07.05.2025
Dieses Wochenende steht Berlin ganz im Zeichen des Fahrrads: #VELOBerlin, das bedeutende #Fahrradfestival, lockt #Radenthusiasten in die Hauptstadt. Besucher*innen haben die Möglichkeit, ihre eigenen Fahrräder mitzubringen. Für die An- und Abreise bietet sich die U-Bahnlinie #U6 an, bis zum U-Bahnhof Platz der #Luftbrücke – direkt auf das ehemalige #Flughafengelände #Tempelhof, wo das Festival stattfindet. Natürlich kann auch das eigene Rad mit in die U-Bahn genommen werden. Damit die Fahrt reibungslos und sicher verläuft, sollten Fahrradmitnehmer*innen einige wichtige Hinweise beachten.
Mit dem richtigen Ticket unterwegs
Für die Mitnahme eines Fahrrads ist neben einem eigenen gültigen #Ticket auch ein spezielles Fahrradticket erforderlich. Fahren mehrere Personen gemeinsam mit einem Fahrausweis, benötigt jedes Fahrrad ein zusätzliches. Bei personengebundenen Tickets wie dem Schülerticket Berlin, der Monatskarte für Azubis sowie dem Berliner- und Potsdamer Semesterticket ist kein separater Fahrausweis notwendig. Für das Deutschlandsemesterticket und das VBB-Abo Azubi hingegen muss ein separates Fahrradticket erworben werden. Kleiner Tipp: Zusammenklappbare Fahrräder oder Kinderfahrräder bis zu einem Durchmesser von 12,5 Zoll gelten als Handgepäckstück und können ohne Ticket mitgenommen werden.
Auf den richtigen Wagen kommt es an
Für ein respektvolles Miteinander sowie reibungslosen Betriebsablauf ist der Einstieg mit Fahrrädern in U- und Straßenbahnen nur an den entsprechend gekennzeichneten Türen zulässig. Fahrräder sollten darüber hinaus nur in den dafür vorgesehenen Bereichen sicher befestigt werden, da ungesicherte Räder umkippen oder wegrollen können. Dies stellt für Radfahrer*innen und Mitreisende eine potenzielle Gefahr dar.
Der erste Wagen ist unter anderem für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste vorgesehen, da das Fahrpersonal bei Bedarf Einstiegshilfe leistet. Außerdem ist es wichtig, dass das Personal im Notfall schnell vom Fahrerraum in den Fahrgastraum gelangen kann. Ein vollgepackter erster Wagen würde dies erheblich erschweren.
Gemeinsam richtig unterwegs
Während der Hauptverkehrszeiten, die meist zwischen 6 und 9 Uhr sowie 15 und 18 Uhr liegen, kann es jedoch deutlich voller werden. Um den Platz effizient zu nutzen und die Sicherheit aller Fahrgäste zu gewährleisten, sind pro Wagen maximal zwei Fahrräder gestattet. Zusätzlich können Kinderwagen und Rollstühle in diesen Bereichen abgestellt werden, die dabei immer Vorrang haben. Die endgültige Entscheidung über die Mitnahme eines Fahrrads liegt immer beim Fahrpersonal.
Was zählt eigentlich als Fahrrad?
Bei der BVG gelten zweirädrige Fortbewegungsmittel ohne Verbrennungsmotor als Fahrräder – inklusive E-Bikes (Pedelecs). Lastenfahrräder, Anhänger oder Fahrzeuge mit mehr als zwei Rädern dürfen aus Sicherheitsgründen nicht mitgenommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
BVG-Pressestelle