allg.: Sachstand zur Verkehrserschließung des Entwicklungsgebietes „Blankenburger Süden“, aus Senat

Frage 1:
Mit Senatsbeschluss vom 9. Juni 2020 beauftragte der Senat die BVG AöR mit der Durchführung der
weiteren #Planungsschritte für die #Straßenbahnverlängerung durch das Entwicklungsgebiet
verbunden mit dem Auftrag an den Vorhabenträger, insbesondere für den vierten
Planungsabschnitt dieser Straßenbahnverlängerung alternative #Trassenführungen, explizit genannt
wurden drei, in einem Abwägungsverfahren zu prüfen. Zu welchem Ergebnis kam dieses
Abwägungsverfahren?


Frage 2:
Wie und wo sind diese Prüfergebnisse im Einzelnen niedergelegt, wo und wie sind sie einsehbar, sind
sie öffentlich zugänglich?
Antwort zu 1 und 2:
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet. Die Arbeiten werden erst im Rahmen der folgenden Planungsschritte
durchgeführt, da in diese Bewertung vertiefte Erkenntnisse späterer Phasen
einfließen sollen (siehe z.B. auch Antwort zu 3).
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Frage 3:
Mit Senatsbeschluss vom 20. Juli 2021 ist eine „#Vorzugsvariante“ für die äußere verkehrliche
Erschließung des Stadtquartieres „Blankenburger Süden“ beschlossen worden, die im vierten
Planungsabschitt der #M2-Verlängerung eine Zerschneidung der Erholungsanlage Blankenburg in
#Trassenbündelung mit einer Verlängerung des nach Süden verschwenkten Blankenburger
Pflasterweges zum S-Bahnhof #Blankenburg vorsieht. Wie breit wird diese Gesamttrasse (Straßenbahn
und Straße und beidseitige #Radverkehrsanlage (nach Berliner Mobilitätsgesetz – MobG) und
Gehwege und Straßennebenräume) sein?
Antwort zu 3:
Aussagen zur exakten Lage und Breite der Verkehrstrasse können erst mit vertieften
Planungen im Rahmen der Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens gemacht
werden, da u.a. auch eine mögliche dezentrale Entwässerung maßgeblichen
Einfluss auf den Querschnitt hat.
Frage 4:
Wieviele Grundstücke der Erholungsanlage Blankenburg werden von dieser Gesamttrasse betroffen
sein?
Frage 5:
Wieviele Grundstücke wären von der Trassenführung allein für die Straßenbahn, wie sie
beispielsweise die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Pankow mit Beschluß VIII-1095
vorgeschlagen hatte, betroffen worden?
Frage 6:
Liegt ein Klimagutachten für die „Vorzugsvariante“ vor, wo und wie ist es einsehbar, ist es öffentlich
zugänglich?
Frage 7:
Wurden Klimagutachten für alternative Trassenverläufe erstellt, so daß eine Abwägung möglich
würde? Wo sind sie einsehbar?
Frage 9:
Die bildliche Darstellung der „Vorzugsvariante“ legt eine Neuordnung der Bebauung beidseits der
Blankenburger Bahnhofstraße an der Ostseite der Überführung der Stettiner Bahn nahe. Ist diese
Interpretation richtig und wieviele Grundstücke der Erholungsanlage Blankenburg wären davon,
zusätzlich zur Trassenführung der „Vorzugsvariante“, betroffen?
Antwort zu 3 bis 7 und 9:
Die Fragen 3 bis 7 sowie 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet. Antworten zu diesen Aspekten sind erst mit den noch
ausstehenden Entwurfsplanungen (Leistungsphase 4) sowie Gutachten für das
Planfeststellungsverfahren möglich.
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Frage 8:
Wieviele Varianten zur Auflösung des sogenannten „Doppelknotens Blankenburg“ wurden
untersucht und sind darüber hinaus weitere, beispielsweise die Verschwenkung der Blankenburger
Bahnhofstraße ab der Einmündung Schäferstege nach Süden und die gleichzeitige Verschwenkung
des Blankenburger Pflasterweges nach Norden, denkbar, und wenn ja, wurden sie untersucht?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 8:
Insgesamt wurden fünf Varianten zur Auflösung des sogenannten „Doppelknoten
Blankenburg“ untersucht. Auch die in der Fragestellung dargestellte Führung ist mit
der Variante 2 untersucht worden (s. https://www.berlin.de/verkehr-pankowerosten/strassen/doppelknoten/ ). Bei der Trassenlage mussten u.a. auch der
Fließgraben sowie die Denkmalanlage Kinderhaus „Janusz Korczak“ (ehem.
Heimstätte Blankenburg) berücksichtigt werden.
Frage 10:
In welchen weiteren Schritten wird die äußere verkehrliche Erschließung des Stadtquartieres
„Blankenburger Süden“ erfolgen und wann plant der Senat, sie abgeschlossen zu haben?
Frage 12:
Wie plant der Senat die schon jetzt vorhanden Engstelle an den Eisenbahn- und Autobahnbrücken
am S-Bahnhof Blankenburg, die sich bereits jetzt auf den Verkehr im gesamten Nordostraum
auswirkt und vor allem die Zuverlässigkeit des ÖPNV senkt, aufzulösen, und bis wann soll das
geschehen?
Antwort zu 10 und 12:
Die Fragen 10 und 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet. Die Ergebnisse der Machbarkeitsuntersuchungen zur
Straßenbahnneubaustrecke Blankenburg, der Verkehrserschließung Blankenburg
und des sog. „Doppelknoten Blankenburg“ sowie zur Umgestaltung des SBahnhofes Blankenburg liegen vor (s. www.berlin,de/verkehr-pankower-osten ).
Alle Maßnahmen zielen darauf ab, den Umweltverbund (ÖPNV, Fuß- und
Radverkehr) zu stärken und folglich den Anteil des motorisierten Individualverkehrs
(MIV) zu reduzieren. Mit den vorab genannten straßenseitigen Planungen werden
die Verkehrsströme nördlich und südlich des neuen Stadtquartieres auf die beiden
neu geplanten Straßenverbindungen aufgeteilt. Mit einer besseren Verknüpfung
des Busverkehrs (Verlegung der Bushaltestelle) sowie der geplanten Straßenbahn
direkt auf der östlichen Seite des S-Bahnhofs Blankenburg und einer geplanten
neuen Fußgängerquerung unterhalb des S-Bahnhofes durch den Bahndamm wird
die Situation auf der Bahnhofstraße verbessert.
Aktuell wird die Machbarkeitsuntersuchung zum Knotenpunkt N1/N2/N4
aktualisiert, da zukünftig die Straßenbahnneubaustrecke Blankenburger Süden
sowie übergeordnete Radwegeverbindungen ebenfalls über diesen Knotenpunkt
verlaufen. Die Planungen werden voraussichtlich im 3. Quartal 2022
abgeschlossen. Die anschließenden Planungsstufen mit Durchführung der
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verschiedenen Planfeststellungsverfahren und der Realisierung sind dann u.a. von
der Verfügbarkeit von finanziellen und personellen Ressourcen abhängig und
können aktuell nicht verbindlich datiert werden. In diesem Zusammenhang wird im
Rahmen der 3. Stufe der vorbereitenden Untersuchungen zum Blankenburger
Süden eine detaillierte Umsetzungskonzeption erarbeitet, die u.a. diese
Fragenstellungen klären soll.
Frage 11:
Wie hoch ist die durchschnittliche werktägliche Verkehrsbelastung (DTVw) an der Überführung der
Stettiner Bahn, der S-Bahn und der Autobahn A114 im Verlaufe der Blankenburger Bahnhofstaße
derzeit, wie lang ist die Spitzenstunde, und wie werden sich diese Werte nach vollständiger
Realisierung der „Vorzugsvariante“ voraussichtlich ändern?
Antwort zu 11:
Die Bahnhofstraße ist derzeit mit ca. 15.000 Kfz/24h DTVw belastet. Die
Spitzenstunde ist berlintypisch zwischen 15 und 16 Uhr ausgeprägt. Die
Auswirkungen der Straßenbahnplanung auf den DTVw sind Gegenstand noch
ausstehender Untersuchungen im Rahmen der Planfeststellung.
Berlin, den 23.03.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de