20.12.2024
Drei Gebäude auf dem #ehemaligen #Bahnbetriebswerk #Pankow dürfen nicht #abgerissen werden, weil sie als Ensemble #eisenbahngeschichtliche Bedeutung haben. Die Eigentümerin des Grundstücks muss das hinnehmen.
Die #denkmalgeschützten Gebäude stehen auf einem Areal in #Pankow-Heinersdorf, das bis in die 1990er Jahre zu #Bahnzwecken genutzt wurde. Es handelt sich um einen Rundlokschuppen von 1893, einen von 1901 bis 1906 errichteten #Ringlokschuppen sowie um ein Sozial- bzw. #Verwaltungsgebäude von 1960/1961.
Die Eigentümerin des Grundstücks wollte die seit Jahrzehnten ungenutzten Anlagen #abreißen. Doch das Land Berlin versagte die denkmalrechtlichen Genehmigung hierfür. Die Eigentümerin klagte, woraufhin das VG Berlin die Ansicht des Landes bestätigte (Urteil vom 20.12.2024 – VG 13 K 193/23).
Zweifel an der Denkmaleigenschaft der drei Gebäude als Ensemble hat das Gericht …