Taxi: Taxihalteplätze, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele #Taxihalteplätze existieren aktuell?
Frage 2:
Wie verteilen sich die Taxihalteplätze auf die einzelnen Bezirke?
Antwort zu 1 und 2:
Es wird auf die Beantwortung der Frage 1 der Schriftlichen Anfrage 18/27735 verwiesen.
Frage 3:
Wie hat sich die Zahl der Taxihalteplätze in den einzelnen Bezirken in den letzten 5 Jahren entwickelt?
Antwort zu 3:
Dem Senat liegen hierüber keine Erkenntnisse vor. Eine gesamtstädtische
Steuerungskompetenz des Berliner Senats in Bezug auf die #Taxenhalt-Infrastruktur gibt es
nicht.
Frage 4:
Welche Gründe liegen jeweils für den Wegfall von Taxihalteplätzen vor?
Antwort zu 4:
Es wird auf die Beantwortung der Frage 3 der Schriftlichen Anfrage 18/27735 verwiesen.
2


Frage 5:
Welche Ämter sind für die Einrichtung von Taxihalteplätzen zuständig?
Antwort zu 5:
Die Einrichtung von #Taxenständen erfolgt gemäß Nummer 22b Absatz 4 des
Zuständigkeitskataloges Ordnungsaufgaben (ZustKatOrd) durch die
#Straßenverkehrsbehörden der Bezirksämter von Berlin. Die Halteplätze werden unter
Berücksichtigung der Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung
(VwV-StVO zu § 45 Abs. 3 Randnummer 54 Ziffer II.) nach Anhörung der zuständigen
#Straßenbaubehörde und der #Polizei eingerichtet.
Frage 6:
Welche Richtlinien gelten bei der Einrichtung von Taxihalteplätzen?
Antwort zu 6:
Taxenstände werden durch das Verkehrszeichen (Z) 229 #StVO (Taxenstand) nach
Maßgabe der Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 StVO Nummer 15 unter Berücksichtigung der
Vorgaben der #VwV-StVO und des berlineinheitlichen Regelplans der Abteilung
Verkehrsmanagement der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
eingerichtet.
Frage 7:
Trifft es zu, dass Taxihalteplätze tatsächlich in den letzten Jahren konsequent reduziert worden sind und wie
bewertet der Senat diese Entwicklung?
Antwort zu 7:
Dem Senat liegen aufgrund der fehlenden Zuständigkeit über eine konsequente
Reduzierung von Taxenständen keine Erkenntnisse vor und verweist auf die
Beantwortung der Frage 2 der Schriftlichen Anfrage 18/27735. .
Frage 8:
Wie sollte sich aus Sicht des Senats das #Taxihaltenetz weiterentwickeln?
Frage 9:
Welche Vorgaben existieren zur Sicherstellung eines ausreichend großen und qualitativen Taxihaltenetzes?
Antwort zu 8 und 9:
Es wird auf Antworten zu Frage 3 und Frage 7 verwiesen.
3
Frage 10:
Wie wird das #Taxigewerbe bei der Beantragung von Halteplätzen unterstützt?
Antwort zu 10:
Der #Taxiverband Berlin Brandenburg e.V. sowie die #Innung der Berliner Taxigewerbes e.V.
legen regelmäßig ihren #Veränderungsbedarf an Taxenständen im Rahmen von
schriftlichen Anträgen bei den Straßenverkehrsbehörden der Bezirksämter von Berlin dar.
Eine Beantragung ist grundsätzlich ohne Unterstützung möglich. In Einzelfällen werden die
Anträge des Taxigewerbes beispielsweise durch die von Taxenständen profitierenden
Kundinnen und Kunden, durch Gewerbetreibende oder durch politische Gremien in den
Berliner Bezirksämtern unterstützt.
Berlin, den 20.07.2021
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz