Frage 1:
Das sog. „9für90“-Ticket soll ab 1. Juni 2022 für drei Monate im Öffentlichen Nah- und #Regionalverkehr einen
bundesweiten Geltungsbereich haben. Wird das Berliner #Semesterticket ebenfalls im fraglichen Zeitraum
bundesweit im #ÖPNV gelten? Wenn nein, warum nicht?
Frage 2:
Falls dies nicht der Fall ist, wurden bzw. werden derzeit noch Gespräche mit anderen Bundesländern geführt, um
den Geltungsbereich des Berliner Semestertickets auf diese auszuweiten? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 1 und 2:
Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Es ist vorgesehen, dass auch bestehende Abonnements vom Angebot des 9-Euro-Tickets
profitieren. Dies gilt im #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) auch für Inhaberinnen und
Inhaber von Berliner und Brandenburger Semestertickets. Diese werden vom 1. Juni 2022 bis 31. August 2022 #bundesweit im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) genutzt werden
können.
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Frage 3:
Können Inhaberinnen eines Semestertickets anderer Bundesländer im fraglichen Zeitraum den Berliner ÖPNV entgeltfrei nutzen? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 3: Inhaberinnen und Inhaber von Abonnements anderer Verkehrsbetriebe oder –verbünde in Deutschland können mit ihrem Abonnement ebenfalls bundesweit den ÖPNV nutzen, dazu zählt auch der Berliner ÖPNV. Dies ist allerdings keine entgeltfreie Nutzung, da sie über ein reguläres und bezahltes Abonnement verfügen, das im Aktionszeitraum bundesweit zur Fahrt im ÖPNV gültig ist. Frage 4: Wie wird das „9für90“Ticket bei Semestertickets praktisch umgesetzt? Wie ist die Rückerstattung bereits bezahlter Beträge derzeit geplant? Antwort zu 4: An Berliner Hochschulen wird die Zahlung der Studierenden einer Hochschule an die Studierendenschaft bzw. Verwaltung der jeweiligen Hochschule für das Semesterticket i.d.R. gemeinsam mit den Rückmeldegebühren der Hochschule, dem Sozialbeitrag an das Studierendenwerk und den Beitrag zur Studierendenschaft für das gesamte Semester im Voraus geleistet. Der Anteil für das Semesterticket beträgt im Sommersemester 2022 aufgrund des Zuschusses des Landes Berlin weiterhin 193,80 Euro für das Semester. Je Monat entspricht das einem Betrag von 32,30 Euro, der in den Monaten Juni bis August auf jeweils 9 Euro abgesenkt wird, so dass für jeden Studierenden, der den Beitrag für das Semesterticket bezahlt hat, grundsätzlich ein Rückzahlungsanspruch von 23,30 Euro je Monat besteht. Wie die Rückzahlung ausgestaltet werden kann, wird derzeit zwischen dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) und den einzelnen Berliner Hochschulen noch diskutiert. Im Raum stehen hier eine Rücküberweisung an die Studierenden, die den Semesterbeitrag gezahlt haben, in Höhe von 69,90 Euro oder eine Verrechnung mit der Zahlung des Semesterbeitrags im Folgesemester. Frage 5: Sollen alle geplanten Ermäßigungen für Abo-Kundinnen gleichermaßen auch den Inhaber*innen der
Semestertickets zugutekommen?
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Antwort zu 5:
Die Ermäßigung des Preises auf 9 Euro/Monat im Aktionszeitraum soll gleichermaßen allen
Abonnementkundinnen und -kunden und damit auch allen Inhaberinnen und Inhabern von
Semestertickets #zugutekommen.
Berlin, den 16.05.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
www.berlin.de