Radverkehr: Fahrradparkhäuser, aus Senat

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Frage 1:
Wie viele #Fahrradabstellanlagen / #Fahrradparkhäuser wurden wo und jeweils mit wie vielen Stellplätzen in
den letzten vier Jahren in Berlin neu geschaffen?
Antwort zu 1:
Für die Errichtung von Stellplätzen für Fahrräder sind im Land Berlin die Baulastträger –
das sind in der Regel die jeweiligen Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke –
zuständig. Im Rahmen dieser Zuständigkeit entscheiden die Bezirke in eigener
Verantwortung, an welchen Standorten sie #Fahrradstellplätze in welcher Anzahl errichten.
Dem Senat liegen keine detaillierten Informationen vor, wie viele Fahrradstellplätze von
den Bezirken insgesamt errichtet wurden.
Die Senatsverwaltung hat Kenntnis über die errichteten Fahrradstellplätze, für die sie den
Bezirken in den Jahren 2017 – 2020 finanzielle Mittel aus Kapitel 0730 Titel 52108 zur
Verfügung stellte.
Die Standorte dieser seit 2017 errichteten Fahrradstellplätze können der nachfolgenden
Übersicht entnommen werden.

Frage 2:
Wie viele Anlagen mit jeweils wie vielen Stellplätzen und wo befinden sich derzeit in der Planung oder
Umsetzung?
Antwort zu 2:
Die Zuständigkeit für die Errichtung von Fahrradstellplätzen liegt im Land Berlin bei den
Baulastträgern. Das sind in der Regel die jeweiligen Straßen- und Grünflächenämter der
Bezirke, die in eigener Verantwortung entscheiden, an welchen Standorten und welcher
Anzahl sie Fahrradstellplätze errichten.
Dem Senat liegen somit keine Informationen vor, wie viele Fahrradstellplätze von den
Bezirken insgesamt geplant werden bzw. sich in der Umsetzung befinden.
Bezüglich der weiteren Planung von Fahrradparkhäusern mit bis zu 2.000
Fahrradstellplätzen an Berliner Stationen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
schrieb die Senatsverwaltung Machbarkeitsstudien aus. Im Rahmen dieser
Machbarkeitsstudien sollen unter anderem die Standorte am S-Bahnhof Mahlsdorf und UBahnhof Haselhorst untersucht werden.
Des Weiteren ist geplant, Fahrradparkhäuser an folgenden Standorten zu errichten:
Bahnhof Ostkreuz (ca. 1.700 Fahrradstellplätze), Stuttgarter Platz (ca. 1.000
Fahrradstellplätze) und Bahnhof Zehlendorf (122 Fahrradstellplätze).
Frage 3:
Welche Stellen sind an der Planung und Umsetzung der Abstellanlagen beteiligt?
Antwort zu 3:
Die Stellen, die bei der Planung und dem Bau von Fahrradabstellanlagen zu beteiligen
sind, werden im Wesentlichen davon bestimmt, welcher Aufgabenbereich für die
Errichtung der Fahrradstellplätze zuständig ist. Zuständig können unter anderem sein:

  • Straßenbaulastträger
  • Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer
  • Verkehrs- und Vorhabenträger oder
  • Bauherrinnen und Bauherren.
    Werden Fahrradabstellanlagen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen errichtet, die
    dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, dann sind im Regelfall die Bezirke zuständig.
    Bezüglich der zu beteiligenden Stellen ist zu beachten, an welchem Standort die
    Fahrradstellplätze errichtet werden bzw. welcher Bautyp vorgesehen ist. Neben den
    Straßen- und Grünflächenämtern bzw. den Stadtplanungsämtern können somit an der
    Planung und der Umsetzung noch beteiligt sein:
  • die untere Denkmalschutzbehörde
  • die untere Straßenverkehrsbehörde
  • das Stadtplanungsamt
  • die Berliner Stadtreinigung Anstalt öffentlichen Rechts (AöR)
  • die Berliner Feuerwehr
  • die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie
  • die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen.
    Wenn Fahrradabstellanlagen auf Flächen des Landes Berlin errichtet werden und
    temporär einer bestimmten Nutzergruppe zur Verfügung stehen, zum Beispiel auf Schulund Kitageländen, Sport- und Spielplätzen, dann sind für die Planung und den Bau die
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    jeweiligen Bezirks- bzw. Senatsverwaltungen zuständig, die nach Art und Umfang der
    Baumaßnahme die o. g. Stellen in die Planungen und Umsetzung mit einbeziehen.
    Frage 4:
    Durch wen werden die Anlagen betrieben?
    Antwort zu 4:
    Für den Betrieb von Fahrradabstellanlagen sind verantwortlich,
  • im Regelfall die Bezirke, wenn diese an bzw. auf öffentlichen Straßen, Wegen und
    Plätzen errichtet werden, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind
  • im Regelfall die jeweilig zuständigen Bezirks- bzw. Senatsverwaltung, wenn diese
    auf Flächen des Landes Berlin errichtet wurden und einer bestimmten
    Nutzergruppe temporär zur Verfügung vorbehalten sind.
    Frage 5:
    Entstehen den Nutzern für das Abstellen der Fahrräder, insbesondere bei Anlagen an Bahnhöfen, Kosten?
    Wenn ja, an welchen Anlagen und wie hoch liegen diese Kosten?
    Antwort zu 5:
    Nach den Informationen, die der Senatsverwaltung vorliegen, wurden Fahrradboxen, für
    deren Nutzung ein Entgelt zu entrichten ist, unter anderem am Berliner Hauptbahnhof von
    privaten Anbietern errichtet. Die Senatsverwaltung hat darüber hinaus keine Kenntnis
    darüber, dass die für die Errichtung von Fahrradstellplätzen im Land Berlin zuständigen
    Straßenbaulastträger – das sind in der Regel die jeweiligen Straßen- und
    Grünflächenämter der Bezirke – den Nutzenden etwaige Kosten für das Abstellen von
    Fahrrädern in Rechnung stellen.
    Frage 6:
    Wie wird der Aspekt des Diebstahlschutzes bei den Anlagen berücksichtigt?
    Antwort zu 6:
    Bei der Errichtung der Fahrradabstellanlagen wird der Diebstahlschutz insbesondere
    berücksichtigt durch die Lage, Verortung und Anordnung der Fahrradstellplätze sowie
    perspektivisch durch die Errichtung von gesicherten Fahrradabstellanlagen an den
    Zugangsstellen zu S- und U-Bahnhöfen.
    Berlin, den 14.04.2021
    In Vertretung
    Ingmar Streese
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Verkehr und Klimaschutz