22.06.2023
Frage 1:
Welche #Nutzungsdaten zum #Rufbus #BVG #Muva liegen vor?
Antwort zu 1:
Zur Nutzung des BVG Muva liegen dem Senat Daten zur Anzahl der #wöchentlichen #Fahrgäste, #aktiver Nutzerinnen und Nutzer sowie #Anzahl der #Fahrten, aufgeteilt in die beiden Kategorien Zu- bzw. #Abbringung und #Direktfahrt vor.
Frage 2:
Wie viele Nutzerinnen haben sich für die #App angemeldet?
Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu mit: „Insgesamt wurde die App seit dem Start 34.000 Mal heruntergeladen und 19.000 Personen haben sich registriert (Stand 05.06.2023).“ Frage 3: Wie hoch ist die tägliche Auslastung des Muva-Rufbusses? Antwort zu 3: Die tägliche Auslastung ist zwischen unter hundert und über dreihundert Fahrgästen pro Tag. Frage 4: Wer sind die Hauptnutzerinnen des Angebotes?
Frage 8:
Für welche #Zwecke wird der Rufbus BVG Muva vorzugsweise von den Fahrgästen genutzt?
Antwort zu 4 und 8:
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 und 8 gemeinsam beantwortet:
Derzeit liegen noch keine #repräsentativen Ergebnisse vor.
Frage 5:
An welchen Stellen im Bediengebiet ist eine hohe Nachfrage festzustellen?
Antwort zu 5:
Nach Auskunft der BVG ist eine Nachfrage im gesamten Bediengebiet erkennbar, insb. aber in
einwohnerstarken Gebieten (z.B. um den Tierpark). Der am stärksten nachgefragte Bahnhof ist
der Elsterwerdaer Platz.
Frage 6:
An welchen Stellen im Bediengebiet ist eine nur sehr geringe Nachfrage festzustellen?
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Antwort zu 6:
Nach Auskunft der BVG haben die Gebiete in Schöneweide und Köpenick derzeit die geringste
Nachfrage.
Frage 7:
Zu welchen Uhrzeiten wird der Bus am häufigsten genutzt?
Antwort zu 7:
Nach Auskunft der BVG zeigt sich folgendes Bild: Nutzerinnen und Nutzer, die den Service
regelmäßig nutzen, nutzen diesen vor allem zu den Hauptverkehrszeiten morgens und
nachmittags. Personen, die den Service einmalig oder unregelmäßig nutzen, nutzen ihn vor
allem am Wochenende (vor allem nachmittags bis spät abends).
Frage 9:
Welchen Effekt hatte die Streichung der pauschalen Gebühr von 1,50 Euro zur Nutzung des Rufbus? Soll die
Gebühr dauerhaft entfallen?
Antwort zu 9:
Die Aktion der zuschlagfreien Fahrten vom/zum Bahnhof hatte sich positiv auf die
Fahrgastzahlen ausgewirkt. Der Zuschlag wurde im Übrigen nicht gestrichen, sondern im
Rahmen einer Werbeaktion vom 17.11.2022 bis 15.04.2023 für Zu- bzw. Abbringerfahrten
zum/vom Bahnhof (innerhalb eines 4 km Radius) von der ViaVan GmbH übernommen. Seit dem
15.04.2023 wird auch wieder ein Zuschlag fällig, der aber gegenüber dem Ausgangstarif
deutlich reduziert wurde. Er beträgt bis auf weiteres für die o.g. Zu- und Abbringerfahrten
pauschal 1 €. Für Direktfahrten wird ein Zuschlag von 1€/km fällig. Mitfahrer sind vom
Zuschlag für Direktfahrten derzeit ausgenommen.
Frage 10:
Erreicht das Angebot insgesamt die erhofften Effekte? Wenn nein, wie wollen Senat und BVG das Angebot weiter
verbessern?
Frage 12:
Wird über weitere Möglichkeiten nachgedacht, das Angebot bekannter zu machen, anzupassen, oder
auszuweiten? Wenn ja, welche wären dies?
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Antwort zu 10 und 12:
Eine höhere Auslastung wird angestrebt und soll zum einen durch verstärktes
zielgruppenspezifisches Marketing (z.B. bei den Mobilitätstrainings der BVG oder durch
Workshops im Rahmen der Berliner Seniorenwoche) und Aktionen wie „Kunden werben Kunden“
erreicht werden. Die BVG macht Werbung im öffentlichen Raum, durch Hauswurfsendungen, in
Medien der BVG wie dem Kundenmagazin Plus, an den digitalen Anzeigen in den
Bedienungsgebieten oder Infovitrinen in den U-Bahnhöfen. Zum anderen soll die Funktionalität
der App durch die Möglichkeit einer intermodalen Buchung der gesamten Reisekette verbessert
werden.
Frage 11:
Welche Evaluierungsschritte sind geplant?
Antwort zu 11:
Das Angebot hat eine Laufzeit bis Ende 2025. Daten und Rückmeldungen fließen kontinuierlich
in die Weiterentwicklung des Projekts ein (siehe Antwort auf Frage 12).
Frage 13:
Wie positioniert sich der Senat zu der Forderung das Bediengebiet zügig auszuweiten und in einem ersten Schritt
die gesamten Bezirke Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg und Treptow-Köpenick abzudecken?
Frage 14:
Wie gedenkt der Senat mit den im Doppelhaushalt eingestellten Mitteln zur Ausweitung des Rufbus-Gebietes
umzugehen? Wird er sich der Position des Senats aus SPD, Bündnis‘90/Die Grünen und LINKE anschließen und
das Rufbus-Gebiet zügig ausweiten? Welche Verfahrensschritte wären dafür notwendig und welche hat der Senat
bereits ergriffen?
Antwort zu 13 und 14:
Die Fragen 13 und 14 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen der Weiterentwicklung des Pilotprojektes wird die Ausweitung des vorhandenen
Bediengebiets geprüft.
Frage 15:
Inwiefern wird der Senat hierbei in Absprache mit dem Taxi-Gewerbe kurzfristig das Angebot ausweiten?
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Antwort zu 15:
Eine Einbindung des Taxigewerbes wird fallweise geprüft. Im Übrigen wird auf die Antwort auf
die Fragen 13 und 14 verwiesen.
Berlin, den 21.06.2023
In Vertretung
Dr. Claudia Elif Stutz
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de