Straßenverkehr: Bezirk: A100-Sperrung ist katastrophal vorbereitet – Autobahngesellschaft in der Pflicht zu handeln, aus Bezirk

20.03.2025

https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/aktuelles/pressemitteilungen/2025/pressemitteilung.1543039.php

Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf nimmt mit großem #Unverständnis zur Kenntnis, dass die zuständige #Autobahn GmbH auch zehn Tage nach der #Teilsperrung der #A100 kein tragfähiges #Umleitungskonzept vorlegen kann, obwohl sie seit Jahren über die #kritische Situation der Autobahn Bescheid weiß.

Der Bezirk hat aufgrund der Untätigkeit der #Autobahngesellschaft heute außerhalb der eigenen Zuständigkeit in Absprache mit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) begonnen, im Rahmen der kurzfristigen #Gefahrenabwehr die Einfahrten des Umleitungsverkehrs in die #Wohngebiete durch #verkehrslenkende Maßnahmen zu verhindern.Hiervon sind zunächst betroffen:

  • Tegeler Weg / Brahestraße, Tegeler Weg / Mindener Straße
  • Die Einfahrten zum Klausener-Platz Kiez aus der Sophie-Charlotten-Straße und Schloßstraße
  • Kaiserdamm / Soorstraße, Kaiserdamm / Meerscheidtstraße

Dabei ist auch zu prüfen, ob die einspurige Verkehrsführung auf der Autobahn nach Norden nur für LKW zugelassen werden soll, um den LKW-Verkehr im Berliner Stadtstraßennetz zu verhindern. Dies ist nach Einschätzung des Bezirksamts notwendig, um die Gefahr zu minimieren, dass die sich ebenfalls im sanierungsbedürftigen Zustand befindlichen Anlagen zur Strom- und Wasserversorgung, die sich unterhalb der betroffenen Umfahrungsstrecken befinden, durch die erheblichen zusätzlichen Belastungen gerade durch den Schwerverkehr ebenfalls kurzfristig havarieren und diese Straßen dann auch für die Umfahrungen ausfallen würden.

Angesichts der zu erwartenden Dauer der Schließung fordert der Bezirk den Senat und die Autobahngesellschaft auf, zu prüfen, welche verkehrlichen Entlastungen durch den Einsatz zusätzlicher ÖPNV-Angebote aus dem Brandenburger Umland durch Regionalbahnen oder Busshuttleverkehr erbracht werden können.

Bezirksstadtrat Oliver Schruoffeneger:
„Die heutige Behauptung der Autobahngesellschaft, der Bezirk sei für die #Umleitungsplanung in den Stadtstraßen zuständig, ist eine pure #Arbeitsverweigerung. Wir fordern die Autobahngesellschaft auf, umgehend ein sinnvolles Gesamtkonzept zur Führung des Umleitungsverkehrs vorzulegen. Deutlicher als das Bundesfernstraßengesetz in § 14 definiert, kann man die Rollen zwischen bezirklichem Straßenbaulastträger und Autobahngesellschaft nicht beschreiben.“

Bezirksbürgermeisterin Kirstin Bauch:
„Der Bezirk erwartet, dass die Autobahngesellschaft die absehbaren Kosten für kurzfristige Gefahrenabwehr, mittelfristige Verkehrslenkung und die nach Abschluss der Maßnahmen mit Sicherheit notwendige Komplettsanierung der Umfahrungsstrecken vollständig übernimmt.“

§ 14 #Bundesfernstraßengesetz Umleitungen
(1) Bei Sperrung von Bundesfernstraßen wegen vorübergehender Behinderung sind die Träger der Straßenbaulast anderer öffentlicher Straßen verpflichtet, die Umleitung des Verkehrs auf ihren Straßen zu dulden.
(2) Der Träger der Straßenbaulast der Umleitungsstrecke und die Straßenverkehrsbehörden sind vor der Sperrung zu unterrichten.
(3) Im Benehmen mit dem Träger der Straßenbaulast der Umleitungsstrecke ist festzustellen, was notwendig ist, um die Umleitungsstrecke für die Aufnahme des zusätzlichen Verkehrs verkehrssicher zu machen. Die hierfür nötigen Mehraufwendungen sind dem Träger der Straßenbaulast der Umleitungsstrecke zu erstatten. Das gilt auch für Aufwendungen, die der Träger der Straßenbaulast der Umleitungsstrecke zur Beseitigung wesentlicher durch die Umleitung verursachter Schäden machen muss.

Im Auftrag
Räsch

Kontakt

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin