Taxi: Novelliertes Personenbeförderungsgesetz – Plant der Senat übergangsweise eigene Regelungen für die „kleine Fachkunde“?, aus Senat

06.08.2024

Frage 1:

Anfang August 2021 ist die #Ortskundeprüfung im #Personenbeförderungsgesetz (#PBefG) entfallen. In der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (#Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV) heißt es in Paragraph 48, Absatz 4: „Die Fahrerlaubnis zur #Fahrgastbeförderung ist zu erteilen, wenn der Bewerber – falls die Erlaubnis für #Taxen, #Mietwagen und den gebündelten #Bedarfsverkehr gelten soll – einen Nachweis der #Fachkunde vorlegt. Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle geführt werden. Die geeignete  Stelle wird durch die für das Personenbeförderungsgesetz zuständige oberste #Landesbehörde oder die nach Landesrecht bestimmten Stellen bestimmt.“ Es ist demnach eigentlich ein „Nachweis der Fachkunde“ für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gefordert. Seitens des Bundesgesetzgebers gibt es bisher aber noch keine konkreten Anforderungen bzw. Regelungen dazu. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um auf die Umsetzung einer bundeseinheitlichen Regelung zur Ausgestaltung des sog. Fachkundenachweises hinzuwirken?

Frage 2:

Welche Pläne verfolgt der Senat, um in Ermangelung einer bundesweiten Regelung für das Land Berlin (übergangsweise) auf Landesebene eine Regelung zum sog. Fachkundenachweis einzuführen? Wie kann eine Berliner Lösung zum „Nachweis der Fachkunde“ aussehen?

Antwort zu 1 und 2:

Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Der Bundesgesetzgeber hat Ende Juni 2024 einen bundeseinheitlichen Fragenkatalog für die geplante Online-Prüfung der Fachkunde zur Verfügung gestellt. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat die Länder in diesem Zuge aufgefordert, bis Ende Juli 2024 mitzuteilen, welche Institution im jeweiligen Land als geeignete Stelle i.S.d. § 48 Abs. 4 Nr. 7 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV) bestimmt wird.

Für Berlin wurden gegenüber dem BMDV die Technischen Prüfstellen #TÜV Rheinland und #Dekra als Organisationen benannt, die sich zur technischen, organisatorischen und fachlichen Umsetzung und #Qualitätssicherung des „Fachkundenachweises“ für den Taxen-, Mietwagen- und gebündelten Bedarfsverkehr bereit erklärt haben.

Auf die Notwendigkeit bundeseinheitlicher Vorgaben hat Berlin gemeinsam mit anderen Ländern sowohl in den Verkehrsministerkonferenzen als auch auf Fachebene in den regelmäßigen Bund-Länder-Fachausschüssen regelmäßig hingewiesen. Ziel von Bund und Ländern ist nun die Klärung und Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen bis Ende 2024.

Frage 3:

Ist dem Senat bekannt, dass Hamburg eine solche Übergangsregelung landesseitig plant und wird sich der Berliner Senat dazu mit dem Hamburger Senat austauschen und verständigen?

Antwort zu 3:

Das Land Berlin steht im Austausch mit anderen Bundesländern, so auch mit der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat, wie auch andere Bundesländer, ebenfalls die Technischen Prüfstellen als geeignete Stelle benannt und prüft derzeit, ob neben dem örtlichen TÜV Hanse eine weitere Stelle benannt werden sollte. Eine darüber hinausgehende gesonderte Landesregelung beabsichtigte Hamburg nur dann zu verfolgen, wenn es nicht zu einer bundeseinheitlichen Lösung kommen sollte.

Frage 4:

Falls das Land Berlin in dieser Frage nicht selbst tätig werden will, bevor es eine bundeseinheitliche Regelung gibt, warum nicht?

Antwort zu 4:

Da der Bund derzeit an einer einheitlichen Lösung arbeitet, wird seitens des Landes Berlin keine Notwendigkeit mehr für ein landeseigenes Vorgehen gesehen.

Berlin, den 05.08.2024 In Vertretung

Britta Behrendt Senatsverwaltung  für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de