Bus + Infrastruktur: Wie schnell ist der Bus? (II), aus Senat

07.03.2023

Frage 1:

Welche #Busspuren sind aktuell seitens der #SenUMVK (Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz) angeordnet und noch nicht umgesetzt?

Antwort zu 1:

Eine Rückmeldung des Straßenbaulastträgers an die #Straßenverkehrsbehörde bezüglich des Vollzugs von straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen kann einem gewissen Zeitverzug unterliegen.

Nach Kenntnis des Senats sind folgende Bussonderfahrstreifen noch nicht umgesetzt worden (Aufstellung nach Bezirk):

BezirkBussonderfa hrstreifen
Charlottenburg- WilmersdorfHubertusallee von Herthastraße bis Lynarstraße
MitteInvalidenstraße von hi. Alexanderufer bis ggü. Friedrich-List-UferInvalidenstraße von vor Friedrich-List-Ufer bis AlexanderuferPrinzenallee von Badstraße bis vor Osloer StraßeReichpietschufer von Tiergartentunnel bis Potsdamer StraßeSchillstraße von Wichmannstraße bis Kurfürstenstraße
  
NeuköllnBritzer Damm von Mohriner Allee bis Fulhamer AlleeBritzer Damm von Fulhamer Allee bis HermannstraßeBritzer Damm von Britzer Damm bis Tempelhofer WegRingslebenstraße von Heideläuferweg bis Buckower Damm
SpandauBrunsbütteler Damm von Wilhelmshavener Straße bis vor KlosterstraßeDaumstraße von Goldbeckweg bis TelegrafenwegRauchstraße von Goltzstraße bis Streitstraße
Steglitz- ZehlendorfHindenburgdamm von Bäkestraße bis DrakestraßeHindenburgdamm von Klingsorstraße bis Haltestelle „ Händelplatz“Ostpreußendamm von Morgensternstraße bis Giesensdorfer StraßeOstpreußendamm von Osdorfer Straße bis Stauraum LSA Kaufland
Tempelhof- SchönebergHildburghauser Straße von Waldsassener Straße bis Marienfelder AlleeLichtenrader Damm von Grimmstraße bis BarnetstraßeMalteserstraße – Friedenfelser Straße von ggü. Friedrichrodaer Straße bis Marienfelder AlleeRheinstraße von Saarstraße bis Sponholzstraße

Frage 2:

Welche Widerspruchsverfahren liegen aktuell gegen welche Busspuren vor?

Antwort zu 2:

Gegen folgende #Bussonderfahrstreifen liegen aktuell Widersprüche vor:

  • Hubertusallee von Herthastraße bis Lynarstraße
    • Clayallee von Argentinische Allee bis Riemeisterstraße
    • Clayallee von Königin-Luise-Straße bis Finkenstraße
    • Hauptstraße von Rubensstraße bis Schmargendorfer Str.
    • Teltower Damm von Leo-Baeck-Str. bis Schädestr.
    • Reichpietschufer zwischen Hildebrandtstraße und Von-der-Heydt Straße

Frage 3:

Mit welcher Dauer ist bei den Verfahren zu rechnen? Bis wann sollen dazu Entscheidungen vorliegen?

Antwort zu 3:

Der Senat führt zur Dauer von Widerspruchsverfahren gegen einen Verwaltungsakt der #Straßenverkehrsbehörde keine Statistik. Allgemeingültige Aussagen sind zudem nicht möglich, weil sich die Verfahrensdauer nach den jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalles richtet.

Frage 4:

Bis wann ist mit einer Entscheidung des Bundes zu rechnen, dem Vorschlag des Landes Berlin zu folgen, wonach Busspuren auch dann angeordnet werden dürfen, wenn keine „ qualifizierte Gefahr“ besteht?

Antwort zu 4:

Eine länderoffene Arbeitsgruppe der Verkehrsministerkonferenz zur Vorbereitung praxisgerechter Anpassungen des Straßenverkehrsrechts hat einstimmig konkrete

Handlungsvorschläge für konsensuale Problemlösungen im Straßenverkehrsrecht vorgelegt; diese beinhalteten u.a. die erleichterte Anordnung von Bussonderfahrstreifen durch deren Freistellung vom Erfordernis einer qualifizierten Gefahr gemäß § 45 Abs. 9 Satz 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die Verkehrsministerkonferenz dankte im November 2022 dem Bund für die Unterstützung der Arbeitsgruppe und bat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), die erarbeiteten Handlungsvorschläge zur Anpassung des Straßenverkehrsrechts zu prüfen und zeitnah im Rahmen bevorstehender Rechtssetzungsvorhaben in enger Abstimmung mit den Ländern zu berücksichtigen. Das Land Berlin hat derzeit keine Informationen, wann das BMDV die entsprechende Anpassung der bundesrechtlichen StVO starten wird.

Frage 5:

In einer Eilentscheidung gab das Verwaltungsgericht Berlin Kläger*innen Recht gegen die Anordnung einer Busspur in der Clayallee. Wann ist mit der Eröffnung des Hauptsacheverfahrens zu rechnen?

Antwort zu 5:

Der entsprechende Widerspruchsbescheid wurde am 24.02.2023 abgesendet. Gegen diesen Bescheid kann der Widerspruchsführende innerhalb eines Monats nach der Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Berlin einreichen.

Berlin, den 06.03.2023 In Vertretung

Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für

Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz