U-Bahn: SanierungWaisentunnel, aus Senat

08.01.2025

Vorbemerkung der Abgeordneten:

Gemäß Drucksache 19/ 20 647 wurde mitgeteilt, dass die #Bauleistungen im #Waisentunnel planmäßig im 2. Quartal 2025 beginnen können, sofern im Oktober 2024 der #Planfeststellungsbeschluss erteilt wird.

Frage 1:

Aus welchen Gründen wurde der Planfeststellungsbeschluss für den Waisentunnel nicht im Oktober 2024 erteilt?

Antwort zu 1:

Das Vorhaben befindet sich derzeit weiterhin im #Anhörungsverfahren. Aufgrund der im Verfahren vorgetragenen Einwände und Stellungnahmen reichte die BVG als Vorhabenträgerin im Oktober 2024 ergänzende Planunterlagen ein und änderte einen Teil ihrer bestehenden Planung. Die von der BVG angestrebte abschließende Bestätigung ihrer Planung durch mehrere maßgeblich an dem Verfahren Beteiligte konnte damit jedoch noch nicht erzielt werden. Die vorgelegte Planung hat weiteren Anpassungsbedarf.

Frage 2:

Wann soll der Planfeststellungsbeschluss nun erteilt werden?

Antwort zu 2:

Aus vorgenannten Gründen ist eine Prognose zum weiteren Zeitbedarf bis zum Erlass des Planfeststellungsbeschlusses derzeit nicht möglich.

Frage 3:

Welche zeitlichen Konsequenzen ergeben sich aus der Verzögerung in der Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses für den Zeitplan zur Sanierung des Waisentunnels?

Antwort zu 3:

Nach Aussage der BVG kann das Vergabeverfahren der Bauleistung erst dann fortgeführt werden, wenn der Planfeststellungsbeschluss erteilt worden ist. Entsprechend der Verzögerung des Vergabeverfahrens für die Erbringung der Bauleistung verschiebt sich in Folge dessen auch der #Baubeginn und damit auch die #Fertigstellung der Baumaßnahme.

Die BVG ergänzt diesbezüglich, dass gegebenenfalls das zweistufige Vergabeverfahren für die Bauleistung (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb – hier Teilnahmewettbewerb ersetzt durch Interessenbekundungsverfahren) neu gestartet werden muss.

Frage 4:

Wann soll die Sanierung des Waisentunnels voraussichtlich abgeschlossen sein?

Antwort zu 4:

Nach Auskunft der BVG soll die Baumaßnahme planmäßig vier Jahre nach Baubeginn abgeschlossen werden. Aufgrund des Zusammenhangs zu dem noch ausstehenden Planfeststellungsbeschluss (siehe Antwort zu 3) kann daher zum jetzigen Zeitpunkt kein konkretes Datum genannt werden. Die Bestrebungen der BVG zielten bislang auf eine Nutzung für den Betrieb des Waisentunnels ab Ende 2028.

Frage 5:

In welcher Höhe sorgt die zeitliche Verzögerung im Planfeststellungsverfahren für eine Kostensteigerung der Sanierung?

Antwort zu 5:

Die BVG teilt hierzu mit:

„ Die theoretische Kostensteigerung über eine spätere Vergabe der Bauleistung kann nur über eine Indizierung abgeleitet werden. Die durchschnittliche Baupreisindexsteigerung pro Jahr liegt bei rund 6 % (2020-2024).“

Frage 6:

Wie hoch ist die #Kostensteigerung durch den nun länger andauernden #Transport der -Bahnwagen durch #LKW anstatt durch den Waisentunnel?

Antwort zu 6:

Nach Aussage der BVG können diesbezügliche Kostensteigerungen erst abgeschätzt werden, sobald ein konkretes Ausmaß der zeitlichen Verzögerung absehbar ist.

Frage 7:

In einem Bericht an den Hauptausschuss (Rote Nummer 1433 A) teilte SenMVKU mit, dass die Sanierungskosten sich auf 77 Millionen Euro belaufen. In der schriftlichen Anfrage  Drucksache 19/ 20 647 wird hingegen festgestellt, dass sich die Gesamtinvestitionskosten voraussichtlich auf 95,9 Millionen Euro belaufen werden, eine Differenz von 18,9 Millionen Euro. Welche Mittel sollen für diese Finanzierungslücke genutzt werden?

Antwort zu 7:

Die Gesamtinvestitionskosten für die Sanierung des Waisentunnels belaufen sich auf voraussichtlich 95,9 Mio. EUR. Diese setzen sich zusammen aus Kosten für den Ersatzneubau der Spreeunterquerung in Höhe von vrsl. 77,4 Mio. EUR sowie Kosten für die #Grundinstandsetzung des Abschnitts unterhalb der Litten-/ Waisenstraße in Höhe von vrsl. 18,5 Mio. EUR. Angestrebt wird eine GVFG-Finanzierung für die grundhafte Sanierung des Bestandes (§2 Abs. 3 GVFG, 50 % der Investitionskosten kämen vom Bund). Die Sanierung des Waisentunnels unterhalb der Litten-/ Waisenstraße läuft bereits und wird als sonderfinanziertes Vorhaben aus Haushaltsmitteln des Landes Berlin (Kapitel 0730, Titel 89102) finanziert.

Berlin, den 07.01.2025 In Vertretung

Johannes Wieczorek Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

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