28.10.2024
Frage 1:
Welche Dimension hat die #Kontamination des Bodens in welchen Bereichen der #Perleberger Straße und welche konkreten Auswirkungen hat dies auf die #Baustelle bzw. auf #Bauverzögerungen?
Antwort zu 1:
Die Berliner #Wasserbetriebe teilten mit, dass 500 Tonnen #gefährlichen Abfalls AVV 17 05 04 im Bereich Perleberger Straße / Heidestraße entdeckt wurden. Es ist zu einer Bauverzögerung von vier Wochen gekommen.
Frage 2:
Wann wurde der kontaminierte Boden ordnungsgemäß abgetragen und entsorgt und, falls noch nicht geschehen, wann soll dies passieren?
Antwort zu 2:
Die Berliner Wasserbetriebe teilten mit, dass der kontaminierte Boden fachgerecht entsorgt wurde. Ebenfalls wurde bei der #Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/ Berlin mbH (SBB) ein #Zuweisungsbescheid erwirkt. Über den Zeitpunkt der Entsorgung wurden keine Angaben gemacht.
Frage 3:
Wie steht der Senat zu der Aussage der Wasserbetriebe „ [ …] Die verkehrsrechtlichen Genehmigungen bekommen wir nur sehr schleppend“ und was tut der Senat um die verkehrsrechtliche Anordnung zu beschleunigen?
Antwort zu 3:
Es ist unklar, auf welchen Grundlagen diese Behauptung der Berliner Wasserbetriebe basiert. Sämtliche Anträge wurden von der Zentralen Straßenverkehrsbehörde termingemäß bearbeitet.
Frage 4:
Warum erteilt der Senat den Wasserbetrieben nicht für die gesamte Maßnahme die verkehrsrechtliche Anordnung,
„ sondern immer nur häppchenweise für Teilstücke“ und sofern der Senat hier auf Vorgaben bzw. gesetzliche Grundlagen verweist, welche Möglichkeiten kann der Senat nutzen, um die verkehrsrechtliche Anordnung für die Baustelle in einem Stück zu vergeben?
Antwort zu 4:
Die erteilten verkehrsrechtlichen Anordnungen erfolgten stets in Übereinstimmung mit den beantragten Baufeldern. Es gab von Seiten der Zentralen Straßenverkehrsbehörde keine Vorgaben die darauf abzielten, die Baufelder zu verkleinern. Da es bei größeren Bauvorhaben immer vorkommt, dass sich während des Baufortschritts Änderungen ergeben, wird selten die gesamte Maßnahme mit allen Bauphasen zu Beginn beantragt / genehmigt. In diesem konkreten Fall lagen zu Beginn nicht alle Unterlagen zu allen Bauphasen vollständig vor.
Frage 5:
Wieso hat die Senatsverwaltung für Verkehr dem Knotenpunkt Kreuzung Friedrich-Krause-Ufer/ Heidestraße in vier Teilstücken bauen lasse statt in einem Stück? Wie beurteilt der Senat dies vor dem Hintergrund, dass bei einer Vollsperrung der Kreuzung eine Bauzeitverkürzung von acht Wochen möglich gewesen wäre?
Antwort zu 5:
Die verkehrsrechtlichen Anordnungen erfolgen in Übereinstimmung mit den beantragten Baufeldern. Von der Zentralen Straßenverkehrsbehörde wurde vorgeschlagen, unter der Bedingung der Erbringung einer Leistungsfähigkeitsuntersuchung, die Arbeiten im Rahmen einer Vollsperrung der Heidestraße zwecks der Bauzeitverkürzung durchzuführen. Das Ergebnis der Leistungsfähigkeitsuntersuchung war jedoch nicht zufriedenstellend und hat gezeigt, dass die Umfahrungsstrecke den umgeleiteten Verkehr nicht aufnehmen kann. Somit wurde die ursprünglich beantragte Variante, die Arbeiten in Teilstücken durchzuführen, angeordnet.
Frage 6:
Wann erfolgt die verkehrsrechtliche Anordnung für die nördliche Seite der Perleberger Straße, damit die Wasserbetriebe die fertige südliche Fahrbahn freigeben und die Baustelle auf die nördliche Seite verlegen können?
Antwort zu 6:
Die beantragte Bauzeit für die Arbeiten in der südlichen #Knotenpunkthälfte der Perleberger Straße erstreckt sich vom 04.06.2024 bis zum 15.10.2024. Die verkehrsrechtliche Anordnung für diesen Abschnitt wurde zum 04.06.2024 erteilt.
Aktuell liegt der Zentralen #Straßenverkehrsbehörde noch kein Änderungsantrag für die Umstellung auf die nördliche Knotenpunkthälfte vor. Daher kann die Frage zur Freigabe der südlichen Knotenpunkthälfte und dem Zeitpunkt der Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung für die nördliche Seite zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.
Berlin, den 25.10.2024
In Vertretung
Johannes Wieczorek Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de