U-Bahn: Die U-Bahn-Linie 5 (II), aus Senat

Frage 1:
Laut Presseberichten wurde bei einer #Routinekontrolle bei einem #Fahrzeug des Typs #IK17 übermäßiger
#Verschleiß an der #Federung festgestellt. Die Folge war, dass ab dem 1.3.22 rund ein Drittel der Fahrten
auf der #U5 nur mit #Kurzzügen durchgeführt wurden. Alle Wagen der Reihe seien daraufhin geprüft
worden. Welche Ergebnisse hat die Prüfung gebracht?
Antwort zu 1:
Alle geprüften Fahrzeuge weisen Schäden an den Primärfedern auf. In Summe sind
ca. 60 % der Primärfedern ohne Befund, d.h. ca. 40 % der Federn zeigen nach der
Untersuchung Auffälligkeiten.


Frage 2:
Werden die Fahrzeuge wieder allesamt auf der U5 eingesetzt werden können?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Ja, die Fahrzeuge werden wieder auf der U5 zum Einsatz kommen.
Die BVG nutzt die kurze „Auszeit“ der IK17 und zieht bei ihnen einige ansonsten in
Kürze anstehenden anderweitigen Routinewartungen vor. Dadurch entfallen
mehrtägige Werkstattaufenthalte in den kommenden Monaten, die sonst
turnusmäßig notwendig gewesen wären.“
Frage 3:
Sollen nun auch die Züge der Baureihen geprüft werden, die sich an diesem Bautyp orientieren? Falls
nicht, bitte Angabe von Gründen. Falls ja: Welche Konsequenzen ergeben sich daraus künftig für
den Betrieb auf der Linie U5?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Andere Baureihen der Berliner -Bahnzüge sind nicht betroffen, weil in ihnen
andere Bauteile zum Einsatz kommen. Das gilt, wie mitgeteilt, auch weiterhin für alle
anderen rund 170 Wagen des Typs IK – sowohl für alle auf den #Kleinprofillinien U1 bis
U4 eingesetzten IKs sowie für die ebenfalls auf der U5 eingesetzten Züge des Typs
IK20. Diese sind wie gewohnt im Einsatz.“
Frage 4:
Kann ein #Serienschaden zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausgeschlossen werden?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der festgestellte Verschleiß betrifft ausschließlich die IK17-Fahrzeuge auf der U5.
Andere Fahrzeuge des Typs IK sind nicht betroffen, siehe dazu auch die Antwort auf
Frage 3.“
Berlin, den 21.03.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

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