IllegaleAutorennen stoppen, aus Senat

28.01.2025

  1. Wie bewertet der Senat die Bilanz von 923 neu eingeleiteten Verfahren wegen des Verdachts auf verbotene #Kraftfahrzeugrennen in 2024?

Zu 1.: Im Jahr 2024 gab es bei der Amtsanwaltschaft und Staatsanwaltschaft Berlin insge- samt 923 #Strafermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Straftatbestand des § 315d Strafgesetzbuch (StGB). Durch die Polizei Berlin wurden im Jahr 2024 insgesamt 621 Strafer- mittlungsverfahren gemäß § 315d StGB zu verbotenen Kraftfahrzeugrennen eingeleitet. Diese resultieren aus aktiven Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen, was die vergleichsweise   hohe Anzahl der Feststellungen erklärt. Darüber hinaus wurden 153 Verkehrsunfälle polizeilich erfasst, bei denen gegen mindestens eine beteiligte Person wegen der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen ermittelt wurde. Abweichungen zwischen den ermittelten Ver- fahrenszahlen wurden in der Vergangenheit immer wieder festgestellt. Dies hat u. a. den Hin- tergrund, dass in der Statistik der Amts- und Staatsanwaltschaft etwa auch Verfahren erfasst werden, die im Rahmen von Ordnungswidrigkeitsverfahren an Staats- oder Amtsanwaltschaft übermittelt werden. Dies ist z. B. der Fall, wenn neben einem Geschwindigkeitsverstoß der Verdacht auf ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen besteht. Solche Verfahren werden von der Polizei Berlin statistisch nicht erfasst.

Der Senat verfolgt aufmerksam die Entwicklung im Bereich der illegalen #Autorennen. Es wird weiterhin auf eine enge Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden, der Justiz und den einzelnen Bezirken gesetzt, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Zudem wird kontinuierlich geprüft, ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, um gegen diese Art der Kriminalität noch effektiver vorgehen zu können.

  • Wie verhält sich nach Einschätzung des Senats dieser neue Rekord zu dem im Koalitionsvertrag versprochenen Ziel, die Verkehrssicherheit in Berlin zu erhöhen und die Vision Zero zu erreichen?

Zu 2.: Die Vision Zero ist das Leitbild, auf dem alle Maßnahmen aufbauen, die das Ziel verfol- gen, dass sich in Berlin keine Unfälle mehr mit schweren Personenschäden ereignen.

Im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 30. November 2024 wurden in Berlin bei Verkehrs- unfällen 1.795 Personen schwer verletzt und 55 Personen getötet. Die Gesamtzahl (1.850 Personen) entspricht einem Rückgang von sieben Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum und stellt zugleich den niedrigsten kumulierten Wert an Schwerverletzten und Getöteten seit dem Jahr 2014 dar, auch wenn die Zahl der im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen getöte- ten Personen gestiegen ist. Beim Vergleich mit dem Vorjahr ist zu berücksichtigen, dass die 33 Verkehrstoten in 2023 den niedrigsten Wert seit mehreren Jahren darstellen. In den Vorjahren lagen die Zahlen zwischen 34 und 56 Menschen.

Die Polizei Berlin setzt in der #Verkehrssicherheitsarbeit die an den Hauptunfallursachen und Risikogruppen orientierten Maßnahmen im Kontext der Vision Zero fort, evaluiert diese regel- mäßig und passt sie bei Bedarf lageabhängig an. Es wird eine umfassende, stadtweite Strate- gie verfolgt, die präventive und repressive Maßnahmen gleichermaßen integriert, um verbo- tene Kraftfahrzeugrennen sowie damit einhergehende Delikte wirksam zu bekämpfen. Der Fo- kus liegt insbesondere auf der Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkei- ten und der Beachtung von Lichtsignalanlagen. Zur effektiven Bekämpfung verbotener Kraft- fahrzeugrennen erstellt die Polizei Berlin regelmäßig Lagebilder, um lokale Schwerpunkte frühzeitig zu identifizieren und bestehende Kontrollmaßnahmen strategisch anzupassen sowie effizient auszurichten. Parallel dazu analysieren die örtlichen Polizeiabschnitte eigenverant- wortlich ihre Erkenntnisse im Rahmen ihrer jeweiligen Raumverantwortung.

Zur Bekämpfung des Phänomens führte die Polizei Berlin im Jahr 2024 insgesamt 174 #Schwerpunktkontrollen durch. In diesem Zusammenhang wird neben erkennbarer #Präsenz auch auf zivile Komponenten der Polizei Berlin zurückgegriffen. Dass die Anzahl an Feststel- lungen illegaler Autorennen gesteigert werden konnte, belegt den Erfolg der Maßnahmen der Polizei Berlin, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Taten meist spontan begangen werden. Allerdings gilt es zu beachten, dass Fluchten vor der Polizei ebenfalls einen hohen Anteil der erfassten Straftaten ausmachen.

  • Wie verliefen die eingeleiteten Verfahren für die Jahre 2023 und 2024?
    • Wegen welcher Straf- und Ordnungswidrigkeitstatbestände wurden in den Jahren 2023 und 2024 wie viele gerichtliche Verfahren im Zusammenhang mit zu schnellem Fahren eingeleitet? (Bitte getrennt aufführen)
  • Wie viele dieser Verfahren wurden in den Jahren 2023 und 2024 mit welchen Rechtsfolgen (Freiheitsstrafen / Geldstrafen / Bußgelder) abgeschlossen?
    • Wie lang war in den Jahren 2023 bis 2024 die durchschnittliche Verfahrensdauer von Verfahren nach § 315 d StGB und Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen zu schnellem Fahren? (bitte getrennt aufführen)
    • Wie oft wurden in den Jahren 2023 und 2024 Fahrverbote ausgesprochen?
    • Wie oft wurde in den Jahren 2023 und 2024 die Fahrerlaubnis eingezogen?
    • Wurde in den Jahren 2023 und 2024 bei Strafverfahren nach § 315 d StGB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Tatfahrzeug nach § 315 f StGB einzuziehen? Falls ja, in wie vielen Fällen?

Zu 3.: Die gerichtlichen Verfahren im Zusammenhang mit den unter 3.1 bis 3.6 aufgeführten Punkten sind bei den gerichtlichen Fachverfahren in automatisierten Verfahren nicht recher- chierbar, so dass dem Senat eine Beantwortung nicht möglich ist. Recherchierbar sind allein die Verfahren, die (auch) das Delikt § 315d StGB Verbotene Kraftfahrzeugrennen zum Ge- genstand haben. Die folgende Beantwortung bezieht sich daher ausschließlich auf diese Ver- fahren.

Zu 3.1: Hinsichtlich der darstellbaren Fallzahlen der Eingänge für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2024 im Zusammenhang mit dem Delikt § 315d StGB wird auf die Anlagen Bezug genommen.

Zu 3.2: Hinsichtlich der darstellbaren Fallzahlen der Eingänge für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2024 im Zusammenhang mit dem Delikt § 315d StGB wird auf die Anlagen Bezug genommen.

Zu 3.3: Die durchschnittliche Dauer der Verfahren ist im automatisierten Verfahren nicht re- cherchierbar. Eine Beantwortung ist dem Senat nicht möglich.

Zu 3.4.: Im Jahr 2023 wurde in 24 Verfahren, im Jahr 2024 in 5 Verfahren Fahrverbote ausge- sprochen.

Zu 3.5: Im Jahr 2023 wurde in 145 Verfahren, im Jahr 2024 in 54 Verfahren die Fahrerlaubnis eingezogen.

Zu 3.6: Im Jahr 2023 wurde in 5 Verfahren, im Jahr 2024 in keinem Verfahren das Tatfahr- zeug eingezogen. Eine Eingrenzung auf Einziehungen als Tatmittel auf der Grundlage von § 315f StGB ist im automatisierten Verfahren nicht möglich.

  • Welche Maßnahmen plant der Senat, um den zunehmenden Trend von verbotenen Kraftfahrzeugrennen prä- ventiv abzuwenden? (Bitte jeweils mit Planungs- bzw. Umsetzungsstand angeben.)
    • Welche baulichen Maßnahmen werden hierfür verfolgt?
    • Welche straf- und ordnungsrechtlichen Maßnahmen werden hierfür verfolgt?

Zu 4.: Alle Dienstkräfte des Streifendienstes der Polizei Berlin wurden und werden weiterhin gezielt sensibilisiert und befähigt, in entsprechenden Situationen entschieden einzuschreiten sowie Führerscheine und Fahrzeuge konsequent zu #beschlagnahmen. Die endgültige #Entziehung beschlagnahmter Fahrzeuge erfolgt durch die #Justiz. Darüber hinaus wird das Thema #Verkehrssicherheit von den Dienstkräften der #Verkehrssicherheitsberatung gezielt aufbereitet, insbesondere im Rahmen von Informationsveranstaltungen an Oberschulen und Oberstufen- zentren. Ergänzend verfügt die Polizei Berlin über themenspezifische Flyer, die bei Veranstal- tungen zur Verkehrsunfallprävention zum Einsatz kommen.

  • Wie gedenkt der Senat, die Strafverfolgung verbotener Kraftfahrzeugrennen durch die Berliner Amtsanwalt- schaft zu erleichtern?
  • Wie positioniert sich der Senat zu dem Vorschlag der Berliner Amtsanwaltschaft, mehr stationäre Geschwin- digkeitskontrollen zu installieren, um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass die Strafverfolgung nicht an fehlen- den Lichtaufnahmen des Fahrers scheitert?

Zu 5.1: Ein ausdrücklicher Vorschlag der Amtsanwaltschaft Berlin ist hier nicht bekannt. Gene- rell wird in der #Strafjustiz die Herbeischaffung von Lichtbildern zur sicheren Überführung von Straftätern begrüßt. Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen können eine sinnvolle Ergänzung zu mobilen Überwachungsmaßnahmen darstellen und einen positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit ausüben. Im unmittelbaren Umfeld solcher Anlagen zur automatisierten Verkehrsüberwachung sind deliktsbezogene Verkehrsunfälle nur selten zu verzeichnen. Die Entscheidung über die Errichtung stationärer Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen basiert auf den Ergebnissen konkreter, deliktsbezogener Verkehrsunfallanalysen, den ermittelten Überschreitensraten sowie der erwarteten Wirkung im Rahmen der Verkehrsunfallbekämpfung. Gleichwohl ist ihre Installation keine Garantie für das Erreichen der Vision Zero. Selbst gravie- rende Geschwindigkeitsverstöße sind nicht zwangsläufig ein Beleg für ein verbotenes Kraft- fahrzeugrennen.

  • Inwiefern verfolgt Innensenatorin Iris Spranger immer noch das Ziel, die Anzahl stationärer Geschwindigkeits- kontrollen in Berlin bis 2026 um 47 Stück zu erhöhen? Wie stellt sich der Planungs- und Umsetzungsstand dar? (Bitte einzeln mit Standort angeben.)
    • Welche weiteren Maßnahmen leitet der Senat ein, um die Strafverfolgung verbotener Kraftfahrzeugrennen zu erleichtern?

Zu 5.2: Im Jahr 2024 wurden durch die Polizei Berlin sechs stationäre #Überwachungsanlagen in Betrieb genommen, und zwar (Stand: 16. Januar 2025) Bundesstraße 2, Kurfürstendamm 101, Am Treptower Park, Blumberger Damm, Mariendorfer Damm und Sterndamm

Aktuell hat die Polizei Berlin 47 stationäre Messanlagen im Bestand, davon

  • 23 Geschwindigkeitsmessanlagen.

Von den 47 Messanlagen sind

  • 39 Anlagen in Betrieb,
  • 8 Anlagen sind aktuell noch nicht in Betrieb, davon
    • sind zwei Anlagen ohne Stromanschluss (Landsberger Allee, Südostallee),
    • bei drei Anlagen fehlt der Stromzähler (Brunsbütteler Damm, Falkenseer Chaussee, Hei- destraße),
    • eine Anlage befindet sich in der Errichtungsphase (Leipziger Straße),
    • eine Anlage ist temporär aufgrund von Straßenbauarbeiten außer Betrieb (Baustelle Kaiserdamm) und
    • eine Anlage unterliegt einer Nutzungsuntersagung durch das Landesamt für Mess- und Eichwesen (Großer Stern).

Die Fertigstellung der acht Messanlagen verzögert sich aufgrund langwieriger Genehmi- gungsverfahren und infrastruktureller Abhängigkeiten, insbesondere in Bezug auf externe Elektroinstallationsfirmen und Zulieferer. Die Polizei Berlin sowie die beauftragten Errichtungs- firmen können keine beschleunigenden Maßnahmen bei den zuständigen Dienstleistern oder Behörden, vor allem den Bezirksämtern, erwirken. Ein Termin für die finale Inbetriebnahme der ausstehenden sechs Anlagen ist derzeit nicht absehbar.

Zu 5.3: Im Rahmen der Bekämpfung verbotener Kraftfahrzeugrennen gestaltet sich die Ko- operation zwischen der Amts- und Staatsanwaltschaft Berlin sowie den Gutachtern zur Unfall- rekonstruktion sachorientiert und für alle Beteiligten gewinnbringend, sodass nach hiesiger Einschätzung derzeit keine Anpassung der Handlungsweise erforderlich erscheint.

Welche Maßnahmen ergriffen werden können, ist Gegenstand fortlaufender Prüfung, die ne- ben dem aktuellen Tagesgeschehen auch die Entwicklung in der Rechtsprechung im Blick hat. So hat sich u.a. die 94. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 10. November 2023 in Berlin für eine Änderung der Strafprozessordnung ausgesprochen, um Automobilher- steller in Strafverfahren, die verbotene Kraftfahrzeugrennen betreffen, hinreichend eindeutig und rechtssicher zu verpflichten, retrograde Standortdaten herauszugeben.

Berlin, den 27. Januar 2025 In Vertretung

Esther Uleer Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz

www.berlin.de

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-21273.pdf