Fußgängerüberwege für Berliner Kieze, aus Senat

25.07.2024

Frage 1:

Wie viele und welche #Fußgängerüberwege werden vom neuen Senat in diesem Jahr umgesetzt?

Antwort zu 1:

Für folgende Fußgängerüberwege wurden den Bezirken bzw. werden diesen noch in Kürze in diesem Jahr die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt:

Friedrichshain-Kreuzberg: Friedenstraße /  Koppenstraße

Pankow:

Neumannstraße /  Elsa-Brändströmstraße Elsa Brändströmstraße /  Neumannstraße

Charlottenburg-Wilmersdorf: Fontanestraße 15

Fontanestraße /  Auerbachstraße Auerbachstraße /  Fontanestraße Wintersteinstraße 24 /  Charlottenburger Ufer

Spandau:

Wilhelmstraße /  Am Omnibusbahnhof

Marzahn-Hellersdorf: Marzahner Promenade

Janusz-Korczakstraße 19 /  Fritz-Langstraße Janusz-Korczak-Straße 6 /  Cottbuser Straße Bodauer Straße /  Mädewalder Weg

Brodauer Straße /  Adolfstraße

Lichtenberg:

Sewanstraße /  Michiganseestraße

Reinickendorf:

Namslaustraße / Sterkrader Straße

Die Umsetzung obliegt den Bezirken.

Darüber hinaus unterstützt die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt die Bezirke mit dem Bau folgender Fußgängerüberwege in diesem Jahr:

Mitte:

Hannoversche Straße / Hessische Straße

Lichtenberg:

Sewanstraße östlich der B.-Grzimek-Schule

Reinickendorf:

Am Dachsbau /  Schulzendorfer Straße (bereits fertig gestellt)

Der Begriff Fußgängerüberwege umfasst keine sonstigen #Querungshilfen wie #Gehwegvorstreckungen oder #Mittelinseln, diese sind daher nicht aufgeführt.

Frage 2:

Wie ist das Prozedere zur Identifizierung und Umsetzung eines neuen Fußgängerüberwegs? Ist es immer noch notwendig, längere Zählungen zu einer bestimmten Jahreszeit zu machen? Wie ist das Abstimmungsprozedere zwischen Bezirk und Senat und innerhalb des Senats? Wie viele Jahre dauerte der Prozess bisher?

Antwort zu 2:

#Standortvorschläge für Fußgängerüberwege werden in der von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt geleiteten Arbeitsgruppe „ Förderung des Fußverkehrs /  Querungshilfen“ geprüft. Vertreterinnen und Vertreter der jeweiligen Bezirke, die Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und die BVG sind an dem Prüfvorgang und den Abstimmungen beteiligt. Neben dem Austausch über die verkehrliche und räumliche Situation am jeweiligen Standort und Auswertung der Unfälle sind auch Verkehrszählungen und Vor-Ort- Termine erforderlich, um gemäß den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung und der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) entscheiden zu können, ob an dem jeweiligen Standort ein Fußgängerüberweg erforderlich und auch örtlich umsetzbar ist.

Die #Verkehrszählung, die in Berlin durchgeführt wird, ist eine Tageszählung über 12 Stunden von 7:00 bis einschließlich 19:00 Uhr.

Das #Prüfverfahren dauert aufgrund der hohen Anzahl der eingegangenen Standortvorschläge länger. In der Regel wird eine Prüfdauer vom Eingang des Standortvorschlags bis zur Einreichung des Antrags auf straßenverkehrsbehördliche Anordnung innerhalb eines Jahres angestrebt. Leider führt die hohe Anzahl der zu prüfenden Standorte zu Verzögerungen.

Frage 3:

Wie ist das Verfahren und welche Voraussetzungen gibt es für die Errichtung von #provisorischen bzw. #temporären Fußgängerüberwegen? Wie lange dauert das Verfahren bis zur Umsetzung?

Antwort zu 3:

Temporäre Fußgängerüberwege kommen lediglich im Rahmen von Baustelleneinrichtungen zur Anwendungen, wenn ein Gehweg als solcher aufgrund der eingerichteten Baustelle nicht genutzt werden kann. Sie werden mit der Anordnung zur Baustelleneinrichtung angeordnet und als provisorische Überwege mit der Baustelleneinrichtung eingerichtet.

Frage 4:

Welche Änderungen des Verfahrens plant der Senat, um die Fußgängerüberwege bzw. temporäre Fußgängerüberwege zu beschleunigen? Wie werden die Zuständigkeiten zwischen Senat und Bezirk dann ggf. neu geregelt?

Antwort zu 4:

Der Ablauf des Prüfverfahrens für Fußgängerüberwege wurde bereits optimiert und hat sich in der vorliegenden Form bewährt.

Zur Unterstützung der Bezirke wurde im Rahmen eines Sofortbauprogramms vereinbart, dass die für Mobilität und Verkehr zuständige Senatsverwaltung straßenverkehrsbehördlich bereits angeordnete Querungshilfen zentral umsetzt.

Frage 5:

Welche Möglichkeiten haben die Bezirke bzw. die BVV’en, einen Prüfauftrag für einen neuen Fußgängerüberweg (auch provisorisch) zu veranlassen?

Antwort zu 5:

Die Bezirke bzw. die BVV’en können Standortvorschläge für neue Fußgängerüberwege direkt bei der Arbeitsgruppe „ Förderung des Fußverkehrs /  Querungshilfen“ zur Prüfung einreichen.

Frage 6:

Ist es in begründeten Ausnahmefällen nach Rechtsauffassung des Senats möglich, im Nebenstraßennetz und in Tempo 30 – Zonen, z.B. vor Schulen, Fußgängerüberwege einzurichten?

Antwort zu 6:

Gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) sind Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen in der Regel entbehrlich. Tempo-30- Zonen kommen dabei im Straßennebennetz zum Einsatz. Bei sensibler Randnutzung wie z. B. Schulen, Kindertagesstätten und Senioreneinrichtungen und bei einem entsprechenden Sicherheitsbedarf ist die Anordnung eines Fußgängerüberweges jedoch auch im #Nebennetz möglich. Es handelt sich dabei um Einzelfallentscheidungen.

Frage 7:

Wenn die Frage 6 positiv beantwortet wird: Wie sind dann die Zuständigkeiten zwischen dem Senat und den Bezirken geregelt?

Antwort zu 7:

In der Arbeitsgruppe „ Förderung des Fußverkehrs /  Querungshilfen“ sind Vertreterinnen und Vertreter sowohl des Senats als auch der einzelnen Bezirke beteiligt. Die Zentrale Straßenverkehrsbehörde bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt trifft die straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen für Fußgängerüberwege im Hauptverkehrsstraßennetz und die bezirklichen Straßenverkehrsbehörden die straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen für Fußgängerüberwege in Straßennebennetz.

Berlin, den 18.07.2024 In Vertretung

Johannes Wieczorek Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de