U-Bahn: Sanierungsbedarf des Berliner U-Bahnnetzes (II), aus Senat

27.02.2024

Frage 1:

Auf welche Summe wird nach derzeitigem Stand der #Sanierungsbedarf im Berliner -Bahnnetz und der -Bahnhöfe insgesamt geschätzt? Welche Veränderungen hat es in Bezug auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Drs. 19/ 13457 gegeben?

Antwort zu 1:

Die BVG teilt hierzu mit: „ Der Sanierungsbedarf im Berliner U-Bahnnetz und der U-Bahnhöfe wird auf Basis der aktuellen #Vorhabenplanung für den Zeitraum 2024 bis 2035 für alle bautechnischen und elektrotechnischen Anlagen auf insgesamt 2.831,9 Mio. EUR geschätzt. Davon entfallen für bautechnische Anlagen 1.718,3 Mio. EUR und für elektrotechnische Anlagen 1.113,6 Mio. EUR. Risikozuschläge für noch nicht kalkulierbare Baupreissteigerungen sind hier nicht enthalten. Die Ansätze in der Vorhabenplanung haben sich gegenüber der letzten Schriftlichen Anfrage reduziert, da ein kürzerer Betrachtungszeitraum zugrunde liegt und bei der Maßnahmenplanung verfügbare Ressourcen und aktuelle Zeitbedarfe berücksichtigt wurden.“

Frage 2:

Welche Sanierungsbedarfe bestehen derzeit für die einzelnen U-Bahnlinien? Welche Veränderungen hat es in Bezug auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Drs. 19/ 13457 gegeben?

Antwort zu 2:

Die BVG teilt hierzu mit:

„ Auf allen U-Bahnlinien von der U1 bis zur U9 besteht ein kontinuierlicher Erneuerungsbedarf. Dieser ergibt sich aus dem natürlichen Alterungs- bzw. Verschleißprozess (vorwiegend bauliche Anlagen) sowie der Anpassung an technische Weiterentwicklungen und Innovationen (vorwiegend elektrotechnische und Kommunikationsanlagen). Die geplanten Erneuerungszyklen ergeben sich aus den prognostizierten Soll-Laufzeiten der jeweiligen Anlagengruppe. Regelmäßige Zustandsbeurteilungen und effiziente Instandhaltung führen zu längeren technischen Nutzungsdauern der jeweiligen Anlagen und somit kann der tatsächliche Investitionsbedarf angepasst werden.

Bei den baulichen Anlagen (Tunnel, Brücken, Bahnhöfe) erfolgt in der Regel eine zustandsbezogene Sanierung, da keine definierten Nutzungsdauern vorliegen. Der bauliche Sanierungsbedarf im #Kleinprofilnetz der Linien U1 bis U4 sowie auf den #Altbauabschnitten der #Großprofillinien U5 bis U9 (Abschnitte der Vorkriegsstrecken) fällt aufgrund des Alters höher aus. Im Großprofilnetz der Linien U5 bis U9 ist der Sanierungsbedarf aufgrund der jüngeren Entstehungszeit (Abschnitte der Nachkriegsstrecken) insgesamt als etwas geringer einzuschätzen.

Nach derzeitigem Planungsstand sind für den Zeitraum 2024 bis 2035 folgende Ansätze für die #Sanierung und #Grunderneuerung der baulichen und elektrotechnischen Anlagen in der Wirtschaftsplanung enthalten. Davon entfallen ca. 30% auf Bahnhöfe und ca. 70% auf Streckenabschnitte:“

 2024-2035 (in TSD EUR)
U-Bahnlinie U1201.374,6
U– Bahnlinie U2327.330,8
U– Bahnlinie U3137.733,3
U– Bahnlinie U414.006,0
U-Bahnlinie U5231.486,9
U– Bahnlinie U6445.523,0
U– Bahnlinie U7293.933,5
U-Bahnlinie U8398.294,8
U– Bahnlinie U942.103,4
Sammelansatz Netz740.083,8
Summe2.831.870,1
Davon bauliche Maßnahmen*1.718.290,2
Davon elektrotechnische Maßnahmen**1.113.579,9

* Tunnel, Brücken, Bahnhöfe, Gleise

** Stromversorgung,  Signalanlagen,  Kommunikationstechnik

Frage 3:

Welche Sanierungsmaßnahmen haben auf den einzelnen U-Bahn-Linien seit Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Drs. 19/ 13457 stattgefunden?

Frage 5:

Wie ist der Umsetzungsstand folgender Maßnahmen, die aus Sicht der BVG die höchste Priorität im Hinblick auf die Standsicherheit haben? Bitte Angabe von Zeitplänen, aktualisierten Kostenschätzungen und ob die Finanzierung gesichert ist. Welche Maßnahmen sind neu aufgrund aktualisierter Zustandsbewertungen in die Maßnahmen höchster Priorität aufgenommen worden?

  1. Damm- und Brückensanierung U6 Nord
    1. Neubau Waisentunnel unter der Spree, Nähe Jannowitzbrücke
    1. Tunnelsanierung Karl-Marx-Straße bis Hermannplatz d)                Tunnelsanierung  Chausseestraße

e)            Tunnelsanierung zwischen Wittenbergplatz und  Nollendorfplatz

Antwort zu 3 und 5:

Die Fragen 3 und 5 werden Aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die BVG teilt hierzu mit:

„ Bei laufenden Sanierungsvorhaben sind Bauzeiten und Kostenbedarfe ständigen Anpassungen unterzogen. Aus vertrags- und vergaberechtlichen Gründen können keine Aussagen zu Einzelbudgets getroffen werden. Die Finanzierung ist durch Fördermittel des Landes und des Bundes nach aktuellem Kenntnisstand gesichert.

  1. Maßnahme in Umsetzung bis 2025
  2. Eine Bauplanungsunterlage befindet sich in Abstimmung mit SenMVKU.

In der Vergangenheit wurden Kosten bereits benannt. Veränderungen auf der Kostenseite, die sich durch eine detailliertere Planungstiefe ergeben, werden derzeit ermittelt. Da sich die BVG unmittelbar vor der Ausschreibung der Bauleistungen und damit dem europaweiten Vergabeverfahren befindet, können derzeit keine Kosten benannt werden. Für die Finanzierung finden derzeit Abstimmungen im Rahmen der Prüfung der BPU mit der Senatsverwaltung statt.

  • Aktuelle Maßnahme in Umsetzung bis vsl. 2026, weitere Abschnitte in Planung
  • Aktuelle Maßnahme in Umsetzung bis vsl. Ende 2024, weitere Abschnitte in Planung
  • Aktuelle Maßnahme in Umsetzung bis April 2024, weitere Abschnitte in Planung“

Frage 4:

Welche Sanierungsmaßnahmen sind auf den einzelnen U-Bahn-Linien mit welchen jeweiligen Kosten und wann geplant?

Frage 6:

Wie ist der Umsetzungsstand von Sanierungsmaßnahmen, die aus Sicht der BVG mittelfristig umzusetzen sind? Bitte Angabe von Zeitplänen, aktualisierten Kostenschätzungen und ob die Finanzierung gesichert ist.

a)    Sanierung Rampenbauwerk Kurfürstenstraße b)    Tunnelsanierung im Bereich Spittelmarkt

  • Neubau Brücke über den Gleisdreieckpark (U1/ U3)
  • Tunnelsanierung Müllerstraße von U-Bhf. Wedding bis U-Bhf. Seestraße
  • Maßnahme in Abhängigkeit des Umbaus der Müllerstr. Verschoben auf vsl. 2028 bis 2031
  • Tunnelsanierung im Bereich Weinmeisterstraße
  • Tunnelsanierung im Bereich Tempelhofer Damm von U-Bhf. Platz der Luftbrücke bis S-Bhf.
  • Tempelhof
  • Tunnelsanierung im Bereich Klosterstraße
  • Tunnelsanierung im Bereich U-Bhf. Gneisenaustraße

Antwort zu 4 und 6:

Die Fragen 4 und 6 werden Aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die BVG teilt hierzu mit:

„ Bei laufenden bzw. den mittelfristig geplanten Sanierungsvorhaben sind Bauzeiten und Kostenbedarfe ständigen Anpassungen unterzogen. Aus vertrags- und vergaberechtlichen

Gründen können keine Aussagen zu Einzelb udgets getroffen werden. Die Finanzierung ist durch Fördermittel des Landes und des Bundes nach aktuellem Kenntnisstand gesichert.

  1. Maßnahme in Umsetzung bis Ende 2024 b)  Maßnahme in Umsetzung bis Ende 2024
  2. Maßnahme in Vorbereitung. Umsetzung in Abhängigkeit vom Planfeststellungsverfahren vsl. 2027 bis 2029
  3. Maßnahme in Abhängigkeit des Umbaus der Müllerstr. Verschoben auf vsl. 2028 bis 2031
  4. Maßnahme zwischen Weinmeisterstr. und Rosenthaler Platz in Vorbereitung.

Umsetzung geplant 2025 bis 2029

  • Maßnahme in Zusammenarbeit mit Berliner Wasserbetriebe, Umsetzung geplant 2025 bis 2030
  • Maßnahme in Umsetzung bis 2026
  • Maßnahme in Vorbereitung, Umsetzung geplant 2025 bis 2027“

Frage 7:

Welche Grundinstandsetzungsmaßnahmen von U-Bahnhöfen sind geplant? Bitte Angabe von Zeitplänen, aktualisierten Kostenschätzungen und ob die Finanzierung gesichert ist.

Antwort zu 7:

Die BVG teilt hierzu mit:

„ In der folgenden Auflistung sind Bahnhöfe aufgeführt, auf denen eine Grundinstandsetzung in den Jahren 2024 bis 2029 beginnen soll. Die endgültigen Bautermine sind abhängig von den Planungskapazitäten sowie der Dauer der Genehmigungs- und Vergabeverfahren. Zu den Kostenschätzungen siehe Aussagen in Punkt 6.

Die Finanzierung der Maßnahmen ist in der Regel durch Landes- bzw. Bundesmittel gesichert.

U1:

  • Uhlandstraße ab vsl. 2027
  • Nollendorfplatz ab vsl. 2025

U2:

  • Kaiserdamm ab vsl. 2025
  • Zoologischer Garten ab vsl. 2029
  • Klosterstraße ab 2024
  • Rosa-Luxemburg-Platz ab vsl. 2025

U3:

  • Augsburger Straße ab vsl. 2026

U6:

  • Alt-Tegel ab 2024
  • Holzhauser Straße ab 2024
  • Scharnweberstraße ab 2024
  • Seestraße, 2. Bahnsteig ab vsl. 2025
  • Hallesches Tor ab vsl. 2027
  • Mehringdamm ab vsl. 2026
  • Paradestraße ab vsl. 2026
  • Ullsteinstraße ab vsl. 2026

U7:

  • Adenauerplatz ab vsl. 2028
  • Möckernbrücke ab vsl. 2029
  • Gneisenaustraße ab vsl. 2026
  • Grenzallee ab vsl. 2025
  • Johannesthaler Chaussee ab vsl. 2028
  • Lipschitzallee ab vsl. 2028
  • Zwickauer Damm ab vsl. 2027

U8:

  • Franz-Neumann-Platz ab vsl. 2027
  • Heinrich-Heine-Straße ab vsl. 2025
  • Schönleinstraße ab vsl. 2027

U9:

  • Spichernstraße ab vsl. 2025
  • Schlossstraße ab vsl. 2026“

Berlin, den 26.02.2024 In Vertretung

Dr. Claudia Elif Stutz Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de