Infrastruktur: Luftqualität im Berliner U- und S-Bahnsystem, aus Senat

Frage 1:
Wann wurden zuletzt Messungen zur #Qualität der #Luft in - oder -Bahntunneln bzw. #unterirdischen
Bahnstationen durchgeführt, deren Ergebnisse dem Senat oder einer landeseigenen Beteiligung
bekannt sind?
a. In welchen Stationen bzw. auf welchen #Tunnelabschnitten wurden diese Messungen durchgeführt?
b. Zu welchem Ergebnis kam die Messung der #Luftqualität für das U- oder S-Bahn-Personal und für
Fahrgäste für verschiedene, potenziell gesundheitsschädliche #Luftbestandteile jeweils?
c. Existieren Zeitreihen von #Luftmessungen in Berliner U- oder S-Bahntunneln bzw. unterirdischen
Bahnstationen und wenn ja, wie hat sich die Qualität der Luft verändert?


Antwort zu 1 a-c:
Hierzu liegt folgende Information von der BVG vor:
„#Luftqualitätsmessungen werden von der BVG vereinzelt im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen für bestimmte Berufsgruppen in Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft (VBG) durchgeführt. Diese ergaben keine Überschreitung der
geltenden Grenzwerte aus den Technischen Regeln für Gefahrenstoffe (TRGS) 900.
Dies sind die gesetzlichen Ausführungsvorschriften für die Umsetzung der Gefahrenstoffverordnung.
Die letzten Messungen fanden 2017 im Arbeitsbereich der Mitarbeitenden in den
U-Bahnhöfen Hermannstraße und Rathaus Spandau statt. Die Ergebnisse lagen bei
E-Staub zwischen 0,04 mg/m³ und 0,12 mg/m³ sowie für den A-Staub bei unter
0,09 mg/m³ und somit weit unter den vorgegebenen Grenzwerten.“
Zur Erläuterung:
„E-Staub“ steht für einatembarer Staub, also Partikel, die mindestens in die Nase
oder in den Rachen eingeatmet werden können. Die Partikelgröße reicht hier bis
ca. 100 µm. „A-Staub“ steht für alveolengängiger Staub, das sind Partikel mit
Durchmessern bis ca. 7 µm.
Zu Messungen in S-Bahntunneln liegen dem Senat oder Unternehmen mit landeseigener Beteiligung keine Informationen vor. Von der Deutschen Bahn wurde hinsichtlich der Luftqualität in S-Bahntunneln und unterirdischen Stationen mitgeteilt,
dass die gesetzlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz eingehalten werden.
Frage 2:
Welche Regelungen gelten für Grenzwerte für Luftschadstoffe in U- oder S-Bahn-Tunneln und unterirdischen Bahn-Stationen mit Blick auf das U- oder S-Bahn-Personal bzw. Fahrgäste?
Antwort zu 2:
Die Beurteilung des Arbeitsschutzes für das Personal von U-Bahn bzw. S-Bahn erfolgt
anhand der Grenzwerte aus den Technischen Regeln für Gefahrenstoffe (TRGS)

  1. Der Grenzwert für A-Staub beträgt 1,25 mg/m³, für E-Staub sind 10 mg/m³ zulässig. Arbeitsplatzgrenzwerte sind abgeleitet als Schichtmittelwerte bei in der Regel täglich achtstündiger Exposition an 5 Tagen pro Woche während der Lebensarbeitszeit.
    Für Fahrgäste wurden keine Grenzwerte für Luftschadstoffe im Bereich von Tunneln
    und unterirdischen Bahnstationen festgelegt. Die 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV) gilt nur für die Außenluft. In deren Anlage 3
    (Teil A) ist abschließend festgelegt, an welchen Orten die Luftqualität zu beurteilen
    ist. Danach ist es unzulässig, auf Basis der 39. BImSchV die Luftqualität in unterirdischen Bahnhöfen zu beurteilen.
    3
    Frage 3:
    Welche Maßnahmen ergreifen der Senat und die BVG bzw. die S-Bahn Berlin GmbH, um die Einhaltung einer ausreichenden Luftqualität in den Tunneln und unterirdischen Stationen der U- oder SBahn zu überwachen?
    Frage 4:
    Mit welchen Maßnahmen wird eine jederzeit ausreichende Luftqualität in den Tunneln und unterirdischen Bahn-Stationen sichergestellt bzw. welche Maßnahmen werden bei hoher Belastung der
    Luft mit Schadstoffen ergriffen, um die Luftbelastung zu verringern?
    Antwort zu 3 und 4:
    Hierzu wurde von der BVG mitgeteilt:
    „Die BVG legt bei der Planung ihrer unterirdischen Anlagen jeweils die gesetzlichen
    Grundlagen zur Be- und Entlüftung zugrunde. Diese werden durch die Technische
    Aufsichtsbehörde (TAB) überwacht. Für die unterirdischen Arbeitsstätten bei der
    BVG wird die TRGS 900 als Beurteilungsgrundlage verwendet.
    Stäube durch Abrieb, die unvermeidlich aus dem System Rad-Schiene-Gleis entstehen, begegnet die BVG kurzfristig durch regelmäßige Gleisgrob- und Feinreinigungen.“
    Die Deutsche Bahn teilt mit:
    „Die gesetzlichen Anforderungen, inklusive messtechnischer Erfassung bzw. Überwachung von Schadstoffen, die in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe festgelegt sind (z.B. TRGS 402), werden eingehalten.
    Die Deutsche Bahn hält die gesetzlich vorgegebenen Maßnahmen ein. Je nach
    Bedarf werden beispielsweise bei Arbeiten im Tunnel Bewetterungsmaßnahmen oder emissionsarme Verfahren eingesetzt. Zudem setzt die Deutsche Bahn ausschließlich elektrobetriebene S-Bahnen in unterirdischen Bahnhöfen ein. Dies trägt
    ebenso zu einer Verbesserung der Luftqualität bei wie der Einsatz elektromotorischer Bremsen.“
    Frage 5:
    Hat der Berliner Senat oder eine landeseigene Beteiligung Kenntnisse über eine unzureichende Luftqualität in U- oder S-Bahnsystemen in anderen Metropolen und wenn ja, seit wann liegen diese Erkenntnisse vor und welche Folgerungen wurden für das Berliner U- bzw. S-Bahnsystem gezogen?
    Antwort zu 5:
    Das Thema wird seit Jahren verfolgt. Aus der Literatur liegen Kenntnisse u.a. über
    die Luftqualität in der Londoner U-Bahn und zu Untersuchungen in der U-Bahn in
    Barcelona vor.
    Konkreter Handlungsbedarf für das Berliner U- bzw. S-Bahnsystem hat sich bisher
    nicht ergeben, da wie oben dargestellt, geltende Grenzwerte weit unterschritten
    werden.
    Nach den Untersuchungen in Barcelona stammt ein signifikanter Anteil der Partikel
    bis 2,5 µm Durchmesser aus dem Abrieb von Bremsen. Für diese Quelle zeichnen
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    sich neue technische Entwicklung bei Verfahren zur Emissionsminderung ab. Zurzeit
    wird vom Senat geprüft, ob die Technologie im Sinne der Vorsorge schon für ein Pilotprojekt geeignet ist.
    Frage 6:
    Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten
    Sachverhalte relevant sind?
    Antwort zu 6:
    Für weitere Informationen zum angefragten Sachverhalt wird auf die Antworten
    des Senats auf vorangegangene Schriftliche Anfragen (Drs. 16/10483, Drs. 18/15829
    und Drs. 18/16187) verwiesen.
    Berlin, den 21.02.2022
    In Vertretung
    Dr. Silke Karcher
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

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