Straßenverkehr: Bundesfernstraße 96 und Promenade am Halleschen Ufer, aus Senat

Frage 1:

Welche Behörde(n) muss die #Zustimmung erteilen, damit die #Bundesfernstraße 96 zwischen #Möckernstraße und #Köthener Straße #entsiegelt wird?

Frage 2:

Welche Behörden müssen #beteiligt werden, damit die Bundesfernstraße 96 zwischen Möckernstraße und Köthener Straße entsiegelt wird?

Antwort zu 1 und 2:

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 zusammen beantwortet.

Das #Hallesche Ufer ist in diesem Streckenabschnitt als Bundesstraße nach dem Bundesfernstraßengesetz (#FStrG) gewidmet. Vor einer Entsieglung von Teilflächen muss die

Straße aus der bundesfernstraßenrechtlichen #Widmung entlassen werden. Hierfür muss das zuständige Bezirksamt die Zustimmung der Obersten #Straßenbaubehörde einholen.

Frage 3:

Handelt es sich bei den Entsiegelung der Bundesfernstraße 96 zwischen Möckernstraße und Köthener Straße um eine Entwidmung?

Antwort zu 3:

Die Entsiegelung könnte erfolgen, nachdem die Bundesstraße eingezogen wurde.

Frage 4:

Wie viele Bundesfernstraßen in Berlin sind auf welcher Strecke einspurig?

Antwort zu 4:

Vier Bundesstraßen in Berlin haben in Ortslage einen #einbahnigen Querschnitt mit zwei Fahrstreifen in gegensätzlicher Fahrtrichtung:

BundesstraßeBezirkAbschnittKM
B 2/ 5MitteNördliche Umfahrung Brandenburger Tor0,245
B 2SpandauNördlicher Bereich Potsdamer Chaussee1,1
B 2LichtenbergMalchow1,2
B 96ReinickendorfWittenau bis Landesgrenze Brandenburg5
B 96aPankowNiederschönhausen2,690

Berlin, den 28.07.2022 In Vertretung

Markus Kamrad Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de