Brücke über die Spree, aus Senat

13.05.2024

Frage 1:

In welchen Plänen ist eine #Brücke über die #Spree im Bereich #Plänterwald – Lichtenberg #Blockdammweg vorgesehen?

Frage 2:

Ist die Brücke als Fuß- und #Radbrücke oder als Brücke auch für den MIV geplant?

Frage 3:

Wann ist die Planung, wann die Fertigstellung zu erwarten? Wie soll die Brücke finanziert werden und wer übernimmt die Bauherr*innenschaft; wird auch ein privates Engagement der Investor*innen der „ Spreeküste“  erwogen?

Frage 5:

Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt der Bau der Brücke? Frage 6:

Wie ist die Brücke mit dem Landschaftsschutz (LSG Plänterwald) und dem Naturschutz vereinbar; insbesondere, da eine Auframpung mit geringer Steigung für Radverkehr und Barrierefreiheit auch im westlichen Brückenkopf erforderlich sein wird?

Antwort zu 1 bis 6:

Die Fragen 1 bis 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Brücke über die Spree im Bereich Plänterwald – Lichtenberg Blockdammweg ist Teil des Radverkehrsnetzes Berlin und somit Inhalt des Planwerks #Radverkehrsplan. Es liegen in diesem Bereich derzeit weder eine Planung zur Umsetzung des Radverkehrsnetzes noch eine konkrete Bestellung der Brücke vor, weitere Angaben können daher nicht gemacht werden.

Frage 7:

Wie ist der aktuelle Stand zum Projekt/ Entwicklungsgebiet „ #Spreeküste“ ?

Antwort zu 7:

Nach Auskunft des Bezirksamts Lichtenberg ist das „ #Entwicklungskonzept Spreeküste“ mit den betroffenen Behörden erörtert und abgestimmt worden. Das Entwicklungskonzept berücksichtigt das Ergebnis des Werkstattverfahrens und das Leitbild zur städtebaulichen Gestaltung des Bereichs zwischen dem Stichkanal im Rummelsburg und der Kleingartensiedlung im Bezirk Treptow-Köpenick. Es ist seitens des Bezirksamtes geplant, im Sommer eine abschließende #Öffentlichkeitsveranstaltung durchzuführen. Danach soll das „ Entwicklungskonzept Spreeküste“ der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Frage 8:

Ist für diese geplante Entwicklung eine Spreebrücke erforderlich oder ist die Entwicklung der „ Spreeküste“ auch unabhängig von der Brücke genehmigungsfähig, vorausgesetzt das Planungsrecht hierfür wird geschaffen?

Nach Auskunft des Bezirksamts Lichtenberg ist eine Verbindung der beiden Uferseiten durch eine Brücke über die Spree für die Vernetzung von zwei Grünflächensystemen sinnvoll. Der geplante Ufergrünzug auf der nordöstlichen Spreeseite, der an den geplanten Grünzug „ Am Wallgraben“ im Bezirk Lichtenberg anschließen soll, kann durch die Brücke mit dem Grünflächensystem „ Plänterwald“ auf der anderen Uferseite im Bezirk Treptow-Köpenick verbunden werden. Die Verbindung ist für die städtebauliche und grünraumplanerische Entwicklung des Gebietes auf der nordöstlichen Spreeseite aber nicht erforderlich.

Frage 9:

Ist die Brücke auch ohne Projekt „ Spreeküste“ verkehrlich sinnvoll?

Antwort zu 9:

Es wird auf die Antwort auf die Fragen 1 bis 6 verwiesen.

Berlin, den 07.05.2024 In Vertretung

Dr. Claudia Elif Stutz Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de