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Frage 1: Durch welche konkreten Initiativen unterstützt der Senat die #Bürgerbeteiligung für Projekte und
Prozesse der räumlichen #Stadtentwicklung in Berlin?
a. Wie hat der Senat die nicht gesetzlich geregelten Formen von Beteiligung seit Vorstellung der
“Leitlinien für Bürgerbeteiligung für Projekte und Prozesse der räumlichen Stadtentwicklung” im Jahr
2017 ausgebaut?
Antwort zu 1:
Mit der am 11.04.2017 beschlossenen Senatsvorlage zur Erarbeitung von „Leitlinien für
Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Stadtentwicklung“ (LLBB) wurde der
federführenden Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen der Arbeitsauftrag
erteilt, „Leitlinien für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Stadtentwicklung“
(LLBB) zu erarbeiten, mit dem Ziel, mehr Transparenz herzustellen, Verbindlichkeit zu
schaffen und Prinzipien für informelle Beteiligung zu entwickeln.
Die LLBB wurden daraufhin in einem zweijährigen partizipativen Erarbeitungsprozess durch
ein externes 24-köpfiges Arbeitsgremium aus Bürgerschaft, Politik und Verwaltung unter
umfangreicher Einbindung von Interessengruppen und der Öffentlichkeit erarbeitet und am
03.09.2019 durch den Senat beschlossen mit dem Auftrag, ein Umsetzungskonzept für die
Leitlinien zu erarbeiten.
Der Senat hat daraufhin die Erarbeitung des Umsetzungskonzeptes zwischen November
2019 bis Herbst 2020 in intensiver Kooperation der betroffenen planenden und bauenden
Hauptverwaltungen und Fachämter der Bezirke vorangetrieben. Das Umsetzungskonzept
definiert alle relevanten Prozesse und Zuständigkeiten innerhalb der Berliner Verwaltung
und bildet eine integrierte Arbeitsgrundlage für die Einführung und künftige Umsetzung der
Leitlinien. Der Senatsbeschluss des Umsetzungskonzeptes fand am 4.5.2021 nach
Beratung im RdB statt. Die Kenntnisnahme durch das Abgeordnetenhaus ist der
Drucksache 18/3759 vom 17.05.2021 zu entnehmen.
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Der Senat hat bereits während der Erarbeitungsphase der Leitlinien und auch in der Folge
in unterschiedlichsten Projekten die neun Grundsätze der Leitlinien für gute Beteiligung
angewendet. Zudem wurde der Aufbau der in den Leitlinien verankerten und im Rahmen
des Umsetzungskonzepts weiter geschärften fünf Instrumente vorangetrieben. Parallel zur
Erarbeitung des Umsetzungskonzeptes hat im Jahr 2020 bereits die zentrale Anlaufstelle
für Beteiligung ihre Arbeit teilweise aufgenommen und im Jahr 2021 der Beteiligungsbeirat.
Mit dem Instrument „Beteiligungskonzept“ wurde eine Hilfsstellung zur qualitativen
Verbesserung von Beteiligungsverfahren geschaffen. Die Vorhabenträger sind nach
Verabschiedung des Umsetzungskonzeptes angehalten, sich bei der Konzeption neuer
Verfahren davon leiten zu lassen.
Mit dem Beschluss des Umsetzungskonzeptes erfolgt nun die schrittweise Implementierung
auf den unterschiedlichen Ebenen einschließlich der Etablierung der definierten
Zuständigkeitsstrukturen.
Frage 2: In welcher Weise sind diese Verfahren bei dem #Entwicklungsprojekt #City West berücksichtigt worden
und in Anwendung gegangen?
a. Wie bewertet der Senat die aktuelle Kritik an dem Beteiligungsverfahren seitens des Bezirks
Charlottenburg- Wilmersdorf und der Zivilgesellschaft, inklusive der kurzen Zeiträume?
Antwort zu 2:
Im Rahmen des Beteiligungsprozesses zur Berliner Innenstadt durch die „Stadtwerkstatt“
wurde der vorläufige Entwurf des Entwicklungskonzepts City West unter Berücksichtigung
der neun Grundsätze der Leitlinien zur Bürgerbeteiligung am 19.04.2021 der Öffentlichkeit,
der Fachöffentlichkeit und den Verwaltungen vorgestellt. Es wurde zur Kommentierung,
Diskussion und Abgabe von Stellungnahmen bis zum 19.05.2021 eingeladen.
Pandemiebedingt wurden hierfür inzwischen bewährte Module des strukturierten OnlineDialogs auf mein.berlin.de in Form einer öffentlichen digitalen Veranstaltung zum direkten
Austausch genutzt. Aufgrund des großen Interesses wurde der Beteiligungszeitraum von
den zunächst vier auf insgesamt neun Wochen verlängert.
Seit 2007 pflegt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
bezirksübergreifend (Charlottenburg-Wilmersdorf, Tempelhof-Schöneberg, Mitte) einen
kooperativen Austausch mit öffentlichen und privaten Akteuren der City-West. Besonders
intensiv konnte die Kooperation gestaltet werden, als auf Initiative der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung das Amerikahaus für die aktive und öffentlichkeitswirksame Vernetzung
im Projektgebiet genutzt und dort von einem gemeinsam gesteuerten externen Dienstleister
für das Standortmanagement unterstützt werden konnte. Die erfolgreiche Netzwerkarbeit in
der City West gab die Anregung, mit der „Stadtwerkstatt“ im Projektgebiet „Berliner Mitte“
Kooperations-, Beteiligungs- und Vernetzungsangebote auch in einem anderen
Innenstadtbereich anzubieten, der sich aktuell besonders dynamisch entwickelt.
Die aktuelle Kritik aus einem der drei bei der Erarbeitung des Entwicklungskonzepts City
West eingebundenen Bezirke haben verdeutlicht, dass der mehr als ein Jahrzehnt gepflegte
Kooperationsgeist im Projektgebiet heute geschwächt ist. Als wesentliche Gründe können
angenommen werden:
- das Ende des Standortmanagements City West und des kommunikativen Treffpunkts
Amerikahaus - die Einleitung eines „Charta City West 2040“ genannten Prozesses durch das
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, ohne die Bezirke Tempelhof-Schöneberg und
Mitte sowie die für Stadtentwicklung, Mobilität und Umwelt zuständigen
Senatsverwaltungen in die Erarbeitung einzubeziehen
3 - die zum Projektgebiet City West pandemiebedingt weitgehend entfallenen
Beteiligungsaktivitäten im Präsenzmodus der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.
Die breite und vielfach sehr differenzierte Kritik wird gerade ausgewertet und hat bereits zur
Fristverlängerung für die Onlinebeteiligung geführt. Nach der Dokumentation und
Auswertung wird die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zunächst intern
Schlussfolgerungen für den weiteren Prozess ziehen und beabsichtigt dazu auch in einem
weiteren Schritt eine Abstimmung mit den drei Bezirksämtern sowie den
Senatsverwaltungen, die für die Entwicklung und die Kooperation in der City-West
fachpolitisch verantwortlich sind. Dabei werden auch Anforderungen aus den Leitlinien für
Bürgerbeteiligung am weiteren Planungsprozess zu diskutieren sein.
Frage 3: Was plant der Senat noch bis zum Ende der Legislaturperiode für den Ausbau und die Verstetigung
der Beteiligung bei der Gestaltung von Stadtquartieren und #Bebauungsplanverfahren zu tun?
a. Wird die Entwicklung einer stadtentwicklungspolitische Gesamtstrategie für eine neue
Liegenschaftspolitik angestrebt?
b. Wie wird versucht zu verhindern, dass Liegenschaften, die sich in der Verantwortung des
Liegenschaftsfonds oder landeseigener Unternehmen befinden, ohne nachhaltige
stadtentwicklungspolitische Konzepte entwickelt werden?
Antwort zu 3:
Mit den Leitlinien für Bürgerbeteiligung haben Politik, Verwaltung und Stadtgesellschaft
hohe Standards für die nicht gesetzlich festgeschriebene Beteiligung vereinbart.
Planungsverfahren in den neuen Stadtquartieren, welche nach dem LLBB-Beschluss
begonnen haben, orientieren sich an ihnen.
Mit dem jüngst beschlossenen Umsetzungskonzept (siehe auch Ausführungen zu Frage 1)
ist zudem die Grundlage der einheitlichen Anwendung der LLBB geschaffen. In
Bebauungsplanverfahren gilt die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung nach BauGB. In
ausgewählten Projekten von besonderem öffentlichen Interesse oder stadtpolitischer
Bedeutung wird zudem Beteiligung entsprechend den LLBB organisiert.
Für die laufenden Planverfahren in den von der Senatsverwaltung betreuten Neuen
Stadtquartieren starten bzw. finden die folgenden Beteiligungsverfahren bis zum Ende der
Legislaturperiode statt: - Bebauungsplanverfahren 11-168 „Hohenschönhauser Straße – Weißenseer Weg“:
Workshop zu freiraumplanerischen und Gestaltungsfragen sowie die
Informationszeitung Weißenseer Weg Nr. 2. Beide Formate sollen voraussichtlich im 3.
Quartal 2021 umgesetzt werden. - Johannisthal/ Adlershof: Bis zum Ende des Jahres 2021 sind öffentliche Auslegungen
und damit die formale Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der folgenden drei
Bebauungsplanverfahren beabsichtigt: 51j-1 (Bessy), 9-41 (#Kohlebahnhof), 58bb-1
(Sitac). - Ehemaliger #Güterbahnhof Köpenick: Ende 2021 soll ein Info-Café zu dem Stand der
Maßnahme und dem geplanten städtebaulichen Qualifizierungsverfahren stattfinden,
außerdem ist die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan 9-84
(Ostumfahrung Bahnhofstraße) sowie zu drei Bebauungsplänen im Süden des
städtebaulichen Entwicklungsbereichs geplant. Des Weiteren wird die Konstituierung
des Gebietsbeirats für den Entwicklungsbereich ehemaliger Güterbahnhof Köpenick
durch Information der Öffentlichkeit und Durchführung der Wahl im Jahre 2021
vorbereitet. - Bebauungsplanverfahren 7-82a (Wohnen an der Götzstraße/Verwaltungs- und
Kulturstandort am Tempelhofer Damm): Frühzeitige #Öffentlichkeitsbeteiligung
4 - Blankenburger Süden:
o 13. Treffen des Projektbeirates am 08. Juni 2021
o B-Plan-Aufstellungsverfahren 3-65 „Grundschule Heinersdorfer Straße“:
Offenlage ca. Sommer 2021
o B-Plan-Aufstellungsverfahren 3-72 „Alte Gärtnerei #Heinersdorf“: Beteiligung der
allgemeinen Öffentlichkeit in Vorbereitung des städtebaulichen Wettbewerbes auf
mein.berlin.de und mittels Informationen und Feedbackmöglichkeiten vor Ort
sowie der Kinder- und Jugendlichen über eine Online-Pinnwand zum geplanten
Auslobungstext vom 28. Mai bis 18. Juni 2021 - Berlin-Buch, Am #Sandhaus: Das Beteiligungsverfahren zum diskursivem,
städtebaulichen Gutachter*innenverfahren läuft noch bis zum 24.06.2021. Darüber
hinaus wird aktuell mit Anwohnerinnen und Anwohnern ein Beteiligungskonzept für die
nächsten Beteiligungsschritte im Rahmenplanverfahren und die Fortführung
abgestimmt. Das Planungsbüro L.I.S.T. Stadtentwicklungsgesellschaft mbH führt dazu
Gespräche mit Akteurinnen und Akteuren durch. Bis zum Ende der Legislaturperiode
ist der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplan Buch, Am Sandhaus geplant.
Antwort 3a. und b.:
Hierzu wird auf das Konzept zur „Bodenpolitischen Strategie und Ergänzung des
bestehenden Regelwerks für die Liegenschaftspolitik“ vom 19.02.2019 verwiesen (Rote Nr.
1702).
Die landeseigenen Grundstücke werden einer Konzeptausschreibung unterworfen, wenn
sie an Dritte gehen bzw. an landeseigene Wohnungsunternehmen übertragen werden.
Damit wird sichergestellt, dass die Grundstücke im Sinne der stadtentwicklungspolitischen
Zielstellung entwickelt werden.
In dem Handlungsprogramm für die Beschleunigung des Wohnungsbaus sind bereits
umfangreiche Aussagen zu einer neuen Liegenschaftspolitik zu finden. Das bezieht sich
insbesondere auf die Vergabe von landeseigenen Flächen an Genossenschaften (Punkt
1.3.3.), die Nutzung von Vorkaufsrechten (Punkt 2.3) sowie auch auf den Aufkauf
entsprechender Flächen vom Bund, DB und weiterer besonderer Eigentümer (Punkt 2.5).
Frage 4: Die Initiative ‘StadtNeudenken’ wurde 2011 als Instrument zur zivilgesellschaftlichen Begleitung der
Neuausrichtung der Berliner Liegenschaftspolitik geschaffen. Welche Rolle spielt der Senat für die genannte
Initiative?
a. Aus welchen Personen setzt sich der Lenkungskreis zusammen? Welche Befugnisse hat dieser?
Wie wurden bzw. werden die Mitglieder gewählt?
b. Hat es finanzielle Zuwendungen zu der Initiative von Seiten des Senats gegeben? Wenn ja, in
welcher Höhe?
c. Welche Rolle spielt Stadtrat Florian Schmidt als Gründer und Koordinator der Initiative?
d. Wie wird über die Gäste und Teilnehmer des Runden Tischs Liegenschaftspolitik entschieden? Wie
lautet die Geschäftsordnung des Runden Tischs?
e. Sind die Forderungen der Initiative ‘StadtNeudenken’ im Einklang mit den vom Senat von Berlin
verfolgten Maßnahmen hin zu einer nachhaltigen Stadtentwicklungspolitik?
f. Erachtet der Senat das stadtentwicklungspolitische Potential der transparenten Liegenschaftspolik
als ausgeschöpft? Wenn nein, welche Nachbesserungen werden von Seiten des Senats angestrebt?
Antwort zu 4a., c. und d.:
Die Initiative „StadtNeudenken“ und der Runde Tisch Liegenschaftspolitik stellen
umfangreiche Informationen im Internet bereit, aus denen für Interessierte die in den
Fragen a), c) und d) angesprochenen Aspekte hervorgehen können
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(https://stadtneudenken.net/initiative/). Der Senat hat keine darüber hinausgehenden
Kenntnisse. Vertiefende Fragen können an die Koordinierungsstelle Runder Tisch
Liegenschaftspolitik direkt gerichtet oder im Rahmen der nächsten Sitzung des Runden
Tisches gestellt werden. Die Sitzungen sind öffentlich, eine Eintragung in den Newsletter
ist über die Internetseite möglich (https://stadtneudenken.net/newsletter/).
Antwort zu 4b.:
Finanzielle Zuwendungen an die Initiative „StadtNeudenken“ hat es nicht gegeben. Die
ehrenamtlich tätigen Akteure des Runden Tisches Liegenschaftspolitik erhalten eine
Unterstützung durch eine Koordinierungsstelle. Dabei handelt es sich um eine freihändige
Vergabe freiberuflicher Leistungen. Für diese stehen je 75.000 EUR in den Jahren 2020
und 2021 gemäß Beschluss des Abgeordnetenhauses zum Doppelhaushalt 2020/21 vom
12.12.2019 zur Verfügung. Im Doppelhaushalt 2018/2019 standen jährlich rund 40.000
EUR zur Verfügung.
Antwort zu 4e.:
Der Senat setzt auf eine integrierte Strategie, die soziale, ökologische, ökonomische und
kulturelle Aspekte in einen nachhaltigen Ausgleich bringt. Die Instrumente
Konzeptverfahren und Vergaben in Erbbaurecht werden für eine nachhaltige
Stadtentwicklung verstärkt eingesetzt. (Vgl. Richtlinien der Regierungspolitik, Drucksache
18/0073). Die Forderungen der Initiative „StadtNeudenken“ stehen damit im Einklang,
sofern dadurch keine Bodenspekulation befördert wird
Antwort zu 4f.:
Die in der „Bodenpolitischen Strategie“ und „Ergänzung des bestehenden Regelwerks für
die Liegenschaftspolitik“ (Rote Nr. 1702) vereinbarten Elemente werden im Laufe ihrer
Umsetzung ständig auf ihre stadtentwicklungspolitische Wirkung geprüft und ggfs.
angepasst.
Frage 5: Welchen Beitrag hat die Senatsverwaltung bisher bei der partizipativen und gemeinwohlorientierten
Erneuerung des „Haus der Statistik“ geleistet?
a. Welche Rolle übernimmt die Senatsverwaltung als eins von fünf Mitgliedern der sogenannten
“Koop5”?
b. Welche Verantwortlichkeiten übernimmt die Senatsverwaltung bei der Durchführung des
städtebaulichen Planungsprozesses? Welche finanziellen und personellen Ressourcen werden
dafür verwendet?
c. Welche Rolle hat Stadtrat Florian Schmidt als ehemaliges Mitglied in der Genossenschaft für
Stadtentwicklung “Die ZUsammenKUNFT Berlin eG” gespielt?
Antwort zu 5a.:
Die Entwicklung des Quartiers erfolgt durch die fünf Kooperationspartner in gemeinsamer
Verantwortung.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen begleitet den Prozess
insbesondere aufgrund des Modellcharakters des Projektes hinsichtlich der Anwendung
neuer Kooperationsmodelle in der Stadtentwicklung sowie zur Evaluation der verwendeten
Mitwirkungs- und Beteiligungsformate. Sie unterstützt darüber hinaus das im Projekt
federführende Stadtentwicklungsamt des Bezirksamts Mitte von Berlin in Fragen der
Prozessgestaltung, Einbindung in den städtebaulichen Kontext sowie bei der Koordinierung
des Nutzungsprogramms (bezahlbares Wohnen, Rathausneubau, Kunst, Kultur, Soziales,
Bildung, Integration sowie Büro- und Verwaltungsnutzungen in den Bestandsgebäuden).
Auch bei der Steuerung und Mitfinanzierung der komplexen Beteiligungsverfahren ist die
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Senatsverwaltung aktiv. Darüber hinaus nimmt sie ihre Regelaufgaben bei der Vorbereitung
und Durchführung von Wettbewerbsverfahren wahr.
Antwort zu 5b.:
Die Auslobung eines kooperativen und integrierten Werkstattverfahrens, Sep. 2018 bis Mär.
2019, erfolgte durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Für die
Durchführung sind insgesamt Kosten in Höhe von 291.717,86 € angefallen. Weitere
Qualifizierungsverfahren zur kooperativen und prozesshaften Gestaltung der Freiräume
befinden sich in der Vorbereitung. Die Kosten der kooperativen Quartiersentwicklung sind
zwischen den Kooperationspartnern - BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH,
- Bezirksamt Mitte von Berlin, Stadtentwicklungsamt,
- WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH und der
- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
in insgesamt drei Finanzierungsvereinbarungen vereinbart worden. Bezogen auf den
städtebaulichen Planungsprozess sind in diesen Finanzierungsvereinbarungen insgesamt
585.000,00 €, paritätisch zwischen den Kooperationspartnern aufgeteilt, festgelegt worden.
Koordinationsaufgaben im Projekt „Haus der Statistik“ werden durch eine Stelle
wahrgenommen, die direkt der Abteilungsleitung II (Städtebau und Projekte, SenSW)
zugeordnet ist. Die Einbeziehung weiterer Stellen in das Projekt, insbesondere im
Wettbewerbsreferat, erfolgt anlassbezogen.
Antwort zu 5c.:
Der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sind keine Aktivitäten von Herrn
Stadtrat Schmidt im Projekt „Haus der Statistik“ bekannt. Es kann jedoch angenommen
werden, dass er dieses kooperative Modellprojekt, das nach dem Selbstverständnis der
„Koop5“ dem Anspruch auf Übertragbarkeit auf andere Standorte genügen soll, aufmerksam
verfolgt.
Frage 6: Welche Kosten sind für die Senatsverwaltung im Rahmen der Durchführung des städtebaulichen
Planungsprozesses entstanden?
Welche Rolle spielt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen als Kooperationspartner bei der
Entwicklung des Dragonerareals?
a. Welche Funktion spielt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen als Teil der
steuernden Einheit „Koop6“?
b. Wer entscheidet über die Mitglieder im Zukunftsrat, der als zentrales Gremium über die
gemeinwohlorientierte Entwicklung des Modellprojektes Rathausblock?
c. Welche Personen repräsentieren die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in
besagtem Zukunftsrat?
d. Wer sitzt in Begleitkreis, der den Zukunftsrat bei der Ausgestaltung des Modellprojekts
Rathausblock Kreuzberg fachlich begleiten und berät?
e. Wurden Aufwendungen von Seiten des Senats an den Zukunftsrat getätigt? Wenn ja, in welcher
Höhe?
Antwort zu 6:
Zentrale Instrumente für die städtebauliche Planung des Dragonerareals sind das
städtebauliche Konzept und der Bebauungsplan. Für die Entwicklung des städtebaulichen
Entwurfs wurde ein diskursives und partizipatives städtebauliches Werkstattverfahren für
das #Dragonerareal unter der Federung der Wettbewerbsabteilung der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung und Wohnen durchgeführt. Die Überarbeitungsphase des
Siegerentwurfs soll im Sommer 2021 beendet werden. Von der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen werden Städtebaufördermittel aus dem Programm
„Lebendige Zentren und Quartiere“ in Höhe von rund 763.000 Euro für das städtebauliche
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Werkstattverfahren und die Überarbeitung des Siegerentwurfs bereitgestellt. Das
überarbeitete städtebauliche Konzept bildet die Grundlage für den Bebauungsplan, der
durch den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg aufgestellt wird.
Fragen zu der Rolle und der Funktion der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Wohnen in der Kooperationspartnerschaft im Sanierungsgebiet Rathausblock werden
unter 6 a beantwortet.
Antwort zu 6a.:
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ist einer der sechs
Kooperationspartner im Rathausblock neben dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, dem
Vernetzungstreffen Rathausblock, dem Forum Rathausblock, der Berliner
Immobilienmanagement GmbH (BIM) und der Wohnungsbaugesellschaft Berlin Mitte
mbH. Grundlage der Zusammenarbeit bildet eine gemeinsam entwickelte und
abgeschlossene Kooperationsvereinbarung vom Juni 2019. Ziel im Sanierungsgebiet
Rathausblock ist, das Dragonerareal mit den sechs Kooperationspartnern modellhaft zu
einem gemeinwohlorientierten, zukunftsfähigen, urbanen Quartier mit einer Mischnutzung
aus Wohnen, Kultur und Arbeit zu entwickeln.
In der Kooperationsvereinbarung sind die jeweilige Rolle und Funktion der sechs Partner
aufgeführt. Rolle und Funktion der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ist
gemäß § 26 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) die Bestimmung
der grundsätzlichen Sanierungsziele unter Beteiligung des Bezirks. Sie begleitet das
Sanierungsverfahren Rathausblock im Sinne der Einhaltung der grundsätzlichen Ziele, die
sich aus den vorbereitenden Untersuchungen und der Rechtsverordnung zum
Sanierungsgebiet ergeben. Dazu gehört auch die Bewertung, ob sich Maßnahmen aus
gesamtstädtischer Entwicklungsperspektive ableiten lassen (z.B. aus dem
Stadtentwicklungsplan Wohnen). Dieses betrifft insbesondere den zügigen Wohnungsbau
in der wachsenden Stadt und Anpassung der Infrastruktur an die demographische
Entwicklung. Sie ist auch Fördergeberin für die Finanzierung von Maßnahmen im
öffentlichen Raum bzw. der Infrastruktur des Rathausblocks über das
Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren und Quartiere“.
Antwort zu 6b.:
In der Kooperationsvereinbarung der sechs Partner des Rathausblocks ist der Zukunftsrat
als zentrales Gremium mit Entscheidungs- und Empfehlungsfunktion festgelegt. Der
Zukunftsrat hat 12 Sitze, die durch gesetzte und gewählte Mitglieder aus Institutionen und
Interessensvertretungen besetzt sind. Arbeitsgrundlage des Zukunftsrates ist eine
Geschäftsordnung, die die Mitglieder namentlich aufführt. Eine Entscheidung über das
Verfahren für eine Neu- oder Nachbesetzung der Mitglieder, Anzahl der Sitze etc. wird im
Zukunftsrat im Konsensprinzip getroffen.
Antwort zu 6c.:
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wird durch den Senator und
durch die Gebietsbetreuung des Rathausblocks aus dem Referat IV C repräsentiert.
Antwort zu 6d.:
In der Kooperationsvereinbarung ist die Einrichtung eines Begleitkreises für den
Zukunftsrat zur fachlichen Beratung und Begleitung bei der Ausgestaltung des
Modellprojekts vereinbart. Der Begleitkreis wurde aufgrund der zahlreichen Themen im
Zukunftsrat noch nicht vertiefend behandelt und konnte daher noch nicht eingerichtet
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werden. Eine konkrete Zeitplanung für die Einrichtung des Begleitkreises gibt es derzeit
nicht.
Antwort zu 6e.:
Nein.
Berlin, den 8.6.21
In Vertretung
Lüscher
…………………………..
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen