsprechend stand zu dem Zeitpunkt fest, dass zwangsläufig nur ein Rückbau in Betracht kommt, der damalige Zustand jedoch kein sofortiges Handeln erforderte.

Frage 19:

Bis wann ist mit einer Entscheidung zur Durchführung einer Sanierung oder zum Abriss der Brücke „An der Wuhlheide“ zu rechnen?

Antwort zu 19:

Die Entscheidung zum sofortigen Rückbau wurde am 19.05.2025 getroffen.

Frage 20:

Welche Behörden und Stellen sind an der Entscheidung über eine Sanierung bzw. einen Abriss der Brücke „An der Wuhlheide“ beteiligt?

Antwort zu 20:

Die Verantwortung für die Brücken und Ingenieurbauwerke des Landes Berlin liegt bei der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung.

Frage 21:

Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um die verkehrlichen Auswirkungen einer möglichen Sanierung oder eines

Abrisses der Brücke „An der Wuhlheide“ auf die Verkehrssituation in Oberschöneweide – einschließlich des ÖPNV

– möglichst gering zu halten?

Antwort zu 21:

Es wird eine schnelle Bauzeit, eine spezifische Umleitungsstrecke und eine gute Baustellenkoordination berücksichtigt.

Frage 22:

Bis wann ist mit Aufhebung der Sperrung des Sterndamms für den KfZ-Verkehr im Bereich der Eisenbahnüberführung zu rechnen?

Antwort zu 22:

Die verkehrsrechtliche Anordnung wurde zuletzt bis zum 31.05.2025 verlängert. Ein Antrag auf Verlängerung bis zum 01.07.2025 wurde gestellt.

Das BA TK teilt mit, dass es sich bei den Bauarbeiten im Bereich des Sterndammes zwischen der Michael-Brückner-Straße bis zur neuen Gleisschleife der BVG um die Rückbauarbeiten der nicht mehr benötigten Gleisanlagen der Tram handele. Damit komme die BVG den Verpflichtungen aus dem Planfeststellungsbeschluss nach. Der Rückbau der Gleisanlagen ginge einher mit einer Wiederherstellung der Befahrbarkeit dieses Straßenabschnittes unter Berücksichtigung der einzuhaltenden lichte Höhe zum Brückenbauwerk (Durchfahrtshöhe) gemäß Kreuzungsvereinbarung sowie der verkehrssicheren Führung von Fuß- und Radverkehr unter Berücksichtigung einer ordnungsgemäßen Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers in die vorhandenen Bestandsanlagen der Berliner Wasserbetriebe (BWB).

Das BA TK rechnet damit, dass dieser Straßenabschnitt des Sterndamms ab Ende Juni 2025 wieder für den Verkehr freigegeben werden kann – vorausgesetzt, es kommt zu keinen weiteren Verzögerungen im Bauablauf.

Frage 23:

Wann ist mit der Aufhebung der derzeitigen Fahrstreifenverengung auf der Schnellerstraße zwischen Obrikatstraße und Karlshorster Straße zu rechnen?

Antwort zu 23:

Gemäß den der Zentralen Straßenverkehrsbehörde vorliegenden Informationen soll die aktuelle Arbeitsstelle auf der Schnellerstraße zwischen Obrikatstraße und Karlshorster Straße voraussichtlich zum 06.06.2025 beendet werden.

Das BA TK teilt hierzu mit, dass die verkehrsrechtliche Anordnung (VRAO) laut Information aus dem Fachverfahren VMS bis 06.06.2025 gültig sei. Ein Änderungsantrag für die VRAO befinde sich in der Anhörung.

Frage 24:

Welche kurzfristig anstehenden Bau- oder Sanierungsvorhaben im Verkehrsraum Treptow-Köpenick sind dem Senat bekannt? (Bitte mit Angabe von Ort, Art, Dringlichkeit und geplantem Beginn)

Antwort zu 24:

Der Senat kann momentan die in nachstehender Tabelle aufgeführten, aktuell laufenden oder zeitnah geplanten Baumaßnahmen benennen, für die bei der Zentralen Straßenverkehrsbehörde VRAO beantragt bzw. erteilt wurden. Es handelt sich hierbei um Baumaßnahmen, die sich auf den in der Zuständigkeit der Zentralen Straßenverkehrsbehörde liegenden, übergeordneten Straßen der Stufen I-III des Stadtentwicklungsplans Mobilität und Verkehr (StEP MoVe) befinden. Eine Dringlichkeit der Maßnahmen wird im EDV-System der Zentralen Straßenverkehrsbehörde nicht erfasst.

Geplanter/ beantragt Bau-beginnStraßevon/bei Haus Nr. bzw. Seitenstr.bis Haus-Nr. bzw. Seitenstr.Art der Baumaß- nahmeKonkretisierung Baumnahme
19.05.25An der Wuhlheide/ Treskowallee/ EdinsonstraßeBrückenbauBrücke an der Wuhlheide
19.05.25Schönefelder Chaussee174175StraßenbauEinbau eines Überweges
22.05.25Müggelseedam m161163LeitungsbauGasleitungsbauarbeiten – Havariemaßnahme
26.05.25Glienicker Weg185189LeitungsbauStromnetzarbeiten
26.05.25Königsheideweg66245ALeitungsbauStromnetzarbeiten
26.05.25Königsheideweg und Segelfliegerdam mLeitungsbauGasleitungsarbeiten
26.05.25Müggelseedam m170172sonstige ArbeitsstellenBE-Flächen
02.06.25Groß-Berliner Damm7173ALeitungsbauStromnetzarbeiten
02.06.25Mahlsdorfer Straße6982BLeitungsbauGasleitungsarbeiten
02.06.25Salvador- Allende-StraßeFriedrichshagen er StraßeStraßenbauWiederherstellen des Verkehrsinselkopfes
02.06.25Wassersportalle e4856GleisbauGleisbauarbeiten
02.06.25Wildenbruchstra ßeKarl-Kunger- StraßeLeitungsbauArbeiten am SW-Kanal
04.06.25Stechapfelweg115118BrückenbauStechapfelwegbrücke
05.06.25Schnellerstraße2628KraneinsatzDemontage TDK
10.06.25Südostallee135147LeitungsbauGasleitungsarbeiten
10.06.25Wendenschloßst raße9195LeitungsbauHerstellung eines Stromhausanschlusses
16.06.25Glienicker Weg126138StraßenbauRückbau Gehwegüberfahrt
16.06.25TreskowalleeTraberwegRummelsburg er StraßeLeitungsbauStromnetzarbeiten
17.06.25SchnellerstraßeKarlshorster StraßeLeitungsbauLeitungsbau
30.06.25Lindenstraße911LeitungsbauWasserleitungsbauarbei ten
07.07.25Müggelheimer DammGosener LandstraßeStraßenbauFunk-Ampelanlagen Wanderbaustellen
07.07.25Salvador- Allende-StraßeFürstenwalder DammSalvador- Allende- BrückeLeitungsbau (Glasfaser/LW L)Verlegung Glasfaserkabel
15.07.25Fürstenwalder Allee7482LeitungsbauStromversorgung der Netzstation auf dem Netto Gelände
28.07.25Groß-Berliner Damm149LeitungsbauWasserleitungsbauarbei ten

Das BA TK teilt hierzu mit, dass im Rahmen der planmäßigen Unterhaltung des öffentlichen Straßenlandes derzeitig folgende Maßnahmen im übergeordneten Straßennetz vorgesehen seien:

Erneuerung der Fahrbahn der Elsenstraße im Kreuzungsbereich Elsenstraße / Am Treptower Park in Alt-Treptow: Siehe Pressemitteilung vom 29.04.2025, das Vorhaben wurde verschoben, Umsetzung voraussichtlich in den Sommerferien 2025.

Beseitigung Schadstelle an Mittelinsel im Kreuzungsbereich Salvador-Allende-Straße / Friedrichshagener Straße: Siehe Pressemitteilung vom 26.05.2025, Bauzeit zwischen 2. und 6. Juni 2025.

Anpassung des Geh- und Radwegs sowie Fahrbahnbereiches in der Hermann-Dorner-Allee im Rahmen der Schulwegsicherungsmaßnahmen der Gemeinschaftsschule Adlershof: Umsetzung voraussichtlich September 2025.

Frage 25:

Inwiefern berücksichtigt der Senat bei der Planung und Umsetzung einzelner Baumaßnahmen die seit längerer Zeit angespannte Verkehrslage im Bezirk Treptow-Köpenick?

Antwort zu 25:

Die Baumaßnahmen, insbesondere zur Infrastruktur, sind in erster Linie im Interesse der Berliner Bevölkerung erforderlich. Neben dem Neu- und Ausbau müssen auch immer wieder Instandhaltungen und Sanierungen stattfinden. Diese und weitere Maßnahmen sind zeitkritisch in der Umsetzung und somit nicht zeitlich zu entzerren.

Die Straßenbaulastträger (Straßen und Grünflächenämter der Bezirke) erteilen die Sondernutzungserlaubnis gemäß Berliner Straßengesetz. Hierbei sind sie verpflichtet, die Verkehrseinschränkungen auf ein absolutes Minimum zu begrenzen. Um dies zu erreichen, achten sie stets auf sich verkehrlich ausschließende Maßnahmen.

Die Zentrale Straßenverkehrsbehörde, angesiedelt bei der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung, erteilt darauf hin im übergeordneten Straßennetz die straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen, die der Verkehrssicherheit dienen. Ob und wann eine Arbeitsstelle eingerichtet werden darf und welche Flächen dabei dem Verkehr entzogen werden dürfen, liegt also nicht im Ermessen der Straßenverkehrsbehörden. Es erfolgt jedoch eine Prüfung, ob sich verkehrliche Maßnahmen widersprechen, ob ausgewiesene Umleitungen leistungsfähig sind oder ob Ampelsteuerung optimiert werden können. Soweit es möglich und verhältnismäßig ist, werden weitere flankierende Maßnahmen für die Leichtigkeit des Verkehrs getroffen.

Das BA TK teilt hierzu mit, dass die laufenden bzw. aktuellen Baumaßnahmen des Straßen- und Grünflächenamtes der Webseite entnommen werden können (https://www.berlin.de/ba-  treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-  gruenflaechenamt/tiefbau/aktuelle-bauvorhaben-des-strassen-und-gruenflaechenamts-  118918.php). Es handele sich hierbei überwiegend um Maßnahmen der laufenden Straßenunterhaltung.

Die meisten Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenland –unabhängig von Havarie oder Planmäßigkeit- würden gemäß BA TK jedoch von unterschiedlichen Versorgungsträgern und Netzbetreibern durchgeführt und bedürften lediglich für die Straßennutzung und Sicherstellung der Ordnung und Sicherheit der Genehmigungen des Baulastträgers und der Straßenverkehrsbehörde. Auch wenn der bezirkliche Straßenbaulastträger hier teilweise in die Abstimmungen dieser Baumaßnahmen einbezogen sei, seien entsprechende Informationen zu Bauprojekten oder Sanierungsprogrammen bei den zuständigen Stellen einzuholen.

Eine Koordinierung der verschiedenen Baumaßnahmen anderer Baulastträger (auch untereinander) obliegt gemäß BA TK den dafür zuständigen Stellen. Nach Kenntnis des bezirklichen Straßenbaulastträgers würde eine Abstimmung dieser anstehenden Baumaßnahmen zwischen den Beteiligten grundsätzlich auch angestrebt und durchgeführt. Im Rahmen dieser Abstimmungen würden teils auch Überlegungen zur Durchführung von bezirklichen Maßnahmen im Kontext größerer Infrastrukturmaßnahmen anderer Baulastträger wie z.B. DBInfraGo (DBAG), Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV), Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), BWB, Autobahn GmbH des Bundes erfolgen.

Das BA TK verweist ergänzend auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/20712 vom 14. November 2024.

Frage 26:

Bis wann ist mit Fertigstellung Baumaßahmen und Aufhebung der Straßensperrungen in der Köpenicker Altstadt zu rechnen?

Antwort zu 26:

Seitens der BVG wurde im Vorfeld eine Bauzeit von 2,5 Jahren mitgeteilt. Die verkehrsrechtliche Anordnung für die Müggelheimer Straße ist bis 16.06.2027 gültig.

Berlin, den 04.06.2025 In Vertretung

Britta Behrendt Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de