Straßenverkehr: Parkplätze rückbauen?!, aus Senat

06.01.2023

Frage 1:
Wie viele öffentliche #Parkplätze befinden sich im Berliner Stadtgebiet nach Kenntnis des Senats?
Frage 2:
Wie hat sich die #Anzahl der öffentlichen Parkplätze im Berliner Stadtgebiet nach Kenntnis des Senats in den letzten 10 Jahren entwickelt?

Antwort zu 1 und 2:
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Dem Land Berlin liegen keine #systematischen Daten zur Anzahl der Berliner #Straßenparkplätze
vor. Lediglich in Gebieten mit #Parkraumbewirtschaftung verfügen die Bezirke über
entsprechende Daten, die im Rahmen vorausgehender #Machbarkeitsstudien erfasst wurden
(siehe Antwort zu Frage 1 der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/12273 vom 15. Juni 2022).
Innerhalb des S-Bahnrings gibt es demnach rund 210.000 #Parkstände.
Im Rahmen des laufenden #eUVM-Projektes wird u.a. das Angebot an #Straßenparkflächen und
deren #Auslastung innerhalb des S-Bahnrings erfasst. Ziel ist es u.a. die Wirkung von
Parkraumbewirtschaftung zu untersuchen und eventuelle Potentiale für Umnutzungen zu
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erkennen. Der Fokus liegt hierbei auf den neuen Parkzonen der Jahre 2022-23. Ergebnisse
liegen voraussichtlich im Herbst 2023 vor.
Das Land Berlin besitzt keine eigenen öffentlich zugänglichen Parkhäuser, so dass auch hier
keine Daten vorliegen. Eine Übersicht zum aktuellen Angebot an Parkhäusern enthält die
Antwort zu den Fragen 1 bis 4 der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/11739 vom 2. Mai 2022.
Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Anzahl der Parkstände nicht konstant ist, sondern sich
kontinuierlich durch hinzukommende Anordnungen des ruhenden Verkehrs ändert. Auch sind
Straßenbreite, Baumbestand, Lieferzonen, Bussonderfahrstreifen, vorhandene Parkanordnung
(Senkrecht- oder Längsparken), aber auch Größe oder Länge von Fahrzeugen von Belang.
Frage 3:
Wie viele Parkplätze befinden sich nach Kenntnis des Senats zusätzlich auf privaten Flächen?
Antwort zu 3:
Auch für private Parkflächen liegen keine entsprechenden Daten vor. Seit der Aufhebung der
Stellplatzpflicht in 1997 findet keine systematische Erfassung von Stellflächen bei Neubauten
mehr statt. Private Flächen sind i.d.R. nicht zugänglich und somit nachträglich nicht einfach zu
erfassen.
Frage 4:
Welches Potential ergibt sich nach Kenntnis des Senats durch den Rückbau oder die Überbauung von Parkplätzen
mit dem Ziel, diese Flächen zum Beispiel für Stadtgrün, Urban Gardening oder andere öffentliche und soziale
Nutzungen zu reaktivieren?
Antwort zu 4:
Es wird davon ausgegangen, dass in Berlin, wie in anderen Großstädten bereits belegt, eine
Vielzahl an öffentlichen und privaten Parkhäusern und Tiefgaragen, aber auch Parkplätze des
Einzelhandels etc. bei weitem nicht ausgelastet sind und somit Verlagerungspotentiale bieten.
Durch den Ausbau des Umweltverbunds in Berlin und Brandenburg und die gemeinsame
Planung und Finanzierung von B+R- und P+R-Anlagen im Umland soll zudem der
Pendlerverkehr vermehrt auf den Umweltverbund umgeleitet und ein wohnortnaher Umstieg
gefördert werden. Dadurch wiederum wird der Bedarf an Parkflächen reduziert und andere
Nutzungen werden ermöglicht.
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Frage 5:
Welche Kosten entstehen durchschnittlich dem Senat und den Bezirken für die Bereitstellung eines Parkplatzes?
Antwort zu 5:
Die Kosten für die Bereitstellung eines Parkplatzes setzen sich zusammen aus Errichtungskosten
und Betriebskosten. Die Kosten hängen dabei von geographischen Gegebenheiten, der
baulichen Ausgestaltung und vom Umfang an bereitgestellten Stellplätzen ab.
Frage 6:
Welche Strategie verfolgt der Senat, um die Anzahl an Parkplätzen im Stadtgebiet jährlich zu reduzieren?
Antwort zu 6:
In Berlin sind maßgeblich die Bezirke für den ruhenden Verkehr zuständig. So strebt bspw. der
Bezirk Mitte bis Ende 2026 eine Umwidmung jedes 4. Straßenparkplatzes an, um die Flächen
u.a. für Baumpflanzungen und nachbarschaftlich genutzten Stadtraum verfügbar zu machen.
Das Mobilitätsgesetz Berlin gibt bereits jetzt als Orientierungsrahmen vor, dass bei
Straßenraumumgestaltungen der fließende Verkehr Vorrang vor dem ruhenden Verkehr hat, so
dass in solchen Fällen Flächen des ruhenden Verkehrs vielerorts für die Ausweitung der
Radinfrastruktur und den Bau von Bussonderstreifen, aber auch für die Schaffung von
Ladezonen des Wirtschaftsverkehrs, Ladeinfrastruktur der Elektromobilität und
Mietflottenangebote (Sharing) eingesetzt werden. Auch die Nutzung für
Klimaanpassungsmaßnahmen, Begrünung und andere Nutzungen im Sinne des Gemeinwohls
sind wichtige Elemente einer lebenswerten Stadt, die der Senat fördert.

Berlin, den 05.01.2023
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de