U-Bahn: Diebstahl bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG), aus Senat

26.04.2023

Vorbemerkung des Abgeordneten:
Laut einer Pressemeldung vom 05.04.2023 soll es bei den Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG) im Februar zu
einem #Diebstahl gekommen sein, bei dem #Bauteile aus abgestellten #historischen -Bahnwagen entwendet
wurden.
https://www.bz-berlin.de/berlin/friedrichshain-kreuzberg/dreist-diebstaehle-in-historischen-u-bahnen

  1. Wie wurden die Standorte der historischen U-Bahnwagen gegen Einbruch oder unbefugtes Betreten gesichert? Wer ist für die Sicherheit der #Betriebsgelände verantwortlich?

Zu 1.: Die BVG teilt mit, dass das benannte historische Fahrzeug Typ #AI seit längerer Zeit #fahrtuntauglich in einer Abstellhalle für Fahrgastzüge in der Warschauer Straße steht. Die #Abstellhalle wird, wie die Vielzahl an weiteren Abstellbereichen in der Stadt, durch #Sicherheitskräfte der BVG bestreift.

  1. Ist aus dem Fehlen von #Einbruchspuren zu schließen, dass die Täter aus dem Personalumfeld der BVG
    stammen?
    Zu 2.: Die BVG teilt mit, dass kein #Anhaltspunkt dafür gesehen wird, dass die Täter aus dem
    stammen.
  2. Warum hat die BVG erst nach einem Monat Anzeige erstattet, nachdem sie von der Presse zu dem
    Sachverhalt befragt wurde?
    Zu 3.: Die BVG teilt mit, dass es sich bei dem infrage stehenden Vorfall um einen
    bedauerlichen #Einzelfall handelt, bei dem die vorgeschriebenen Standardprozesse nicht
    eingehalten wurden. Dadurch kam es zu einer verzögerten Anzeige.
  3. Wie hoch ist der finanzielle Schaden?
  4. Wie hoch sind die Kosten für die #Wiederbeschaffung, bzw. den originalgetreuen Nachbau der entwendeten
    Bauteile?
    Zu 4. und 5.: Die BVG teilt mit, dass der Umfang des Schadensausmaßes derzeitig analysiert
    wird. Aufgrund der historischen Materialien ist ein expliziter Schadensumfang inklusive ggf.
    erforderlicher Nachbauten aktuell nicht bewertbar. Im Anschluss an die Analyse wird geprüft,
    ob sich eine Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs rentiert.
  5. Besteht eine Versicherung für diesen Vorfall? Wenn nein, aus welchen Mitteln werden die Kosten zu 5.
    übernommen?
    Zu 6.: Die BVG teilt mit, dass es keine Versicherung für diesen Vorfall gibt.
  6. Was plant die BVG konkret, um derartige Vorfälle in Zukunft zu vermeiden und die Sicherheit ihrer
    Betriebsgelände und ihres Inventars zu gewährleisten?
    Zu 7.: Die BVG teilt mit, dass die Modernisierung und der Ausbau von
    Sicherungseinrichtungen geplant sind. Eine Bestreifung durch Sicherheitskräfte findet bereits
    statt.

    Berlin, den 25. April 2023
    Stephan S c h w a r z
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    Senator für Wirtschaft,
    Energie und Betriebe

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