Frage 1:
Welche Behörde(n) muss die #Zustimmung erteilen, damit die #Bundesfernstraße 96 zwischen #Möckernstraße und #Köthener Straße #entsiegelt wird?
Frage 2:
Welche Behörden müssen #beteiligt werden, damit die Bundesfernstraße 96 zwischen Möckernstraße und Köthener Straße entsiegelt wird?
Antwort zu 1 und 2:
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 zusammen beantwortet.
Das #Hallesche Ufer ist in diesem Streckenabschnitt als Bundesstraße nach dem Bundesfernstraßengesetz (#FStrG) gewidmet. Vor einer Entsieglung von Teilflächen muss die
Straße aus der bundesfernstraßenrechtlichen #Widmung entlassen werden. Hierfür muss das zuständige Bezirksamt die Zustimmung der Obersten #Straßenbaubehörde einholen.
Frage 3:
Handelt es sich bei den Entsiegelung der Bundesfernstraße 96 zwischen Möckernstraße und Köthener Straße um eine Entwidmung?
Antwort zu 3:
Die Entsiegelung könnte erfolgen, nachdem die Bundesstraße eingezogen wurde.
Frage 4:
Wie viele Bundesfernstraßen in Berlin sind auf welcher Strecke einspurig?
Antwort zu 4:
Vier Bundesstraßen in Berlin haben in Ortslage einen #einbahnigen Querschnitt mit zwei Fahrstreifen in gegensätzlicher Fahrtrichtung:
Bundesstraße | Bezirk | Abschnitt | KM |
B 2/ 5 | Mitte | Nördliche Umfahrung Brandenburger Tor | 0,245 |
B 2 | Spandau | Nördlicher Bereich Potsdamer Chaussee | 1,1 |
B 2 | Lichtenberg | Malchow | 1,2 |
B 96 | Reinickendorf | Wittenau bis Landesgrenze Brandenburg | 5 |
B 96a | Pankow | Niederschönhausen | 2,690 |
Berlin, den 28.07.2022 In Vertretung
Markus Kamrad Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
www.berlin.de