zu Fuß mobil: Der Fußgängertunnel Schöneweide als Investruine, aus Senat

Frage 1:
Wann wurde durch wen beschlossen, die #Sanierungsarbeiten am bei einem Brand im Dezember 2016 beschädigten #Fußgängertunnel am -Bahnhof #Schöneweide abzubrechen, und was war der Grund dafür?
Antwort zu 1:
Im Januar 2021 wurde durch die damalige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz entschieden, angesichts der fortgeschrittenen Planungen zur Umgestaltung des Kreuzungsbereiches am S-Bahnhof Schöneweide die #Instandsetzung des Fußgängertunnels nicht weiter zu verfolgen. Mit dem #Planfeststellungsbeschluss für die „#Verkehrslösung Schöneweide von der #Schnellerstraße bis #Sterndamm/Südostallee“ vom 26.08.2021 wurde wie erwartet auch die Einrichtung einer #Fußgängerfurt in Höhe des Fußgängertunnels (#FGT) zur #barrierefreien #Überquerung der Schnellerstraße festgesetzt und die Funktion eines Fußgängertunnels somit hinfällig.


Frage 2:
Welche Sanierungs- und #Reparaturarbeiten waren bis zum Abbruch der Bauarbeiten bereits ausgeführt worden und
welche #Kosten sind bis zu diesem Zeitpunkt entstanden?
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Frage 3:
Wer trägt die Verantwortung für den späten Abbruch der Sanierungsarbeiten?
Antwort zu 2 und 3:
Im Wesentlichen wurden die durch den Brand in Teilbereichen beschädigte abgehängte #Zwischendecke abgebrochen sowie #Brandrückstände entfernt und fachgerecht entsorgt. Einschließlich der erforderlichen #Ingenieurleistungen entstanden Kosten in Höhe von rd. 75.000 €. Mit den
eigentlichen Instandsetzungsarbeiten wurde nicht begonnen.
Frage 4:
Muss auch der geschlossene Fußgängertunnel als Bauwerk künftig technisch überwacht werden und mit welchen
Kosten dafür rechnet das Land Berlin jährlich?
Frage 5:
Gibt es bereits einen Abrissantrag für das Bauwerk Fußgängertunnel und mit welchen Kosten rechnet das Land für
den kompletten Rückbau des Ingenieurbauwerks Fußgängertunnel?
Antwort zu 4 und 5:
Nach aktuellem Stand wird der #Tunnel iterativ in mehreren zeitlich getrennten Bauphasen #zurückgebaut werden mit dem Ziel, zukünftig keine Kosten zur #Bauwerkserhaltung und regelmäßigen
#Bauwerksprüfung gemäß DIN 1076 zu erzeugen.
Eine qualifizierte Kostenschätzung kann erst nach Vorlage des abgestimmten Konzeptes und den
konkreten Planungen zum schrittweisen #Rückbau des FGT Schöneweide erfolgen.

Berlin, den 11.08.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de