Radwege-Stopp VIII: Weitere Überprüfungen formell freigegebener RadwegeProjekte?, aus Senat

25.01.2024

Vorbemerkung der Abgeordneten:

Alle #Radverkehrsmaßnahmen, die im Sommer 2023 von Senatorin #Schreiner #gestoppt wurden, standen kurz vor der baulichen #Umsetzung und sollten entsprechend im Jahr 2023 fertiggestellt werden. Am 20.07.2023 hat die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt mitgeteilt, dass 16 der 19 für das Jahr 2023 avisierten Bauprojekte von Radverkehrsanlagen mit teilweise kleineren Anpassungen beauftragt und gebaut werden können. Für 3 weitere Projekte sollten vertiefende Prüfungen veranlasst werden.

Frage 1:

Wie ist der #Bearbeitungsstand der Maßnahmen, die nach Überprüfung durch die sog. #TaskForce Radverkehr #umgeplant werden mussten – konkret: welche Genehmigungs- und #Umsetzungsschritte sind bei den am 20.07.2023 wieder freigegebenen Projekten bereits absolviert bzw. seit der Ankündigung der Freigabe erfolgt?

Bitte für die Projekte

Hauptstraße (Tempelhof-Schöneberg), Grunewaldstraße (Tempelhof-Schöneberg), Hansastraße (Pankow), Grellstraße (Pankow), Köpenicker Landstraße (Treptow- Köpenick), Hermannstraße (Neukölln), Hellersdorfer Straße (Marzahn-Hellersdorf), Siegfriedstraße (Lichtenberg), Sonnenallee (Neukölln), Adlergestell (Treptow-Köpenick), Opernroute   (Wilmersdorf-Charlottenburg),   Michaelbrücke   (Friedrichshain-Kreuzberg),   Scharnweberstraße (Friedrichshain-Kreuzberg), Schlesische Straße (Friedrichshain-Kreuzberg), Scheffelstraße (Lichten-berg), Gülzower Straße (Marzahn-Hellersdorf) tabellarisch jeweils auflisten:

Straßenname, von, bis, Länge des mit einer RVA ausgestatteten Abschnitts, typische RVA-Führungsform, typische RVA-Breite, Netzbestandteil gemäß Radverkehrsplan Berlin, Projektsteuerung (z.B. Bezirk, Projekteinheit Radwege, Senatsverwaltung, …), Zeitpunkt Planungsbeginn, Zeitpunkt ursprüngliche verkehrsrechtliche Anordnung (VRAO), (ggf.) Gründe, Methoden und Datengrundlage zur Überarbeitung der VRAO durch die sog. Taskforce (z.B. Datengrundlage/ Umfang Verkehrstechnische Untersuchung o.ä.), (ggf.) Zeitpunkt über-arbeitete VRAO, Zeitpunkt Vergabe der Bauleistungen, ausschreibende Organisationseinheit, Baubeginn, (voraussichtlicher) Fertigstellungstermin der Bauleistungen, (geplante) Gesamtkosten, Anteil von Finanzmitteln des Landes, des Bundes und weiterer Mittelgeber)

Antwort zu 1:

Die gefragten Angaben zu den RVA-Projekten sind in der beigefügten Anlage 1 aufgeführt.

Zu der Spalte „ Methoden und Datengrundlage zur Überarbeitung der VRAO durch die Taskforce“ ist dabei Folgendes anzumerken:

Die #Überprüfungen der Task-Force Radverkehrsanlegen beziehen sich stets auf die gesamtheitlichen, verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens. Die zu überprüfenden Sachverhalte sind als Ergebnis ihrer Tätigkeit von der Task-Force in einem Hinweis-Papier (Anlage 2) zusammengefasst worden und als „ Hinweise für die Planung von Radverkehrsanlagen (RVA)“ am 11. Dezember 2023 an die planenden Stellen des Senates, der Bezirke sowie landeseigener Betriebe versandt worden. Die darin angeführten Bewertungskriterien geben die Inhalte der Task-Force Überprüfungen wieder.

Frage 2:

Bei wie vielen Maßnahmen mit welcher #Straßengesamtlänge haben sich durch den Stopp und die nachfolgende Überprüfungen zeitliche Verzögerungen ergeben, so dass der ursprüngliche Zeitplan (= Fertigstellung in 2023) nicht eingehalten werden konnte?

Antwort zu 2:

Bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen lässt sich wegen der Vielzahl gleichzeitig wirkender Einflussfaktoren nicht mit Sicherheit sagen, welcher Einflussfaktor welche zeitliche Verzögerung mit sich gebracht hat. Erhebliche Verzögerungen in den ursprünglichen Zeitplänen, die meist von optimalen Voraussetzungen ausgehen, sind auf Grund vieler Abhängigkeiten bei Radverkehrsvorhaben häufig. Neben der Überprüfung der Radverkehrsmaßnahmen im Sommer 2023 haben auch Faktoren, wie fehlende personelle Kapazitäten in den Bezirken, Engpässe bei Bau- und Markierungsunternehmen, Bau- und Planungsbefangenheiten aufgrund Maßnahmen Dritter (z.  B. Leitungsbetriebe), etc. zu Verzögerungen geführt.

Frage 3:

Welche konkreten Prüf- oder #Planungsschritte wurden bereits oder werden nach welchem Zeitplan für die nach Überprüfung durch die sog. TaskForce Radverkehr nicht freigegeben Projekte Stubenrauchstraße (Neukölln), Roedernallee (Reinickendorf), Blankenfelder Chaussee (Pankow) absolviert?

Antwort zu 3:

Die Überprüfungen der Task-Force nach den in den vorgenannten „ Hinweisen für die Planung von Radverkehrsanlagen (RVA)“ erläuterten Inhalten haben zu Bedenken hinsichtlich der grundsätzlichen Konzeption der Planungen geführt. Die Planungen werden im Sinne der empfohlenen Neukonzeption in die zuständige Organisationseinheit zur weiteren Bearbeitung gegeben. Bis Ende März 2024 soll geklärt werden, wie mit den genannten Projekten weiter verfahren wird.

Frage 4:

Werden zukünftig alle weiteren #Radverkehrsmaßnahmen von der sog. Task-Force Radverkehr überprüft?

Antwort zu 4:

Die Prüfaufträge erhält die Task-Force von der Hausleitung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt für ausgewählte Einzelfälle, eine grundsätzliche Überprüfung aller Radverkehrsmaßnahmen ist nicht geplant.

Berlin, den 24.01.2024

In Vertretung

Dr. Claudia Elif Stutz Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Stand 17.10.2023

Projekt/ Straßevon – bisLänge des Straßena bschnitts in mRVA-FormRVA-BreiteNetzbestandteilProjektsteuerungPlanungsbeg innZeitpunkt ursprüngliche verkehrsrechtliche  Anordnung (VRAO)Methoden und Datengrundlage zur Überarbeitung der VRAO durch die TaskforceZeitpunkt überarbeitete VRAOausschreibende OrganisationseinheitZeitpunkt Vergabe der BauleistungenZeitpunkt voraussichtlicher BaubeginnZeitpunkt voraussichtliche FertigstellungKosten mit Anteilen Land, Bund und Sonstige
HauptstraßeZwischen Dominicusstraße und dem U-Bhf Kleistpark1250Radfahrstreifen2,15 m bis 2,60 mRadvorrangnetz und RadergänzungsnetzBezirksamt Tempelhof- Schöneberg202213.03.2023(siehe  Hinweis-Papier der Task-Force)19.10.2023Bezirksamt Tempelhof- Schöneberg02.11.2023erfolgtEnde 20241.000.000 €, davon 75 % Bund und 25 % Land
Grunewaldstraßezwischen Bamberger Straße und U-Bhf Kleistpark1600geschützter Radfahrstreifen2,5 mteilweise ErgänzungsnetzinfraVelo201822.05.2023(siehe  Hinweis-Papier der Task-Force)16.10.2023GB infraVelo GmbHunbekannt– Q3/2024 (voraussichtlich)*   *erste Sanierungsarbeiten erfolgen voraussichtlich in Q1/2024voraussichtlich 20242772000,  zu 75% durch das Sonderprogramm des Bundes „Stadt und Land“ ; zu 25% durch das Land Berlin (Mehrbedarfe müssen noch bei Fördermittelgeber beantragt
HansastraßeZwischen Buschallee und Malchower Weg1550teilweise  geschützter Radfahrstreifen2,5 mRadvorrangnetzSenMVKU V2017bisher keine AO(siehe  Hinweis-Papier der Task-Force)Abstimmungen laufendSenUMVK VunbekanntSommer 20242024 geplantunbekannt
Grellstraße / Storkower Straße (2.-4. Bauabschnitt)Zwischen Kniprodestraße und Prenzlauer Allee1800Radfahrstreifen2,5 mRadvorrangnetzinfraVelo20212.-4. Bauabschnitt bisher keine AO(siehe  Hinweis-Papier der Task-Force)Neue Planung in enger Abstimmung mit SenMVKU Abt. V und VI, Umplanung noch nicht abgeschlossenGB infraVelo GmbH– 1. BA: Dezember 2021 – 2./3./4. BA: Q1/2024 (vorraussichtlich)– 1. BA: August 2022 – 2./3./4. BA: Q2/2024 (vorraussichtlich, je nach Datum VrAO)– 1. BA: Dezember 2023 – 2./3./4. BA: Q4/2024744.000 € (2./3./4. BA) sowie 628.006 € für den 1. BA; zu 75% durch das Sonderprogramm des Bundes „Stadt und Land“ ; zu 25% durch das Land Berlin für Abschnitt 2 bis 4, Abschnitt 1 über HH-Mittel
Köpenicker LandstraßeZwischen Marggraffbrücke und Bulgarische Straße2000Radfahrstreifenunbekanntteilweise RadergänzungsnetzBezirksamt Treptow- Köpenick2021bisher keine AO(siehe  Hinweis-Papier der Task-Force)Plananpassungen zur Anhörung seitens Bezirk ausstehendBezirksamt Treptow- Köpenickunbekanntunbekanntunbekannt
HermannstraßeZwischen Thomasstraße und Werbellinstraße700Radfahrstreifen und geschützter2,00 mRadvorrangnetz und RadergänzungsnetzBezirksamt Neukölln201822.09.2023(siehe  Hinweis-Papier der Task-Force)22.09.2023Bezirksamt NeuköllnunbekanntFrühling 2024Ende 2024295.000 € (Land)
Hellersdorfer-StrQuerung Hellersdorfer Straße und Anschluss Ernst Bloch-Straße40Zweirichtungsradweg3,16 mkein NetzbestandteilBezirksamt Marzahn- Hellersdorf2022bisher keine AO(siehe  Hinweis-Papier der Task-Force)bislang keine Ausführungsplanung bekanntBezirksamt Marzahn- Hellersdorf21.12.2023Frühling 2024Frühling 2024126.000 € (Land)
SiegfriedstraßeZwischen Rüdigerstraße und Bornitzstraße495geschützter Radfahrstreifen2,5 mRadvorrangnetzBezirksamt Lichtenberg202014.10.2022(siehe  Hinweis-Papier der Task-Force)Plananpassungen zur Anhörung seitens Bezirk ausstehendBezirksamt LichtenbergJanuar/Februar 2024Frühling 2024Anfang 20251.038.000 € (Land)
SonnenalleeZwischen Krebsgang und Bezirksgrenze1135geschützter Radfahrstreifen2,00 mteilweise RadergänzungsnetzBezirksamt Neukölln202202.03.2023(siehe  Hinweis-Papier der Task-Force)21.08.2023Bezirksamt NeuköllnunbekanntSommer 2024Herbst 2024764.000 €, davon 75 % Bund und 25 % Land
Adlergestellvon Altheider Str. bis Fennstraße2642geschützter Radfahrstreifen2,25 mRadvorrangnetzBezirksamt Treptow- Köpenick2023bisher keine AO(siehe  Hinweis-Papier der Task-Force)21.08.2023Bezirksamt Treptow- KöpenickunbekanntHerbst 2023Frühjahr 2024932.000 €, davon 75 % Bund und 25 % Land
  2800 1,25 m bis 2,80 mRadvorrangnetzinfraVelo2023   GB infraVelo GmbH2023 erfolgt   
Straße) Radfahrstreifen durch die Task-Force2. BA: 19.07.2023   
Gaußstraße3. BA: für 1.QA 2024 geplant– 3. BA: geplant Q2/2024– 3. BA: Q3/2024 
 
 
 
 
 
Michaelbrückeentfällt60geschützter Radfahrstreifenca. 2 mRadergänzungsnetzBezirksamt Friedrichshain Kreuzberg202324.01.2023 (Westseite)keine Überprüfung durch die Task-ForceVerbreiterung RVA im Zuge Brückensanierung – keineBezirksamt Friedrichshain-KreuzbergunbekanntFrühling 2024202480.000 € (Land)
Scharnweberstraße-Weichselstraßezwischen Gürtelstraße und Oderstraße650Radfahrstreifen2,50 mteilweise RadvorrangnetzBezirksamt Friedrichshain Kreuzberg202226.07.2023keine Überprüfung durch die Task-Force26.07.2023Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg2023 erfolgtHerbst 2023Frühsommer 2024300.000 € (Land)
Schlesische Str./ Köpenicker StraßeBethaniendamm und Oberer Freiarchenbrücke1900geschützter Radfahrstreifen2,25 mRadergänzungsnetzSenMVKU V202304.05.2023keine Überprüfung durch die Task-Force04.05.2023SenUMVK VunbekanntFrühling 2024Ende November 20241.330.000 €, davon 75 % Bund und 25 % Land
Scheffelstraßezwischen Möllendorffstraße und S-495Radfahrstreifenca. 1,60-3,20 mRadergänzungsnetzBezirksamt Lichtenberg201825.02.2021keine Überprüfung durch die Task-Forcekein Anpassungsbedarf (Freigabe ab 20.07.2023)Bezirksamt LichtenbergJanuar/Februar 2024Frühling 2024Sommer 2025953.609 € (Land)
Gülzower Straßezwischen Gutenbergstraße und Hellersdorfer Straße229Radfahrstreifen2,00 mRadvorrangnetzBezirksamt Marzahn- Hellersdorf201821.09.2023keine Überprüfung durch die Task-Force21.08.2023Bezirksamt Marzahn- HellersdorfunbekanntFrühling 20242024281.900 € (Land)

Hinweise für die Planung von Radverkehrsanlagen (RVA)

Die Erfahrungswerte der Task-Force-Überprüfungen von Projekten zur nachträglichen Schaffung, zum Umbau oder Erweiterung von Radverkehrsanlagen im Straßennetz des Landes Berlin legen die besondere Würdigung nachfolgend genannter Aspekte in künftigen RVA-Planungsprozessen zwingend nahe bzw. geben den festgestellten, besonderen Prüfbedarf hierzu wieder. Die nachvollziehbare Prüfung dieser Punkte ist die Voraussetzung für die Erteilung der entsprechenden straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen für die RVA-Planungen durch die Zentrale Straßenverkehrsbehörde und hat damit Einfluss auf die Gewährung von Finanzierungsmodellen für deren Realisierung. Die Verpflichtung zur Berücksichtigung geltender Gesetze und Richtlinien sowie spezifischer Vorgaben von SenMVKU im üblichen, regulären Planungsprozess bleibt davon unberührt.

Die nachfolgend aufgezählten Hinweise sind demnach stets zu berücksichtigen:

Auf die Kartengrundlagen sowie die Plan-Genauigkeit für die Genehmigungsplanung ist explizit besonderen Wert zu legen, insbesondere hinsichtlich:

  • maßstäblicher Darstellung und Vollständigkeit ggü. der Bestands-Situation hinsichtlich sämtlicher Einbauten, Objekte und Bodenbeschaffenheiten bzw. Materialabgrenzung.
    • Darstellung der Flur-, Nutzungs- und Grundstücksgrenzen in den Planunterlagen
    • Deckungsgleichheit bei Plänen mit Überlagerung verschiedener Plan-Quellen
    • Aktualität bzgl. Standorten von Bäumen, Beleuchtung, wegweisender Beschilderung und Werbetafeln etc.

In den Vorstufen des Planungsprozesses festgestellte Mängel der Plangrundlagen, insbesondere der zu verändernden Bereiche, sind ggf. entsprechend nachzuvermessen. Unkritische Abschnitte können ggf. auch auf schlichteren Grundlagen genehmigt werden.

Die Gefährdungspotentiale für Radverkehr bzw. AO-Grundlagen nach StVO (Ausgangspunkt der Planung) sind zu vermeiden bzw. zu berücksichtigen, insbesondere hinsichtlich:

  • Überprüfung jeweiliger Radverkehrs-Führungsalternativen Fahrbahn / baulicher Radweg / geschützter Radfahrstreifen (Protektion) bzw. eine Begründung für die Maßnahme in der vorgelegten Variante
    • Erkennbarkeit, Begreifbarkeit und Geradlinigkeit der Radverkehrsführung
    • Berücksichtigung von besonderen Formen der städtebaulichen Integration (separate, baulich getrennte Führung bei abweichender Freigaberegelungen für den parallelen Fahrverkehr an LSA [„Torwirkung“])
    • Überprüfen der Querungswinkel für Radverkehr bei der Überfahrung von Gleisanlagen sowie dem Gleis-Bord-Abstand bei Parallel-Ausrichtung im Längsverkehr
    • Analyse von Konfliktpotentialen des Radverkehrs ggü. abbiegenden Kfz-Verkehren insbesondere an Lichtsignalanlagen (LSA)
  • Überprüfung von Verkehrsabläufen für Radverkehr an Knotenpunkten infolge geänderter Führung (z.B. Seitenlage der RVA ggü. vorheriger, freier Fahrstreifenwahl an Knotenpunkten) hinsichtlich Abbiegebeziehungen (indirektes Linksabbiegen) und ggf. auch der Signalisierung des Radverkehrs
    • Überprüfung der Radverkehrsführung hinsichtlich der Verträglichkeit ggü. der Führung des Fußverkehrs, insbesondere in Bezug auf die mobilitätseingeschränkte oder sehbehinderten Verkehrsteilnehmenden hinsichtlich der sich in Findung befindlichen Vorgaben und Gewichtungen
    • Überprüfung der Wahl der Radverkehrsführung ggü. konkurrierenden Quelle-Ziel- Beziehungen (z.B. Straßenquerungen des Fußverkehrs im Umkreis von Geschäften oder Wegebeziehungen zwischen Anlagen des ruhenden Verkehrs/Parkplatz und den konkreten Eingangsbereichen von allgemeinen Ziel-Objekten [kommerziell/kulturell])

Angaben zur Art der avisierten Finanzierung bzw. Titelangabe (konsumtiv / investiv) und Angaben zu Organisation inklusive sämtlicher Beteiligten der Leistungserbringung einschließlich Ablaufplanung und Zeitrahmen sowie Angaben zur zwangsläufigen, mutmaßlich zeitintensiven Beteiligung Dritter (z.B. Natur- und Denkmalschutzbehörden, Gewässerschutz, Berliner Forsten, Berliner Wasserbetriebe etc.) sind zu dokumentieren.

Die Überprüfung der Geometrie von Verkehrsknoten hinsichtlich der kontinuierlichen Führung von Fahrstreifen (Anzahl durchgehender Fahrstreifen in Zu- und Abfahrten übereinstimmend / Breiten- Maß mindestens gleich oder zunehmend) hat grundlegend zu erfolgen.

Die Ermittlung von Schleppkurven-Nachweisen für sämtlichen Fahr- und Schwerverkehr hat zu erfolgen – neben den üblichen Prüfungen – insbesondere hinsichtlich:

  • der Verwendung der korrekten Bemessungsfahrzeuge und Geschwindigkeiten
    • der graphischen Abbildung der betrieblichen Abläufe (hinsichtlich zeitgleicher Beanspruchung des Flächenbedarfs z.B. nebeneinander fahrender Fahrzeuge, geradeaus sowie abbiegend und/oder wendend)
    • der Überlagerung aller Fahrbeziehungen an Knotenpunkten (ggf. getrennt nach Haupt- und Nebenrichtungen), auch als verbindliche Grundlage der Knoteninnenraum-Markierung
    • der Anfahrbarkeit von Bushaltestellen und Ladezonen sowie Sonderparkflächen
    • der Ein- und Abbiegevorgänge in und aus Gehwegüberfahrten / Grundstückzufahrten insbesondere ggü. der RVA und ggf. deren Protektion

Die Einhaltung der Mindestlängen von Kfz-Fahrstreifen vor deren Einzug nach geradlinig durchgängiger Knotenpunktüberquerung (Reduzierung der Anzahl an Fahrstreifen im Abfahrtsbereich von Knotenpunkten, RiLSA Kap. 3.2.1) ist zu berücksichtigen.

Die Einhaltung von Verziehungslängen bei Verschwenkungen von Kfz-Fahrstreifen in Abhängigkeit von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und den Vorgaben der diesbezüglichen Regelpläne des Landes Berlin ist zu beachten.

Auf die Berücksichtigung und Ausweisung von Aufstellflächen in Knotenpunkt-Innenräumen für Abbiegevorgänge (RA/LA) und die Schaffung von Stauräumen bzw. Überprüfen des Behinderungspotentials für den nachfolgenden Fahrverkehr ist zu achten.

Die graphische Überprüfung der Sichtdreiecke insbesondere an unsignalisierten Einmündungen für den einfahrenden Fahrverkehr in Bezug auf die RVA ist nachzuweisen und deren Erfordernisse haben mit Ausnahme von offenkundig unveränderbaren Randbedingungen des Bestandes (Baumstandorte, Bebauung, etc.) berücksichtigt zu werden.

Die Anforderungen von Haltestellenbereichen (H) des Linienbusverkehrs ist planerisch zu berücksichtigen, insbesondere hinsichtlich:

  • des nachfolgenden Fahrverkehrs
    • der Führung des Radverkehrs
    • der Anfahrbarkeit der Haltestellen auf Grundlage der Schleppkurve,
    • der Freihaltung von H für den Schienen-Ersatz-Verkehr (SEV) bei parallelen Straßenbahnanlagen mit eigenem Gleiskörper von Protektionen geschützter Radwege (ggf. hier schnell entfernbare Protektionen vorsehen)

Die Berücksichtigung der Brandbekämpfungs-Problematik / 2. Rettungsweg bzgl. der Entfernung zwischen frei erreichbarer Fahrbahn und Bebauung im Sinne des FW-Merkblattes „Flächen für die Feuerwehr“ sowie Aufstellflächenbedarf (gemäß Merkblatt FW), ggf. mit Vorschlägen zur Schaffung von Einsatzflächen, hat zu erfolgen.

Die Berücksichtigung der Betriebsabläufe von Ver- und Entsorgungsdiensten und der Andienung von Geschäften muss erfolgen, insbesondere bezüglich:

  • Durchlässe für Fußverkehr und Mobilitätseingeschränkte etc. zur Straßenquerung bei der Neuorganisation von Parkständen oder geschützten Radwegen
    • Erreichbarkeit von Müllstandplätzen bei Neuorganisation von Parkplätzen (fahrbahn- bzw. fahrzeugseitig)
    • Vermeidung von Behinderungen bzw. Blockaden von ÖPNV-Flächen (z.B. eigene Gleiskörper, Bussonderfahrstreifen oder Haltestellen) ohne seitliche Ausweichmöglichkeiten
    • Vermeidung von Behinderungen bzw. Blockaden von Radwegen z.B. durch das Anfahren/ Belegen / Verlassen von Ladezonen
    • Berücksichtigung / Lösung für notwendige Lieferverkehre

Der Nachweis der Leistungsfähigkeit (LF) der betroffenen Lichtsignalanlagen für die Bestandsbelastung hat zu erfolgen mit:

  • Verwendung aktueller bzw. repräsentativer Verkehrszahlen
    • Beachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten
  • LF-Berechnungen für die Spitzenstunden (HBS oder vergl. Verfahren) sowohl hinsichtlich des Abfluss als auch von Stauräumen bzw. Aufstelllängen für den fließenden Verkehr für die Situation im Bestand und mit Berücksichtigung der neuen RVA-Planung
    • Analyse der Auswirkungen bei Änderungen infolge der Neuplanung auf Verkehrssicherheit (Rückstau) und Verkehrserzeugung durch Umweg-Fahrten in angrenzenden Gebieten (bei Überlastung)
    • Analyse der Auswirkungen von Änderungen der Fahrstreifenanzahl und/oder der Fahrtrichtungsvorgaben (getrennte Abbiegerspuren / Mischspuren)
    • Überprüfung möglicher Ausgleichsmaßnahmen bei zu erwartenden LF-Defiziten der künftigen Planung (z.B. Erhöhung der Umlaufzeiten)
    • Darstellung der Auswirkungen auf den ÖPNV-Betrieb bei priorisierten LSA-Steuerungen

Der Einfluss der RVA-Maßnahme auf den ruhenden Verkehr muss erfolgen mit:

  • Verifizieren des Einflusses der RVA-Maßnahme auf den Bestand von Parkständen (Umfang der Reduzierung immer angeben)
    • Schaffung von Möglichkeiten zum Erhalt von Flächen unabweisbarer Liefer- und Lade- Bedarfe sowie Stellplätzen im Zusammenhang mit Behinderten- oder Krankentransporten
    • Überprüfung von Möglichkeiten zur Erhaltung bestehender oder ersatzweisen Schaffung von Parkständen durch Reduzierung der Breite der RVA, ggf. auch mittels punktueller Unterschreitung von Regelmaßen
    • Überprüfung der Möglichkeiten zu halbseitigem Gehwegparken auf vorhandenen Unterstreifen und ggf. vorhandenen baulichen, nicht mehr benutzten Radwegen
    • Einschätzung der Verdrängungseffekte infolge gestiegenen Parkdrucks in angrenzende Straßennetze

Ruppel

www.berlin.de

Vorbemerkung der Abgeordneten:

Alle Radverkehrsmaßnahmen, die im Sommer 2023 von Senatorin Schreiner gestoppt wurden, standen kurz vor der baulichen Umsetzung und sollten entsprechend im Jahr 2023 fertiggestellt werden. Am 20.07.2023 hat die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt mitgeteilt, dass 16 der 19 für das Jahr 2023 avisierten Bauprojekte von Radverkehrsanlagen mit teilweise kleineren Anpassungen beauftragt und gebaut werden können. Für 3 weitere Projekte sollten vertiefende Prüfungen veranlasst werden.

Frage 1:

Wie ist der Bearbeitungsstand der Maßnahmen, die nach Überprüfung durch die sog. TaskForce Radverkehr umgeplant werden mussten – konkret: welche Genehmigungs- und Umsetzungsschritte sind bei den am 20.07.2023 wieder freigegebenen Projekten bereits absolviert bzw. seit der Ankündigung der Freigabe erfolgt?

Bitte für die Projekte

Hauptstraße (Tempelhof-Schöneberg), Grunewaldstraße (Tempelhof-Schöneberg), Hansastraße (Pankow), Grellstraße (Pankow), Köpenicker Landstraße (Treptow- Köpenick), Hermannstraße (Neukölln), Hellersdorfer Straße (Marzahn-Hellersdorf), Siegfriedstraße (Lichtenberg), Sonnenallee (Neukölln), Adlergestell (Treptow-Köpenick), Opernroute   (Wilmersdorf-Charlottenburg),   Michaelbrücke   (Friedrichshain-Kreuzberg),   Scharnweberstraße

(Friedrichshain-Kreuzberg), Schlesische Straße (Friedrichshain-Kreuzberg), Scheffelstraße (Lichten-berg), Gülzower Straße (Marzahn-Hellersdorf) tabellarisch jeweils auflisten:

Straßenname, von, bis, Länge des mit einer RVA ausgestatteten Abschnitts, typische RVA-Führungsform, typische RVA-Breite, Netzbestandteil gemäß Radverkehrsplan Berlin, Projektsteuerung (z.B. Bezirk, Projekteinheit Radwege, Senatsverwaltung, …), Zeitpunkt Planungsbeginn, Zeitpunkt ursprüngliche verkehrsrechtliche Anordnung (VRAO), (ggf.) Gründe, Methoden und Datengrundlage zur Überarbeitung der VRAO durch die sog. Taskforce (z.B. Datengrundlage/ Umfang Verkehrstechnische Untersuchung o.ä.), (ggf.) Zeitpunkt über-arbeitete VRAO, Zeitpunkt Vergabe der Bauleistungen, ausschreibende Organisationseinheit, Baubeginn, (voraussichtlicher) Fertigstellungstermin der Bauleistungen, (geplante) Gesamtkosten, Anteil von Finanzmitteln des Landes, des Bundes und weiterer Mittelgeber)

Antwort zu 1:

Die gefragten Angaben zu den RVA-Projekten sind in der beigefügten Anlage 1 aufgeführt.

Zu der Spalte „ Methoden und Datengrundlage zur Überarbeitung der VRAO durch die Taskforce“ ist dabei Folgendes anzumerken:

Die Überprüfungen der Task-Force Radverkehrsanlegen beziehen sich stets auf die gesamtheitlichen, verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens. Die zu überprüfenden Sachverhalte sind als Ergebnis ihrer Tätigkeit von der Task-Force in einem Hinweis-Papier (Anlage 2) zusammengefasst worden und als „ Hinweise für die Planung von Radverkehrsanlagen (RVA)“ am 11. Dezember 2023 an die planenden Stellen des Senates, der Bezirke sowie landeseigener Betriebe versandt worden. Die darin angeführten Bewertungskriterien geben die Inhalte der Task-Force Überprüfungen wieder.

Frage 2:

Bei wie vielen Maßnahmen mit welcher Straßengesamtlänge haben sich durch den Stopp und die nachfolgende Überprüfungen zeitliche Verzögerungen ergeben, so dass der ursprüngliche Zeitplan (= Fertigstellung in 2023) nicht eingehalten werden konnte?

Antwort zu 2:

Bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen lässt sich wegen der Vielzahl gleichzeitig wirkender Einflussfaktoren nicht mit Sicherheit sagen, welcher Einflussfaktor welche zeitliche Verzögerung mit sich gebracht hat. Erhebliche Verzögerungen in den ursprünglichen Zeitplänen, die meist von optimalen Voraussetzungen ausgehen, sind auf Grund vieler Abhängigkeiten bei Radverkehrsvorhaben häufig. Neben der Überprüfung der Radverkehrsmaßnahmen im Sommer 2023 haben auch Faktoren, wie fehlende personelle Kapazitäten in den Bezirken, Engpässe bei Bau- und Markierungsunternehmen, Bau- und Planungsbefangenheiten aufgrund Maßnahmen Dritter (z.  B. Leitungsbetriebe), etc. zu Verzögerungen geführt.

Frage 3:

Welche konkreten Prüf- oder Planungsschritte wurden bereits oder werden nach welchem Zeitplan für die nach Überprüfung durch die sog. TaskForce Radverkehr nicht freigegeben Projekte Stubenrauchstraße (Neukölln), Roedernallee (Reinickendorf), Blankenfelder Chaussee (Pankow) absolviert?

Antwort zu 3:

Die Überprüfungen der Task-Force nach den in den vorgenannten „ Hinweisen für die Planung von Radverkehrsanlagen (RVA)“ erläuterten Inhalten haben zu Bedenken hinsichtlich der grundsätzlichen Konzeption der Planungen geführt. Die Planungen werden im Sinne der empfohlenen Neukonzeption in die zuständige Organisationseinheit zur weiteren Bearbeitung gegeben. Bis Ende März 2024 soll geklärt werden, wie mit den genannten Projekten weiter verfahren wird.

Frage 4:

Werden zukünftig alle weiteren Radverkehrsmaßnahmen von der sog. Task-Force Radverkehr überprüft?

Antwort zu 4:

Die Prüfaufträge erhält die Task-Force von der Hausleitung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt für ausgewählte Einzelfälle, eine grundsätzliche Überprüfung aller Radverkehrsmaßnahmen ist nicht geplant.

Berlin, den 24.01.2024

In Vertretung

Dr. Claudia Elif Stutz Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Stand 17.10.2023

Projekt/ Straßevon – bisLänge des Straßena bschnitts in mRVA-FormRVA-BreiteNetzbestandteilProjektsteuerungPlanungsbeg innZeitpunkt ursprüngliche verkehrsrechtliche  Anordnung (VRAO)Methoden und Datengrundlage zur Überarbeitung der VRAO durch die TaskforceZeitpunkt überarbeitete VRAOausschreibende OrganisationseinheitZeitpunkt Vergabe der BauleistungenZeitpunkt voraussichtlicher BaubeginnZeitpunkt voraussichtliche FertigstellungKosten mit Anteilen Land, Bund und Sonstige
HauptstraßeZwischen Dominicusstraße und dem U-Bhf Kleistpark1250Radfahrstreifen2,15 m bis 2,60 mRadvorrangnetz und RadergänzungsnetzBezirksamt Tempelhof- Schöneberg202213.03.2023(siehe  Hinweis-Papier der Task-Force)19.10.2023Bezirksamt Tempelhof- Schöneberg02.11.2023erfolgtEnde 20241.000.000 €, davon 75 % Bund und 25 % Land
Grunewaldstraßezwischen Bamberger Straße und U-Bhf Kleistpark1600geschützter Radfahrstreifen2,5 mteilweise ErgänzungsnetzinfraVelo201822.05.2023(siehe  Hinweis-Papier der Task-Force)16.10.2023GB infraVelo GmbHunbekannt– Q3/2024 (voraussichtlich)*   *erste Sanierungsarbeiten erfolgen voraussichtlich in Q1/2024voraussichtlich 20242772000,  zu 75% durch das Sonderprogramm des Bundes „Stadt und Land“ ; zu 25% durch das Land Berlin (Mehrbedarfe müssen noch bei Fördermittelgeber beantragt
HansastraßeZwischen Buschallee und Malchower Weg1550teilweise  geschützter Radfahrstreifen2,5 mRadvorrangnetzSenMVKU V2017bisher keine AO(siehe  Hinweis-Papier der Task-Force)Abstimmungen laufendSenUMVK VunbekanntSommer 20242024 geplantunbekannt
Grellstraße / Storkower Straße (2.-4. Bauabschnitt)Zwischen Kniprodestraße und Prenzlauer Allee1800Radfahrstreifen2,5 mRadvorrangnetzinfraVelo20212.-4. Bauabschnitt bisher keine AO(siehe  Hinweis-Papier der Task-Force)Neue Planung in enger Abstimmung mit SenMVKU Abt. V und VI, Umplanung noch nicht abgeschlossenGB infraVelo GmbH– 1. BA: Dezember 2021 – 2./3./4. BA: Q1/2024 (vorraussichtlich)– 1. BA: August 2022 – 2./3./4. BA: Q2/2024 (vorraussichtlich, je nach Datum VrAO)– 1. BA: Dezember 2023 – 2./3./4. BA: Q4/2024744.000 € (2./3./4. BA) sowie 628.006 € für den 1. BA; zu 75% durch das Sonderprogramm des Bundes „Stadt und Land“ ; zu 25% durch das Land Berlin für Abschnitt 2 bis 4, Abschnitt 1 über HH-Mittel
Köpenicker LandstraßeZwischen Marggraffbrücke und Bulgarische Straße2000Radfahrstreifenunbekanntteilweise RadergänzungsnetzBezirksamt Treptow- Köpenick2021bisher keine AO(siehe  Hinweis-Papier der Task-Force)Plananpassungen zur Anhörung seitens Bezirk ausstehendBezirksamt Treptow- Köpenickunbekanntunbekanntunbekannt
HermannstraßeZwischen Thomasstraße und Werbellinstraße700Radfahrstreifen und geschützter2,00 mRadvorrangnetz und RadergänzungsnetzBezirksamt Neukölln201822.09.2023(siehe  Hinweis-Papier der Task-Force)22.09.2023Bezirksamt NeuköllnunbekanntFrühling 2024Ende 2024295.000 € (Land)
Hellersdorfer-StrQuerung Hellersdorfer Straße und Anschluss Ernst Bloch-Straße40Zweirichtungsradweg3,16 mkein NetzbestandteilBezirksamt Marzahn- Hellersdorf2022bisher keine AO(siehe  Hinweis-Papier der Task-Force)bislang keine Ausführungsplanung bekanntBezirksamt Marzahn- Hellersdorf21.12.2023Frühling 2024Frühling 2024126.000 € (Land)
SiegfriedstraßeZwischen Rüdigerstraße und Bornitzstraße495geschützter Radfahrstreifen2,5 mRadvorrangnetzBezirksamt Lichtenberg202014.10.2022(siehe  Hinweis-Papier der Task-Force)Plananpassungen zur Anhörung seitens Bezirk ausstehendBezirksamt LichtenbergJanuar/Februar 2024Frühling 2024Anfang 20251.038.000 € (Land)
SonnenalleeZwischen Krebsgang und Bezirksgrenze1135geschützter Radfahrstreifen2,00 mteilweise RadergänzungsnetzBezirksamt Neukölln202202.03.2023(siehe  Hinweis-Papier der Task-Force)21.08.2023Bezirksamt NeuköllnunbekanntSommer 2024Herbst 2024764.000 €, davon 75 % Bund und 25 % Land
Adlergestellvon Altheider Str. bis Fennstraße2642geschützter Radfahrstreifen2,25 mRadvorrangnetzBezirksamt Treptow- Köpenick2023bisher keine AO(siehe  Hinweis-Papier der Task-Force)21.08.2023Bezirksamt Treptow- KöpenickunbekanntHerbst 2023Frühjahr 2024932.000 €, davon 75 % Bund und 25 % Land
  2800 1,25 m bis 2,80 mRadvorrangnetzinfraVelo2023   GB infraVelo GmbH2023 erfolgt   
Straße) Radfahrstreifen durch die Task-Force2. BA: 19.07.2023   
Gaußstraße3. BA: für 1.QA 2024 geplant– 3. BA: geplant Q2/2024– 3. BA: Q3/2024 
 
 
 
 
 
Michaelbrückeentfällt60geschützter Radfahrstreifenca. 2 mRadergänzungsnetzBezirksamt Friedrichshain Kreuzberg202324.01.2023 (Westseite)keine Überprüfung durch die Task-ForceVerbreiterung RVA im Zuge Brückensanierung – keineBezirksamt Friedrichshain-KreuzbergunbekanntFrühling 2024202480.000 € (Land)
Scharnweberstraße-Weichselstraßezwischen Gürtelstraße und Oderstraße650Radfahrstreifen2,50 mteilweise RadvorrangnetzBezirksamt Friedrichshain Kreuzberg202226.07.2023keine Überprüfung durch die Task-Force26.07.2023Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg2023 erfolgtHerbst 2023Frühsommer 2024300.000 € (Land)
Schlesische Str./ Köpenicker StraßeBethaniendamm und Oberer Freiarchenbrücke1900geschützter Radfahrstreifen2,25 mRadergänzungsnetzSenMVKU V202304.05.2023keine Überprüfung durch die Task-Force04.05.2023SenUMVK VunbekanntFrühling 2024Ende November 20241.330.000 €, davon 75 % Bund und 25 % Land
Scheffelstraßezwischen Möllendorffstraße und S-495Radfahrstreifenca. 1,60-3,20 mRadergänzungsnetzBezirksamt Lichtenberg201825.02.2021keine Überprüfung durch die Task-Forcekein Anpassungsbedarf (Freigabe ab 20.07.2023)Bezirksamt LichtenbergJanuar/Februar 2024Frühling 2024Sommer 2025953.609 € (Land)
Gülzower Straßezwischen Gutenbergstraße und Hellersdorfer Straße229Radfahrstreifen2,00 mRadvorrangnetzBezirksamt Marzahn- Hellersdorf201821.09.2023keine Überprüfung durch die Task-Force21.08.2023Bezirksamt Marzahn- HellersdorfunbekanntFrühling 20242024281.900 € (Land)

Hinweise für die Planung von Radverkehrsanlagen (RVA)

Die Erfahrungswerte der Task-Force-Überprüfungen von Projekten zur nachträglichen Schaffung, zum Umbau oder Erweiterung von Radverkehrsanlagen im Straßennetz des Landes Berlin legen die besondere Würdigung nachfolgend genannter Aspekte in künftigen RVA-Planungsprozessen zwingend nahe bzw. geben den festgestellten, besonderen Prüfbedarf hierzu wieder. Die nachvollziehbare Prüfung dieser Punkte ist die Voraussetzung für die Erteilung der entsprechenden straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen für die RVA-Planungen durch die Zentrale Straßenverkehrsbehörde und hat damit Einfluss auf die Gewährung von Finanzierungsmodellen für deren Realisierung. Die Verpflichtung zur Berücksichtigung geltender Gesetze und Richtlinien sowie spezifischer Vorgaben von SenMVKU im üblichen, regulären Planungsprozess bleibt davon unberührt.

Die nachfolgend aufgezählten Hinweise sind demnach stets zu berücksichtigen:

Auf die Kartengrundlagen sowie die Plan-Genauigkeit für die Genehmigungsplanung ist explizit besonderen Wert zu legen, insbesondere hinsichtlich:

  • maßstäblicher Darstellung und Vollständigkeit ggü. der Bestands-Situation hinsichtlich sämtlicher Einbauten, Objekte und Bodenbeschaffenheiten bzw. Materialabgrenzung.
    • Darstellung der Flur-, Nutzungs- und Grundstücksgrenzen in den Planunterlagen
    • Deckungsgleichheit bei Plänen mit Überlagerung verschiedener Plan-Quellen
    • Aktualität bzgl. Standorten von Bäumen, Beleuchtung, wegweisender Beschilderung und Werbetafeln etc.

In den Vorstufen des Planungsprozesses festgestellte Mängel der Plangrundlagen, insbesondere der zu verändernden Bereiche, sind ggf. entsprechend nachzuvermessen. Unkritische Abschnitte können ggf. auch auf schlichteren Grundlagen genehmigt werden.

Die Gefährdungspotentiale für Radverkehr bzw. AO-Grundlagen nach StVO (Ausgangspunkt der Planung) sind zu vermeiden bzw. zu berücksichtigen, insbesondere hinsichtlich:

  • Überprüfung jeweiliger Radverkehrs-Führungsalternativen Fahrbahn / baulicher Radweg / geschützter Radfahrstreifen (Protektion) bzw. eine Begründung für die Maßnahme in der vorgelegten Variante
    • Erkennbarkeit, Begreifbarkeit und Geradlinigkeit der Radverkehrsführung
    • Berücksichtigung von besonderen Formen der städtebaulichen Integration (separate, baulich getrennte Führung bei abweichender Freigaberegelungen für den parallelen Fahrverkehr an LSA [„Torwirkung“])
    • Überprüfen der Querungswinkel für Radverkehr bei der Überfahrung von Gleisanlagen sowie dem Gleis-Bord-Abstand bei Parallel-Ausrichtung im Längsverkehr
    • Analyse von Konfliktpotentialen des Radverkehrs ggü. abbiegenden Kfz-Verkehren insbesondere an Lichtsignalanlagen (LSA)
  • Überprüfung von Verkehrsabläufen für Radverkehr an Knotenpunkten infolge geänderter Führung (z.B. Seitenlage der RVA ggü. vorheriger, freier Fahrstreifenwahl an Knotenpunkten) hinsichtlich Abbiegebeziehungen (indirektes Linksabbiegen) und ggf. auch der Signalisierung des Radverkehrs
    • Überprüfung der Radverkehrsführung hinsichtlich der Verträglichkeit ggü. der Führung des Fußverkehrs, insbesondere in Bezug auf die mobilitätseingeschränkte oder sehbehinderten Verkehrsteilnehmenden hinsichtlich der sich in Findung befindlichen Vorgaben und Gewichtungen
    • Überprüfung der Wahl der Radverkehrsführung ggü. konkurrierenden Quelle-Ziel- Beziehungen (z.B. Straßenquerungen des Fußverkehrs im Umkreis von Geschäften oder Wegebeziehungen zwischen Anlagen des ruhenden Verkehrs/Parkplatz und den konkreten Eingangsbereichen von allgemeinen Ziel-Objekten [kommerziell/kulturell])

Angaben zur Art der avisierten Finanzierung bzw. Titelangabe (konsumtiv / investiv) und Angaben zu Organisation inklusive sämtlicher Beteiligten der Leistungserbringung einschließlich Ablaufplanung und Zeitrahmen sowie Angaben zur zwangsläufigen, mutmaßlich zeitintensiven Beteiligung Dritter (z.B. Natur- und Denkmalschutzbehörden, Gewässerschutz, Berliner Forsten, Berliner Wasserbetriebe etc.) sind zu dokumentieren.

Die Überprüfung der Geometrie von Verkehrsknoten hinsichtlich der kontinuierlichen Führung von Fahrstreifen (Anzahl durchgehender Fahrstreifen in Zu- und Abfahrten übereinstimmend / Breiten- Maß mindestens gleich oder zunehmend) hat grundlegend zu erfolgen.

Die Ermittlung von Schleppkurven-Nachweisen für sämtlichen Fahr- und Schwerverkehr hat zu erfolgen – neben den üblichen Prüfungen – insbesondere hinsichtlich:

  • der Verwendung der korrekten Bemessungsfahrzeuge und Geschwindigkeiten
    • der graphischen Abbildung der betrieblichen Abläufe (hinsichtlich zeitgleicher Beanspruchung des Flächenbedarfs z.B. nebeneinander fahrender Fahrzeuge, geradeaus sowie abbiegend und/oder wendend)
    • der Überlagerung aller Fahrbeziehungen an Knotenpunkten (ggf. getrennt nach Haupt- und Nebenrichtungen), auch als verbindliche Grundlage der Knoteninnenraum-Markierung
    • der Anfahrbarkeit von Bushaltestellen und Ladezonen sowie Sonderparkflächen
    • der Ein- und Abbiegevorgänge in und aus Gehwegüberfahrten / Grundstückzufahrten insbesondere ggü. der RVA und ggf. deren Protektion

Die Einhaltung der Mindestlängen von Kfz-Fahrstreifen vor deren Einzug nach geradlinig durchgängiger Knotenpunktüberquerung (Reduzierung der Anzahl an Fahrstreifen im Abfahrtsbereich von Knotenpunkten, RiLSA Kap. 3.2.1) ist zu berücksichtigen.

Die Einhaltung von Verziehungslängen bei Verschwenkungen von Kfz-Fahrstreifen in Abhängigkeit von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und den Vorgaben der diesbezüglichen Regelpläne des Landes Berlin ist zu beachten.

Auf die Berücksichtigung und Ausweisung von Aufstellflächen in Knotenpunkt-Innenräumen für Abbiegevorgänge (RA/LA) und die Schaffung von Stauräumen bzw. Überprüfen des Behinderungspotentials für den nachfolgenden Fahrverkehr ist zu achten.

Die graphische Überprüfung der Sichtdreiecke insbesondere an unsignalisierten Einmündungen für den einfahrenden Fahrverkehr in Bezug auf die RVA ist nachzuweisen und deren Erfordernisse haben mit Ausnahme von offenkundig unveränderbaren Randbedingungen des Bestandes (Baumstandorte, Bebauung, etc.) berücksichtigt zu werden.

Die Anforderungen von Haltestellenbereichen (H) des Linienbusverkehrs ist planerisch zu berücksichtigen, insbesondere hinsichtlich:

  • des nachfolgenden Fahrverkehrs
    • der Führung des Radverkehrs
    • der Anfahrbarkeit der Haltestellen auf Grundlage der Schleppkurve,
    • der Freihaltung von H für den Schienen-Ersatz-Verkehr (SEV) bei parallelen Straßenbahnanlagen mit eigenem Gleiskörper von Protektionen geschützter Radwege (ggf. hier schnell entfernbare Protektionen vorsehen)

Die Berücksichtigung der Brandbekämpfungs-Problematik / 2. Rettungsweg bzgl. der Entfernung zwischen frei erreichbarer Fahrbahn und Bebauung im Sinne des FW-Merkblattes „Flächen für die Feuerwehr“ sowie Aufstellflächenbedarf (gemäß Merkblatt FW), ggf. mit Vorschlägen zur Schaffung von Einsatzflächen, hat zu erfolgen.

Die Berücksichtigung der Betriebsabläufe von Ver- und Entsorgungsdiensten und der Andienung von Geschäften muss erfolgen, insbesondere bezüglich:

  • Durchlässe für Fußverkehr und Mobilitätseingeschränkte etc. zur Straßenquerung bei der Neuorganisation von Parkständen oder geschützten Radwegen
    • Erreichbarkeit von Müllstandplätzen bei Neuorganisation von Parkplätzen (fahrbahn- bzw. fahrzeugseitig)
    • Vermeidung von Behinderungen bzw. Blockaden von ÖPNV-Flächen (z.B. eigene Gleiskörper, Bussonderfahrstreifen oder Haltestellen) ohne seitliche Ausweichmöglichkeiten
    • Vermeidung von Behinderungen bzw. Blockaden von Radwegen z.B. durch das Anfahren/ Belegen / Verlassen von Ladezonen
    • Berücksichtigung / Lösung für notwendige Lieferverkehre

Der Nachweis der Leistungsfähigkeit (LF) der betroffenen Lichtsignalanlagen für die Bestandsbelastung hat zu erfolgen mit:

  • Verwendung aktueller bzw. repräsentativer Verkehrszahlen
    • Beachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten
  • LF-Berechnungen für die Spitzenstunden (HBS oder vergl. Verfahren) sowohl hinsichtlich des Abfluss als auch von Stauräumen bzw. Aufstelllängen für den fließenden Verkehr für die Situation im Bestand und mit Berücksichtigung der neuen RVA-Planung
    • Analyse der Auswirkungen bei Änderungen infolge der Neuplanung auf Verkehrssicherheit (Rückstau) und Verkehrserzeugung durch Umweg-Fahrten in angrenzenden Gebieten (bei Überlastung)
    • Analyse der Auswirkungen von Änderungen der Fahrstreifenanzahl und/oder der Fahrtrichtungsvorgaben (getrennte Abbiegerspuren / Mischspuren)
    • Überprüfung möglicher Ausgleichsmaßnahmen bei zu erwartenden LF-Defiziten der künftigen Planung (z.B. Erhöhung der Umlaufzeiten)
    • Darstellung der Auswirkungen auf den ÖPNV-Betrieb bei priorisierten LSA-Steuerungen

Der Einfluss der RVA-Maßnahme auf den ruhenden Verkehr muss erfolgen mit:

  • Verifizieren des Einflusses der RVA-Maßnahme auf den Bestand von Parkständen (Umfang der Reduzierung immer angeben)
    • Schaffung von Möglichkeiten zum Erhalt von Flächen unabweisbarer Liefer- und Lade- Bedarfe sowie Stellplätzen im Zusammenhang mit Behinderten- oder Krankentransporten
    • Überprüfung von Möglichkeiten zur Erhaltung bestehender oder ersatzweisen Schaffung von Parkständen durch Reduzierung der Breite der RVA, ggf. auch mittels punktueller Unterschreitung von Regelmaßen
    • Überprüfung der Möglichkeiten zu halbseitigem Gehwegparken auf vorhandenen Unterstreifen und ggf. vorhandenen baulichen, nicht mehr benutzten Radwegen
    • Einschätzung der Verdrängungseffekte infolge gestiegenen Parkdrucks in angrenzende Straßennetze

Ruppel

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