- Wie viele Anträge auf Förderung eines Inklusionstaxis wurden bisher gestellt?
Zu 1.: Seit Veröffentlichung der Förderrichtlinie am 09.11.2018 wurden bis jetzt 68
Anträge auf Förderung von 71 Inklusionstaxis gestellt. - Wie viele dieser Anträge wurden bisher genehmigt?
Zu 2.: Bisher wurden 53 Anträge bewilligt. Davon wurden 24 Anträge durch Auszahlung
erledigt, für weitere 29 müssen die Fördermittel noch von den Antragstellenden
abgerufen werden (Hinweis: Diese Anträge sind bewilligt). Ein Antrag wird wegen
fehlender Mitwirkung seitens des Unternehmers derzeit nicht bearbeitet. - Wie viele Inklusionstaxen sind derzeit in Berlin unterwegs? Dies entspricht welchem Prozentsatz an der
Gesamtzahl an Taxen in Berlin?
Zu 3.: Die Gesamtzahl an Inklusionstaxis kann nicht genannt werden, da auch
Unternehmen bereits vor dem Förderprogramm im Besitz von Inklusionstaxis waren.
Außerdem kann sich jedes #Taxi-Unternehmen unabhängig von dem #Förderprogramm ein
#Inklusionstaxi beschaffen. - Wie viele Förderanträge sind derzeit noch in Bearbeitung?
Zu 4.: Derzeit befinden sich noch 14 Anträge in #Bearbeitung. - Werden alle Anträge bis zum Ende der #Föderperiode am 30.11.2021 abgeschlossen sein? Wenn nein,
was geschieht danach damit?
Zu 5.: Den Antragstellenden wurde zeitnah mitgeteilt, dass die Maßnahmen bis zum
30.11.2021 abgeschlossen sein müssen, um die Förderung noch erhalten zu können. - Zu welchem Anteil ist der Förderetat bisher ausgeschöpft und wie groß wird der Rest zum Ende der
Förderperiode voraussichtlich noch sein?
Zu 6.: Bisher wurden insgesamt 274.906,68 Euro ausgezahlt. Für die noch offenen
Anträge stehen noch Fördermittel in ausreichender Höhe zur Verfügung. Da nicht
bekannt ist, in welchem Umfang noch Mittel abgerufen werden, kann keine Aussage zu
den verbleibenden Mitteln getroffen werden. - Da derzeit eine Förderung erst erfolgt, wenn die Rechnung des behindertengerechten Umbaus vorliegt,
welche rechtlichen Hindernisse bestehen, bereits bei Vorlage des Kaufvertrages auf Basis der
bisherigen Umbaukosten zumindest Abschläge auszuzahlen?
Zu 7.: Die Förderung kann nur entsprechend den Bestimmung der Förderrichtlinie zum
Inklusionstaxi ausgezahlt werden, wonach eine Auszahlung der Fördermittel erst bei
Vorliegen der Rechnung möglich ist. Eine Zahlung von Abschlägen ist im
Zuwendungsrecht zwar bei langanhaltenden Förderungen möglich, im vorliegenden Fall
bei einmalige Sachkosten jedoch nicht vorgesehen. - Ist dem Senat bekannt, dass aktuell rund 50 Bestellungen für VW Caddys zum Umbau vorliegen, die
aber erst 2022 ausgeliefert werden können?
Zu 8.: Es wurden im zweiten Halbjahr 2021 Anträge für 30 VW Caddys gestellt. Vor dem
Hintergrund einer möglichen späten Lieferung wurde den Unternehmenden klar
kommuniziert, dass die Mittel nur bis zum 30.11.2021 für die Fahrzeuge bzw. Umbauten
abgerufen werden können, bei denen die für die Umbaumaßnahmen entsprechenden
Rechnungen vorliegen. - Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um dieses Potential für einen inklusiveren Verkehr zu nutzen –
auch über das Ende der Förderperiode hinaus?
Zu 9.: Angesichts der Senatsneubildung sollte weiteren verkehrspolitischen Planungen
des neuen Senats nicht vorgegriffen werden und erst zu gegebener Zeit von dem dann
für Verkehr zuständigen Bereich erarbeitet und begleitet werden.
3 - Welche Bedeutung hat hier die Coronapause in Produktion und Vertrieb von Fahrzeugen für den Senat,
wenn eine Umrüstung erst nach Auslieferung möglich ist und erst danach die Förderungsauslösende
Rechnung erstellt werden kann?
Zu 10.: Eine „Coronapause“ oder andere externe wirtschaftliche Faktoren können auf der
rechtlichen Grundlage der vorliegenden aktuellen Förderrichtlinie keine Berücksichtigung
finden.
Berlin, den 13. Oktober 2021
In Vertretung
Alexander F i s c h e r
Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-28658.pdfwww.berlin.de