Bahnverkehr: Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) und StEP Wohnen und StEP Wirtschaft, aus Senat

27.01.2025

Frage 1:

Welche Gebiete der #Flächenkulisse der #Stadtentwicklungspläne #StEP #Wohnen 2040 und StEP #Wirtschaft 2040 betreffen gewidmete #Bahnflächen, deren #Entwidmung von Bahnzwecken nach § 23 #AEG entsprechend den seit Dezember 2023 strikteren Anforderungen zu begründen sind?

Frage 2:

Sind zu benannten Flächen bereits Anträge auf Entwidmung gestellt? Wenn ja, zu welchen Flächen mit welchem Antragsdatum?

Antwort zu den Fragen 1 und 2:

FlächenAntrag auf Freistellung gestellt
„ Ringbahnhöfe“ -Neukölln,  B-Plan  8-19b-1,  StEP Wohnen 2040Februar  2019  und  Nachantrag  März 2021
„ Friedenaer        Höhe“ ,       ehem.       Güterbahnhof Wilmersdorf, B-Plan 7-68, StEP Wohnen 2040September 2015
„ Pankower Tor“ , ehem. Rangierbahnhof Pankow, B- Plan 3-60, StEP Wohnen 2040Kein Antrag bisher gestellt
„ Ehem.  Güterbahnhof  Köpenick“ ,  StEP  Wohnen 2040Oktober  2018  und  Nachantrag  Juni 2020
„ Stadteingang West“ , Westkreuz/  Dernburgstraße, StEP Wohnen 2040Kein Antrag bisher gestellt
„ Hertzallee Nord“ , B-Plan 4-69, StEP Wohnen 2040Kein Antrag bisher gestellt
„ Karower Kreuz“ StEP Wirtschaft 2040Kein Antrag bisher gestellt

Frage 3:

Welche Auswirkungen hat die durch den Bund erschwerte Entwidmung von Bahnflächen auf die jeweiligen Projekte und Wohnungsbauziele?

Frage 4:

Wie geht es weiter und wie lässt sich der Senat dabei rechtlich beraten?

Antwort zu 3 und 4:

Durch die Novellierung des § 23 AEG ist die Entwidmung von Eisenba hnflächen künftig nur noch im überragenden öffentlichen Interesse möglich. Die Bundesregierung arbeitet an einer #Übergangsregelung, nach der zurückliegende Anträge auf Grundlage der bisherigen gesetzlichen Regelung beschieden werden können. Für das  #Freistellungsverfahren ist das #Eisenbahn-Bundesamt (#EBA) zuständig. Der Senat prüft für die betroffenen Flächen derzeit, wie eine zügige Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens ermöglicht werden kann. Berlin setzt sich mit anderen Bundesländern sowie dem Deutschen Städtetag für eine Änderung des AEG ein.

Berlin, den 23.01.2024 In Vertretung

Slotty

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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

www.berlin.de

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-21281.pdf