Verkehrssicherheitsbilanz 2024: Das Sterben auf Berliner Straßen beenden!, aus Senat

27.01.2025

„ Die #Verkehrssicherheit in Berlin hat 2024 einen traurigen Tiefpunkt erreicht: 55  #Verkehrstote und über 15.000 Verletzte, darunter 760 Schulkinder. Erstmals seit 2016 steigt die Zahl der Verkehrstoten wieder , Auch die Zahl der verbotenen #Autorennen ist mit fast 1000 Ermittlungsverfahren auf einem traurigen Rekordniveau. Augenscheinlich nimmt die #Rücksichtslosigkeit im motorisierten #Straßenverkehr zu – mit verheerenden Auswirkungen für die Sicherheit in Berlin.

  1. Wie bewertet der Regierende Bürgermeister von Berlin die Entwicklung der Sicherheit auf Berliner Straßen?
  2. Wie deckt sich dies mit dem Versprechen von Kai Wegner für „ mehr Sicherheit in Berlin“ zu sorgen?

Zu 1. – 2.:

Der Regierende Bürgermeister setzt sich mit dem gesamten Berliner Senat dafür ein, die Sicherheit im Straßenverkehr und auch im öffentlichen Personennahverkehr zu verbessern. Die für Verkehr und Sicherheit zuständigen Senatsmitglieder arbeiten intensiv an Konzepten, um die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu verbessern, und setzen diese Konzepte kontinuierlich um.

  • Wo sieht der Regierende Bürgermeister die Hauptursache für den traurigen Rekord von 55 Verkehrstoten im 2024?

Zu 3.:

Die Zahl an Verkehrstoten – auch im vergangenen Jahr – in Berlin macht deutlich, dass die verstärkten Anstrengungen, für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum zu sorgen, im Zuge der fortwährenden Umsetzung auch der zielgenauen Anpassung bedürfen. Dies reicht von Aufklärungskampagnen, Verkehrsschulungen bis zur Durchsetzung der Straßenverkehrsregeln beziehungsweise der Ahndung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung.

  • Wie bewertet der Regierende Bürgermeister diese Entwicklung vor dem Hintergrund des in den Richtlinien der Regierungspolitik versprochenen „ besseren Miteinander“ der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer?

Zu 4.:

Der Regierende Bürgermeister ist weiterhin davon überzeugt, dass nur ein besseres Miteinander aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, gegenseitiger Respekt und Achtung voreinander zu einer höheren Sicherheit im Straßenverkehr und im öffentlichen Raum führen wird.

  • In welcher Form hat der Regierende Bürgermeister den Hinterbliebenen der 55 Verkehrstoten im Jahr 2024 seine Kondolenz überbracht (bitte auflisten)?
    • Welche konkreten Hilfsangebote hat der Regierende Bürgermeister den Hinterbliebenen und Schwerverletzten  gemacht?

Zu 5. – 6.:

Eine persönliche Kondolenz ist aus datenschutzrechtlichen Gründen bereits ausgeschlossen, da ein Austausch der personenbezogen Daten der Angehörigen von Verkehrsopfern zwischen den Ermittlungsbehörden und dem Regierenden Bürgermeister von Berlin nicht stattfindet. Ziel des Berliner Senats bleibt es, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und die Zahl der Verletzten und Toten zu reduzieren, denn jede Tote und jeder Tote ist schmerzhaft und eine und einer zu viel.

  • Welche konkreten Maßnahmen schlägt der Regierende Bürgermeister vor, um eine weitere Steigerung der schweren Unfälle mit Schwerverletzen und mit Todesfolge im Jahr 2025 zu verhindern?
  • Welche konkreten Maßnahmen schlägt der Regierende Bürgermeister für das Jahr 2025 vor, um die im Koalitionsvertrag und den Richtlinien der Regierungspolitik von CDU und SPD versprochene Erreichung der Vision Zero in Berlin zu verwirklichen?

Zu 7. – 8:

Die konkreten Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ab 2025, die zu einer stetigen und nachhaltigen Reduzierung der Anzahl der Straßenverkehrsunfälle und der dabei zu Schaden kommenden Menschen, insbesondere Schwerverletzte und Getötete, führen sollen, werden dem Verkehrssicherheitsprogramm 2030 zu entnehmen sein.

Die Vision Zero ist ein Ziel, dem sich nur durch langjährige gezielte Arbeit auf verschiedenen Tätigkeitsfeldern angenähert werden kann. Die Neufassung bzw. Fortschreibung des Verkehrssicherheitsprogramms bis 2030 beinhaltet die entsprechende Neuausrichtung der Verkehrssicherheitsarbeit in Berlin. Die Veröffentlichung ist zeitnah im Anschluss an die Beschlussfassung des Senats hierzu geplant.

Die Polizei Berlin setzt in der Verkehrssicherheitsarbeit die an den Hauptunfallursachen und Risikogruppen orientierten Maßnahmen im Kontext der „ Vision Zero“ fort, wird diese evaluieren und bei Bedarf lageabhängig anpassen. Neben der gezielten Bekämpfung der Hauptunfallursachen (z. B. Geschwindigkeit) stellt insbesondere die Verkehrsunfallprävention bei besonders betroffenen und vulnerablen Gruppen einen Schwerpunkt der polizeilichen Tätigkeit dar.

  • An wie vielen Stellen wurden im Jahr 2023 eine Änderung der Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 50 auf Tempo 30 runter vorgenommen im Umfeld von Kitas, Schulen oder Senioreneinrichtungen?

Zu 9.:

Es wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/ 17312 der Abgeordneten Oda Hassepaß (GRÜNE) vom 10. November 2023 zur Frage 1 verwiesen, aus der sich die

im Jahr 2023 angefragten Stellen bis November ergeben. Nach Kenntnis des Senats wurde darüber hinaus im Dezember 2023 noch in der im Bezirk Marzahn-Hellersdorf gelegenen Dahlwitzer Straße zwischen Griebenweg bis Schongauer Straße mit Anordnung vom 13.12.2023 wegen einer Kindertagesstätte Tempo 30 in der Zeit von Mo-Fr 6-18h verfügt.

  1. Welche konkreten Maßnahmen werden vom Regierenden Bürgermeister in die Wege geleitet, um illegale Autorennen in Berlin zu unterbinden?
  1. Welche ordnungsrechtlichen oder strafrechtlichen Regeln sollten in diesem Zusammenhang verschärft werden?

Zu 10. – 11.:

Ob legislativer Änderungsbedarf besteht, ist Gegenstand fortlaufender Prüfung, die neben dem aktuellen Tagesgeschehen auch die Entwicklung in der Rechtsprechung im Blick hat.

So hat sich u.a. die 94. Konferenz der JustizministerInnen am 10. November 2023 in Berlin für eine Änderung der Strafprozessordnung ausgesprochen, um Automobilhersteller in Strafverfahren, die verbotene Kraftfahrzeugrennen betreffen, hinreichend eindeutig und rechtssicher zu verpflichten, retrograde Standortdaten herauszugeben.

Die #Polizei Berlin erstellt regelmäßig Lagebilder zu verbotenen Kraftfahrzeugrennen, um lokale #Schwerpunkte frühzeitig zu erkennen und die bestehenden #Kontrollmaßnahmen strategisch anzupassen sowie effizient auszurichten.

Parallel dazu bewerten die örtlichen Polizeiabschnitte eigenverantwortlich ihre Erkenntnisse im Rahmen ihrer Raumverantwortung und treffen darauf basierend geeignete polizeiliche Maßnahmen.

Verkehrskontrollen im Sinne der Fragestellung werden regelmäßig durchgeführt. In diesem Zusammenhang wird auch auf zivile Komponenten der Polizei Berlin zurückgegriffen.

Erkennbare Präsenz bildet das logische Komplement. Dass die Anzahl an Feststellungen illegaler Autorennen gesteigert werden konnte, belegt den Erfolg der Maßnahmen der Polizei Berlin, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Taten meist spontan begangen werden. Allerdings gilt es zu beachten, dass Fluchten vor der Polizei ebenfalls einen hohen Anteil der erfassten Straftaten ausmachen.

Bei erkannten verbotenen Kraftfahrzeugrennen werden Führerscheine und Fahrzeuge konsequent #beschlagnahmt. Darüber hinaus wurden im letzten Jahr 20 präventive Verkehrssicherheitsveranstaltungen zu diesem Thema sowie weitere Verkehrssicherheitsberatungen an Oberschulen und Oberstufenzentren durchgeführt. Diese Maßnahmen werden auch in 2025 selbstverständlich fortgesetzt.

  1. In welcher Höhe sollten nach Auffassung des Regierenden Bürgermeisters Ordnungs-, Bußgelder und Strafzahlungen angepasst werden, um illegale Autorennen oder rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr zu verhindern?

Zu 12.:

Die Überprüfung der Ordnungs-, Bußgelder und Strafzahlungen kann ein Teil der Diskussion sein. Die Konsequenzen müssen bereits im Vorfeld eine spürbare und abschreckende Wirkung entfalten. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass dies nicht das einzige Mittel sein kann, um illegale Autorennen oder rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr zu verhindern. Ergänzend sind – die bereits benannten – präventiven Maßnahmen wie verstärkte Polizeipräsenz, Verkehrsüberwachung sowie Aufklärungs- und Bildungsprogramme notwendig, um ein langfristiges Umdenken und ein verantwortungsvolles Verhalten im Straßenverkehr zu fördern.

Berlin, den 27. Januar 2025

Der Regierende Bürgermeister In Vertretung

Florian Graf

Chef der Senatskanzlei

www.berlin.de

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-21258.pdf