Stillstandam U-Bahnhof Schloßstraße, aus Senat

25.10.2024

Frage 1:

Weshalb ruhen die #Renovierungsarbeiten am -Bahnhof #Schloßstraße seit 2016?

Antwort zu 1:

Die BVG teilt hierzu mit:

„ Am U-Bahnhof Schloßstraße finden #fortlaufend Arbeiten statt. Zwischen 2016 und 2023 fanden #Schadstoffsanierungen und anschließend eine #Betonsanierung in den befahrenen Tunnelbereichen sowie der erste Teil des #barrierefreien Ausbaus (Einbau eines #Aufzugs zur Erschließung der Bahnsteige von der Verteilerebene aus) statt. Dieser erste Bauabschnitt des sehr komplexen Bauvorhabens wurde erfolgreich und gemäß Terminplan abgeschlossen.

Für den zweiten Bauabschnitt – die ebenfalls sehr aufwendige #denkmalgerechte #Grundsanierung inklusive Bau eines weiteren Aufzugs – laufen derzeit die Voruntersuchungen. Bevor weitere Maßnahmen umgesetzt werden können, sind zwingend umfassende Analysen der vorhandenen Bausubstanz, die Auswertung dieser Ergebnisse zur Erstellung eines Denkmalpflegeplans sowie Planungsabsprachen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde erforderlich, die noch nicht abgeschlossen sind.

Unsere Baufachleute haben bei allen Baumaßnahmen den Anspruch und das Ziel, die Beeinträchtigungen für die Fahrgäste so gering wie möglich zu halten. Deshalb wurde und wird auch am U-Bahnhof Schloßstraße größtenteils gebaut, ohne dass der Bahnverkehr dafür unterbrochen wird. Die Durchführung von Baumaßnahmen bei laufendem Betrieb führt in der Regel zu einer zeitlichen Verlängerung.“

Frage 2:

Ist geplant, die rohen Betonwände optisch auszubessern und die unabgeschlossenen Renovierungsarbeiten abzuschließen?

Frage 3:

Was ist zukünftig geplant? Gibt es Entwürfe für eine Umgestaltung?

Antwort zu 2 und 3:

Die Fragen 2 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Nach Aussage der BVG werden die aktuell noch unverputzten Betonwände im Zuge der Grundinstandsetzung des Bauwerks wieder verkleidet und somit optisch aufgewertet.

Da der U-Bahnhof Schloßstraße denkmalgerecht instandgesetzt werden muss, sind entsprechende Auflagen der #Denkmalschutzbehörden einzuhalten. Diese geben vor, dass die Bahnhofsanlage in ihrem ursprünglichen Erscheinungsbild wiederhergestellt werden muss, so dass eine Umgestaltung der Bahnhofsanlage ausgeschlossen ist.

Frage 4:

Gibt es eine zeitliche Prognose, wann mit der Behebung des Zustands zu rechnen ist?

Antwort zu 4:

Nach Auskunft der BVG wurden inzwischen Vorabstimmungen mit den Denkmalschutzbehörden durchgeführt und die entsprechenden Anträge gestellt. Für den weiteren Projektverlauf sind zunächst mögliche Auflagen in Bezug auf die Einhaltung der denkmalschutzrechtlichen Vorgaben abzuwarten, so dass gegenwärtig keine genauen Angaben zum weiteren Zeitplan gemacht werden können.

Es wird jedoch angestrebt, bis zum Ende des laufenden Jahres alle notwendigen Genehmigungen zu erhalten und dann im kommenden Jahr 2025 erste bauliche Maßnahmen der Grundinstandsetzung des U-Bahnhofs Schloßstraße zu beginnen.

Frage 5:

Wann werden die Ladenflächen am Fuß des sogenannten Bierpinsels wieder vermietet, so dass das Land Berlin Mieteinnahmen dafür erzielen kann?

Antwort zu 5:

Die Vermietung der #Ladenflächen am Fuße des sogenannten „ Bierpinsels“ liegt ebenfalls in der Zuständigkeit der #BVG. Nach Aussage der BVG wurde in Erwartung der geplanten Bauarbeiten zur Grundinstandsetzung  des U-Bahnhofs Schloßstraße bereits eine vollständige Entkernung dieses Bereiches vorgenommen. Daher ist auch keine Zwischennutzung möglich. Erst mit dem Abschluss der Bauarbeiten wird eine Vermietung der Ladenflächen wieder möglich sein. Die Vermieterin der Flächen ist das BVG-Tochterunternehmen „ #Urbanis“ .

Berlin, den 22.10.2024

In Vertretung

Johannes Wieczorek Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de