13.02.2024
Frage 1:
Wie ist der aktuelle Stand des Planfeststellungsverfahrens zur #Trassierung des Streckenabschnitts der #Straßenbahnlinien #M5 und #M6 in der #Oderbruchstraße und Hohenschönhauser Straße zwischen Weißenseer Weg
und Landsberger Allee in Lichtenberg?
Antwort zu 1:
Das #Verfahren zur Feststellung des Straßenbahnvorhabens Oderbruchstraße –
Hohenschönhauser Straße befindet sich derzeit in der #Anhörung. Die #Auslegung des Plans erfolgte in dem Zeitraum vom 26.07.2021 bis zum 25.08.2021.
Frage 2:
Wann kann nach derzeitigem Kenntnisstand mit den Baumaßnahmen begonnen werden?
Antwort zu 2:
Nach Auskunft der BVG soll die #Baumaßnahme in 2026 begonnen werden und ist mit der #BWB-Maßnahme in der #Landsberger Allee und deren Bauphasen zeitlich abgestimmt.
Frage 3:
Wie lange werden die geplanten Baumaßnahmen voraussichtlich dauern? (Aufstellung nach Bauabschnitten
erbeten.)
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Maßnahme wird in einer Bauphase gebaut. Es wird derzeit mit einer Bauzeit von 9
Monaten gerechnet.“
Frage 4:
In welcher Höhe werden nach aktuellem Stand die Kosten für die Trassierung des Streckenabschnitts der Linien M5
und M6 angesetzt und wie setzen sich diese zusammen? (Aufstellung erbeten.)
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Für den Abriss und Bau inkl. der Anpassung von Gehweg, Ampelanlagen und Entwässerung
werden ca. 20 Mio. EUR veranschlagt. Für die Gleis- und Fahrbahnanlage ca.13 Mio. EUR und
für die Signaltechnik, dem Fahrleitungsbau und der Ampelanpassung ca. 4 Mio. EUR.
Dazu kommen noch ca. 3 Mio. EUR für die Umverlegung von Versorgungsleitungen und
Erneuerung der Kanalbauwerke.“
Frage 5:
Welche der ursprünglich vorgestellten Varianten für die Trassierung soll umgesetzt werden und welche konkreten
Anpassungen wurden aus welchen Gründen vorgenommen?
3
Antwort zu 5:
Der von der Vorhabenträgerin eingereichte Plan vom 28.05.2021 bildet die derzeitige
Grundlage für das Planfeststellungsverfahren. Die Variantenbetrachtung ist Bestandteil der
eingereichten Planung, die im UVP-Portal des Landes Berlin unter
https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=8166FE2D-0F33-426C-B890-
63F006BDDB80
eingesehen werden kann. Die Vorhabenträgerin hat sich nach Abwägung der Vor- und
Nachteile der einzelnen Varianten für die Variante 8 entschieden.
Frage 6:
Wie viele Straßenbahnen frequentieren im Tagesverlauf den o.g. Abschnitt?
Antwort zu 6:
Die BVG hat folgende Angaben übermittelt:
„
4
Die Anzahl der Fahrten gelten insgesamt für beide Linien pro Stunde auf dem Hin- und
Rückweg.“
Frage 7:
Welche konkreten Auswirkungen wird die Bautätigkeit auf die Nutzbarkeit der beiden Straßenbahn-Linien u.a. in
Hinblick auf die Taktung sowie einen möglichen SEV-Einsatz haben? (Aufstellung erbeten.)
Antwort zu 7:
Nach Auskunft der BVG sind hierzu die Abstimmungen noch nicht abgeschlossen. Es kann keine
Aussage getroffen werden.
Frage 8:
Welche Lärmbelastungen werden sich für Anwohnerinnen und Anwohnern aus der Bautätigkeit ergeben und
welche konkreten Maßnahmen werden unternommen, um diese so gering wie möglich zu halten?
Antwort zu 8:
Die Vorhabenträgerin hat mit ihrem Plan zu dem Straßenbahnvorhaben eine Baulärmprognose
(Unterlage U10-3) eingereicht. Die Baulärmprognose enthält Vorschläge für aktive
Schallschutzmaßnahmen. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen; Entscheidungen über
die Schutzmaßnahmen sind daher noch keine getroffen worden.
Frage 9:
Wie und wo bzw. ab wann können Bürgerinnen und Bürger konkrete Informationen zur Baumaßnahme einsehen?
Antwort zu 9:
Die Unterlagen, die mit dem Antrag auf Feststellung des Plans nach § 28 PBefG eingereicht
wurden, können im UVP-Portal des Landes Berlin unter
https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=8166FE2D-0F33-426C-B890-
63F006BDDB80
eingesehen werden.
5
Frage 10:
Ist der Beantwortung meiner Fragen aus Sicht des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 10:
Nein.
Berlin, den 07.02.2024
In Vertretung
Dr. Claudia Elif Stutz
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de