Frage 1:
Wie ist der aktuelle Sach-, Plan- und Baustand zur #Ortsumfahrung #Ahrensfelde?
Antwort zu 1:
Das Vorhaben befindet sich in einem derzeit noch ruhenden #Planfeststellungsverfahren
(#PFV). Derzeit wird durch die Auftragsverwaltung des Landes Brandenburg unter Beachtung
der im bisherigen Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie der Ergebnisse der
naturschutzfachlichen Überprüfungen und des aktuellen Regelwerks die Fortsetzung des
Verfahrens vorbereitet. Nach heutigem Kenntnisstand schätzt das MIL Brandenburg ein,
dass die Unterlagen im ersten Halbjahr 2022 an die Planfeststellungsbehörden übergeben
und dann das PFV mit der öffentlichen Auslegung dieser Unterlagen fortgesetzt werden
wird.
Frage 2:
Beabsichtigt der Senat alternative Varianten zu der derzeitigen Planung zur Ortsumfahrung zu prüfen? Falls
ja: Welche? Falls nein: Warum nicht?
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Antwort zu 2:
Für die Ortsumgehung (OU) Ahrensfelde wurden in der Vorplanung umfangreiche Varianten
untersucht und unter Abwägung aller relevanten Kriterien die der Planfeststellung zugrunde
liegende Trassenführung durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
(BMVI) als Vorzugsvariante bestätigt. Eine erneute Überprüfung der Varianten im Auftrag
des Abgeordnetenhauses hatte die Vorzugsvariante bestätigt.
Frage 3:
Wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen?
Antwort zu 3:
Der Baubeginn ist abhängig von der Wiederaufnahme und dem Verlauf des weiteren
Planfeststellungsverfahrens. Eine belastbare Einschätzung des Baubeginns ist deshalb
derzeit nicht möglich.
Frage 4:
Wie konkret muss der #Wendekreis der #Tram an der #Wendeschleife Ahrensfelde umgebaut werden für die
derzeit bevorzugte Variante? Wie lange würde dieser Umbau der Tramwendeschleife voraussichtlich dauern?
Antwort zu 4:
Die Wendeschleife wird zur #Baufeldfreimachung für die geplante OU Ahrensfelde parallel
zur Schorfheider Straße um ca. 30 m nach Süden verschoben. Die Führung vorhandener
Straßen wird dabei nicht verändert. Nach Auskunft der BVG werden für Planung und Umbau
der Wendeschleife aus heutiger Sicht ca. fünf Jahre benötigt.
Berlin, den 29.11.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
www.berlin.de